Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 ... 4 5 6 7 8 ... 23
Thema versenden Drucken
Heiraten in Dänemark, was kommt danach (Gelesen: 113.340 mal)
Coeurbrisee
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 172
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Dänemark, was kommt danach
Antwort #75 - 24.04.2013 um 10:45:34
 
Das ist ja das Problem, es liegt nicht an einem Kurs oder dem fehlenden Willen, es fehlt einfach die Zeit und die notwendige Konzentration dazu.

Hinzu kommt noch, dass er die letzten Wochen dauerkrank ist, zu Hause bleiben geht nicht, da ihn keiner dort ersetzen kann, er ist der Filialleiter.

Sorry, wenn ich euch grad auf die Nerven geh, aber wie lernt man deutsch, wenn man noch nicht mal die Zeit findet gesund zu werden?  unentschlossen
Zum Seitenanfang
  

Suffering is a gift, in it is hidden mercy. You never know how strong you are until being strong is the only choice you have...
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Dänemark, was kommt danach
Antwort #76 - 24.04.2013 um 10:52:06
 
Das Problem ist nun mal, dass der BVerwG abgesehen von Ausnahmefällen grundsätzlich ein Jahr Trennung wegen A1 für vertretbar hält. Es halt die Frage ob ihr wirklich ein solcher Fall seid oder nicht:

Entsprechendes gilt, wenn dem ausländischen Ehepartner Bemühungen zum Spracherwerb von vornherein nicht zumutbar sind, etwa weil Sprachkurse in dem betreffenden Land nicht angeboten werden oder deren Besuch mit einem hohen Sicherheitsrisiko verbunden ist und auch sonstige erfolgversprechende Alternativen zum Spracherwerb nicht bestehen; in diesem Fall braucht die Jahresfrist nicht abgewartet zu werden. Bei der Zumutbarkeitsprüfung sind insbesondere die Verfügbarkeit von Lernangeboten, deren Kosten, ihre Erreichbarkeit sowie persönliche Umstände zu berücksichtigen, die der Wahrnehmung von Lernangeboten entgegenstehen können, etwa Krankheit oder Unabkömmlichkeit. Das erforderliche Bemühen zum Spracherwerb kann auch darin zum Ausdruck kommen, dass der Ausländer zwar die schriftlichen Anforderungen nicht erfüllt, wohl aber die mündlichen.

Alternativ könnte er sich z.B. um ein Sprachkursvisum bemühen um dann hier in Deutschland zu lernen, da sind die Erfolgsaussichten aber nun mal auch nicht sonderlich groß.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Coeurbrisee
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 172
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Dänemark, was kommt danach
Antwort #77 - 24.04.2013 um 10:55:08
 
Ein Jahr! Bedeutet das dann, dass wenn er es in einem Jahr nicht schafft, aus welchen Gründen auch immer, A1 zu erreichen, dass er es dann nicht mehr braucht, um ein FZF-Visum zu beantragen?
Zum Seitenanfang
  

Suffering is a gift, in it is hidden mercy. You never know how strong you are until being strong is the only choice you have...
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Dänemark, was kommt danach
Antwort #78 - 24.04.2013 um 10:59:34
 
Er kann zumindest dann ohne A1 einreisen und es hier weiter versuchen. Ihr solltet aber davon ausgehen, dass sie Botschaft entpsrechende Nachweise über die Bemühungen sehen will (z.B. abgelegte Prüfungen beim GI in Algier).
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Coeurbrisee
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 172
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Dänemark, was kommt danach
Antwort #79 - 24.04.2013 um 11:02:58
 
Danke dir. Ich weiss ja, dass er A1 braucht, aber wenn man verzweifelt ist greift man nach jedem Strohhalm, der sich einem bietet.  danke
Zum Seitenanfang
  

Suffering is a gift, in it is hidden mercy. You never know how strong you are until being strong is the only choice you have...
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Dänemark, was kommt danach
Antwort #80 - 24.04.2013 um 11:04:04
 
Hat der denn überhaupt mit der Botschaft in Algier gesprochen? Nach deinen Aussagen kann sich doch auf Deutsch verständigen, vielleicht klappt es so.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Anelya
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 66
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Dänemark, was kommt danach
Antwort #81 - 24.04.2013 um 11:06:12
 
Seinen Job als Abteilungsleiter muss er doch eh aufgeben, wenn er zur dir zieht, oder? Da macht es doch keinen großen Unterschied mehr, ob er das zwei Monate früher oder später macht - er könnte ja einfach kündigen, zwei Monate Deutsch lernen, die Prüfung bestehen und dann den Antrag auf das Visum abgeben.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Coeurbrisee
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 172
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Dänemark, was kommt danach
Antwort #82 - 24.04.2013 um 11:16:12
 
Zitat:
Hat der denn überhaupt mit der Botschaft in Algier gesprochen?


Nein er kann kein deutsch, nur Englisch und Französisch.

Anelya schrieb am 24.04.2013 um 11:06:12:
Seinen Job als Abteilungsleiter muss er doch eh aufgeben, wenn er zur dir zieht, oder? 


Das hab ich ihm auch immer wieder gesagt, aber er hängt an seiner Arbeit, er ist da sehr stolz drauf. In Algerien eine gute Arbeit zu finden ist sehr schwer und er war vorher 7 Jahre arbeitslos trotz Studium.

Aber ich denke, dass dies wohl die einzige Lösung wäre und ich glaube so langsam sieht er das auch ein.
Drückt mir mal die Daumen, dass er sich davon überzeugen lässt.
Zum Seitenanfang
  

Suffering is a gift, in it is hidden mercy. You never know how strong you are until being strong is the only choice you have...
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Dänemark, was kommt danach
Antwort #83 - 24.04.2013 um 11:44:26
 
Coeurbrisee schrieb am 24.04.2013 um 11:16:12:
ber ich denke, dass dies wohl die einzige Lösung wäre und ich glaube so langsam sieht er das auch ein.
Drückt mir mal die Daumen, dass er sich davon überzeugen lässt. 


Stolz ist kein Argument die Sprache nicht zu lernen. Die Frage nach der vorzeitigen Kündigung und Erwerb der Sprache in Vollzeit könnte ggf. auch das Konsulat in einem Jahr stellen, wenn er den Antrag auf Visum ohne A1-Sprachprüfung stellt. Dann stellt sich die Frage ob eine Finanzierung des Ehemannes deinerseits für einen Zeitraum für den Spracherwerb zumutbar ist.

IMHO sollte man den Ehemann erklären, dass er eben für seinen Stolz ein Jahr auf den Nachzug warten muss, und ggf. dann auch noch ungewiss ist, weil er Nachweisen muss was er bisher zum Spracherwerb getan hat.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Online


I love i4a


Beiträge: 6.681

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Dänemark, was kommt danach
Antwort #84 - 24.04.2013 um 13:14:33
 
Coeurbrisee schrieb am 24.04.2013 um 10:55:08:
Bedeutet das dann, dass wenn er es in einem Jahr nicht schafft, aus welchen Gründen auch immer, A1 zu erreichen, dass er es dann nicht mehr braucht, um ein FZF-Visum zu beantragen? 

nein, das bedeutet es nicht.

Es bedeutet dieses nur, wenn er auch wirklich gelernt hat, aber (entschuldige) zu untalentiert oder zu blöd ist, um die Sprache zu lernen. (zu faul oder mit anderem zu beschäftigt  zählt nicht)
Hier wird Unfähigkeit belohnt.
Na, wenn er dafür nicht zu stolz ist ....

Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
Coeurbrisee
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 172
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Dänemark, was kommt danach
Antwort #85 - 18.06.2013 um 12:31:15
 
Hallo! Ich hätte da eine neue Frage.
Und zwar benötigt mein Ehemann für die Registrierung unserer dänischen Heiratsurkunde nun ein sogenanntes avis de marriage.

Das soll mir hier das deutsche Standesamt ausstellen.
Um was für ein Papier handelt es sich da genau? Weiss das zufällig jemand? Wenn ich es übersetze bedeutet es Bekanntmachung der Ehe.

Also das algerische Standesamt verlangt von mir eine Bescheinigung, dass ich die Ehe in Deutschland eintragen lassen hab. Bekomme ich sowas überhaupt auf meinem Standesamt?  hä?

Ich hoffe, ihr versteht was ich meine  Augenrollen
Zum Seitenanfang
  

Suffering is a gift, in it is hidden mercy. You never know how strong you are until being strong is the only choice you have...
 
IP gespeichert
 
Traurige
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 68

Sachsen, Germany
Sachsen
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Dänemark, was kommt danach
Antwort #86 - 18.06.2013 um 14:02:57
 
Hallo Dadishou,

also wenn du die Ehe hier hast beim Standesamt eintragen lassen, müsste dir auch eine Bescheinigung darüber ausgestellt werden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Coeurbrisee
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 172
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Dänemark, was kommt danach
Antwort #87 - 18.06.2013 um 14:12:52
 
Danke Preet, du weisst nicht zufällig, wie diese Bescheinigung heißt?
Zum Seitenanfang
  

Suffering is a gift, in it is hidden mercy. You never know how strong you are until being strong is the only choice you have...
 
IP gespeichert
 
Coeurbrisee
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 172
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Dänemark, was kommt danach
Antwort #88 - 18.06.2013 um 16:55:41
 
So, das Standesamt hat mir grade mitgeteilt, dass es mir diese Bescheinigung nicht ausstellen kann. Was mache ich nun?
Das algerische Standesamt will unbedingt ein deutsches Papier, welches die Ehe bescheinigt. Wo bekomme ich sowas?
Ohne kann mein Mann die Ehe dort nicht eintragen lassen  unentschlossen
Zum Seitenanfang
  

Suffering is a gift, in it is hidden mercy. You never know how strong you are until being strong is the only choice you have...
 
IP gespeichert
 
Runenwolf
Expertin
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1.624

Daheim, Baden-Württemberg, Germany
Daheim
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter Standesamt/Aufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Dänemark, was kommt danach
Antwort #89 - 18.06.2013 um 17:04:22
 
Ist die Ehe denn schon in Deutschland beim Standesamt registriert worden?
Wenn ja, dann könntest du doch eine deutsche Eheurkunde vorlegen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 ... 4 5 6 7 8 ... 23
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema