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Einreise nach Deuschland mit minderjährigen deutsche Kinder (Gelesen: 1.692 mal)
skeem78
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i4a rocks!


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15.02.2023 um 17:16:53
 
Guten Tag Smiley

kann eine ausländische Mutter von zwei minderjährigen deutsche Kinder nach Deutschland einreisen? Die Mutter ist nie in Deutschland gewesen. Die Kinder auch nie. Sie war verheiratet mit einem deutschen Staasbürger in Nordafrika und dieser starb vor vier Jahren in Deutschland. Nun möchte sie mit den zwei Kindern nach Deutschland kommen. Wäre das möglich? Gibt es Voraussetzungen, die sie erfüllen muss? Sie hat in Deutschland niemand, der sie empfangen kann.

Wäre sehr dankbar für jeden Tipp und jede Hilfe.

Grüße
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Aras
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Antwort #1 - 15.02.2023 um 17:58:25
 
Nordafrikaner sind nicht in § 41 AufenthV erwähnt. Somit braucht sie ein Visum. Damit das klappt sollte sie auch wissen in welchem Landkreis oder kreisfreien Stadt sie mit ihren Kindern umziehen will. Also solltest du das mit ihr klären.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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skeem78
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Antwort #2 - 15.02.2023 um 18:01:30
 
Hallo Aras und danke für die Antwort. Sie möchte mach Hessen, sprich Frankfurt am Main oder Darmstadt. Was muss sie bitte machen?
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Aras
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Antwort #3 - 15.02.2023 um 18:07:08
 
Hat sie jemanden der in Frankfurt oder Darmstadt lebt, wo sie unterkommen könnte? hat sie ausreichend finanzielle Mittel um eine Wohnung zu mieten oder in ein Hotel zu ziehen? Oder droht ihr Obdachlosigkeit bei Ankunft, sodass sie mit dem Sozialamt zusammenarbeiten muss damit diese eine Wohnung organisieren?



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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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skeem78
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Antwort #4 - 15.02.2023 um 18:13:37
 
Sie hat Geld gespart für paar Monate (Hotel + Essen  usw..) und möchte schon, dass das Sozialamt ihr hilft eine Unterkunft zu finden. Sie kann nur mit dem Geld eine bestimmte Zeit wie gesagt überbrücken im Hotel.
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lottchen
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Antwort #5 - 15.02.2023 um 18:23:14
 
Die Kinder sind von Geburt an Deutsche, wurden also in der Ehe gezeugt? Der deutsche Vater steht in der Geburtsurkunde und die Kinder haben deutsche Pässe? Das wäre erst mal Voraussetzung für das Visum.
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calhoon
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Antwort #6 - 15.02.2023 um 20:35:42
 
skeem78 schrieb am 15.02.2023 um 18:13:37:
Sie hat Geld gespart für paar Monate (Hotel + Essen  usw..) und möchte schon, dass das Sozialamt ihr hilft eine Unterkunft zu finden.


"Unterkunft" ist dann auch das richtige Wort – die Wartezeiten auf Sozialwohnungen betragen sowohl in FF/M als auch in Darmstadt im Zweifel mehrere Jahre, in beiden Städten stehen tausende Haushalte auf den Wartelisten. Das sollte ihr klar sein, wenn sie kommt.
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Antwort #7 - 15.02.2023 um 21:26:49
 
Unabhängig von den ganzen Folgefragen:

Die Kinder haben ein Recht auf ein Leben in Deutschland und sie haben ein Recht auf ihre Mutter.
Voraussetzungen für das Visum gibt es insoweit keine (außer Visumantrag und Überwinden der Verwunderung bei dieser nicht alltäglichen Situation).

Der Rest ist keine Frage des Ausländerrechts, sondern eher "Technik" (was nicht heißt, dass ich das unterschätze - aber es ist eben in erste Linie eine Frage von Organisation und ggf. Durchsetzungsvermögen).
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Antwort #8 - 16.02.2023 um 11:23:22
 
Für das Visum muss sie so vorgehen:

1) sicher stellen, dass die deutschen Kinder deutsche Pässe haben.

2) Visum zur Familienzusammenführung in Deutschland für sich beantragen und dabei erläutern, dass sie gemeinsam mit den Kindern einreist, um mit den deutschen Kindern in Deutschland zu leben.

Da eine Ausländerbehörde die Zustimmung geben muss, muss sie sich zwischen Frankfurt und Darmstadt entscheiden. In Deutschland angekommen, darf sie sich umentscheiden.

Und wegen der Unterkunft sollte sie jetzt mit einer Beratungsstelle (Migrationsberatung) in Darmstadt oder Frankfurt Kontakt aufnehmen, vielleicht mit Deiner Hilfe.
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lottchen
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Antwort #9 - 16.02.2023 um 12:07:20
 
skeem78 schrieb am 15.02.2023 um 17:16:53:
Sie war verheiratet mit einem deutschen Staasbürger in Nordafrika und dieser starb vor vier Jahren in Deutschland.

Nebenbei: Sie sollte auch mal abklären (spätestens wenn sie in D ist) ob ihr Witwenrente und den Kindern Halbwaisenrente zusteht. Das ist von verschiedenen Umständen/Faktoren/Detailen abhängig, die aus den Posts hier nicht hervorgehen.
Hier mal ein Link zur Waisenrente:
https://www.smart-rechner.de/waisenrente/
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skeem78
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Antwort #10 - 01.03.2023 um 11:40:11
 
Vielen lieben Dank an euch allen. Hat sehr geholfen.
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