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Einreisesperre (Gelesen: 1.243 mal)
kek123
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Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einreisesperre
09.04.2013 um 09:37:35
 
Hallo alle zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.

Zu meiner Situation, ich bin in Deutschland eine Zeit lang illegal gewesen, danach bin ich aber freiwillig ausgereist, war also bei der ABH und habe mir da so einen Grenzübertrittsschein geholt. Am Flughafen gab es aber einige Probleme, die Polizei hat mich aufgehalten und ich habe meinen Flug verpasst.
Eigentlich wäre es ja mit diesem Schein kein Problem gewesen, aber mein Flug hatte leider verspätung und dadurch habe ich auch meinen Anschlussflug verpasst.
Jedenfalls musste ich eine Nacht bei der Polizei verbringen und dort haben die mir auch Fingerabdrücke etc. abgenommen.

So, vor einigen Monaten habe ich dann eine Selbstauskunft beim Bundesverwaltungsamt beantragt, diese antwortete mir, dass ich eine
Einreiseverweigerung im SIS
habe, des weiteren stand noch drin, dass ich mich bei weiteren Fragen an die Bundespolizei in xxx melden sollte.
Das tat ich auch, aber diese leitete mich weiter zu meiner ABH.
Meine ABH sagte mir dann, dass ich eine Einreiseverweigerung bis 2015 habe und ich mich an das Bundeskriminalamt wenden soll, um eine schnellere Entfristung zu beantragen.

Das Bundeskriminalamt will mir aber darüber keine Auskunft geben, diese meint, ich bräuchte schon wieder ein Auskunftsantrag mit beglaubigter Unterschrift dorthin schicken müsste.
Ich will aber  jetzt gar keine Auskunft über meine Person haben, ich will nur fragen, ob man diese Einreisesperre verkürzen kann, da ich mit einer deutschen Frau verheiratet bin und ich evtl. in Zukunft mit ihr wieder gerne nach Deutschland möchte.

Ich weiß wirklich nicht weiter, weiß einer da vielleicht Rat? Ist alles wirklich so kompliziert? Ich fühle mich irgendwie von einem Ort zum anderen herumgeschubst...

Vielen Dank schonmal....
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 09.04.2013 um 11:58:06
 
Du kannst formlos, schriftlich, eigenhändig unterschrieben einen Antrag auf (weitere) Befristung der Einreisesperre stellen. Und zwar bei der ABH, die seinerzeit für Dich zuständig war!!! -

Den Antrag solltest Du kurz begründen. Dafür wäre es allerdings wichtig, dass auch Deine Frau will, dass bzw. wann ihr (wieder) gemeinsam in Deutschland im Rahmen einer ehlichen Lebensgemeinschaft leben wollt. - DAS wäre dann nämlich ein Grund für eine kürzere Befristung als die jetzt noch bis 2015 bestehende.


=schweitzer=
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