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Touri-Visa für Ehepartner zum Sprachtest (Gelesen: 26.645 mal)
AlexZ
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i4a rocks!


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Antwort #15 - 29.11.2013 um 13:26:19
 
@InfoSucher: http://dejure.org/gesetze/AufenthG/6.html Absatz 3 erster Satz, hauptsächlich 'das vor der Einreise erteilt wird'.

Bzgl. des Führerschein könnte lottchen Recht haben. Ich erinnere mich an Berichte über Alkoholsünder in D, die dann nach Tschechien gegangen sind, um einen Führenschein zu machen. Die mussten dort auch angemeldet sein.

Dabei gilt aber: auch mit einem Schengenvisum kann und muss man sich in Deutschland anmelden, wenn man länger in einer Wohnung lebt. Übrigens muss man dann auch dem Vermieter bescheidsagen.

Was er aber auf jeden Fall machen kann sind die Fahrstunden in der Fahrschule falls er noch welche machen muss. Ggf. kann dann die Prüfung erst hinterher stattfinden. Bei vielen Ländern ist es so, dass Führerscheininhaber damit 6 Monate hier fahren dürfen. Ggf. einen internationalen Führerschein machen lassen!
Das führt teilweise bei deutschen Austauschschülern dazu, dass die mit 17 den Führerschein machen, dann zurück nach D kommen und hier nochmal die Prüfung machen müssen. Sie können dann mit dem Auto zur Prüfung fahren, durchfallen, und mit dem Auto nach hause fahren Durchgedreht

Beim Schengenvisum solltest du ein extra Schreiben mitgeben, wo du die Sachlage erläuterst. Am besten direkt auf deutsch. Ein extra 'Feld' dafür gibt es nicht.
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planloser
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Antwort #16 - 29.11.2013 um 14:17:57
 
Nur so als Tipp: Um in einem EU Staat einen Führerschein bekommen zu können muss man im jeweiligen Mitgliedsstaat mindestens 185 Tage gemeldet sein!

Das gilt auch für Neuausstellungen bei bereits vorhandenem FS bzw. beim Umschreiben ausländischer FS.

BTW: Ein C-Visum ist weder zum FS-Erwerb noch zur Arbeitssuche gedacht.
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planloser
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Antwort #17 - 29.11.2013 um 14:31:34
 
InfoSucher schrieb am 29.11.2013 um 12:55:36:
Geht das in dland nicht dass man den Antrag bei allen erfüllten unterlagen und rechtmaessigem Aufenthalt auch im Inland stellen kann? Zumindest in AUT ginge das aber eben vorausgesetzt alle unterlagen sind vorhanden und der Mann legal eingereist.




Ich sehe gerade, dass du als Staatsangehörigkeit AUT angegeben hast, wo lebst du? In Österreich oder Deutschland?

Falls du nämlich in Deutschland lebst, dann braucht dein Mann kein A1, er braucht auch keine deutsche AE, sondern eine EU-Aufenthaltskarte.

Nenn bitte zuerst die Fakten, sonst diskutieren wir hier vollkommen aneinander vorbei.
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Runenwolf
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Antwort #18 - 29.11.2013 um 14:34:05
 
planloser schrieb am 29.11.2013 um 14:31:34:
Falls du nämlich in Deutschland lebst, dann braucht dein Mann kein A1, er braucht auch keine deutsche AE, sondern eine EU-Aufenthaltskarte.


Die TS Floh ist aber Deutsche und lebt in Deutschland ... daher braucht der Mann natürlich A1-Kenntnisse.
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planloser
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Antwort #19 - 29.11.2013 um 14:36:48
 
Uuups, sorry, da habe ich was verwechselt, nämlich die TE mit infosucher.

@ infosucher: Ja, in Österreich wäre das möglich, in Deutschland aber nicht.
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Floh
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Antwort #20 - 29.11.2013 um 18:51:47
 
hmm... das mit dem Führerschein habe ich nicht gewusst. Wieder was gelernt!
Der tun. Führerschein wird leider nicht anerkannt, auch wenn er übersetzt od. International sein sollte Griesgrämig
Mein Mann darf 6 Mon. mit dem Führerschein hier fahren und muss innerhalb dieser Zeit den Führerschein(Theorie+ Praxis Prüfungen)  hier neu machen.
Die Fahrschule hat aber auch gesagt, ich soll - bevor wir zur FS gehen - nochmal zum Amt und da nochmal Infos einholen bzw. bekommen da wohl auch einen "Laufzettel" in die Hand gedrückt.

Bzgl. Vermieter habe ich schon gesprochen. Er musste ja eine Wohnungsbescheinigung unterschreiben, dass ich in der Whg lebe  Augenrollen Da habe ich gesagt, dass wir versuchen ein TouriVisa f. 3 Monate für ihn zu bekommen und sobald er fest hier ist melde ich mich dann nochmal. Auch wegen der Namensänderung von mir am Briefkasten Zwinkernd
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Antwort #21 - 29.11.2013 um 19:39:46
 
Zum Führerschein guckst Du hier:

http://www.verkehrsportal.de/fuehrerschein/auslaendischer_fuehrerschein.php

oder fragst bei Eurer örtlichen Führerscheinstelle nach.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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HeFi
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Antwort #22 - 30.11.2013 um 01:43:55
 
Entscheident bei einem Besuchsvisum ist die Glaubhaftmachung der Rückkehrbereitschaft
Zu den Faktoren, die Zweifel an der Rückkehrbereitschaft aufkommen lassen können
siehe auch VISA-Handbuch Ziff. 7.12 ff
Indizien, die Zweifel an der Rückkehrbereitschaft aufkommen lassen können, weil eine Umgehung des regulären D-Visa-Verfahrens vermutet werden könnte, sind mE

11. für bereits Verheiratete wird lediglich ein Besuchsvisum (statt FzF-Visum) beantragt.
12. werden bei einem Touristen- (Besucher-, Schengen-) Visum Absichten erkennbar, für die idR ein längerfristiges Visum erforderlich ist (zB Arbeitsaufnahme, Studium, Heiratsabsichten usw.), dann sind diese ein mögl. Ablehnungsgrund wegen Zweifel an der Rückkehrbereitschaft.
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« Zuletzt geändert: 30.11.2013 um 01:58:48 von HeFi »  
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Floh
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Antwort #23 - 11.12.2013 um 18:19:03
 
Hallo ihr Smiley

ich habe mal gerade eine weitere Frage zum Visa-Antrag..

es geht um die "derzeitige berufliche Beschäftigung"

mein Mann ist gelernter Verkaufsleiter, hat aber zzt keinen festen Job sondern hält sich halt mit Fotografieren etc über Wasser.

Was ist jetzt besser?

- wenn er nix hinschreibet
- seinen erlernten Beruf
- das was er zzt macht? (ohne Nachweise)
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Antwort #24 - 11.12.2013 um 18:28:01
 
Bringt nichts das hinzu schreiben was er erlernt hat wenn es um den derzeitigen Beruf geht ....er uebt den ja gerade nicht aus.
Wenn er mal hier mal da fotografiert und kein fixes regelmäßiges Einkommen hat ist das auch nicht wirklich der hit. Durch den Beruf und dem schreiben des AG wird ja u.a. auch die rueckkehrbereitschaft gefestigt das ist im Moment hier eher weniger der Fall...
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Antwort #25 - 13.12.2013 um 01:32:29
 
@Floh In einem Beitrag schriebst du etwas von Namensänderung, falls dein Mann ein touristisches Visum bekommt. (Zwischenfrage, wieso VE bei Tourvisum?).

Wessen Namen soll denn geändert werden?


Wegen des Führerscheins, er braucht ihn nicht komplett neu zu machen, sondern "nur" beide Prüfungen abzulegen. Meines Wissens gilt die sechs Monate Regelung ab Tag der dauerhaften Wohnsitzname bzw. Einreise.  Mit einem C-Visum (Besuch oder Tourist) geht das meines Wissens überhaupt nicht. Die Führerscheinstelle will den Aufenthaltstitel sehen.
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Antwort #26 - 13.12.2013 um 07:35:26
 
Hey Thomas,

Namensänderung, weil ich noch meinen Mädchen-Namen habe und ich seinen Namen annehmen möchte. Ich gelte hier ja noch als unverheiratet und um meinen Namne zu ändern muss er hier sein zum unterschreiben - Aussage vom Standesamt.
Geht natürlich auch mit FZF - aber dafür braucht er ja den Deutschtest, welchen er u.a. hier machen will  Augenrollen

wg. Führerschein - ja okay. Schade! Dann müssen wir wohl warten.

VE brauche ich bzw. er, damit er überhaupt das Visum bekommt, da er ja zzt keinen Job hat (Saisonarbeit)
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Antwort #27 - 16.12.2013 um 17:09:01
 
Hallo ihr Smiley

Heute war mein Mann bei der Botschaft.
Die haben gleich seinen Pass dabehalten, er darf ihn in 2 Tagen abholen... was meint ihr?
Gutes oder schlechtes Zeichen? Oder normal?  hä?
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Aras
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Antwort #28 - 16.12.2013 um 18:00:27
 
Das ist gut, weil dann das Visa angebracht. Andere Gründe den Pass einzubehalten gibt es nicht.l
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Floh
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Antwort #29 - 16.12.2013 um 18:37:45
 
Danke Aras, das macht mir Mut!

Ich hoffe, die Zeit vergeht schnell bis Donnerstag - mit positivem Ausgang Zwinkernd
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