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Heiraten in Dänemark, was kommt danach (Gelesen: 112.005 mal)
Coeurbrisee
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24.10.2012 um 11:01:07
 
Hallo an alle!
Ich bin neu hier und möchte gerne um Hilfe bitten.
Es ist so, dass ich im Januar meinen algerischen Verlobten in Dänemark heiraten möchte. Er hat ein Schengenvisum für Frankreich.
Wäre das erstmal so möglich, natürlich wenn alle erforderlichen Papiere vorhanden sind?
Und was kommt dann nach der Hochzeit in Dänemark auf uns zu? Muss er wieder ausreisen aus Deutschland? Und braucht er dieses A1 Diplom? Wird die ABH die Papiere aus Dänemark akzeptieren?
Vielen Dank für eure Hilfe  Smiley
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Antwort #1 - 24.10.2012 um 11:02:33
 
Coeurbrisee schrieb am 24.10.2012 um 11:01:07:
Wäre das erstmal so möglich, natürlich wenn alle erforderlichen Papiere vorhanden sind?

Ja.

Coeurbrisee schrieb am 24.10.2012 um 11:01:07:
Muss er wieder ausreisen aus Deutschland? 

Ja, er muss zurück nach Algerien und von dort aus ein Visum zum Ehegattenachzug beantragen.

Coeurbrisee schrieb am 24.10.2012 um 11:01:07:
Und braucht er dieses A1 Diplom?

Ja.

Coeurbrisee schrieb am 24.10.2012 um 11:01:07:
Wird die ABH die Papiere aus Dänemark akzeptieren?

Ja.
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Coeurbrisee
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Antwort #2 - 24.10.2012 um 11:10:17
 
Oh, danke für deine schnelle Antwort. Das hört sich dann alles ziemlich einfach an.
Bis auf den Deutschtest. Wenn er sich hier auf der ABH auf deutsch mit den Sachbearbeitern unterhalten könnte, bestünde dann die Möglichkeit, dass er kein A1 nachweisen muss und auch nicht wieder zurück muss? Oder muss er auf jeden Fall zurück, um in Algerien dieses FZF Visum zu beantragen? Ich meine wozu ausreisen, ein neues Visum beantragen um danach dann erneut einzureisen  Schockiert/Erstaunt das verursacht doch nur unnötige Kosten und ist Zeitverschwendung.
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Antwort #3 - 24.10.2012 um 11:14:15
 
Coeurbrisee schrieb am 24.10.2012 um 11:10:17:
Wenn er sich hier auf der ABH auf deutsch mit den Sachbearbeitern unterhalten könnte, bestünde dann die Möglichkeit, dass er kein A1 nachweisen muss und auch nicht wieder zurück muss?

Das muss er mit der Botschaft in Algier abklären. Wenn seine Deutschkenntnisse deutlich über dem Niveau der geforderten einfachen Sprachkenntnisse (A1) liegen, dann könnte er auch ohne das Zertifikat nachziehen. Die Einzelheiten kennt aber nur die Botschaft.

Coeurbrisee schrieb am 24.10.2012 um 11:10:17:
Ich meine wozu ausreisen, ein neues Visum beantragen um danach dann erneut einzureisen

Weil nicht mit dem richtigen Visum eingereist ist oder einreisen wird. Ein Schengenvisum dient nur zum Kurzaufenthalt, der Antrasteller hat sich zudem bei der Antragstellung verpflichtet, wieder auszusreisen.

Das Thema ist was die rechtliche Lage angeht durch, es gibt ein höchsrichterliches Urteil das besagt, dass mit nach Eheschließung in DK mit einem Schengenvisum keine AE erteilt wird. Deshalb ist eine Ausreise und ein erneutes Visumsverfahren nötig.
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Antwort #4 - 24.10.2012 um 11:15:42
 
Coeurbrisee schrieb am 24.10.2012 um 11:10:17:
Oder muss er auf jeden Fall zurück, um in Algerien dieses FZF Visum zu beantragen?


Ja, er muss. Das FZF-Visum ist eines mit dem ein Daueraufenthalt begründet wird. Für dessen Erhalt sind andere Voraussetzungen zu erfüllen als für ein Schengenvisum, auch gibt es andere behördliche Beteiligungen und Überprüfungen. - Das FZF-Visum ist das erforderliche Visum, um als Drittsaatenausländer in Deutschland eine eheliche Lebensgemeinschaft führen zu können.

Die A1 - Sprachkenntnisse sind gegenüber der deutschen Auslandsvertretung (AV) im ZUge der Visabeantragung nachzuweisen. Sollten die Deutschkenntnisse offenkundig schon so gut sein, dass für die AV offensichtlich ist, dass der Sprachstand A1 bzw höher schon besteht, kann sie auf einen gesonderten Nachweis verzichten. - Das wäre aber konkret mit der AV zu klären.

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« Zuletzt geändert: 24.10.2012 um 11:25:58 von schweitzer » 
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Antwort #5 - 24.10.2012 um 11:19:11
 
Ich  danke euch! Ihr habt mir sehr geholfen. Nun weiss ich Bescheid was zu tun ist.
Vielen Dank!
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Antwort #6 - 24.10.2012 um 11:39:00
 
Coeurbrisee schrieb am 24.10.2012 um 11:01:07:
Es ist so, dass ich im Januar meinen algerischen Verlobten in Dänemark heiraten möchte. Er hat ein Schengenvisum für Frankreich.


wenn er schon so gut Deutsch kann, dann könnte er während seines Besuchsaufenthalts evtl. auch einen A1-Test in Deutschland ablegen. Termine müsste man bei den Goethe-Instituten erfragen: http://www.goethe.de/ins/de/prf/sd1/de4847903.htm
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Antwort #7 - 24.10.2012 um 11:39:14
 
Ach eine Frage hätte ich noch. Kann man irgendwo sehen was genau bei dieser A1 Prüfung abgefragt wird?
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Antwort #8 - 24.10.2012 um 11:39:57
 
Coeurbrisee schrieb am 24.10.2012 um 11:39:14:
Kann man irgendwo sehen was genau bei dieser A1 Prüfung abgefragt wird?


Siehe: http://www.goethe.de/ins/de/prf/sd1/mat/deindex.htm
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Antwort #9 - 24.10.2012 um 11:53:21
 
Guckst Du z.B.
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Antwort #10 - 24.10.2012 um 11:53:35
 
Danke  Zwinkernd
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Antwort #11 - 11.03.2013 um 10:47:39
 
Hallo!

Wir haben nun am 19. März unseren Termin zum heiraten. Papiere, Visum usw. alles ok.

Kann mir hier jemand sagen, was ich nach der Hochzeit in Dänemark tun muss? Wo muss ich zuerst hin? Auf die ABH? Standesamt? Braucht die dänische Heiratsurkunde eine Apostille?

Vielleicht gibts ja jemanden hier, der das alles schon hinter sich gebracht hat und mir ein paar Informationen geben könnte.

Danke  i4a is great
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Antwort #12 - 11.03.2013 um 15:27:23
 
Hallo....


Wir haben auch in Dänemark geheiratet, das ist aber eine Weile her ( 2006 ). Mein Mann musste damals aber nicht ausreisen weil er das entsprechende Visum hatte.

Auf alle Fälle zum Standesamt Eures Wohnortes, damit Eure Eheschließung auch dort registriert wird. Ihr erhaltet auf Wunsch auch ein Familienbuch........und dann natürlich ABH.


LG....
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Antwort #13 - 11.03.2013 um 18:00:12
 
Vor der ABH hab ich ein bissl Angst...
Werden die uns auch befragen?
Wie lange dauert so ein FZF Verfahren denn ungefähr?
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Antwort #14 - 11.03.2013 um 18:08:08
 
Coeurbrisee schrieb am 11.03.2013 um 18:00:12:
Vor der ABH hab ich ein bissl Angst...

oh weh, was tun? nicht hingehen?
hmm, müsst Ihr auch nicht.
Wenn er mit einem Schengenvisum in DK heiratet, eröffnet das keinen Anspruch auf eine AE.
Also muss er nach Ablauf des Visum nach Hause und dort in der AV ein FZF Visum beantragen. Mit diesem reist er ein.
Dann aber müsst Ihr zur ABH, um eine AE zu beantragen und zu erhalten. Und das tut kein bisschen weh. Da wird weder gebohrt noch gepickst.


Coeurbrisee schrieb am 11.03.2013 um 18:00:12:
Werden die uns auch befragen?

hmm, ein paar Fragen wird es geben, mindestens die, ob Ihr in ehelicher LG zusammen lebt.
Vor welchen Fragen hast du denn Angst?

Coeurbrisee schrieb am 11.03.2013 um 18:00:12:
Wie lange dauert so ein FZF Verfahren denn ungefähr?

normalerweise 4 Wochen bis 3 Monate (sehr selten auch länger)

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