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Touri-Visa für Ehepartner zum Sprachtest (Gelesen: 26.923 mal)
Floh
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28.11.2013 um 18:41:20
 
Hallo ihr.

Ich bin neu in diesem Forum und habe gleich mal eine Frage.

Ich habe vor einiger Zeit geheiratet und mein Mann lebt nach wie vor noch im Ausland. Er hat einen Sprachtest gemacht, leider nicht beim Goethe-Institut.
Aus diesem Grund mussten wir den für Januar geplanten Termin bei der dt. Botschaft absagen.

Jetzt haben wir Mitte Dezember einen Termin bei der dt. Botschaft für ein Touri-Visum.
Die Verpflichtungserklärung werde ich morgen bei der ABH abholen und dann gleich zu meinem Mann nach Tunesien schicken.
Ich freue mich wahnsinnig, dass die Verpflichtungserklärung geklappt hat. Auch einen Termin zum Sprachtest nach TELC haben wir schon für Ende Januar.

Grundsätzlich stehe ich dem Visum positiv gegenüber, habe dennoch ein bisschen Zweifel, dass er es bekommen wird.
Natürlich wird er auch unsere (auf deutsch übersetzte) Eheurkunde mitnehmen zur Vorlage.

Ich habe auch schon gelesen, dass Ehepartnern grundsätzlich die Einreise nicht verweigert werden darf (außer bei pol. Bedenken).

Wie seht ihr das? Haben wir Chancen auf das Touri-Visa?
Auf der Verpflichtungserklärung habe ich angegeben, dass wir gerne 2.5Monate das Visum hätten. Wenn es weniger ist, wäre es auch okay - aber so könnten wir noch seinen Geb. Ende März zusammen hier in D feiern.

Danke für eure Antworten  Cool
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Antwort #1 - 28.11.2013 um 18:56:23
 
Ich entscheide nicht, aber m.E Chancen = 0.

Ein Deutschverheirateter ohne A1, der außerdem 2.5 Monate wegbleiben kann (keine erkennbare Verwurzelung im Heimatland) könnte locker auf die Idee kommen die AE gleich in D zu beantragen, egal ob er den Test besteht oder nicht.

Nee da würde der SB mit dem Feuer spielen..
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Antwort #2 - 28.11.2013 um 18:57:46
 
Floh schrieb am 28.11.2013 um 18:41:20:
uf der Verpflichtungserklärung habe ich angegeben, dass wir gerne 2.5Monate das Visum hätten.


Wenn er eine Prüfung von einem Tag dauer hat und dafür 2.5 Monate Aufenthalt benötigt, so ist das unglaubwürdig. Damit stellt sich dann schnell die Frage der Rückkehrwilligkeit, und da nützt dann auch die Eheschlißung nichts.

Zweite Frage wäre. warum er den Test nicht im Inland macht. In Tunesien gibt es nach ALTE zertifizierte Institute. Auf diese Frage sollte er eine Antwort haben.
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Antwort #3 - 28.11.2013 um 19:12:08
 
Schwer zu sagen. Auf touri visa hat man keinen rechtsanspruch. Manchmal schwer die rueckkehrbereitschaft zu beweisen. Beantragen und abwarten und Tee trinken. Viel Glück.

Edit
Gerade gelesen 2.5 Monate.... Meines Erachtens sehr lange... Keine Arbeit? Arbeitgeber? Wie ist die Verwurzelung in Tunesien....
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Antwort #4 - 28.11.2013 um 19:21:34
 
in seinem Ort gibt es leider keine Sprachschule die den Test nach TELC/GI oder sonst was ausführt Griesgrämig
Er hat ja einen Test gemacht, der eben nicht anerkannt wurde (Prüfungszertifikat vorhanden, aber nicht anerkannt)

Mein Mann hat leider keinen Dauer-Job im Winter. Nur hier und da mal Gelegenheitsarbeit. Erst wenn die Saison wieder anfängt, kann er wieder arbeiten. Ist ja leider da unten sehr häufig so.

Nunja, in die Erklärung habe ich reingeschrieben "A1 Test und Besuch Ehefrau" . Selbst wenn wir keine 2.5Monate bekommen, sondern ein kürzeres Visum wäre das ja auch schonmal was. Es geht hauptsächlich darum, dass er den Test hier machen kann und wir ein wenig Zeit zusammen haben, damit er sich auch ein wenig hier einleben kann (schonmal Führerschein machen kann was ja leider nötig ist , evtl. Bewerbungsgespräche führen etc) wenn er dann das Visum zur FZF stellt.

Bezüglich Verwurzelung in TN: Er ist Künstler und hat deswegen eher im Sommer zutun als im Winter (ab und an mal im Winter, aber eher selten). Lebt mit Vater + Mutter in einem Haus. Haus gehört irgendwann ihm. Vater+Mutter haben bei einen Job.
Schwester wohnt mit Ehemann + Kind (2Mon. alt) in einem anderen Haus in der Nähe.
Ansonsten halt Freunde etc unten
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reinhard
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Antwort #5 - 28.11.2013 um 19:53:26
 
Dann solltet Ihr aber schon mal überlegen, wie und wo er die Prüfung ablegt, sobald das Visum abgelehnt wurde. Es ist einen Versuch wert, aber Hoffnungen solltet Ihr Euch keine machen.
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Floh
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Antwort #6 - 28.11.2013 um 19:57:10
 
wenn es abgelehnt wird, wird er es wohl in Tunis beim GI machen müssen. Termine sind dort im Februar verfügbar.

Alles schon gecheckt und auch beim GI in Tunis nachgefragt. Wäre dann Plan B, wenn der Test hier nicht funktioniert.

Ich habe gerade gesehen, dass beim Visa--Antrag nochmal ein Feld ist, für wieviel Tage man das Visum beantragt.
Sollte man dort das gleiche angeben wie in der VE oder könnte man hier auch einen kürzeren Zeitraum angeben? zB 2-3Wochen?!
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Antwort #7 - 28.11.2013 um 20:02:52
 
Floh schrieb am 28.11.2013 um 19:21:34:
Er hat ja einen Test gemacht, der eben nicht anerkannt wurde (Prüfungszertifikat vorhanden, aber nicht anerkannt)

Dann soll er den Test beim Goethe-Institut in Tunis wiederholen.

Das Goethe-Institut Tunesien führt wöchentlich SD1-Prüfungen durch, die Wartezeit für einen Prüfungstermin beträgt zurzeit ca. 8 Wochen.
Da wir am Goethe-Institut Tunesien eine große Nachfrage an Prüfungen haben, sind wir dazu übergegangen Wartelisten für die Prüfungen und die prüfungsvorbereitenden Kurse zu führen.
Die Prüfungsteilnehmer können sich persönlich oder telefonisch zur Prüfung anmelden. Bei der Anmeldung wird der Prüfungstermin mitgeteilt.
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Antwort #8 - 28.11.2013 um 20:06:31
 
Saxonicus schrieb am 28.11.2013 um 20:02:52:
Dann soll er den Test beim Goethe-Institut in Tunis wiederholen.

Das Goethe-Institut Tunesien führt wöchentlich SD1-Prüfungen durch, die Wartezeit für einen Prüfungstermin beträgt zurzeit ca. 8 Wochen.
Da wir am Goethe-Institut Tunesien eine große Nachfrage an Prüfungen haben, sind wir dazu übergegangen Wartelisten für die Prüfungen und die prüfungsvorbereitenden Kurse zu führen.
Die Prüfungsteilnehmer können sich persönlich oder telefonisch zur Prüfung anmelden. Bei der Anmeldung wird der Prüfungstermin mitgeteilt.



Die nächste Prüfung wäre frühestens Anfang Februar. Alles andere ist schon ausgebucht. Und hier in D ist der Test früher (Mitte/Ende Jan). Vorteil hier: wir würden uns länger sehen und wir könnten schon einige Sachen erledigen (zB Führerschein, Eheanerkennung evtl. auch schon Namensänderung etc)
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Antwort #9 - 28.11.2013 um 21:39:13
 
Hmmmm realistische Einschätzung meinerseits das Visum wird abgelehnt.... Wenn nicht wäre ich erstaunt....
Dass in seinem Ort kein Goethe Institut ist ist denen relativ egal kenne das von meinem Mann. Da muss man zu denen sie kommen leider nicht zu einem. Dass der Grund für ein Visum ausreicht wäre verwundernswert. Besuch der Ehefrau wird oft gerne als Umgang von fzf gesehen wenn nicht genügend Verwurzelung im Herkunftsland vorhanden sind (zB Arbeit zu der er wieder erwartet wird etc.) die auch die rueckkehr glaubhaft machen... Wenn ihr noch nicht beantragt habt würde ich auf alle faelle die Dauer verkürzen... Viel glueck
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Antwort #10 - 28.11.2013 um 21:46:48
 
Floh schrieb am 28.11.2013 um 19:57:10:
Alles schon gecheckt und auch beim GI in Tunis nachgefragt. Wäre dann Plan B, wenn der Test hier nicht funktioniert.


Gute Idee. Wenn man einen Plan B hat, ist die Enttäuschung nicht so groß.


Zitat:
Ich habe gerade gesehen, dass beim Visa--Antrag nochmal ein Feld ist, für wieviel Tage man das Visum beantragt.
Sollte man dort das gleiche angeben wie in der VE oder könnte man hier auch einen kürzeren Zeitraum angeben? zB 2-3Wochen?!


Kann er durchaus kürzer eintragen, das könnte die Chancen von 0 % auf 1 % erhöhen. Die VE darf länger sein, das ist für den Antrag egal.
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Antwort #11 - 29.11.2013 um 10:57:36
 
Du könntest auch versuchen, in die Offensive zu gehen beim Antrag. Das Visum wird wahrscheinlich abgelehnt, weil man vermuten wird, dass ihr die FZF umgehen wollt.

Ihr könntet aber argumentieren, dass ihr die Regeln kennt und auch einhalten wollt. Dass ihr aber die Bedingungen für die FZF noch nicht erfüllt und trotzdem jetzt schon einiges vorzubereiten ist.

Der Antrag auf eine AE in Deutschland hat ja nur Aussicht auf Erfolg wenn sich NACH der EINREISE ein NEUER Sachverhalt ergibt. Im Allgemeinen ist dies, dass Leute nach Dänemark fahren und dort heiraten. Das trifft ja aber bei euch gar nicht zu, denn das seid ihr ja jetzt schon.
Ein anderer Grund wäre eine fortgeschrittene! Schwangerschaft, aber auch das wird in den nächsten 3 Monaten nicht passieren.

Ihr könnt schreiben, dass ihr wisst, dass er keine AE in D beantragen kann sondern die FZF zu hause machen muss. Dafür wird er pünktlich innerhalb der 90 Tage wieder ausreisen. Am besten auch schonmal Flüge heraussuchen (nicht buchen) und einen Ausdruck der Flugverbindung mitgeben.

Außerdem erwähnen, dass ihr wisst, dass er nicht arbeiten darf in D, aber er schonmal Firmen kontaktieren möchte. Dies ist wichtig für seine Integration in Deutschland.

Wichtig ist zu betonen, dass ihr das alles wisst und es bei dem Schengenvisumantrag schon reinschreibt. Euch ist bewusst, dass falsche Angaben im Visumsverfahren auch strafrechtlich relevant sind und auch dazu führen, dass ein Antrag in Deutschland keine Aussicht auf Erfolg hat.

Dann noch auf die schnellere Prüfung in Deutschland verweisen und das bessere Lernen in Deutschland.

Und zum schluss noch etwas über Familienbesuch zu Weihnachten schreiben.

Übrigens die Sache, dass einem Ehepartner die Einreise nicht verweigert werden darf, gibt es wohl wirklich. Allerdings nur in anderen EU Ländern (also nicht im Heimatland, hier Deutschland). Das Problem ist aber, dass ihr es bis zur Grenze schaffen müsst. Und auch ihr beide gemeinsam einreisen wollt.
Das Problem entsteht aber schon auf dem Flughafen. Die z.B. spanischen Behörden müssen euch zwar einreisen lassen. Aber die Fluggesellschaft wird ihn ohne Visum nicht mitnehmen - und schwimmen wollt ihr bestimmt nicht. Und die Diskussion an der Grenze wollt ihr auch nicht wirklich ....
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Antwort #12 - 29.11.2013 um 12:55:36
 
Alexz schrieb: Ihr könnt schreiben, dass ihr wisst, dass er keine AE in D beantragen kann sondern die FZF zu hause machen muss. Dafür wird er pünktlich innerhalb der 90 Tage wieder ausreisen. Am besten auch schonmal Flüge heraussuchen (nicht buchen) und einen Ausdruck der Flugverbindung mitgeben.

Geht das in dland nicht dass man den Antrag bei allen erfüllten unterlagen und rechtmaessigem Aufenthalt auch im Inland stellen kann? Zumindest in AUT ginge das aber eben vorausgesetzt alle unterlagen sind vorhanden und der Mann legal eingereist.

Das mit dem Flug muss man sowieso machen also eine Reservierung hinzufügen ist normal sowas bringt nicht mehr oder weniger wie jetzt schon.

Ich sehe da leider nicht sonderlich viel Spielraum zur Argumentation....
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Antwort #13 - 29.11.2013 um 13:02:39
 
Danke Alex für die Infos.
Die VE (für 3monate) habe Ich heute abgeholt und gleich mit Einladung von Mir sowie Einladung für den Test nach TN geschickt.
In etwa 3-4wochen wissen wir dann in Alles klappt.
Ich habe ihm schon gesagt, dass Er Das alles mitnehmen muss.
Wo Kann man beim Visumsantrag Was reinschreiben? Habe da kein extra Feld gesehen.
Und es Ist ha auch wirklich so, dass Er hier den Test macht, den Führerschein und sich bei n paar Unternehmen vorstellen soll bzw Ich dann mitkomme wg Übersetzen.
Und Er dann sobald der Termin zum FZF steht Er wieder ausreisen wird um Das FZF zu beantragen. Da die Termine Ja immer schon weit ausgebucht sind, haben wir Ja mind 1mon Wartezeit nach bestandener Prüfung. Die Zeit soll Er nutzen für div Dinge hier in D.
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Antwort #14 - 29.11.2013 um 13:11:56
 
Bist Du sicher, dass er den D-Führerschein hier machen darf wenn er keine Wohnsitz in D hat?
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Antwort #15 - 29.11.2013 um 13:26:19
 
@InfoSucher: http://dejure.org/gesetze/AufenthG/6.html Absatz 3 erster Satz, hauptsächlich 'das vor der Einreise erteilt wird'.

Bzgl. des Führerschein könnte lottchen Recht haben. Ich erinnere mich an Berichte über Alkoholsünder in D, die dann nach Tschechien gegangen sind, um einen Führenschein zu machen. Die mussten dort auch angemeldet sein.

Dabei gilt aber: auch mit einem Schengenvisum kann und muss man sich in Deutschland anmelden, wenn man länger in einer Wohnung lebt. Übrigens muss man dann auch dem Vermieter bescheidsagen.

Was er aber auf jeden Fall machen kann sind die Fahrstunden in der Fahrschule falls er noch welche machen muss. Ggf. kann dann die Prüfung erst hinterher stattfinden. Bei vielen Ländern ist es so, dass Führerscheininhaber damit 6 Monate hier fahren dürfen. Ggf. einen internationalen Führerschein machen lassen!
Das führt teilweise bei deutschen Austauschschülern dazu, dass die mit 17 den Führerschein machen, dann zurück nach D kommen und hier nochmal die Prüfung machen müssen. Sie können dann mit dem Auto zur Prüfung fahren, durchfallen, und mit dem Auto nach hause fahren Durchgedreht

Beim Schengenvisum solltest du ein extra Schreiben mitgeben, wo du die Sachlage erläuterst. Am besten direkt auf deutsch. Ein extra 'Feld' dafür gibt es nicht.
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Antwort #16 - 29.11.2013 um 14:17:57
 
Nur so als Tipp: Um in einem EU Staat einen Führerschein bekommen zu können muss man im jeweiligen Mitgliedsstaat mindestens 185 Tage gemeldet sein!

Das gilt auch für Neuausstellungen bei bereits vorhandenem FS bzw. beim Umschreiben ausländischer FS.

BTW: Ein C-Visum ist weder zum FS-Erwerb noch zur Arbeitssuche gedacht.
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Antwort #17 - 29.11.2013 um 14:31:34
 
InfoSucher schrieb am 29.11.2013 um 12:55:36:
Geht das in dland nicht dass man den Antrag bei allen erfüllten unterlagen und rechtmaessigem Aufenthalt auch im Inland stellen kann? Zumindest in AUT ginge das aber eben vorausgesetzt alle unterlagen sind vorhanden und der Mann legal eingereist.




Ich sehe gerade, dass du als Staatsangehörigkeit AUT angegeben hast, wo lebst du? In Österreich oder Deutschland?

Falls du nämlich in Deutschland lebst, dann braucht dein Mann kein A1, er braucht auch keine deutsche AE, sondern eine EU-Aufenthaltskarte.

Nenn bitte zuerst die Fakten, sonst diskutieren wir hier vollkommen aneinander vorbei.
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Antwort #18 - 29.11.2013 um 14:34:05
 
planloser schrieb am 29.11.2013 um 14:31:34:
Falls du nämlich in Deutschland lebst, dann braucht dein Mann kein A1, er braucht auch keine deutsche AE, sondern eine EU-Aufenthaltskarte.


Die TS Floh ist aber Deutsche und lebt in Deutschland ... daher braucht der Mann natürlich A1-Kenntnisse.
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Antwort #19 - 29.11.2013 um 14:36:48
 
Uuups, sorry, da habe ich was verwechselt, nämlich die TE mit infosucher.

@ infosucher: Ja, in Österreich wäre das möglich, in Deutschland aber nicht.
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Antwort #20 - 29.11.2013 um 18:51:47
 
hmm... das mit dem Führerschein habe ich nicht gewusst. Wieder was gelernt!
Der tun. Führerschein wird leider nicht anerkannt, auch wenn er übersetzt od. International sein sollte Griesgrämig
Mein Mann darf 6 Mon. mit dem Führerschein hier fahren und muss innerhalb dieser Zeit den Führerschein(Theorie+ Praxis Prüfungen)  hier neu machen.
Die Fahrschule hat aber auch gesagt, ich soll - bevor wir zur FS gehen - nochmal zum Amt und da nochmal Infos einholen bzw. bekommen da wohl auch einen "Laufzettel" in die Hand gedrückt.

Bzgl. Vermieter habe ich schon gesprochen. Er musste ja eine Wohnungsbescheinigung unterschreiben, dass ich in der Whg lebe  Augenrollen Da habe ich gesagt, dass wir versuchen ein TouriVisa f. 3 Monate für ihn zu bekommen und sobald er fest hier ist melde ich mich dann nochmal. Auch wegen der Namensänderung von mir am Briefkasten Zwinkernd
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Antwort #21 - 29.11.2013 um 19:39:46
 
Zum Führerschein guckst Du hier:

http://www.verkehrsportal.de/fuehrerschein/auslaendischer_fuehrerschein.php

oder fragst bei Eurer örtlichen Führerscheinstelle nach.
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Antwort #22 - 30.11.2013 um 01:43:55
 
Entscheident bei einem Besuchsvisum ist die Glaubhaftmachung der Rückkehrbereitschaft
Zu den Faktoren, die Zweifel an der Rückkehrbereitschaft aufkommen lassen können
siehe auch VISA-Handbuch Ziff. 7.12 ff
Indizien, die Zweifel an der Rückkehrbereitschaft aufkommen lassen können, weil eine Umgehung des regulären D-Visa-Verfahrens vermutet werden könnte, sind mE

11. für bereits Verheiratete wird lediglich ein Besuchsvisum (statt FzF-Visum) beantragt.
12. werden bei einem Touristen- (Besucher-, Schengen-) Visum Absichten erkennbar, für die idR ein längerfristiges Visum erforderlich ist (zB Arbeitsaufnahme, Studium, Heiratsabsichten usw.), dann sind diese ein mögl. Ablehnungsgrund wegen Zweifel an der Rückkehrbereitschaft.
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« Zuletzt geändert: 30.11.2013 um 01:58:48 von HeFi »  
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Antwort #23 - 11.12.2013 um 18:19:03
 
Hallo ihr Smiley

ich habe mal gerade eine weitere Frage zum Visa-Antrag..

es geht um die "derzeitige berufliche Beschäftigung"

mein Mann ist gelernter Verkaufsleiter, hat aber zzt keinen festen Job sondern hält sich halt mit Fotografieren etc über Wasser.

Was ist jetzt besser?

- wenn er nix hinschreibet
- seinen erlernten Beruf
- das was er zzt macht? (ohne Nachweise)
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Antwort #24 - 11.12.2013 um 18:28:01
 
Bringt nichts das hinzu schreiben was er erlernt hat wenn es um den derzeitigen Beruf geht ....er uebt den ja gerade nicht aus.
Wenn er mal hier mal da fotografiert und kein fixes regelmäßiges Einkommen hat ist das auch nicht wirklich der hit. Durch den Beruf und dem schreiben des AG wird ja u.a. auch die rueckkehrbereitschaft gefestigt das ist im Moment hier eher weniger der Fall...
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Antwort #25 - 13.12.2013 um 01:32:29
 
@Floh In einem Beitrag schriebst du etwas von Namensänderung, falls dein Mann ein touristisches Visum bekommt. (Zwischenfrage, wieso VE bei Tourvisum?).

Wessen Namen soll denn geändert werden?


Wegen des Führerscheins, er braucht ihn nicht komplett neu zu machen, sondern "nur" beide Prüfungen abzulegen. Meines Wissens gilt die sechs Monate Regelung ab Tag der dauerhaften Wohnsitzname bzw. Einreise.  Mit einem C-Visum (Besuch oder Tourist) geht das meines Wissens überhaupt nicht. Die Führerscheinstelle will den Aufenthaltstitel sehen.
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Antwort #26 - 13.12.2013 um 07:35:26
 
Hey Thomas,

Namensänderung, weil ich noch meinen Mädchen-Namen habe und ich seinen Namen annehmen möchte. Ich gelte hier ja noch als unverheiratet und um meinen Namne zu ändern muss er hier sein zum unterschreiben - Aussage vom Standesamt.
Geht natürlich auch mit FZF - aber dafür braucht er ja den Deutschtest, welchen er u.a. hier machen will  Augenrollen

wg. Führerschein - ja okay. Schade! Dann müssen wir wohl warten.

VE brauche ich bzw. er, damit er überhaupt das Visum bekommt, da er ja zzt keinen Job hat (Saisonarbeit)
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Antwort #27 - 16.12.2013 um 17:09:01
 
Hallo ihr Smiley

Heute war mein Mann bei der Botschaft.
Die haben gleich seinen Pass dabehalten, er darf ihn in 2 Tagen abholen... was meint ihr?
Gutes oder schlechtes Zeichen? Oder normal?  hä?
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Antwort #28 - 16.12.2013 um 18:00:27
 
Das ist gut, weil dann das Visa angebracht. Andere Gründe den Pass einzubehalten gibt es nicht.l
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Antwort #29 - 16.12.2013 um 18:37:45
 
Danke Aras, das macht mir Mut!

Ich hoffe, die Zeit vergeht schnell bis Donnerstag - mit positivem Ausgang Zwinkernd
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Antwort #30 - 17.12.2013 um 08:51:39
 
Beim Schengenvisum wird doch der Pass immer dabehalten. In der Regel soll das Visum innerhalb von 3 Arbeitstagen gegeben werden (oder auch nicht). Nur in Ausnahmefällen nimmt sich die Botschaft mehr Zeit oder fordert andere Dokumente an. Dann dauert es etwas länger.

Der Aufwand für alle Beteiligten, nach Erteilung des Visas nochmal den Pass in die Botschaft zu bringen und später abzuholen, wäre viel zu hoch. Und 3 Tage kann man schon mal auf den Pass verzichten.

Bei einem Antrag auf FZF nimmt man den Pass wieder mit. Die Botschaft weiß nie, wie lange die ABH zur Bearbeitung braucht. Und so manche Leute haben noch alte Visa in ihren Pässen, die sie noch nutzen wollen - oder "vertrösten" sich die Zeit einfach mit Urlaub. Wäre der Pass währenddessen in der Botschaft, dann wäre das alles nicht möglich.

Positiv ist aber immerhin, dass man ihn nicht gleich wieder weggeschickt hat. Eine Vorentscheidung ist es leider auf keinen Fall.
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Antwort #31 - 19.12.2013 um 22:00:32
 
Hallo.. habe gedacht ich melde mich mit dem Ausgang.

Antrag wurde abgelehnt.. Griesgrämig

Begründung:

- keine Rückkehrbereitschaft
- den Angaben wird kein Glaube geschenkt
- er ist LEDIG!!


Mein Mann hatte alle Unterlagen (Sprachtest-Einladung, Reservierung Fugtickets, Heiratsurkunde u.a.) dabei. Doch die Sachbearbeiterin wollte davon NICHTS sehen..

überlegen jetzt n Remonstrationsschreiben oder einfach Test in Tunis machen und FZF beantragen im März  Augenrollen
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Antwort #32 - 20.12.2013 um 09:06:18
 
Naja, du wurdest ja vorgewarnt.

Hat er eigentlich Geld bezahlt? Als Deutsch-Verheirateter braucht das nicht. Wenn er nicht gezahlt hat, dann wird "Ledig" wohl einfach ein Standardsatz sein, der in die Begründung reingerutscht ist.

Abgesehen davon würde ich auf jeden Fall die Remstration machen. Allerdings auch gleichzeitig einen Plan B haben.

Für die Remonstration sprechen mehrere Dinge:
- wer es nicht 2x probiert hat es beim ersten Mal eh nicht ernst gemeint ...
- die Remonstration wird vom Chef und nicht vom gleichen Sachbearbeiter bearbeitet
- man muss sich mit dem Remontsrationsschreiben beschäftigen und hat nicht nur 2 Minuten, um mit einem Klick den Antrag abzulehnen
- es muss eine ausführliche schrichtliche Begründung geschrieben werden (kann bis zu 3 Monate dauern)
- es kostet nichts, außer dich etwas Zeit den Text zu schreiben
- jede Remonstration erzeugt Arbeitslast und wird in Zukunft dazu führen, dass man Anträge genauer prüfen wird statt pauschal abzulehnen

Meine damalige Freunding hatte nach der Remonstration nach einer Woche das neue Visum im Pass.
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Antwort #33 - 20.12.2013 um 11:09:33
 
Hallo.

Ja, vorgewarnt wurde ich. Ich finde die Begründung einfach nur lächerlich.
Renonstration werden wir machen und pers abgeben, da wir sowieso nochmal hin müssen um die heiratsurkunde apostillieren zu lassen.
Vllt klappt's ja, vllt nicht.

Plan B ist, Test in Tunis machen und dann FZF beantragen.

Mal sehen, hakte euch auf dem laufenden  Smiley
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Antwort #34 - 20.12.2013 um 15:09:24
 
Floh schrieb am 20.12.2013 um 11:09:33:
Hallo.


Renonstration werden wir machen



Liebe Floh, selbst bin ich nur ein fortgeschrittener Laie auf dem Gebiet des Aufenthaltsgesetzes, aber ihr habt (bitte nicht übel nehmen ) noch keine Ahnung von der Materie.

Das entnahm ich schon deinem Ursprungsthread "VE für Tourvisum" .... oder "Sprachtest bei nicht anerkanntem Institut gemacht" bzw heute "Wir werden remonstrieren".

Bis jetzt kostete es dich nur Nerven und Geld. Lass es sein, er soll seinen  A1 Test beim GI machen und mit FZF Visum einreisen, den eAT beantragen und dann den Führerschein "machen".

So will es das Gesetz und nur so ist die Reihenfolge.

Uns allen tut deine Geschichte leid, doch freuen wir uns sicher alle im März für euch, wenn ihr beiden zusammen seid. In 14 Tagen ist doch schon Januar.

Grüße, Thomas



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Antwort #35 - 20.12.2013 um 15:18:22
 
Wenns doch März wäre.. in März wird erst der ANtrag auf FZF gestellt... danach halt warten.. ich rechne irgendwie mit Juni Griesgrämig
ABer - alles ist absehbar!

Natürlich haben wir beide keine Ahnung - wie denn auch?  Laut lachend
Geld kostet das ganze ja eigtl. nicht wirklich - nur die VE. und 25€ kann ich gerade noch so verkraften Zwinkernd
Flug haben wir ja sonst auch, wenn ich runter fliege.

Nerven joa - aber da gestern eh ein sch... Tag war, war das nur noch der i-punkt auf dem ganzen.

A1-Test wird er wohl beim GI machen, wenn Remonstration nicht wirksam. WIr werden sehen was zu erst kommt. Antwort oder Test :p
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Antwort #36 - 20.12.2013 um 15:32:05
 
Floh schrieb am 20.12.2013 um 15:18:22:
Geld kostet das ganze ja eigtl. nicht wirklich - nur die VE. und 25€ kann ich gerade noch so verkraften


VE??
Ihr seit doch verheiratet? Damit ist keine VE notwendig, die große VE ist doch schon die Eheurkunde, die verpflichtet nämlich zu gegenseitigen Unterhalt.

Zur Remonstration:
Hat der Sachbearbeiter oder Ortskraft vor Ort sich geweigert bei der Bentragung des Schengenvisa die Unterlagen über den Reisezweck anzunehmen, solltet ihr das unbedingt in das Remonstratinsschreiben einfügen. Zudem sauber begründen warum der A1 Test unbedingt in Deutschland gemacht werden soll und nicht in Tunis. Und auch Begründen warum das FZF-Visa erst nächstes Jahr gemacht werden soll.

Du kannst natürlich noch über den Sachbearbeiter eine Dienstaufsichtsbeschwerde an den Leiter des Konsulates machen, da er Unterlagen nicht angenommen hat. Dazu ist er verpflichtet.
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Antwort #37 - 20.12.2013 um 16:08:12
 
VE wird ja dennoch verlangt, weil hier in D noch keine rechtsgültige Ehe (Apostille fehlt noch, kmmt jetzt).

Mein Bruder ist Anwalt und wird uns da noch was zusammen schreiben Zwinkernd

Schauen wir mal, was das alles wird.. wie gesagt, Plan B haben wir ja auch noch.
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Antwort #38 - 20.12.2013 um 16:57:56
 
Floh schrieb am 20.12.2013 um 16:08:12:
VE wird ja dennoch verlangt, weil hier in D noch keine rechtsgültige Ehe (Apostille fehlt noch, kmmt jetzt).


Sie ist in Deutschland rechtsgültig. Das hat erstmal nichts mit der Urkunde zu tun.

Als Nachweis braucht man in Deutschland natürlich die beglaubigte Urkunde. Es ist für tunesische Urkunden eine Legalisation erforderlich und keine Apostille.

siehe:
http://www.tunis.diplo.de/Vertretung/tunis/de/04/Konsularischer__Service/seite__...
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Antwort #39 - 20.12.2013 um 17:10:41
 
Wurde überhaupt in Tunesien geheiratet?
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Antwort #40 - 20.12.2013 um 17:18:57
 
Floh schrieb am 20.12.2013 um 15:18:22:
Wenns doch März wäre.. in März wird erst der ANtrag auf FZF gestellt... danach halt warten.. ich rechne irgendwie mit Juni



Nun dann versuche ich dir vorab einen kleinen Tipp zur Zeitgewinnung zu geben.
Angenommen die A1 Prüfung ist am 19.Februar.
Dann kann es 8 bis 20 Tage dauern bis dass das Zertifikat ausgehändigt wird. Ich sage einfach mal der 05.März.
Dann holt sich dein Mann einen Termin bei der AV, auch das kann bis zu 3 Wochen dauern. Gehen wir mal von einem fiktiven AV-Termin vom 19.März aus.

Ein Monat vertrichen, nur mit Wartezeit. Das lässt sich verkürzen, wenn schon vor der A1 Prüfung ein Termin zur Beantragung des FZF Visums bei der AV geholt wird.

Optimiert: 10.2. Termin bei der AV geholt für z.B. 05.März
19.2. A1 Test, Zwei Wochen später kommt das Zertifikat, einen Tag später der Gang zur AV.

Woher weiß man wie viel Zeit zwischen Prüfung und Aushändigung vergeht? Vielleicht durch Gleichgesinnte hier im Forum, über das Prüfungsinstitut (Webseite) selbst oder durch gezielte Anfrage dort. An diesem Zeitfenster orientiert ihre dann eure Planung.

Immerhin, zwei Wochen eingespart, vielleicht sogar mehr.

Darf ich etwas persönliches fragen, ist euer Altersunterschied arg hoch?

lg Thomas
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Antwort #41 - 20.12.2013 um 18:42:26
 
huhu Smiley

ja, ich habe auch gedacht, das wir zw er einen Termin ausmacht, sobald der Prüfungstermin feststeht und wir ungefähr wissen wie lange es dauert bis das Ergebnis bekannt ist. Da lässt sich auf jeden Fall Zeitsparen.

Test wird vorraussichtlich Ende Feb/Anfang März sein nach meiner EInschätzung.

ALtersunterschied ist nicht erwähnenswert Zwinkernd

ich 05/87 und er 03/88 - also ein knappes Jahr. Sollte also nicht das Problem darstellen.


@Aras

ja, in TN geheiratet am 26.10.

sonst könnten wir die Heiratsurkunde nicht zur Botschaft bringen wg. Überbeglaubigung Zwinkernd
Mein Standesamt hätte gerne eine Überbeglaubigung/Apostille...
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Antwort #42 - 22.12.2013 um 04:39:20
 
Floh schrieb am 20.12.2013 um 18:42:26:
Mein Standesamt hätte gerne eine Überbeglaubigung/Apostille... 

Wenn es um eine Nachregistrierung der Eheschließung geht, wird ggf. noch die beglaubigte Geburtsurkunde des Ehemannes benötigt. Hat das Standesamt euch ein Merkblatt gegeben oder wurde das so im Vorbeigehen gesagt?


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Antwort #43 - 22.12.2013 um 08:06:25
 
hat mir der gute Mann per Mail/Telefon mitgeteilt.
Von einer Geb.Urkunde hat er nichts gesagt - aber die kennt er ja sowieso durch das Eehefähikeitszeugnis.
Sollte also kein Problem sein.
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Antwort #44 - 22.12.2013 um 08:31:19
 
Floh schrieb am 20.12.2013 um 18:42:26:
huhu Smiley

ja, ich habe auch gedacht, das wir zw er einen Termin ausmacht, sobald der Prüfungstermin feststeht und wir ungefähr wissen wie lange es dauert bis das Ergebnis bekannt ist. Da lässt sich auf jeden Fall Zeitsparen.

Test wird vorraussichtlich Ende Feb/Anfang März sein nach meiner EInschätzung.



Hallo Floh

wieso "voraussichtlich"? Guggemol do:
http://www.goethe.de/ins/tn/tun/lrn/prf/ter/deindex.htm

Dort steht:


Code:
Hier eine Übersicht über die Prüfungstermine für das Jahr 2014

Prüfung A1
Jeden Montag
Preis intern: 140 TND, extern: 180 TND



Gruß Thomas

P.S.
Wenn du original Unterlagen brauchst, ich habe sie noch alle. Gerne per eMail, da sehr ausführlich. Übt zusammen, Skype werdet ihr haben. Dein Mann hat doch Tagesfreizeit, dann sollte die Sache bis Ende Januar durch sein, Anfang Feb dann zur AV.
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Antwort #45 - 22.12.2013 um 11:34:02
 
Floh schrieb am 20.12.2013 um 18:42:26:
sonst könnten wir die Heiratsurkunde nicht zur Botschaft bringen wg. Überbeglaubigung Mein Standesamt hätte gerne eine Überbeglaubigung/Apostille... 

Die Überbeglaubigung/Apostille macht nicht die Botschaft, sondern die übergeordnete einheimische Behörde (z.B. das Ministerium).

Die deutsche Botschaft legalisiert (danach) die apostillierte Urkunde, damit sie von den deutschen Behörden anerkannt wird.
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Antwort #46 - 22.12.2013 um 13:07:25
 
@Saxonicus
Bitte verwirre die hier Lesenden nicht zusätzlich. Du weißt sicherlich, daß
Saxonicus schrieb am 22.12.2013 um 11:34:02:
Die deutsche Botschaft legalisiert (danach) die apostillierte Urkunde,

blühender  Lippen versiegelt ist.

Eine Apostille ist die einzige und endgültige Überbeglaubigung in den Staaten, die dem Haager "Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von den Legalisation" beigetreten sind.

Mithin: Entweder Legalisation oder Apostille.

Niemals wird eine Apostille legalisiert.
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Antwort #47 - 22.12.2013 um 13:10:48
 
Petersburger schrieb am 22.12.2013 um 13:07:25:
Mithin: Entweder Legalisation oder Apostille.

Auf meiner Heiratsurkunde findet man die Apostille des  Außenministeriums und den Legalisationsvermerk der deutschen Botschaft.

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Antwort #48 - 22.12.2013 um 14:07:40
 
Saxonicus schrieb am 22.12.2013 um 13:10:48:
Auf meiner Heiratsurkunde findet man die Apostille des  Außenministeriums und den Legalisationsvermerk der deutschen Botschaft.



so ist das auch in Tunesien.

erst muss die Urkunde zum "Gouvernorat" anschl. zum "AUßenministerium" und danach zur dt. Botschaft.

Zitat aus dem Merkblatt zur FZF

Zitat:
Heiratsurkunde (legalisiert durch das zuständige Gouvernorat, das
tunesische
Außenministerium und die Botschaft, mit Übersetzung ins Deutsche)



Außenministerium haben wir schon hinter uns.. wenn ich in TN bin (juchuuu nur noch 6 Tage...) dann fahren wir zur Botschaft
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Antwort #49 - 22.12.2013 um 15:25:02
 
Der Ablauf der Legalisierung ist:
Das Dokument wird so lange überbeglaubigt (z.B. Standesamtsverwaltung - Stadtverwaltung - Bezirksverwaltung - Innenministerium ... was halt im Lande so gefordert wird), bis als letzte "einheimische" Überbeglaubigung die des Außenministeriums angebracht wird.

Das Ganze wird dann von der deutschen AV legalisiert.

Keine einzige der einheimischen Überbeglaubigungen ist eine Apostille i.S.d. Haager Übereinkommens oder zumindest nicht als solche anerkannt.

Daher ist es nicht korrekt, "die Apostille wird legalisiert" zu formulieren.
Was da legalisiert wird ist eben keine anerkannte Apostille und als solche genauso wenig gültig wie z.B. (völlig anderes Gebiet) eine nach 51 (1) Nr. 7 erloschene NE.
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Antwort #50 - 22.12.2013 um 17:41:27
 
mir wurde gesagt, dass die Beglaubigung durch die Botschaft die Apostille sei... so zumindest die Aussage vom Standesbeamten hier im Dorf... aber der hat selbst kaum Ahnung
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Antwort #51 - 22.12.2013 um 18:54:18
 
Dann schaut doch bitte mal auf http://de.wikipedia.org/wiki/Apostille

Da stehen auch die Formvorschriften für eine Apostille  ...
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Antwort #52 - 22.12.2013 um 21:19:00
 
Floh schrieb am 22.12.2013 um 17:41:27:
so zumindest die Aussage vom Standesbeamten hier im Dorf... aber der hat selbst kaum Ahnung 


Was so schon verwunderlich wäre. Im Regel wissen Urkundebeamten schon über den Internationalen Urkundenverkehr bescheid.
http://de.wikipedia.org/wiki/Internationaler_Urkundenverkehr
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Antwort #53 - 16.01.2014 um 20:48:57
 
Hallo ihr.

Hoffe, ihr hattet alle ein gutes neues Jahr...

Kurz zur Info: Remonstration wurde direkt beim Versuch die abzugeben mit den Worten "Sie können es versuchen, aber es wird nichts bringen, da Sie verheiratet sind... Sie haben kein Recht auf ein Besucher-Visa, Sie müssen das FZF beantragen..." abgewiesen...

echt sch...
nunja, immerhin haben wir jetzt den Ehevertrag legalisieren lassen und mein Mann hat für die nächsten 6 Monate einen Job in Tunesien gefunden  proost

In einer Woche habe ich einen Termin beim Rathaus/Standesamt in meinem Ort.
Habe da noch eine Frage bzgl der Dokumente:

müssen die Sachen in Dtl. übersetzt sein oder gehen auch TN-Übersetzungen? Sind staatl. geprüfte Übersetzer aus TN die das übersetzt haben.
Habe keine Lust hier irgendwo n Arabisch-Übersetzer zu suchen, für den ich dann wohlmöglich 3€/Zeile zahlen darf (franz. kostet 1.55€/Zeile)
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Antwort #54 - 16.01.2014 um 21:05:02
 
Floh schrieb am 16.01.2014 um 20:48:57:
müssen die Sachen in Dtl. übersetzt sein oder gehen auch TN-Übersetzungen?


kommt auf die Dokumente an.
In der Regel werden von deutschen Behörden nur Übersetzungen von zugelassenen/vereidigten/bestellten Übersetzern (da gibt es eine Liste, ausserdem haben diese Übersetzer auch einen Stempel, der zeigt, bei welchem Gericht sie zugelassen sind) anerkannt.

Floh schrieb am 16.01.2014 um 20:48:57:
Sind staatl. geprüfte Übersetzer aus TN die das übersetzt haben.

1. "staatlich geprüft" ... von welchem Staat reden wir da, TN, D?
egal, siehe 2)
2. sind sie vor deutschen Gerichten zugelassen? dann ja, egal wo sie sitzen und die Übersetzung machen. Sind sie es nicht, dann stell dich darauf ein, dass das nicht akzeptiert wird.
Floh schrieb am 16.01.2014 um 20:48:57:
Habe keine Lust hier irgendwo n Arabisch-Übersetzer zu suchen, für den ich dann wohlmöglich 3€/Zeile zahlen darf (franz. kostet 1.55€/Zeile) 

dann lass es bleiben ... und trage die Folgen.


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Antwort #55 - 17.01.2014 um 14:37:41
 
@erne

du hast da etwas falsch verstanden bzw zu wörtlich genommen...

Natürlich lasse ich es hier übersetzen wenn es sein MUSS.
Ich meine nur, wenn es so reicht, habe ich nicht unedingt Lust 3€/Zeile auszugeben  Cool

Vielleicht kann mir ja jemand sagen, ob dieser Übersetzer anerkannt ist?
Auf den Übersetzungen steht folgendes..

Interprète agree
Prof. Sahbi Ben Hassine, Tunis Belvedere

Ist also in der Nähe der dt. Botschaft.
Oder hat jmd. eine Ahnung wie man das rausbekommt? Bis Donnerstag warten, bis ich beim Standesamt bin?  Schockiert/Erstaunt
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« Zuletzt geändert: 17.01.2014 um 14:53:37 von Floh »  
 
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Antwort #56 - 17.01.2014 um 14:54:47
 
Floh schrieb am 17.01.2014 um 14:37:41:
Auf den Übersetzungen steht folgendes..

Interprète agree
Prof. Sahbi Ben Hassine, Tunis Belvedere

Ist also in der Nähe der dt. Botschaft.


nicht dt. Botschaft, sondern AUßenministerium Tunis.. sorry..
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Antwort #57 - 17.01.2014 um 15:02:52
 
Schau dir das mal an:
http://www.tunis.diplo.de/contentblob/2697530/Daten/3655355/pdf_bersetzer.pdf

Schau erstmal ob dein Übersetzer von tunesischen Gerichten beglaubigt ist.

Und dann frag vor Auftragsvergabe die Botschaft ob die Übersetzung legalisiert werden muss um in Deutschland genutzt werden zu können.
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Antwort #58 - 17.01.2014 um 16:04:03
 
Floh schrieb am 17.01.2014 um 14:37:41:
du hast da etwas falsch verstanden bzw zu wörtlich genommen...

Natürlich lasse ich es hier übersetzen wenn es sein MUSS.

ich habe es schon richtig verstanden.
Ob es sein MUSS, sagt dir nur die Behörde, die diese Übersetzung braucht. Die Antwort KANN von Behörde zu Behörde unterschiedlich ausfallen.
Ukrunden werden i.d.R. nur als Übersetzung von vor dt. Gericht zugelassenen Übersetzern akzeptiert. Andere Dokumente ggf. auch von anderen Übersetzern.
Die Etnscheidung bleibt bei DIR.
Ich bleibe bei meiner Antwort. Mache es so oder anders und trage die Folgen. Ich würde für Urkunden einen Übersetzer nehmen, der vor Gerichten zugelassen ist, wer weiss, wofür die Urkunde dann noch später nötig ist.


Floh schrieb am 17.01.2014 um 14:37:41:
Interprète agree
Prof. Sahbi Ben Hassine, Tunis Belvedere 


da ist keinerlei Hinweise darauf, dass dieser Übersetzer aktzeptiert wird, wenn ein von deutscher Gerichten zugelassener Übersetzer gefordert wird.
Und was soll die geographische Nähe seiner Adresse zu einer ausländischen  Behörde bringen?

Aras schrieb am 17.01.2014 um 15:02:52:
Und dann frag vor Auftragsvergabe die Botschaft ob die Übersetzung legalisiert werden muss um in Deutschland genutzt werden zu können. 

unnötig
Übersetzungen werden nicht legalisiert.
Legalisiert werden nur die Originale.
Und die legalisierten Originale können dann übersetzt werden.

Ob eine Behörde eine Urkunde nur dann anerkennt, wenn sie legalisiert ist oder auch ohne Legalisierung, obliegt der Behörde. Für die eine so, die andere so.
Jedenfalls: Legalisierte Urkunden werden akzeptiert.

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Antwort #59 - 17.01.2014 um 18:54:04
 
Floh schrieb am 17.01.2014 um 14:37:41:
Natürlich lasse ich es hier übersetzen wenn es sein MUSS.
Ich meine nur, wenn es so reicht, habe ich nicht unedingt Lust 3€/Zeile auszugeben  Cool


Das ist in Deutschland gesetzlich geregelt.

Bei Alltagstexten zahlst Du 1,75 Euro pro Zeile. Bei Fachtexten, Urkunden etc. zahlst Du 2,05 Euro pro Zeile.
(geregelt im JVEG)

Die ermächtigten ÜbersetzerInnen findest Du hier:
www.gerichts-uebersetzer.de

Zitat:
Vielleicht kann mir ja jemand sagen, ob dieser Übersetzer anerkannt ist?


Du kannst in dem Portal jeden Namen ins Feld eingeben, dann wird ein Treffen angezeigt, falls hier zugelassen, oder null Treffer, falls er nicht zugelassen ist.
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Antwort #60 - 24.01.2014 um 17:17:54
 
Heho,

kurze Rückinfo von mir:

War gestern beim Standesamt. Die Übersetzungen aus TN haben gereicht. Ich bin jetzt zumindest mal als verheiratet eingetragen.
Die Anerkennung der Ehe + Namensändeurng erfolgt dann in ca. 6 Monaten, wenn mein Mann das FZF hat.

Noch ne kurze Frage (oder soll ich einen neuen Thread aufmachen?)
Wenn er den Sprachtest ablegt bzw. das Zertifikat vorzeigt vom A1, ist es doch recht sicher, dass das FZF genehmigt wird? Wir wollen nämlich gerne Ende Okt. kirchl. heiraten und dafür muss ich jetzt schon alles reservieren (Location) und vorbereiten Griesgrämig

Auch wenn es nicht verlangt wird, aber zur Info: große Whg (87qm) + ges. Arbeitsplatz habe ich.
Oh man, ich will das alles hinter mir haben. Am liebsten gestern Griesgrämig
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Antwort #61 - 24.01.2014 um 17:21:48
 
Floh schrieb am 24.01.2014 um 17:17:54:
Wenn er den Sprachtest ablegt bzw. das Zertifikat vorzeigt vom A1, ist es doch recht sicher, dass das FZF genehmigt wird? Wir wollen nämlich gerne Ende Okt. kirchl. heiraten und dafür muss ich jetzt schon alles reservieren (Location) und vorbereiten Griesgrämig


Prognosen sind vor allem dann schwierig, wenn sie die Zukunft betreffen.

Falls Du jetzt schon was reservierst, ohne dass er das Visum hat, ist das Dein Risiko.

Hier wird Dir niemand sagen können, ob und wann der die A1-Prüfung besteht, wann er die Unterlagen für den Visumantrag zusammen hat, wie lange die Bearbeitung dauert...

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Antwort #62 - 24.01.2014 um 17:58:40
 
Danke, Reinhard.

es geht nicht um die Bearbeitungsdauer o.ä.
Das Visum wird im April gestellt.

Es geht um die Aussicht auf Erfolg. ich weiß - es sind nur Prognosen und keiner hat eine Glaskugel.

Aber ihr habt doch Erfahrungswerte Zwinkernd
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Antwort #63 - 24.01.2014 um 21:43:39
 
Floh schrieb am 24.01.2014 um 17:58:40:
Aber ihr habt doch Erfahrungswerte 



wenn alle Voraussetzungen vorliegen und Ihr alle erforderlichen Dokumente vorlegen könnt und keine Scheinehe angenommen wird, müsste er das Visum "recht sicher" bekommen.
(aber ist das wirklich neu für dich?)
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Antwort #64 - 25.01.2014 um 08:05:26
 
nein, neu ist das sicher nicht Zwinkernd
Aber mein Mann hat die Angewohnheit mich verrückt zu machen.
Er sagt jedesmal, er weiß nicht ob er das Visum bekommt.. ich sage immer: natürlich, die haben gar keine andere Wahl.

Scheinehe kann ich ausschließen. Wie das die Behörden sehen weiß ich nicht, aber denke mal genauso.
Wir sehen uns regelmäßig alle 6-10Wochen - und Anspruch auf ALG 2 hat er sowieso nicht, da ich wohl mit meinen 2200-2500/Brutto zuviel verdiene. Cool
Außerdem fragt mein Mann mich schon immer, ob ich ihm nicht einen Job besorgen könnte - also: er will ja arbeiten  Zwinkernd
Hatte mir auch mal den Link durchgelesen in dem es um die Scheinehe geht (welche Indizien es dafü gibt usw).. Sehe in keinem dieser Punkte unsere Beziehung/Ehe.
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Antwort #65 - 26.01.2014 um 12:22:45
 
Dann sag Deinem Mann auch, dass er mit guten Deutschkenntnissen einen viel besseren Job bekommen kann. Ich finde es immer sinnvoll, im ersten Jahr des Aufenthalts den Schwerpunkt auf den Spracherwerb zu legen und erst im zweiten Jahr auf die Arbeitssuche.

Aber zu den Chancen oder Dauer des Visumverfahrens kann man "blind" in solch einem Forum nie was sagen, sondern nur allgemein mit einem Verweis auf die üblichen Regeln.
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Antwort #66 - 26.01.2014 um 12:44:41
 
bzgl. Job und Sprachkenntnisse:

der Inti-Kurs wird ja sowieso Pflicht?! Und wenn nicht, wird er von mir auferlegt  Laut lachend
Spaß bei Seite.. das haben wir schon besprochen. Er wird den Inti-Kurs besuchen und somit ja die Sprachkenntnisse A2 + B1 erwerben. Da der Kurs täglich von 8-12h stattfindet (ca 6 Monate) ist es mit einem Vollzeitjob sowieso schwierig.
Geplant ist erstmal ein 450€ Job oder eine 50%-Stelle (zB Lidl, FastFood-Restaurants, Baumärkte o.ä.).
Er will selbst nicht dahein rumsitzen und nix tun bzw. alleine den Haushalt schmeißen. Wil ich auch nicht.
Vielleicht ist auch irgendwo ein Parktikum möglich (gelernt im Bereich Heizung/Klima/Sanitär und Flugbegleiter). Das muss man dann aber sehen wenn er hier ist. Ich kann ja schlecht die Gespräche für ihn bzw. ohne ihn führen.
Auch wird hier das A-Amt eingeschaltet (Jobaussichten etc)

Bzgl. Dauer des Visums: Ich persönlich rechne mit ca 3 Monaten Bearbeitungszeit (also Antrag April, Einreise im August).
Inti-Kurse starten hier wohl immer im April und Dezember.

Ich danke euch auf jeden Fall schonmal.
Ich finde das Forum hier wirklich toll. Man bekommt viele Infos und immer nette Antworten  Cool Smiley
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Antwort #67 - 27.01.2014 um 17:50:41
 
ich hoffe, ihr könnt mir hier weiter helden.  Bin neu hier und  kenne mich nicht aus. Ich hoffe ich störe euch nicht. Traurig

Ich habe das gleiche Problem, ich habe ich Algerien geheiratet. Ich habe nur  die algerische Stastsbürgerschaft. Meine Ehfrau hat am 18/01/14 beim GI in Algier Eine Prüfung abgelegt, leider ohne erfolg. Sie hat nur 32 von möglichen 100 Punkten erreicht. weinend
Sie hat Deutschunterricht (Privatlehrerin) genommen. Das hat nicht viel gebracht, denn die Lehrerin konnte ihr, das was sie in der Prüfung braucht nicht lehren.
Sie hat  sich mit einem Buch (deutsch/arabisch) vorbereitet, den ich ihr aus Deutschland geschickt habe, der für die Prüfung A1 spezeziälisiert ist. Das Ergebniss war wie gesagt ermüdend weinend
Leider befindet sich das GI in Algier, also 300 KM entfernt vom WO meiner Frau. Gibt es die Möglichkeit, dass meine Frau ein Visum für einen Sprachkurs in Deutschland beantragen kann?  Denn hier gibt es viel mehr Möglichkeiten Deutsch zu lernen, weil man auch hier Deutsch spricht und es Praxis gibt und nicht nur Theorie. Außerdem wäre eine Ablehnung des Visums  mit der Begründung der umgehung der FZF  nicht begründet, da ich kein deutscher Staatsbürger bin. Was denkt ihr??

Bitte um eine Antwort Smiley

Danke und ich hoffe ich störe euch nicht
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Antwort #68 - 27.01.2014 um 18:38:16
 
djamal schrieb am 27.01.2014 um 17:50:41:
Gibt es die Möglichkeit, dass meine Frau ein Visum für einen Sprachkurs in Deutschland beantragen kann?


du musst unterscheiden:
1. ja, sie kann (darf) das Visum beantragen
2. die Wahrscheinlichkeit es zu bekommen ist sehr gering, wenn ihr Ehemann in D lebt -- sie wird es kaum bekommen.

djamal schrieb am 27.01.2014 um 17:50:41:
Außerdem wäre eine Ablehnung des Visumsmit der Begründung der umgehung der FZFnicht begründet, da ich kein deutscher Staatsbürger bin. 

nönönö, eine FZF kann nicht nur zu einem Deutschen Staatsbürger stattfinden, sondern auch zu Ausländern.

Ohne A1 keine Chance auf FZF Visum.
Mit einem Ehemann in D sehr sehr geringe Chancen auf ein Sprachkursvisum (nur durch sehr aussergewöhnlichen Sachverhalt oder Fehler der Behörden)... die Chance ist nahe 0,0 .... der Grund dafür ist ganz einfach der, dass das Gesetz vorsieht, dass man einfache Deutschkenntnisse *vor* der FZF haben sollte und ein Sprachkursvisum würde diesen Sinn unterlaufen.

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Antwort #69 - 27.01.2014 um 19:00:41
 
Schade, da werden nur Steine im Weg gelegt. Zum einen ist es gut, dass die meisten, die die Prüfung schaffen wein wenig  deutsch können, wenn sie nach Deutschland kommen. Zum einen wurde durch diesen Gesetzt weder die finazielle noch die  Ortsgegebenheiten berücksichtigt, noch wurde berücksichtigt, dass Deutsch keine Internationale sprache ist.
Kann man einem Visum für ein anderes europäisches Land z. B. Frankreich Beantragen? oder wird da berücksichtigt, dass der Eheman in Deutschland lebt und dann den Deutschkurs ablegen??
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Antwort #70 - 27.01.2014 um 19:05:38
 
und ich kann leider nicht runter um meiner Ehefrau deutsch beizubringen. Ich muss arbeiten. Immerhin muss ich genung Geld bringen, damit ich  meine Frau versorgen kann. Wir haben im August geheirate, dass sind schon 5 Monate. Ich hoffe meine Frau lernt fleißig und bei der nächsten Prüfung  besteht sie. Dann muss ich mir keine Sorgen wg. A1 machen. Das ist für mich und meiner Frau und für viele, das größte Hindernis. Sie hat leider nur 32 Punkte geschafft und dass trotz, dass sie französisch und English kann. bin ein wenig entäuscht. Ich weiß nicht ob es besser wird bei der nächsten Prüfung.
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Antwort #71 - 27.01.2014 um 19:05:38
 
djamal schrieb am 27.01.2014 um 19:00:41:
Kann man einem Visum für ein anderes europäisches Land z. B. Frankreich Beantragen? oder wird da berücksichtigt, dass der Eheman in Deutschland lebt und dann den Deutschkurs ablegen??


Ein Visum für Frankreich kann man beantragen, wenn man Frankreich besuchen will.

Die französische Botschaft wird vermutlich nachfragen, wenn man in Deutschland verheiratet ist, warum man dann nach Frankreich und nicht nach Deutschland will. Falls dann keine logische und glaubwürdige Antwort kommt, wird der Visumantrag abgelehnt. Aber auch jemand, der in Deutschland verheiratet ist, kann aus irgend einem Grund Frankreich besuchen wollen.
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Antwort #72 - 27.01.2014 um 19:16:06
 
der onkelmeiner frau wohnt dort.
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