Mein Mann hat den Antrag auf
NE gestellt, hilfsweise Verlängerung
AE. Uns wurden schriftlich Gebühren von 106 Euro genannt – soll bei persönlicher Vorstellung Anfang nächster Woche bezahlt werden. Die Höhe machte mich heute stutzig. Ich fragte nach.
Begründung (schriftlich)
1.Sie sind für AE-Verlängerung (93,00) und 13,00 für Fiktionsbescheinigung (Wir baten nur um eine kostenlose Word-Seite.) Uns scheint, man hat sich auf die „Verlängerung eingeschossen".
2.Man geht scheinbar davon aus (es liest sich so), dass es keine
NE geben wird, weil a)LU noch nicht nachgewiesen. Dazu bekamen wir aber erst gestern mitgeteilt, was man möchte und hauptsächlich weil b) kein B1-Zertifikat vorläge. Man hat scheinbar dort gar keine Unterlagen, dass der Widerspruch die Verpflichtung aufhob, obwohl er von der
ABH mit Einschreiben/Rückantwort hier ankam.
Meine Frage: Mein Mann hat die
NE beantragt. Müssen nicht dafür auch die 113,00 Euro Gebühren genommen werden? Zahlen wir weniger, dann passt das doch nicht zum eigentlichen Antrag und danach bekäme er vielleicht deshalb nur die befristete
AE – so wie: wie bezahlt so geliefert.
Also: Wir wollen 113,00 Euro bezahlen, aber man will nur 106,00 haben.
Melanny