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Nach 7 Jahren Ehe mit einem Deutschen keine Niederlassungserlaubnis (Gelesen: 1.192 mal)
Themen Beschreibung: Kein B1-Zertifikat keine Niederlassungserlaubnis?
juhun
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i4a rocks!


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20.02.2023 um 17:08:19
 
Hallo,
hätte man ausreichende Deutschkenntnisse, könnte man als Ehepartner eines Deutschen bereits nach 3 Jahren die Niederlassungserlaubnis haben. Ein Bekannter von mir erhält selbst nach 7 Jahren immer wieder nur eine 2-jährige Verlängerung, da er noch nicht B1 geschafft hat. Nun arbeitet er auch noch in Vollzeit und kann erst recht nicht zum Sprachkurs. Was hilft in dieser Situation? Das Ehepaar hat ein Kind mit deutscher Staatsbürgerschaft.
VG
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uwe1122
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Antwort #1 - 20.02.2023 um 17:22:46
 
juhun schrieb am 20.02.2023 um 17:08:19:
Was hilft in dieser Situation? 

B1 und leben in Deutschland bestehen
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juhun
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 20.02.2023 um 18:13:45
 
uwe1122 schrieb am 20.02.2023 um 17:22:46:
B1 und leben in Deutschland bestehen

Das sage ich auch schon die ganze Zeit!
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deerhunter
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Antwort #3 - 20.02.2023 um 19:13:46
 
juhun schrieb am 20.02.2023 um 18:13:45:
Das sage ich auch schon die ganze Zeit! 

Na dann ist doch die Frage hier unnötig! Ohne B1 wird es keine NE geben
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uwe1122
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Antwort #4 - 20.02.2023 um 21:14:24
 
juhun schrieb am 20.02.2023 um 17:08:19:
eine 2-jährige Verlängerung

Nur aus Neugierde, normal gibt es nur 1 Jahr,warum in diesem Fall 2 Jahre ?

Gruss

Uwe
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juhun
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Antwort #5 - 21.02.2023 um 14:41:50
 
Die erste AE für 1 Jahr und danach immer für 2 Jahre, oder?
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uwe1122
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Antwort #6 - 21.02.2023 um 17:05:46
 
juhun schrieb am 21.02.2023 um 14:41:50:
Die erste AE für 1 Jahr und danach immer für 2 Jahre, oder?


Ich kenn persönlich nur Ersterteilung 3 Jahre.Jede weitere Verlängerung ohne Vorraussetzung für eine NE 1 Jahr.

So ist das auch im Aufenthaltsgesetz geregelt,wenn ich mich nicht irre.

Gruss

Uwe

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