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Befristung der Wirkung der Abschiebung (Gelesen: 31.206 mal)
Themen Beschreibung: Befristung der Wirkung der Abschiebung
Eni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #45 - 08.02.2013 um 19:55:13
 
Danke Muleta,sehr hilfreich

Z.b Ich finde eine Stelle als Landwirt in Deutschland und der Chef ist einverstanden mich zu nehmen,Ich gehe bei der zustaendigen Auslaenderbehoerde,bringe mit den Arbeitsvertrag vom Chef mit wo die Stellenbeschreibung alles volstaendig geschrieben wird und stelle den Antrag auf Aufenthalt-und Arbeitserlaubnis und Arbeitsagentur prueft ob Bevorrechtige Arbeitnehmer fuer die Stelle zu Verfuegung stehen und wenn keine da sind dann wird mir eine Arbeitserlaubnis erteilt und so koennte ich praktisch arbeiten,also das mit dem 15000 euro und Krankenversicherungsschutz u.s.w gilt fuer mich nicht soviel ich es verstanden habe.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #46 - 08.02.2013 um 20:03:29
 
Wenn die Vorrangprüfung postiv endet und du auch ausreichend verdienst dann bekommst du die AE und kannst arbeiten.

Wenn nicht, dann musst du eine neue Stelle suchen und nochmal eine Stellenbeschreibung einreichen oder deinen Lebensunterhalt auf eine andere Weise sichern --> VE und eine entsprechende Krankenversicherung. Sonst gibt es auch keine AE.
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #47 - 08.02.2013 um 20:05:03
 
Das könnte dann klappen.

Eine KV hättest du als Angestellter in Deutschland bei deinem zu erwartenden Einkommen sowieso.
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Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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Eni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #48 - 08.02.2013 um 20:34:12
 
Danke Muleta,der einzigste Weg mein Lebensunterhalt in Deutschland zu sicher waere es nur ueber eine anstaendige Arbeitsstelle,denn ich bin nicht reich genug um mich in Deutschland selbst zu finanzieren. Zwinkernd Zwinkernd Zwinkernd
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Eni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #49 - 26.03.2013 um 18:14:40
 
Hallo ich muss nochmal hier die Experten fragen

Ich bin bereits in Deutschland und habe eine Stelle gefunden,der Arbeitgeber hat alles ausgefüllt,Stellenbeschreibung u.s. so weit so gut,und ich habe auch den Antrag auf der Deutschen Aufenthaltstitel durch meinen Italienischen Daueraufenthalt-EG.

Bei mir vor 21.09.2012 liegte vor eine Einreisesperre die durch den Antragstellung der Befristung wurde aufgehoben.Während ich noch die Sperre hatte,bin ich nach BRD gekommen und habe einen Job gefunden,den Antrag auf die Deutsche Aufenthaltserlaubnis gestellt am 04.09.2012(während der Sperre) aber die Arbeitsagentur hat meinen Antrag auf Arbeitserlaubnis sofort abgelehnt weil ich für die Bundesrepublik eine Sperre hatte.

Heute habe ich einen neuen Antrag auf Aufenthalts-und Arbeitserlaubnis gestellt aber das jetzt nach dem die Sperre gelöscht ist,den die Sperr wurde am 21.09.2012 aufgehoben und ich bin erst seit 24.03.2012.

Weisst jemand wie die Arbeitsagentur auf sowas reagieren wird.den die Sache ist ja ein bisschen kompliziert,ich habe eine Job gefunden der bereits seit 3 Monate bei der Arbeitsagentur veröffentlicht wurde und da will keine hingehen d.h also dass keine bevorrechtigte Arbeitnehmer für diesen Job stehen.Ich habe jetzt Angst dass ich schon wieder eine Ablehnung bekomme weil ich während der Sperre versucht habe in Deutschland einen Job zu bekommen.Ich habe seit 2011 in Italien einen Daueraufenthalt-EG aber von der Sperre in Deutschland habe ich leider nichts gewusst.


Vielen dank im Vorau
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C_Devil
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Antwort #50 - 26.03.2013 um 21:55:03
 
Eni schrieb am 26.03.2013 um 18:14:40:
aber die Arbeitsagentur hat meinen Antrag auf Arbeitserlaubnis sofort abgelehnt weil ich für die Bundesrepublik eine Sperre hatte.

Die Arbeitsagentur hat deinen Antrag nicht abgelehnt, weil du für die Bundesrepublik eine Sperre hat, das weiß sie nämlich überhaupt nicht. Sie wird den Antrag arbeitsmarktlich geprüft haben und hat darüber eine Ablehnung der Zustimmung gegeben.

Eni schrieb am 26.03.2013 um 18:14:40:
Weisst jemand wie die Arbeitsagentur auf sowas reagieren wird.den die Sache ist ja ein bisschen kompliziert,ich habe eine Job gefunden der bereits seit 3 Monate bei der Arbeitsagentur veröffentlicht wurde und da will keine hingehen d.h also dass keine bevorrechtigte Arbeitnehmer für diesen Job stehen.

Das weiß nur diese Dame: Wahrsagerin
Die Arbeitsagentur prüft, ob es bevorrechtigte Bewerber gibt, dabei kommt es nicht darauf an, ob da keiner hingehen will, sondern ob es die Arbeitnehmer gibt. Es wird ein Stellenangebot erfaßt, dann werden Suchläufe gestartet und wenn dabei passende Bewerber gefunden werden, erhalten diese einen Vorschlag für diese Stelle.
Maßgeblich für die Entscheidung ist allerdings, dass die entsprechenden Bewerber gibt, nicht ob sie die Stelle auch tatsächlich antreten. Klingt widersinnig, ist aber so.


Gruß
C_Devil
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Eni
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Antwort #51 - 27.03.2013 um 10:53:17
 
Klingt sehr merkürdig,es könnten bevorrechtige Arbeitnehmer geben da bin ich auch sicher auch wenn keiner diese Stelle übernihmt bleibt die Stelle immer offen,und ich bin interessiert und der zu den Arbeitgeber passe ich auch,Ich habe nähmlich auch einen Deutschen Hauptschuleabschluss den ich erworben habe während wir damals noch Flüchtlinge aus dem Ex Jugoslawien in Deutschland waren.

Also meine Chancen sind 0 oder kann doch ein Wunder passieren ich bekomme doch diesen Job?

Nach der richtlinie 2003/109/EG wird immer gesagt dass Arbeitsmobilität möglich in alle Eu-Länder aber ist genauso schwer wie Lotto gewinnen.

Aber andererseits ich habe einen Bekannten der den exakten Aufenthaltstitel wie ich hat und der hat das geschafft,jetzt seit 1 jahr wohnt er in H....... und hat einen Deutschen Aufenthaltstitel bekommen und er kann wenig Deutsch aber es reicht Ihm zum Arbeiten und ich werde warscheinlich zu denen gehören die immer pech im Leben haben.

Wo du mir jetzt alles erklärt hast wie das funktioniert meine hoffnung ist schon gestorben.
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reinhard
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Antwort #52 - 27.03.2013 um 11:02:48
 
Genau. Wenn es bevorrechtigte Arbeitsnehmer (arbeitslos) gibt, aber niemand die Stelle bekommt, bleibt sie leer.

Aber Du brauchst ja Aufenthaltserlaubnis plus Arbeitserlaubnis. Auf beides musst Du einfach jetzt warten, weil Du ja beides beantragt hast. Für beides bekommt Du die Antwort von der ABH.

Die "Arbeitsmobilität" bezieht sich auf Unionsbürger. Da Mazedonien nicht in der EU ist, bezieht sie sich nicht auf Dich.
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Eni
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Antwort #53 - 27.03.2013 um 11:29:35
 
Ich denke dass die Unionbürger sowieso in alle Eu Staaten arbeiten und niederlassen dürfen aber die Richtlinie 2003/109/EG betrifft Uns Ausländerlebende in einem Eu-Land und ich mit so einen Aufenthaltstitel könnte ich den Italienischen Reisepass beantragen lassen aber gesetzlich vorgeschrieben sind es 10 Jahre Aufenthalt in Italien die ich leider nicht habe weinend sonst wäre das nicht so schwer für mich gewesen.
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C_Devil
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Antwort #54 - 27.03.2013 um 13:33:13
 
Hi Fejsal1977,

danke für die PN, aber deine Frage hättest du auch hier stellen können.
Damit auch für andere Mitlesende das Thema verständlich bleibt, hier deine Frage an mich:
Zitat:
Ich würde mal ehrlich fragen,was kann der Arbeitgeber dagegen machen,ich kenne der Arbeitgeber weil ich früher in Deutschland gelebt habe,Ich habe eine Deutschen Hauptschuleabschluss,hilft mir das nicht?
Der Arbeitgeber hat die Stelle bei der Arbeitsagentur eingegeben und die steht schon seit über 2 Monate,und der Arbeitgeber muss ja unbedingt jemanden einstellen ich inzwischen habe ich den Antrag auf Afenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis bei der ABH gestellt mit alles drum und dran Stellenbeschreibung habe ich  vom Arbeitnehmer bekommen,wie gesagt ich muss auf bevorrechtigte warten,und das tue ich auch,aber was kann wirklich der Arbeitnehmer für tun oder gibt es keinen Weg.


Der Arbeitgeber kann gar nichts dagegen machen und dein Hauptschulabschluß hilft dir bei der Prüfung, ob bevorrechtigte Arbeitnehmer vorhanden sind, leider auch nicht weiter.
Wenn der Arbeitgeber jemanden einstellen muss, dann kann er zur Zeit nur hoffen, dass die Agentur für Arbeit ihm doch noch einen passenden Bewerber schickt, der dann auch noch bei ihm arbeiten möchte oder dass dein Antrag dieses Mal positiv beschieden werden sollte.
Ansonsten kann ich mich nur reinhard anschließen - dann bleibt die Stelle leer.

Was die RL 2003/109/EG betrifft:
Du kommst doch bereits in den Genuß der Richtlinie, denn du darfst dich mit deinem ital. Daueraufenthalt-EG 3 Monate hier aufhalten und kannst ohne Visaverfahren hier in Deutschland einen AT im Rahmen des § 38a AufenthG beantragen.
Die Erteilung dieses AT hängt jetzt davon ab wie die Prüfung bei der Agentur für Arbeit ausgeht.

Hier noch mal der Auszug aus der RL:
Zitat:
In Deutschland wurde die Richtlinie durch eine Ergänzung des Aufenthaltsgesetzes umgesetzt (§§ (§ 9 a bis 9 c AufenthG). Im Aufenthaltsgesetz wurde ein neuer Aufenthaltstitel, die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG geschaffen.
Drittstaatsangehörige mit einem ausländischen Daueraufenthaltstitel nach dieser Richtlinie können eine deutsche Aufenthaltserlaubnis unter erleichterten Voraussetzungen erhalten (§ 38 a AufenthG).



Gruß
C_Devil
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Antwort #55 - 27.03.2013 um 14:22:19
 
Danke C_Devil und reinhard genau so ist es,mir bleibt es nur Abwarten und tee trinken.


Gruss F.
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Antwort #56 - 04.04.2013 um 11:12:21
 
Heute habe von der ABH bescheid bekommen dass mein Antrag auf Arbeitserlaubnis abgelehnt wurde,und so ein pech kann ich nur haben.Kollegen die ich sehr gut kenne einer der hat den selben Aufenthaltstitel wie ich Daueraufenthalt-EG aus Italien und arbeitet und wohnt in der Nähe von H...

Ich habe so bemüht die Einreisesperre zu löschen,habe mit alle meine kräfte das Geld gesammelt um die Schulden mit Deutschland zu bezahlen damit ich hier in Deutschland niederlassen kann aber keine Chance für mich.Ich habe allesmögliche getan damit ich nach Deutschland kommen,ich bin fertig,ich habe auch keine Arbeit mehr in Italien und keine unterschtüzung vom Staat,ich bin hoffnunslos,kein Mensch kann mir helfen.

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Antwort #57 - 04.04.2013 um 11:15:57
 
Du darfst jederzeit visumfrei nach Deutschland kommen (bis zu 90 Tage pro Halbjahr) und eine neue Arbeitsstelle suchen.

Das es bei einigen klappt, hat für Dich leider keine Bedeutung. Es gibt auch regionale Unterschiede in Deutschland. Etwas, das an einem Ort oder einer Region abgelehnt wird, kann in einer anderen Region oder zu einer anderen Zeit klappen.
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Antwort #58 - 04.04.2013 um 11:20:51
 
Der Arbeitgeber hat auch bescheid bekommen dass ich diese Stelle nicht bekomme und der ist natürlich sauer hat mir vorhin gesagt weil der braucht ja jemanden unbedingt,die Arbeit muss doch weitergehen,die Kühe und Kälbern müssen versorgt werden aber die Stelle kann von mir nicht bestezt werden,warum soll die Stelle leer bleiben,bevorrechtige Arbeiter gibts schon aber die Stelle soll leer bleiben,und sowas gibts nur in Deutschland glaube ich.In Italien hätte der Staat alles getan um jemanden zu finden der die Stelle besitzt auch Arbeitnehmer umgekehrt Ausländer mit Deutschen Daueraufenthalt-EG die in Italien arbeiten möchten.
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Antwort #59 - 04.04.2013 um 11:25:10
 
Ja ich verstehe dich reinhard aber ich kann jetzt nicht meine Deutschland Tour beginnen,ich kann es höchstens in einem anderen Landkreis versuchen.Ich habe vorhin mit dem Arbeitgeber gesprochen und der sagte der würde das hinkriegen mich einzustellen,weiss ich nicht wie er das machen wird,meinst du der kann was dagegen tun oder kann es doch nichts tun?
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