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Integrationskurs (Gelesen: 25.725 mal)
Themen Beschreibung: Widersprechen
Aras
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Antwort #45 - 20.10.2022 um 15:46:56
 
Wichtig ist, dass aus dem Antrag eindeutig hervorgeht, dass er eine Niederlassungserlaubnis beantragt.

Die Differenz kann man ja auch später zahlen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Melanny
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Antwort #46 - 20.10.2022 um 22:54:44
 
Sorry, mir ist noch ein Vorgehen unklar. (Wegen der Medikamente bin ich manchmal etwas langsam in meiner Denke.)

Mein Mann hat den Antrag korrekt gestellt – NE, hilfsweise … AE.

Am Dienstag ist der Termin und ich habe ein komisches Gefühl.

Mein Nichtverstehen ist: Ab wann kommt es zu dieser hilfsweisen beantragten Verlängerung der AE?

1. Sagt man zu ihm zum Termin, mit der NE werde es nichts, bekommt mein Mann dann automatisch die hilfsweise beantragte Verlängerung der AE oder

2. kann er zunächst eine schriftliche Ablehnung verlangen, um eventuell Widerspruch einzulegen? Kommt es dann erst nach einer eventuellen Ablehnung zu der hilfsweisen beantragten AE und wirkt so lange die Fiktion?

Danke für die Geduld.
Melanny
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Antwort #47 - 20.10.2022 um 23:44:16
 
Melanny schrieb am 20.10.2022 um 22:54:44:
Ab wann kommt es zu dieser hilfsweisen beantragten Verlängerung der AE?

Bei dem Antrag, so wie er gestellt wurde, wenn die ABH die Erteilung der Niederlassungserlaubnis ablehnt.

Also zwei Möglichkeiten:

1. Die ABH erteilt die NE, wodurch der Hilfasantrag überflüssig wird.
2. Die ABH lehnt die NE ab und verlängert dafür wie hilfsweise beantragt die AE. Die NE müsste dann dennoch schriftlich abgelehnt werden und dagegen wären Widerspurch und Klage möglich. In der Zwischenzeit hat dein Mann eine verlängerte AE und braucht keine FB.
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Antwort #48 - 22.10.2022 um 10:41:05
 
Danke Bayraqiano. Ich habe verstanden.

Noch eine Frage: Falls, dann bedarf es der schriftlichen Ablehnung. Dort müsste zusätzlich stehen, dass es die hilfsweise beantragte AE geben wird. Das kann doch erst nach unserem Termin geschehen. 

Dann müsste, meinem Verständnis nach, zum Termin entsprechend des Antrags die richtige Gebührenhöhe verlangt werden, also für NE und nicht AE. Sehe ich das richtig?

(Sollte es dann doch zu viel gewesen sein, weil ein eventueller Widerspruch bei NE-Ablehnung abgelehnt werden würde, dann wäre das unser Risiko.)

Danke im Voraus.
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Antwort #49 - 22.10.2022 um 11:54:12
 
Das werden ihr dann bei dem Termin erörtern müssen.

Richtig ist, dass die ABH die AE nur dann verlängern soll, wenn sie die NE ablehnt. Eine Vorgehensweise wie die AE verlängern und die NE dann "prüfen" geht nicht, weil der Hilfsantrag nicht vor dem Hauptantrag beschieden werden soll.
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Antwort #50 - 22.10.2022 um 12:53:32
 
Sorry, das Wesentliche ist mir jetzt klar, nur die Reihenfolge bereitet mir beim Erfassen Probleme.

Termin
A) ABH-SB sagt: keine NE wegen mangelhafter A1-Sprachkenntnisse – Mann bekommt nur  AE - schriftliche Ablehnung kommt nachträglich

Wäre das ok oder muss die Ablehnung erst schriftlich zu gehen? Etwa so:

B: Schriftlich - Ablehnung - AE "nehmen" - Widerspruch einreiche - eventuell von AE zu NE dann.

(Im Widerspruch kann ich erst schreiben, dass kein ein A1-Niveau -Gespräch geführt wurde, falls es so wäre, und darauf hinweisen bzw. bitten, dass § 9 Abs. 2 Satz 4 als Ausnahme noch zusätzlich geprüft werden soll.)
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Antwort #51 - 22.10.2022 um 14:04:38
 
Aufenthaltstitel kann man nur schriftlich ablehnen, mündliche Ablehnungen sind nichtig. Die ABH kann bei dem Termin die NE also nicht mündlich ablehnen und die AE gleichzeitig verlängern. Sie darf die NE entweder erteilen oder euch noch ohne Entscheidung mit FB nach Hause schicken.

Zulässig wäre bei einer Ablehnung der NE nur ein schriftlicher Bescheid, wie etwa:

I. Der Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis wird abgelehnt.
II. Die Aufenthaltserlaubnis wird verlängert.

Gegen I. müsstet ihr dann entsprechende Rechtsmittel einlegen.
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Antwort #52 - 22.10.2022 um 14:25:27
 
Alles super erklärt. Danke vielmals.
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Antwort #53 - 20.12.2022 um 09:43:04
 
Hallo,

mein Mann hatte Mitte Oktober die NE beantragt. 4-6 Wochen (ab persönlichen Termin) sollte auf den neuen eAT gewartet werden. Die Zeit ist längst um. Bis Ende Dez. gab man ihm eine Fiktionsbescheinigung.

Wir rechnen nicht damit, dass er den eAT noch dieses Jahr erhalten wird. Muss er sich nun wirklich um eine neue FB kümmern? Man sagte ihm, falls es länger dauern würde sollte er das tun.

Der gestellte Antrag zählt doch auch ohne FB als „weiterhin legal“? Uns ist der Aufwand für eine neue zu hoch (Fahrzeit, Fahrtkosten, FB-Kosten, Terminvereinbarung).

Danke im Voraus.
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Aras
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Antwort #54 - 20.12.2022 um 12:51:43
 
FB hat nur deklarativen Charakter. Deswegen ist es ja auch nur eine Fiktionsbescheinigung.
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Antwort #55 - 22.12.2022 um 11:36:31
 
Melanny schrieb am 20.12.2022 um 09:43:04:
Muss er sich nun wirklich um eine neue FB kümmern? 

ich würde eine neue FB nur bei geplanten Auslandsreisen besorgen.
In D ist alles durch das Gesetz geregelt.
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Antwort #56 - 22.12.2022 um 13:26:49
 
Danke, erne für den Hinweis. Verreist wird nicht.
D.h. zusammen mit Aras´ Antwort: Wir brauchen uns um nichts zu kümmern.

Allen schöne Feiertage. Melanny
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Antwort #57 - 18.01.2023 um 12:43:37
 
Ein gutes neues Jahr noch.

Mein Mann erhielt eine E-Mail von der ABH "Einladung zur persönlichen Vorsprache." Grund: Ausstellung eines neuen Dokuments. FB mitbringen.

Zuerst kam der Gedanke: AT sei nach 12 Wochen endlich abholbereit. Aber der Grund machte mich stutzig.
Da im Schreiben steht, bei Fragen kann auch angerufen werden, tat ich das. Die SB sagte sinngemäß: Wenn er eine Einladung habe, dann müsse er kommen, er würde dann an Ort und Stelle erfahren, um welches Dokument es gehe.

Ich fragte daraufhin erneut nach dem betreffenden Dokument - FB oder AT? Das wollte sie nicht sagen.

Ich erwiderte, dass wir für eine FB nicht kommen werden wegen der hohen Fahrtkosten(130,-), sondern erst zum Termin für die AT-Abholung und der, so die SB, sei noch nicht da.

Worum es nun genau geht, dazu kam sie nicht mehr, denn es kam jemand dazu und schrie die SB an: Wie sie sich erlauben könne, ein Telefonat zu führen, wenn der Kunde eine Einladung habe, habe er zu kommen. Sie solle sofort zu ihm in sein Büro kommen.
Ich war geschockt.

Ist es ok, wenn ich eine E-Mail schicke und den Termin nun schriftlich noch absage? Wir gehen von der ungewünschten FB aus.
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Antwort #58 - 18.01.2023 um 13:41:57
 
Melanny schrieb am 20.12.2022 um 09:43:04:
Bis Ende Dez. gab man ihm eine Fiktionsbescheinigung.

Und was hat er jetzt ?
Die seit 1.1. ungültige FB soll wohl ersetzt werden durch eine neue FB, wenn/weil  der eAT (NE oder andere AE) noch nicht da ist.

Man sollte den Termin wahrnehmen.
Wie weit ist denn die zuständige ABH entfernt, dass dein Mann derartig hohe Fahrtkosten hätte?

Melanny schrieb am 18.01.2023 um 12:43:37:
Wir gehen von der ungewünschten FB aus.

Wie legitimiert sich dein Mann seit dem 1.1.23 ?
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Antwort #59 - 18.01.2023 um 14:24:18
 
Mein Mann hat eine FB bis 25.1.2023.

Er braucht keine FB innerhalb DL, der Antrag auf NE (hilfsweise) verlängert seinen Aufenthalt automatisch. Wir wollen auch keine, haben keine beantragt. Sie ist auch keine Pflicht (siehe vorherige Antworten, hatte mich bei Antwort 53 vertan, hätte Ende Jan. heißen müssen).

Wir können nur per Taxi zur ABH fahren, ist so aus gesundheitlichen Gründen.

Und wenn der AT zur Ausstellung übermäßig lange dauert, muss man doch wohl nicht noch dafür für eine ungewünschte FB zahlen, dann hätte man sie gleich länger ausstellen sollen. Angekündigt waren 4-6 Wochen, nun sind es 12.

In DL kann er sich mit seinem Pass legitimieren, wenn es nötig sein sollte. Seinen eAT Karte hat er nur am Anfang 2-3mal gebraucht. Neue wurde rechtzeitig bestellt, nach 12 Wochen könnte die sie ja mal eintreffen. Hypothetisch: Wir zahlen jetzt 130 Euro + FB und kurz danach trifft der AT ein und wieder 130 Euro+ Restzahlung AT. Beim besten Willen, was nicht sein muss, muss nicht sein.

Mir ging es darum: Können wir einfach absagen? Wäre das rechtens?
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