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Touri-Visa für Ehepartner zum Sprachtest (Gelesen: 26.649 mal)
Saxonicus
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Antwort #45 - 22.12.2013 um 11:34:02
 
Floh schrieb am 20.12.2013 um 18:42:26:
sonst könnten wir die Heiratsurkunde nicht zur Botschaft bringen wg. Überbeglaubigung Mein Standesamt hätte gerne eine Überbeglaubigung/Apostille... 

Die Überbeglaubigung/Apostille macht nicht die Botschaft, sondern die übergeordnete einheimische Behörde (z.B. das Ministerium).

Die deutsche Botschaft legalisiert (danach) die apostillierte Urkunde, damit sie von den deutschen Behörden anerkannt wird.
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Antwort #46 - 22.12.2013 um 13:07:25
 
@Saxonicus
Bitte verwirre die hier Lesenden nicht zusätzlich. Du weißt sicherlich, daß
Saxonicus schrieb am 22.12.2013 um 11:34:02:
Die deutsche Botschaft legalisiert (danach) die apostillierte Urkunde,

blühender  Lippen versiegelt ist.

Eine Apostille ist die einzige und endgültige Überbeglaubigung in den Staaten, die dem Haager "Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von den Legalisation" beigetreten sind.

Mithin: Entweder Legalisation oder Apostille.

Niemals wird eine Apostille legalisiert.
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Antwort #47 - 22.12.2013 um 13:10:48
 
Petersburger schrieb am 22.12.2013 um 13:07:25:
Mithin: Entweder Legalisation oder Apostille.

Auf meiner Heiratsurkunde findet man die Apostille des  Außenministeriums und den Legalisationsvermerk der deutschen Botschaft.

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Antwort #48 - 22.12.2013 um 14:07:40
 
Saxonicus schrieb am 22.12.2013 um 13:10:48:
Auf meiner Heiratsurkunde findet man die Apostille des  Außenministeriums und den Legalisationsvermerk der deutschen Botschaft.



so ist das auch in Tunesien.

erst muss die Urkunde zum "Gouvernorat" anschl. zum "AUßenministerium" und danach zur dt. Botschaft.

Zitat aus dem Merkblatt zur FZF

Zitat:
Heiratsurkunde (legalisiert durch das zuständige Gouvernorat, das
tunesische
Außenministerium und die Botschaft, mit Übersetzung ins Deutsche)



Außenministerium haben wir schon hinter uns.. wenn ich in TN bin (juchuuu nur noch 6 Tage...) dann fahren wir zur Botschaft
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Antwort #49 - 22.12.2013 um 15:25:02
 
Der Ablauf der Legalisierung ist:
Das Dokument wird so lange überbeglaubigt (z.B. Standesamtsverwaltung - Stadtverwaltung - Bezirksverwaltung - Innenministerium ... was halt im Lande so gefordert wird), bis als letzte "einheimische" Überbeglaubigung die des Außenministeriums angebracht wird.

Das Ganze wird dann von der deutschen AV legalisiert.

Keine einzige der einheimischen Überbeglaubigungen ist eine Apostille i.S.d. Haager Übereinkommens oder zumindest nicht als solche anerkannt.

Daher ist es nicht korrekt, "die Apostille wird legalisiert" zu formulieren.
Was da legalisiert wird ist eben keine anerkannte Apostille und als solche genauso wenig gültig wie z.B. (völlig anderes Gebiet) eine nach 51 (1) Nr. 7 erloschene NE.
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Antwort #50 - 22.12.2013 um 17:41:27
 
mir wurde gesagt, dass die Beglaubigung durch die Botschaft die Apostille sei... so zumindest die Aussage vom Standesbeamten hier im Dorf... aber der hat selbst kaum Ahnung
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Antwort #51 - 22.12.2013 um 18:54:18
 
Dann schaut doch bitte mal auf http://de.wikipedia.org/wiki/Apostille

Da stehen auch die Formvorschriften für eine Apostille  ...
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Antwort #52 - 22.12.2013 um 21:19:00
 
Floh schrieb am 22.12.2013 um 17:41:27:
so zumindest die Aussage vom Standesbeamten hier im Dorf... aber der hat selbst kaum Ahnung 


Was so schon verwunderlich wäre. Im Regel wissen Urkundebeamten schon über den Internationalen Urkundenverkehr bescheid.
http://de.wikipedia.org/wiki/Internationaler_Urkundenverkehr
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Antwort #53 - 16.01.2014 um 20:48:57
 
Hallo ihr.

Hoffe, ihr hattet alle ein gutes neues Jahr...

Kurz zur Info: Remonstration wurde direkt beim Versuch die abzugeben mit den Worten "Sie können es versuchen, aber es wird nichts bringen, da Sie verheiratet sind... Sie haben kein Recht auf ein Besucher-Visa, Sie müssen das FZF beantragen..." abgewiesen...

echt sch...
nunja, immerhin haben wir jetzt den Ehevertrag legalisieren lassen und mein Mann hat für die nächsten 6 Monate einen Job in Tunesien gefunden  proost

In einer Woche habe ich einen Termin beim Rathaus/Standesamt in meinem Ort.
Habe da noch eine Frage bzgl der Dokumente:

müssen die Sachen in Dtl. übersetzt sein oder gehen auch TN-Übersetzungen? Sind staatl. geprüfte Übersetzer aus TN die das übersetzt haben.
Habe keine Lust hier irgendwo n Arabisch-Übersetzer zu suchen, für den ich dann wohlmöglich 3€/Zeile zahlen darf (franz. kostet 1.55€/Zeile)
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Antwort #54 - 16.01.2014 um 21:05:02
 
Floh schrieb am 16.01.2014 um 20:48:57:
müssen die Sachen in Dtl. übersetzt sein oder gehen auch TN-Übersetzungen?


kommt auf die Dokumente an.
In der Regel werden von deutschen Behörden nur Übersetzungen von zugelassenen/vereidigten/bestellten Übersetzern (da gibt es eine Liste, ausserdem haben diese Übersetzer auch einen Stempel, der zeigt, bei welchem Gericht sie zugelassen sind) anerkannt.

Floh schrieb am 16.01.2014 um 20:48:57:
Sind staatl. geprüfte Übersetzer aus TN die das übersetzt haben.

1. "staatlich geprüft" ... von welchem Staat reden wir da, TN, D?
egal, siehe 2)
2. sind sie vor deutschen Gerichten zugelassen? dann ja, egal wo sie sitzen und die Übersetzung machen. Sind sie es nicht, dann stell dich darauf ein, dass das nicht akzeptiert wird.
Floh schrieb am 16.01.2014 um 20:48:57:
Habe keine Lust hier irgendwo n Arabisch-Übersetzer zu suchen, für den ich dann wohlmöglich 3€/Zeile zahlen darf (franz. kostet 1.55€/Zeile) 

dann lass es bleiben ... und trage die Folgen.


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Antwort #55 - 17.01.2014 um 14:37:41
 
@erne

du hast da etwas falsch verstanden bzw zu wörtlich genommen...

Natürlich lasse ich es hier übersetzen wenn es sein MUSS.
Ich meine nur, wenn es so reicht, habe ich nicht unedingt Lust 3€/Zeile auszugeben  Cool

Vielleicht kann mir ja jemand sagen, ob dieser Übersetzer anerkannt ist?
Auf den Übersetzungen steht folgendes..

Interprète agree
Prof. Sahbi Ben Hassine, Tunis Belvedere

Ist also in der Nähe der dt. Botschaft.
Oder hat jmd. eine Ahnung wie man das rausbekommt? Bis Donnerstag warten, bis ich beim Standesamt bin?  Schockiert/Erstaunt
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« Zuletzt geändert: 17.01.2014 um 14:53:37 von Floh »  
 
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Antwort #56 - 17.01.2014 um 14:54:47
 
Floh schrieb am 17.01.2014 um 14:37:41:
Auf den Übersetzungen steht folgendes..

Interprète agree
Prof. Sahbi Ben Hassine, Tunis Belvedere

Ist also in der Nähe der dt. Botschaft.


nicht dt. Botschaft, sondern AUßenministerium Tunis.. sorry..
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Antwort #57 - 17.01.2014 um 15:02:52
 
Schau dir das mal an:
http://www.tunis.diplo.de/contentblob/2697530/Daten/3655355/pdf_bersetzer.pdf

Schau erstmal ob dein Übersetzer von tunesischen Gerichten beglaubigt ist.

Und dann frag vor Auftragsvergabe die Botschaft ob die Übersetzung legalisiert werden muss um in Deutschland genutzt werden zu können.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #58 - 17.01.2014 um 16:04:03
 
Floh schrieb am 17.01.2014 um 14:37:41:
du hast da etwas falsch verstanden bzw zu wörtlich genommen...

Natürlich lasse ich es hier übersetzen wenn es sein MUSS.

ich habe es schon richtig verstanden.
Ob es sein MUSS, sagt dir nur die Behörde, die diese Übersetzung braucht. Die Antwort KANN von Behörde zu Behörde unterschiedlich ausfallen.
Ukrunden werden i.d.R. nur als Übersetzung von vor dt. Gericht zugelassenen Übersetzern akzeptiert. Andere Dokumente ggf. auch von anderen Übersetzern.
Die Etnscheidung bleibt bei DIR.
Ich bleibe bei meiner Antwort. Mache es so oder anders und trage die Folgen. Ich würde für Urkunden einen Übersetzer nehmen, der vor Gerichten zugelassen ist, wer weiss, wofür die Urkunde dann noch später nötig ist.


Floh schrieb am 17.01.2014 um 14:37:41:
Interprète agree
Prof. Sahbi Ben Hassine, Tunis Belvedere 


da ist keinerlei Hinweise darauf, dass dieser Übersetzer aktzeptiert wird, wenn ein von deutscher Gerichten zugelassener Übersetzer gefordert wird.
Und was soll die geographische Nähe seiner Adresse zu einer ausländischen  Behörde bringen?

Aras schrieb am 17.01.2014 um 15:02:52:
Und dann frag vor Auftragsvergabe die Botschaft ob die Übersetzung legalisiert werden muss um in Deutschland genutzt werden zu können. 

unnötig
Übersetzungen werden nicht legalisiert.
Legalisiert werden nur die Originale.
Und die legalisierten Originale können dann übersetzt werden.

Ob eine Behörde eine Urkunde nur dann anerkennt, wenn sie legalisiert ist oder auch ohne Legalisierung, obliegt der Behörde. Für die eine so, die andere so.
Jedenfalls: Legalisierte Urkunden werden akzeptiert.

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Antwort #59 - 17.01.2014 um 18:54:04
 
Floh schrieb am 17.01.2014 um 14:37:41:
Natürlich lasse ich es hier übersetzen wenn es sein MUSS.
Ich meine nur, wenn es so reicht, habe ich nicht unedingt Lust 3€/Zeile auszugeben  Cool


Das ist in Deutschland gesetzlich geregelt.

Bei Alltagstexten zahlst Du 1,75 Euro pro Zeile. Bei Fachtexten, Urkunden etc. zahlst Du 2,05 Euro pro Zeile.
(geregelt im JVEG)

Die ermächtigten ÜbersetzerInnen findest Du hier:
www.gerichts-uebersetzer.de

Zitat:
Vielleicht kann mir ja jemand sagen, ob dieser Übersetzer anerkannt ist?


Du kannst in dem Portal jeden Namen ins Feld eingeben, dann wird ein Treffen angezeigt, falls hier zugelassen, oder null Treffer, falls er nicht zugelassen ist.
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