Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Heirat einer Südamerikanerin in Dänemark (Gelesen: 2.162 mal)
QuitoTitus
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat einer Südamerikanerin in Dänemark
10.04.2013 um 13:47:18
 
Hallo zusammen,

ich habe interessiert diesen Artikel verfolgt und konnte daraus auch schon sehr viel mitnehmen, würde mich über einige Antworten von euch auf meine persönliche Situation freuen…

Ich bin mit einer Südamerikanerin seit zwei Jahren zusammen. Sie selbst hat mich  schon einmal per Touristen-Visum besucht, jetzt steht im Juni ihr zweiter 90tägiger Aufenthalt an…

Jetzt zu meinen Fragen Zwinkernd

Wir haben öfters schon lose über Heirat gesprochen, ich möchte sie daher im Sommer damit überraschen. Dazu möchte ich nach den Erfahrungen hier mit ihr nach Dänemark reisen. Wenn wir dort heiraten sollten, würden wir die dänische Heiratsurkunde erhalten und ich dazu eine beglaubigte Apostille von dem dänischen Standesamt erbitten. Dann geht es zurück nach Deutschland, ab ins Einwohnermeldeamt, meine Zukünftige bei mir fest melden.

Muss / kann ich dann auch zum Finanzamt wegen der Änderung der Steuerklasse?

Wie sieht es mit der KV aus? Sie hat ja für den Zeitraum eine Incoming-Versicherung. Ich bin Privat versichert. Würde die Incoming-Versicherung bis zu der Rückreise noch gültig sein, oder muss ich sie bei einer gesetzlichen KV anmelden?!

Dann wird meine Zukünftige ausreisen müssen, da  sie nur per Touristen-Visum hier ist – wir müssen anschließend ein Visum zur FZF in Ecuador inklusive A1-Zertifikat bei der deutschen Botschaft stellen.

Falls ja und sie kommt dann zur FZF nach Deutschland, was wären konkret die nächste Schritte (z.B. Ausänderamt usw.)?

Wie sieht es dann mit KV aus?

Fragen, Fragen, Fragen  Schockiert/Erstaunt hä? unentschlossen

Für Antworten bin ich in diesem ganz tollem Portal schon vorab dankbar!!!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Runenwolf
Expertin
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1.624

Daheim, Baden-Württemberg, Germany
Daheim
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter Standesamt/Aufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat einer Südamerikanerin in Dänemark
Antwort #1 - 10.04.2013 um 15:08:11
 
QuitoTitus schrieb am 10.04.2013 um 13:47:18:
Wir haben öfters schon lose über Heirat gesprochen, ich möchte sie daher im Sommer damit überraschen. Dazu möchte ich nach den Erfahrungen hier mit ihr nach Dänemark reisen. 


Und sie hat dann auch eine Geburtsurkunde einstecken? Ich hab so was nie mit, wenn ich verreise.

QuitoTitus schrieb am 10.04.2013 um 13:47:18:
Muss / kann ich dann auch zum Finanzamt wegen der Änderung der Steuerklasse?


Kannst du machen, aber die Steuerklasse wird erst dann geändert, wenn deine Frau auch tatsächlich mit dir hier in Deutschland lebt.

QuitoTitus schrieb am 10.04.2013 um 13:47:18:
Falls ja und sie kommt dann zur FZF nach Deutschland, was wären konkret die nächste Schritte (z.B. Ausänderamt usw.)?


Wenn sie hier ist, im Normalfall erst mal zum Einwohnermeldeamt und anmelden, dann könnt ihr zur ABH und die Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.681

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat einer Südamerikanerin in Dänemark
Antwort #2 - 10.04.2013 um 15:54:56
 
QuitoTitus schrieb am 10.04.2013 um 13:47:18:
Wie sieht es mit der KV aus? Sie hat ja für den Zeitraum eine Incoming-Versicherung. Ich bin Privat versichert. Würde die Incoming-Versicherung bis zu der Rückreise noch gültig sein,

Sie müsste eigentlich eine KV für die gesamte Reisedauer haben, sonst wird in der REgel kein Visum gegeben.
Die Incoming Versicherung muss für die ganze Reisedeauer gelten, daher: ja, sie wird bis zur Rückreise gültig sein.

Wie du versichert bist, spielt keine Rolle, wenn sie nur als Beuscherin einreist.

QuitoTitus schrieb am 10.04.2013 um 13:47:18:
Falls ja und sie kommt dann zur FZF nach Deutschland, was wären konkret die nächste Schritte (z.B. Ausänderamt usw.)?

Sie meldet sich in Deiner Wohnung an.
Sie geht zur ABH und beantragt eine AE
Du gehst zum FA und änderst die Steuerkalsse.
Sie meldet sich bei einer KV an; da du privat versichert bist, kann sie nicht in eine Familienversicherung.
Die ABH wird sie zum Integrationskurs verpflichten, sie sucht sich einen Anbieter und meldet sich an.
dann noch:
Banken
Führereschein
Bücherei und was ihr sonst noch wollt.
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
QuitoTitus
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat einer Südamerikanerin in Dänemark
Antwort #3 - 11.04.2013 um 13:08:06
 
Ganz herzlichen Dank für die schnellen Antworten!

Hmmm, da meine Freundin trotz Heirat zurückreisen müsste und dann die Prozedur mit FZF läuft (die doch an ähnliche Voraussetzungen wie das Heiratsvisum geknüpft ist), könnten wir doch auch für den übernächsten Besuch ein Heiratsvisum beantragen?!?

Dann könnte doch alles in Ruhe dafür in Quito geregelt werden (A1-Zertifikat, Ledigkeitsbescheinigung, Geburtsurkunde, ins Spanische beglaubigt übersetzt) und anschließend auch in Deuutschland (Feier auch anschließende Sachen wie Finanzamt, Ausländerbehörde, KV, keine traurige Trennung und Rückreise).

Zeitlich wird sich da doch auch kein Unterschied ergeben, da Erwerb des A1-Zertifikats bestimmt 4 Monate dauern wird und der zeitlich größte Aufwand ist...

Was meint ihr dazu???
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.188

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat einer Südamerikanerin in Dänemark
Antwort #4 - 11.04.2013 um 13:11:58
 
Klar, insbesondere wenn eine "spontane Hochzeit" wegen fehlender Unterlagen nicht möglich ist, ist das ein Weg. Dann musste es nur eine Heirat in DE sein, weil es solch ein Visum für DK nicht gibt. Das Visum wird dann gegeben, wenn alles klar ist (A1-Zertifikat liegt vor, Okay des Standesamtes liegt vor).
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema