Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Heirat und anschliessende Rückkehr nach Deutschland (Gelesen: 1.436 mal)
susilein
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 14

Witten, Nordrhein-Westfalen, Germany
Witten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat und anschliessende Rückkehr nach Deutschland
16.06.2014 um 16:14:10
 
Hallo zusammen,

bald ist es so weit und es wird geheiratet  Smiley

Nun möchte ich doch vorab mal genau erkundigen, damit für danach alles vorbereitet ist. Wir möchten nach der Hochzeit gemeinsam zurück nach Deutschland und deshalb muss mein Verlobter ja dann den Ehegattennachzu beantragen. Hierzu habe ich ein paar Fragen Smiley

1) Ich habe des öfteren gelesen, das die Ausländerbehörde in Deutschland Gehaltsnachweise und Wohnraumnachweis vom Partner anfragt. Ist das notwendig? Denn diese kann ich ja nicht nachweisen, da ich hier Lebe und in Deutschland nicht mehr gemeldet bin. Vorab werden wir bei meinen Eltern unterkommen.

2) Wie ist das bezüglich der KV? Weder ich noch er ist in Deutschland krankenversichert. Nach Einreise werde ich mich natürlich umgehend versichern über das Arbeitsamt, aber wie läuft das bei ihm?

3) Wie lange dauert die Visumbeantragung nach der Hochzeit ungefähr?

4) Meine Namensänderung muss ich ja in Deutschland beantragen, sollte man das vorab oder im nachhinein machen? Momentan tendiere ich zum nachhinein, da es auch wieder Zeit in Anspruch nimmt.

5) Mein Verlobter hat eine A1 Prüfung im Januar 2013 abgelegt und bestanden. Muss diese wiederholt werden?

6) In welcher Weise müssen wir Nachweisen, ob wir uns "Ernähren" können oder fällt das weg weil ich Deuchtsche bin?

7) Bekommt er automatische eine Arbeitsgenehmigung?

Soo ich denke das war es erstmal Smiley Ich danke euch für die Hilfe!!!

Lieben Gruss

Susilein
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat und anschliessende Rückkehr nach Deutschland
Antwort #1 - 16.06.2014 um 16:25:30
 
susilein schrieb am 16.06.2014 um 16:14:10:
1) Ich habe des öfteren gelesen, das die Ausländerbehörde in Deutschland Gehaltsnachweise und Wohnraumnachweis vom Partner anfragt. Ist das notwendig? Denn diese kann ich ja nicht nachweisen, da ich hier Lebe und in Deutschland nicht mehr gemeldet bin. Vorab werden wir bei meinen Eltern unterkommen.


Nicht nötig. Aber eine ordentliche Wohnung ist nötig, da Familienzusammenführung in die Obdachlosigkeit ausgeschlossen ist. Also beim FZF Antrag die Adresse deiner Eltern angeben und dass ihr beide im Ausland seid und die Ausländerbehörde dich doch bitte per E-Mail kontaktiert.

susilein schrieb am 16.06.2014 um 16:14:10:
2) Wie ist das bezüglich der KV? Weder ich noch er ist in Deutschland krankenversichert. Nach Einreise werde ich mich natürlich umgehend versichern über das Arbeitsamt, aber wie läuft das bei ihm?


Du und dein Mann bilden gemeinsam eine Bedarfsgemeinschaft. Dadurch ist er auch Krankenversichert sobald ihr Leistungen beim Jobcenter bezieht (bzw. schon wenn diese beantragt worden sind).

susilein schrieb am 16.06.2014 um 16:14:10:
3) Wie lange dauert die Visumbeantragung nach der Hochzeit ungefähr?


Kommt drauf an, ob eine Dokumentenüberprüfung nötig ist. Türkei gibt aber mehrsprachige und in Deutschland anerkannte CIEC-Urkunden heraus. Könnte also schneller gehen, als z.B. bei Kenianern.

susilein schrieb am 16.06.2014 um 16:14:10:
4) Meine Namensänderung muss ich ja in Deutschland beantragen, sollte man das vorab oder im nachhinein machen? Momentan tendiere ich zum nachhinein, da es auch wieder Zeit in Anspruch nimmt.


Ist dein Name in der Türkei geändert?

susilein schrieb am 16.06.2014 um 16:14:10:
5) Mein Verlobter hat eine A1 Prüfung im Januar 2013 abgelegt und bestanden. Muss diese wiederholt werden?


Könnte, da älter als 1 Jahr. Außer bei der ANtragsabgabe glänzt er mit einfachen Deutsch-Kenntnissen.

susilein schrieb am 16.06.2014 um 16:14:10:
6) In welcher Weise müssen wir Nachweisen, ob wir uns "Ernähren" können oder fällt das weg weil ich Deuchtsche bin?

Du bist Deutsche (und nicht Deuchtsche  Laut lachend) - das entfällt.

susilein schrieb am 16.06.2014 um 16:14:10:
7) Bekommt er automatische eine Arbeitsgenehmigung?

So steht es im Gesetz
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
susilein
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 14

Witten, Nordrhein-Westfalen, Germany
Witten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat und anschliessende Rückkehr nach Deutschland
Antwort #2 - 16.06.2014 um 16:34:08
 
Hallo Aras,

vielen Dank für die schnellen und umfrangreichen Antworten Smiley

Ja du hast völlig recht, ich bin Deutsche  Laut lachend

Also ich habe ja keine wirklichen Dokumente hier in der Türkei wo mein Name geändert werden könnte, ausser meine Aufenthalserlaubnis. Wir geben bei der Hochzeit an, dass ich den Namen meines Verlobten annehmen werde und das ist dann in der Türkei gültig aber nicht in Deutschland. Jedoch laufen meine Ausweisdokumente alle über Deutschland also bin ich gerade Verwirrt  Smiley

Sollten wir uns wohl schon jetzt um einen Termin kümmern? Wir hatten vor 2 Jahren bei einer Visumbeantragung mal eine Wartezeit von 5 Monaten auf einen Termin -.- Ist dies immer noch so schlimm? Wir möchten natürlich möglichst schnell nach der Hochzeit das Visum beantragen.

Danke schon mal, ich wüsste nicht was ich ohne das Forum machen würde   Zwinkernd

Lg
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat und anschliessende Rückkehr nach Deutschland
Antwort #3 - 16.06.2014 um 16:43:45
 
Soweit ich weiß - man möge mich bitte bei Fehlern korrigieren - und alle Angaben ab hier ohne Gewähr Zwinkernd :

Ich denke nicht, dass die Namensänderung problematisch sein sollte. Du hättest im türkischen Rechtsraum einen anderen Namen, und könntest das später für den deutschen Rechtsraum "gradeziehen". Dein Mann wird seinen alten Namen behalten, also ist auch seine Identität gleich, und sollte keine Probleme verursachen.

Ich würde wenn möglich die Namenserklärung in Deutschland machen, da es sonst wirklich länger dauern würde. Erstens weil die Unterlagen zum Standesamt gehen müssen und zweitens, weil du einen neuen Reisepass brauchen würdest... Mit dem alten Reisepass könntest du entsprechend erstmal einreisen etc..

FZF-Visa laufen anders als Schengenvisa. FZF-Visa dauern eigentlich länger da man ggf. Sicherheitsüberprüfungen durchführen muss, sind aber für Angehörige von Deutschen kostenlos.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
susilein
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 14

Witten, Nordrhein-Westfalen, Germany
Witten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat und anschliessende Rückkehr nach Deutschland
Antwort #4 - 16.06.2014 um 16:49:47
 
Na dann schauen wir mal ob alles so klappt wie geplannt, eine Sicherheit hat man ja nie... Aber zur not bleiben wir halt noch ein bisschen Länger hier Smiley

Danke für deine Hilfe!

Lg
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema