Coeurbrisee schrieb am 05.04.2013 um 11:13:57:Gäbe es eine Möglichkeit, dass mein Mann seine
A1 Prüfung hier in Deutschland machen kann?
ja,
aber in Eurem FAll ist diese Möglichkeit
IMHO nur theoretisch, denn er wird dafür sehr wahrscheinlich kein Visum bekommen.
Coeurbrisee schrieb am 05.04.2013 um 11:13:57: Also gibt es ein Visum, um hier einen Sprachkurs zu besuchen?
ja, aber da er ja eigentlich in D leben will und nicht die Sprache um der Sprache selbst willen lernen will, wird es dieses Visum für Euch sehr wahrscheinlich nicht geben, denn nach einem "Sprachlernvisum" wird erwartet, dass er ausreist und nicht einen Antrag auf
AE in D stellt.
Jetzt weis mal nach, dass genau das (AE Antrag) aber nicht gemacht wird und er wieder ausreist (glaubt doch kein Mensch!)
Für Euren Fall gilt:
A1-Kenntnisse vor der
FZF nachweisen (nicht nach FZF), so will es das Gesetz.
Eins schrieb am 05.04.2013 um 11:45:35:Hol ihn nach Deutschland als Besucher/Tourist,
guter Tip, aber wie "herholen"?
Ein Besuchsvisum als Ehemann einer Deutschen bekommt er nicht mehr so einfach, dafür muss er wirklich plausibel machen, dass er nach dem Besuch wieder ausreist. Und wie soll er das machen? (gut, dass müssen die beiden selber wissen, was ihn dann wieder zurpckzieht .... normalerweise ist da aber nichts)
Eins schrieb am 05.04.2013 um 11:45:35:Wir heiraten in 2 Wochen hier in Deutschland, meine Verlobte beginnt hier in Deutschland übernächste Woche einen Deutschkurs bei der VHS
Nebenbei: welches Visum hat deine Verlobte? Besuchsvisum wohl? Und der
AV habt Ihr nicht erzählt, dass Ihr heiraten wollt (bzw. sehr gut Gründe gehabt und gennant, dass sie wieder ausreist ... aber das ist beim
TS nicht ersichtlich, bei ihm geht es nur um das Erlernen der Sprache.)