Coeurbrisee schrieb am 14.03.2013 um 08:25:14:Weder er noch ich müssen auf unserem Standesamt irgendwelche Papiere vorlegen, es sei denn ich möchte ein Familienbuch oder meinen Namen ändern?
Richtig. - Eure Ehe wurde ja rechtsgültig und rechtskräftig in Dänemark geschlossen - als "Beleg" dafür habt ihr die dänische Eheurkunde.
Diese ist aufgrund des "Deutsch-Dänischen Beglaubigungsabkommens" von deutschen Behörden anzuerkennen. - siehe auch:
hier
. (Blaues bitte anklicken!)
Für den Erhalt der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland (nach Durchlaufen des erforderlichen Visaverfahrens und der Einreise) braucht die Ehe (unter Vorlage von Pass und Eheurkunde) lediglich bei der Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) angemeldet zu werden.
Auch für das Visaverfahren bei der deutschen Botschaft reicht, mit Blick auf das genannte Abkommen, die Vorlage der dänischen Heiratsurkunde sowie der weiteren einschlägigen Dokumente aus.
Eine Nachregistrierung bei einem deutschen oder algerischen Standesamt ist
insoweit nicht erforderlich.
So, und nun komm bitte wieder runter vom Schlauch, es steht sich so unbequem auf so was ...
=schweitzer=