Floh schrieb am 17.01.2014 um 14:37:41:du hast da etwas falsch verstanden bzw zu wörtlich genommen...
Natürlich lasse ich es hier übersetzen wenn es sein MUSS.
ich habe es schon richtig verstanden.
Ob es sein MUSS, sagt dir nur die Behörde, die diese Übersetzung braucht. Die Antwort KANN von Behörde zu Behörde unterschiedlich ausfallen.
Ukrunden werden i.d.R. nur als Übersetzung von vor dt. Gericht zugelassenen Übersetzern akzeptiert. Andere Dokumente ggf. auch von anderen Übersetzern.
Die Etnscheidung bleibt bei DIR.
Ich bleibe bei meiner Antwort. Mache es so oder anders und trage die Folgen. Ich würde für Urkunden einen Übersetzer nehmen, der vor Gerichten zugelassen ist, wer weiss, wofür die Urkunde dann noch später nötig ist.
Floh schrieb am 17.01.2014 um 14:37:41:Interprète agree
Prof. Sahbi Ben Hassine, Tunis Belvedere
da ist keinerlei Hinweise darauf, dass dieser Übersetzer aktzeptiert wird, wenn ein von deutscher Gerichten zugelassener Übersetzer gefordert wird.
Und was soll die geographische Nähe seiner Adresse zu einer ausländischen Behörde bringen?
Aras schrieb am 17.01.2014 um 15:02:52:Und dann frag vor Auftragsvergabe die Botschaft ob die Übersetzung legalisiert werden muss um in Deutschland genutzt werden zu können.
unnötig
Übersetzungen werden nicht legalisiert.
Legalisiert werden nur die Originale.
Und die legalisierten Originale können dann übersetzt werden.
Ob eine Behörde eine Urkunde nur dann anerkennt, wenn sie legalisiert ist oder auch ohne Legalisierung, obliegt der Behörde. Für die eine so, die andere so.
Jedenfalls: Legalisierte Urkunden
werden akzeptiert.