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Heiraten in Dänemark, was kommt danach (Gelesen: 113.186 mal)
schweitzer
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Antwort #30 - 14.03.2013 um 08:35:00
 
Coeurbrisee schrieb am 14.03.2013 um 08:25:14:
Weder er noch ich müssen auf unserem Standesamt irgendwelche Papiere vorlegen, es sei denn ich möchte ein Familienbuch oder meinen Namen ändern?


Richtig. - Eure Ehe wurde ja rechtsgültig und rechtskräftig in Dänemark geschlossen - als "Beleg" dafür habt ihr die dänische  Eheurkunde.

Diese ist aufgrund des "Deutsch-Dänischen Beglaubigungsabkommens" von deutschen Behörden anzuerkennen. - siehe auch:
hier
. (Blaues bitte anklicken!)

Für den Erhalt der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland (nach Durchlaufen des erforderlichen Visaverfahrens und der Einreise) braucht die Ehe (unter Vorlage von Pass und Eheurkunde) lediglich bei der Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) angemeldet zu werden.

Auch für das Visaverfahren bei der deutschen Botschaft reicht, mit Blick auf das genannte Abkommen, die Vorlage der dänischen Heiratsurkunde sowie der weiteren einschlägigen Dokumente aus.

Eine Nachregistrierung bei einem deutschen oder algerischen Standesamt ist insoweit nicht erforderlich.

So, und nun komm bitte wieder runter vom Schlauch, es steht sich so unbequem auf so was ...  Zwinkernd


=schweitzer=

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Antwort #31 - 14.03.2013 um 09:24:39
 
Naja, das FAQ ist in dieser Hinsicht nicht ganz korrekt. Lies mal Artikel 3 des Abkommens genau. Es wird ein Stempel der Polizei benötigt und noch irgendwas anderes.

Ohne diesen Stempel MUSS die Behörde es nicht anerkennen! Aber aus persönlicher Erfahrung haben es ABH, Einwohnermeldeamt und Botschaft ohne Probleme dennoch getan.

Und übrigens kannten weder Standesamt noch Polizei in DK dieses Abkommen - auch nicht auf Nachfrage. Den Stempel von der Polizei haben wir trotzdem ohne Probleme bekommen.
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Antwort #32 - 29.03.2013 um 09:53:46
 
So, wir haben geheiratet. Gestern ist mein Mann zurück nach Algerien, es tut so weh, als hätte mir jemand das Herz rausgerissen, könnte nur heulen...
Nun muss er deutsch lernen, bitte weiss jemand wie er das am einfachsten hinbekommt? Er ist den ganzen Tag unterwegs wegen seiner Arbeit, hat viel Stress. Bitte falls jemand Tipps zum Erlernen der deutschen Sprache hat helft mir. Ich danke euch von ganzem Herzen.
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Antwort #33 - 29.03.2013 um 10:06:57
 
Coeurbrisee schrieb am 29.03.2013 um 09:53:46:
Nun muss er deutsch lernen, bitte weiss jemand wie er das am einfachsten hinbekommt?


Ähh, sich hinsetzen und lernen und büffeln?
ohne das wird es nicht klappen.

viel auf deutsch reden, lesen, auch wenn es am anfang schwer ist.
Es gibt Kurse und unterstützende PC Programme.

und sich dann vor der Prüfung gezielt auf diese vorbereiten.
unterstützende info hier http://www.goethe.de/lrn/prj/pba/bes/ft1/deindex.htm
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Antwort #34 - 29.03.2013 um 10:38:17
 
Danke, ich weiss natürlich, dass er lernen muss.

Es ist nur sehr schwer, weil er eben schon früh morgens aus dem Haus muss und erst sehr spät heimkommt und dann auch sehr müde ist.

Deswegen wollte ich hier um ein paar Tipps bitten, vielleicht von anderen, die das A1 Diplom schon haben und mir sagen können, wie sie gelernt haben. Vielleicht hilft es uns auf unserem Weg.

Danke für den Link.

Ich bräuchte allerdings Lehrmaterial in arabischer Sprache mit Hörübungen, vielleicht weiss da ja jemand was.
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Antwort #35 - 29.03.2013 um 12:41:17
 
Wenn du bei google "Deutsch für Araber" angibst, werden dir Materialien verschiedenster Art angeboten. Da muss er gucken, welche Methode ihm liegt.
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Antwort #36 - 29.03.2013 um 13:32:17
 
Coeurbrisee schrieb am 14.03.2013 um 08:25:14:
Weder er noch ich müssen auf unserem Standesamt irgendwelche Papiere vorlegen, es sei denn ich möchte ein Familienbuch oder meinen Namen ändern? 

Sicher meist Du ein Stammbuch.

Das Familienbuch war bis vor einigen Jahren eine Karte beim Standesamt, in denen Ehen vermerkt wurden, die im Ausland geschlossen und beim deutschen Standesamt registriert worden waren.

Inzwischen gibt es das nicht mehr, wenn man jetzt seine ausländische Eheschließung beim deutschen Standesamt registrieren läßt, erfolgt der Eintrag in das normale Eheregister.

Dadurch kann man sich dann jederzeit eine deutsche (oder internationale) Heiratsurkunde (Auszug aus dem Eheregister) ausstellen lassen, die überall Anerkennung findet, was bei ausländischen Urkunden oftmals nicht der Fall ist.

Es ist demzufolge großer Vorteil, die Ehe beim deutschen Standesamt registrieren zu lassen, aber eine Pflicht ist das nicht.
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Coeurbrisee
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Antwort #37 - 29.03.2013 um 15:46:48
 
Danke für deine Info Saxonicus, wir haben in Dänemark eine internationale Heiratsurkunde bekommen. Und man hat uns dort auch gesagt, dass die in Deutschland so anerkannt wird, also ohne Apostille. Ich hoffe mal, dass das stimmt.  hä?
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Antwort #38 - 29.03.2013 um 16:23:13
 
das ist nicht richtig, da m.W. Dänemark nicht dem  Übereinkommen über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern beigetreten ist (s. http://www.ciec-deutschland.de/SharedDocs/Standardartikel/CIEC-Dokumente/ueberei... )  Dass die Urkunde "mehrsprachig" abgefasst ist, hilft insofern nicht weiter, eine Apostille oder Überbeglaubigung gem. dt-dänischem Abkommen kann also verlangt werden.
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Antwort #39 - 30.03.2013 um 09:58:49
 
Guten Morgen!

Also seid ihr euch sicher, dass meine dänische Heiratsurkunde eine Apostille braucht  hä?

Wie gesagt, das Standesamt in Dänemark sagte mir, Deutschland würde sie so anerkennen, hab extra nochmal gefragt.

Dann würde die deutsche Botschaft in Algier wahrscheinlich auch eine Apostille verlangen  hä?
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Antwort #40 - 30.03.2013 um 10:08:41
 
Coeurbrisee schrieb am 30.03.2013 um 09:58:49:
Wie gesagt, das Standesamt in Dänemark sagte mir, Deutschland würde sie so anerkennen, hab extra nochmal gefragt.

die dänischen Standesämter behaupten das (warum auch immer), es stimmt aber nicht. Das deutsch-dänische Abkommen verlangt in Artikel 3 eine entsprechende Überbeglaubigung seitens der dänischen Behörden (http://www.datenbanken.justiz.nrw.de/ir_htm/dt-daen_beglaubigungsabkommen.htm).
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Antwort #41 - 30.03.2013 um 16:05:38
 
Hm, nun hat mein Mann seine Urkunde ohne Apostille mit nach Algerien genommen...

Das heißt ich muss mir eine neue aus Dänemark besorgen und die dann wieder zum legalisieren zurückschicken  unentschlossen

Blöder Papierkrieg...
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Antwort #42 - 30.03.2013 um 18:00:35
 
Zitat:
die dänischen Standesämter behaupten das (warum auch immer), es stimmt aber nicht. Das deutsch-dänische Abkommen verlangt in Artikel 3 eine entsprechende Überbeglaubigung seitens der dänischen Behörden (http://www.datenbanken.justiz.nrw.de/ir_htm/dt-daen_beglaubigungsabkommen.htm).


1. Dieses deutsch-dänische Abkommen kann man m. E. mittlerweile vergessen, die Apostille bekommt man schnell und einfach direkt beim dänischen Außenministerium, während Legalisierungen durch innere Behörden (wie vom Abkommen gefordert) nicht mehr vorgesehen sind:

Zitat:
Verkürztes Legalisationsverfahren in Dänemark
Um das Verfahren noch einfacher zu gestalten, wurde beschlossen, das Legalisationsverfahren bei dänischen Behörden zu verkürzen.

D. h., dass Legalisationen, die früher durch die jeweils zuständigen Behörden erfolgten, z. B. das Ministerium für Inneres oder das Kirchenministerium, ab 2007 wegfallen sind. Eine Heiratsurkunde z. B. soll demnach nicht mehr im Kirchenministerium legalisiert werden, bevor sie zur Legalisation durch das Ministerium des Äußeren weitergeleitet wird.


2. Es ist richtig, dass in der Praxis viele Behörden (z. B. die hiesige ABH) eine dänische Heiratsurkunde problemlos auch ohne Apostille akzeptieren.
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Coeurbrisee
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Antwort #43 - 30.03.2013 um 18:09:45
 
Jetzt bin ich vollkommen verwirrt  hä?
Heißt das nun ich brauche eine Apostille für die ABH, Meldebehörde und Botschaft in Algier oder nicht????
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Antwort #44 - 30.03.2013 um 18:11:24
 
Steht doch da: Viele Behörden akzeptieren es auch ohne, aber nicht alle.

Ob die Botschaft in Algier oder deine Meldebehörde zu den "vielen" gehören, musst Du dort erkunden. Vorgeschrieben ist eigentlich eine Apostille, aber viele sehen drüber hinweg.
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