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Touri-Visa für Ehepartner zum Sprachtest (Gelesen: 26.646 mal)
Floh
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Antwort #60 - 24.01.2014 um 17:17:54
 
Heho,

kurze Rückinfo von mir:

War gestern beim Standesamt. Die Übersetzungen aus TN haben gereicht. Ich bin jetzt zumindest mal als verheiratet eingetragen.
Die Anerkennung der Ehe + Namensändeurng erfolgt dann in ca. 6 Monaten, wenn mein Mann das FZF hat.

Noch ne kurze Frage (oder soll ich einen neuen Thread aufmachen?)
Wenn er den Sprachtest ablegt bzw. das Zertifikat vorzeigt vom A1, ist es doch recht sicher, dass das FZF genehmigt wird? Wir wollen nämlich gerne Ende Okt. kirchl. heiraten und dafür muss ich jetzt schon alles reservieren (Location) und vorbereiten Griesgrämig

Auch wenn es nicht verlangt wird, aber zur Info: große Whg (87qm) + ges. Arbeitsplatz habe ich.
Oh man, ich will das alles hinter mir haben. Am liebsten gestern Griesgrämig
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reinhard
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Antwort #61 - 24.01.2014 um 17:21:48
 
Floh schrieb am 24.01.2014 um 17:17:54:
Wenn er den Sprachtest ablegt bzw. das Zertifikat vorzeigt vom A1, ist es doch recht sicher, dass das FZF genehmigt wird? Wir wollen nämlich gerne Ende Okt. kirchl. heiraten und dafür muss ich jetzt schon alles reservieren (Location) und vorbereiten Griesgrämig


Prognosen sind vor allem dann schwierig, wenn sie die Zukunft betreffen.

Falls Du jetzt schon was reservierst, ohne dass er das Visum hat, ist das Dein Risiko.

Hier wird Dir niemand sagen können, ob und wann der die A1-Prüfung besteht, wann er die Unterlagen für den Visumantrag zusammen hat, wie lange die Bearbeitung dauert...

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Floh
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Antwort #62 - 24.01.2014 um 17:58:40
 
Danke, Reinhard.

es geht nicht um die Bearbeitungsdauer o.ä.
Das Visum wird im April gestellt.

Es geht um die Aussicht auf Erfolg. ich weiß - es sind nur Prognosen und keiner hat eine Glaskugel.

Aber ihr habt doch Erfahrungswerte Zwinkernd
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erne
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Antwort #63 - 24.01.2014 um 21:43:39
 
Floh schrieb am 24.01.2014 um 17:58:40:
Aber ihr habt doch Erfahrungswerte 



wenn alle Voraussetzungen vorliegen und Ihr alle erforderlichen Dokumente vorlegen könnt und keine Scheinehe angenommen wird, müsste er das Visum "recht sicher" bekommen.
(aber ist das wirklich neu für dich?)
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Antwort #64 - 25.01.2014 um 08:05:26
 
nein, neu ist das sicher nicht Zwinkernd
Aber mein Mann hat die Angewohnheit mich verrückt zu machen.
Er sagt jedesmal, er weiß nicht ob er das Visum bekommt.. ich sage immer: natürlich, die haben gar keine andere Wahl.

Scheinehe kann ich ausschließen. Wie das die Behörden sehen weiß ich nicht, aber denke mal genauso.
Wir sehen uns regelmäßig alle 6-10Wochen - und Anspruch auf ALG 2 hat er sowieso nicht, da ich wohl mit meinen 2200-2500/Brutto zuviel verdiene. Cool
Außerdem fragt mein Mann mich schon immer, ob ich ihm nicht einen Job besorgen könnte - also: er will ja arbeiten  Zwinkernd
Hatte mir auch mal den Link durchgelesen in dem es um die Scheinehe geht (welche Indizien es dafü gibt usw).. Sehe in keinem dieser Punkte unsere Beziehung/Ehe.
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reinhard
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Antwort #65 - 26.01.2014 um 12:22:45
 
Dann sag Deinem Mann auch, dass er mit guten Deutschkenntnissen einen viel besseren Job bekommen kann. Ich finde es immer sinnvoll, im ersten Jahr des Aufenthalts den Schwerpunkt auf den Spracherwerb zu legen und erst im zweiten Jahr auf die Arbeitssuche.

Aber zu den Chancen oder Dauer des Visumverfahrens kann man "blind" in solch einem Forum nie was sagen, sondern nur allgemein mit einem Verweis auf die üblichen Regeln.
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Antwort #66 - 26.01.2014 um 12:44:41
 
bzgl. Job und Sprachkenntnisse:

der Inti-Kurs wird ja sowieso Pflicht?! Und wenn nicht, wird er von mir auferlegt  Laut lachend
Spaß bei Seite.. das haben wir schon besprochen. Er wird den Inti-Kurs besuchen und somit ja die Sprachkenntnisse A2 + B1 erwerben. Da der Kurs täglich von 8-12h stattfindet (ca 6 Monate) ist es mit einem Vollzeitjob sowieso schwierig.
Geplant ist erstmal ein 450€ Job oder eine 50%-Stelle (zB Lidl, FastFood-Restaurants, Baumärkte o.ä.).
Er will selbst nicht dahein rumsitzen und nix tun bzw. alleine den Haushalt schmeißen. Wil ich auch nicht.
Vielleicht ist auch irgendwo ein Parktikum möglich (gelernt im Bereich Heizung/Klima/Sanitär und Flugbegleiter). Das muss man dann aber sehen wenn er hier ist. Ich kann ja schlecht die Gespräche für ihn bzw. ohne ihn führen.
Auch wird hier das A-Amt eingeschaltet (Jobaussichten etc)

Bzgl. Dauer des Visums: Ich persönlich rechne mit ca 3 Monaten Bearbeitungszeit (also Antrag April, Einreise im August).
Inti-Kurse starten hier wohl immer im April und Dezember.

Ich danke euch auf jeden Fall schonmal.
Ich finde das Forum hier wirklich toll. Man bekommt viele Infos und immer nette Antworten  Cool Smiley
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djamal
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Antwort #67 - 27.01.2014 um 17:50:41
 
ich hoffe, ihr könnt mir hier weiter helden.  Bin neu hier und  kenne mich nicht aus. Ich hoffe ich störe euch nicht. Traurig

Ich habe das gleiche Problem, ich habe ich Algerien geheiratet. Ich habe nur  die algerische Stastsbürgerschaft. Meine Ehfrau hat am 18/01/14 beim GI in Algier Eine Prüfung abgelegt, leider ohne erfolg. Sie hat nur 32 von möglichen 100 Punkten erreicht. weinend
Sie hat Deutschunterricht (Privatlehrerin) genommen. Das hat nicht viel gebracht, denn die Lehrerin konnte ihr, das was sie in der Prüfung braucht nicht lehren.
Sie hat  sich mit einem Buch (deutsch/arabisch) vorbereitet, den ich ihr aus Deutschland geschickt habe, der für die Prüfung A1 spezeziälisiert ist. Das Ergebniss war wie gesagt ermüdend weinend
Leider befindet sich das GI in Algier, also 300 KM entfernt vom WO meiner Frau. Gibt es die Möglichkeit, dass meine Frau ein Visum für einen Sprachkurs in Deutschland beantragen kann?  Denn hier gibt es viel mehr Möglichkeiten Deutsch zu lernen, weil man auch hier Deutsch spricht und es Praxis gibt und nicht nur Theorie. Außerdem wäre eine Ablehnung des Visums  mit der Begründung der umgehung der FZF  nicht begründet, da ich kein deutscher Staatsbürger bin. Was denkt ihr??

Bitte um eine Antwort Smiley

Danke und ich hoffe ich störe euch nicht
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Antwort #68 - 27.01.2014 um 18:38:16
 
djamal schrieb am 27.01.2014 um 17:50:41:
Gibt es die Möglichkeit, dass meine Frau ein Visum für einen Sprachkurs in Deutschland beantragen kann?


du musst unterscheiden:
1. ja, sie kann (darf) das Visum beantragen
2. die Wahrscheinlichkeit es zu bekommen ist sehr gering, wenn ihr Ehemann in D lebt -- sie wird es kaum bekommen.

djamal schrieb am 27.01.2014 um 17:50:41:
Außerdem wäre eine Ablehnung des Visumsmit der Begründung der umgehung der FZFnicht begründet, da ich kein deutscher Staatsbürger bin. 

nönönö, eine FZF kann nicht nur zu einem Deutschen Staatsbürger stattfinden, sondern auch zu Ausländern.

Ohne A1 keine Chance auf FZF Visum.
Mit einem Ehemann in D sehr sehr geringe Chancen auf ein Sprachkursvisum (nur durch sehr aussergewöhnlichen Sachverhalt oder Fehler der Behörden)... die Chance ist nahe 0,0 .... der Grund dafür ist ganz einfach der, dass das Gesetz vorsieht, dass man einfache Deutschkenntnisse *vor* der FZF haben sollte und ein Sprachkursvisum würde diesen Sinn unterlaufen.

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Antwort #69 - 27.01.2014 um 19:00:41
 
Schade, da werden nur Steine im Weg gelegt. Zum einen ist es gut, dass die meisten, die die Prüfung schaffen wein wenig  deutsch können, wenn sie nach Deutschland kommen. Zum einen wurde durch diesen Gesetzt weder die finazielle noch die  Ortsgegebenheiten berücksichtigt, noch wurde berücksichtigt, dass Deutsch keine Internationale sprache ist.
Kann man einem Visum für ein anderes europäisches Land z. B. Frankreich Beantragen? oder wird da berücksichtigt, dass der Eheman in Deutschland lebt und dann den Deutschkurs ablegen??
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Antwort #70 - 27.01.2014 um 19:05:38
 
und ich kann leider nicht runter um meiner Ehefrau deutsch beizubringen. Ich muss arbeiten. Immerhin muss ich genung Geld bringen, damit ich  meine Frau versorgen kann. Wir haben im August geheirate, dass sind schon 5 Monate. Ich hoffe meine Frau lernt fleißig und bei der nächsten Prüfung  besteht sie. Dann muss ich mir keine Sorgen wg. A1 machen. Das ist für mich und meiner Frau und für viele, das größte Hindernis. Sie hat leider nur 32 Punkte geschafft und dass trotz, dass sie französisch und English kann. bin ein wenig entäuscht. Ich weiß nicht ob es besser wird bei der nächsten Prüfung.
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Antwort #71 - 27.01.2014 um 19:05:38
 
djamal schrieb am 27.01.2014 um 19:00:41:
Kann man einem Visum für ein anderes europäisches Land z. B. Frankreich Beantragen? oder wird da berücksichtigt, dass der Eheman in Deutschland lebt und dann den Deutschkurs ablegen??


Ein Visum für Frankreich kann man beantragen, wenn man Frankreich besuchen will.

Die französische Botschaft wird vermutlich nachfragen, wenn man in Deutschland verheiratet ist, warum man dann nach Frankreich und nicht nach Deutschland will. Falls dann keine logische und glaubwürdige Antwort kommt, wird der Visumantrag abgelehnt. Aber auch jemand, der in Deutschland verheiratet ist, kann aus irgend einem Grund Frankreich besuchen wollen.
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Antwort #72 - 27.01.2014 um 19:16:06
 
der onkelmeiner frau wohnt dort.
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