Danke @Aras, das beruhigt mich. Warum der Antrag noch immer bei der Behörde liegt, wissen wir nicht.
Fingerabdrücke wurden abgenommen und bereits vor diesem Abdruck-Termin wurden die meisten geforderten Unterlagen eingereicht und beim Termin Melde- und AOK-Bescheinigung nachgereicht.
LU wurde als ausreichend befunden, für
A1 wäre das Zertifikat von der Erstausstellung ausreichend und meinem Mann wurden keine Fragen gestellt, nur mir wegen der Nebenkosten. Wir hatten erst nur eine Auflistung eingereicht, die Rechnungskopien aber mitgenommen und übergeben. Ergebnis:
FB erhalten und die Aussage, dass die
NE in 4-6 Wochen abholbereit sein sollte – wiederholend vom SB hervorgehoben "eher in 6 als in 4 Wochen".
Mitarbeitspflicht kamen wir immer nach: alles pünktlich und vollständig abgegeben, geduldig gewartet, nie nachgefragt trotz "Überschreitung" der 6 erwähnten Wochen. Wir kommen ihr auch weiterhin nach, wenn wir wissen, was man möchte – Unterlagen können es wohl nicht mehr sein.
Die jetzige Verwirrung stiftende Einladung zur Vorsprache bezog sich nur auf irgendein auszustellendes neues Dokument. Eine neue
FB wollen wir nicht – sollte es das sein. (Könnte diese nicht auch nicht per Vorkasse einfach zugeschickt werden?)
Brief von der Bundesdruckerei? Den bekamen wir beim Erstantrag nicht aus Berlin, sondern er wurde uns von der
ABH bei Übergabe des
eAT ausgehändigt.
Finanzielle Gründe haben wir bei einer neuen
FB. Ich bezeichne es gar nicht als finanzielle Gründe. Da die
FB nicht zwingend ist und nicht benötigt wird, möchten wir kein Geld für unnötige Fahrtkosten ausgeben, egal ob wir könnten oder nicht. Es ist mein Prinzip, dass ich kein Geld "zum Fenster hinauswerfe". (Aber dass es um eine neue
FB geht, vermuten wir eben nur.
)
Der Link ist interessant. Aber ich bin unerwartet zu einer hilfsbedürftigen Person geworden nicht mein Mann, er ist der pflegende Angehörige.
Wir können es drehen und wenden, wie wir wollen, wir hängen wieder einmal wegen Nichts in der Luft.
@SimonB
Bei #51 ging es zuvor um mein Nichtverstehen des Ablaufs bei Einreichung von 2 Anträgen - Haupt -und Hilfsantrag - vor dem persönlichen Termin nach Antragstellung.
Es gab auch keine Erklärung über den Einladungsgrund. Es geht nicht um Erklärung, sondern exakte Benennung. Wenn die
ABH das genaue Dokument selbst noch nicht kennt, so schrieb sie, kann sie eben erst einladen, wenn sie es selbst weiß.
Zur Überreichung der Ablehnung eines Antrages braucht man nicht persönlich zur ABH. Die Info ist nützlich. Also kann es darum nicht gehen. Ergo: Fiktion wirkt weiter, das ist erst einmal das Wichtigste.
Ich verstehe, was Aras mit seinem Beitrag verallgemeinernd ausdrücken wollte.
Die "Apotheken-Info" ist gar nicht so unnütz in unserer, meiner Situation.