@InfoSucher:
http://dejure.org/gesetze/AufenthG/6.html Absatz 3 erster Satz, hauptsächlich 'das
vor der Einreise erteilt wird'.
Bzgl. des Führerschein könnte lottchen Recht haben. Ich erinnere mich an Berichte über Alkoholsünder in D, die dann nach Tschechien gegangen sind, um einen Führenschein zu machen. Die mussten dort auch angemeldet sein.
Dabei gilt aber: auch mit einem Schengenvisum kann und muss man sich in Deutschland anmelden, wenn man länger in einer Wohnung lebt. Übrigens muss man dann auch dem Vermieter bescheidsagen.
Was er aber auf jeden Fall machen kann sind die Fahrstunden in der Fahrschule falls er noch welche machen muss. Ggf. kann dann die Prüfung erst hinterher stattfinden. Bei vielen Ländern ist es so, dass Führerscheininhaber damit 6 Monate hier fahren dürfen. Ggf. einen internationalen Führerschein machen lassen!
Das führt teilweise bei deutschen Austauschschülern dazu, dass die mit 17 den Führerschein machen, dann zurück nach D kommen und hier nochmal die Prüfung machen müssen. Sie können dann mit dem Auto zur Prüfung fahren, durchfallen, und mit dem Auto nach hause fahren
Beim Schengenvisum solltest du ein extra Schreiben mitgeben, wo du die Sachlage erläuterst. Am besten direkt auf deutsch. Ein extra 'Feld' dafür gibt es nicht.