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Befristung der Wirkung der Abschiebung (Gelesen: 31.202 mal)
Themen Beschreibung: Befristung der Wirkung der Abschiebung
Eni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 07.10.2012 um 15:01:46
 
Vielleicht wenn ich noch Kontakt zu meine Eltern haette,haette ich es erfahren dass fuer mich eine Sperre vorliegt,aber da ich seit 1996 kein Kontakt zu denen mehr habe,unmoeglich zu wissen wie damals die ganze Geschichte gelaufen ist,ich war damals 17 jahre alt.
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reinhard
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Antwort #16 - 07.10.2012 um 15:06:20
 
Mit 17 Jahren kann man schon etwas bewusst mitbekommen.

Aber egal, hast Du eben nicht, und ab jetzt weißt Du, dass eine illegale Einreise relativ riskant ist. Falls Du (auch nachträglich, z.B. durch Anzeige) erwischt wirst, bekommst Du eine zweite Sperre & ein Strafverfahren. Also Vorsicht!

So wie Du es jetzt machst ist es ja richtig: Du kümmerst Dich erst um die Sperre, dann um die Arbeitserlaubnis.
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Eni
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Antwort #17 - 07.10.2012 um 15:12:22
 
Ja auf jeden Fall warte ich bis mir der Anwalt Gruenes Licht gibt,dass ich wieder nach Deutschland reisen darf.


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Eni
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Antwort #18 - 10.10.2012 um 16:05:02
 
Ich kann es immernoch nicht nachvollziehen als ich mein erstes Antrag auf Aufenthaltserlaubnis in Griechenland stellte,warum hat mir die Ausländerbehörde in Griechenland nichts gesagt von der Sperre in Deutschland.In Griechenland von 1998-2003 dannach bin ich nach Italien gezogen,hier 2005 neuen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis gestellt,der von 2005-2010 befristet war jetzt besitze ich eine Daueraufenthaltserlaubnis-EG unbefristet.Und hier in Italien die Ausländerbehörde hat mir auch nichts von der Sperre in Deutschland gesagt.Manchmal ich definiere mich ignorant wieso machte ich keine Selbstauskunft,aber ich war immer der Meinung das die Sperre nach 5 Jahren sich automatisch löscht,aber wie es scheint es ist so,und ich dachte wenn man eine Sperre für Deutschland hat,gilt das auch für die anderen EU-Länder.

Ich hoffe nur das die sache mit der Befristung schneller geht durch meinen Daueraufenthaltserlaubnis-EG die ich hier in Italien besitze.Meine Familie wurde damals wegen nicht weiter verlängerung eines Duldung abgeschoben(ich war damals minderjährig)und das geschah im Jahr 1994.


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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #19 - 10.10.2012 um 16:09:39
 
1994 gab es keine schengenweiten Sperren, das heißt, weder die griechischen noch die italienischen Behörden konnten etwas über die nationale Sperre in Deutschland wissen, weil sie diese nicht in ihren Systemen hatten.
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reinhard
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Antwort #20 - 10.10.2012 um 16:38:26
 
Und eine Abschiebung wegen "Nicht-Verlängerung der Duldung" gibt es nicht. Eine "Duldung" bedeutet immer, dass der Aufenthalts nicht erlaubt und die Ausreise angeordnet ist.

Eine Abschiebung erfolgt, wenn sie trotz Duldung (= vollziehbare Ausreisepflicht) nicht ausreisen.

Wer eine Duldung hat, hat immer die Möglichkeit:
1) Aufenthaltserlaubnis beantragen
2) Ausreisen
Ansonsten erfolgt die Abschiebung, falls möglich. Ob die ABH die Duldung verlängert oder nicht, spielt für die Abschiebung überhaupt keine Rolle.
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Antwort #21 - 10.10.2012 um 16:57:17
 
Achso jetzt habe ich es verstanden,und bin froh das hier im Forum auf jede Frage eine ausführliche Antwort gibt.

Danke reinhard
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Eni
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Antwort #22 - 10.10.2012 um 17:17:07
 
Und ich hoffe das die Einreisesperre bis ende Juni 2013 aufgehoben ist,den ich bin bereit meine Abschiebungskosten sofort zu bezahlen.Der Antrag auf die Befristung wurde letzten Monat durch meinen Anwalt gestellt aber ich habe noch keine Nachricht vom Anwalt bekommen.  Griesgrämig Griesgrämig Griesgrämig:(
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Antwort #23 - 10.10.2012 um 17:26:25
 
Nach der Definition des deutschen Aufenthaltsrechts ist die Duldung eine "vorübergehende Aussetzung der Abschiebung" von ausreisepflichtigen Ausländern und begründet daher keinen rechtmäßigen Aufenthalt und ist auch kein Aufenthaltstitel im eigentlichen Sinne.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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reinhard
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Antwort #24 - 10.10.2012 um 17:52:52
 
Eni schrieb am 10.10.2012 um 17:17:07:
Und ich hoffe das die Einreisesperre bis ende Juni 2013 aufgehoben ist,den ich bin bereit meine Abschiebungskosten sofort zu bezahlen.Der Antrag auf die Befristung wurde letzten Monat durch meinen Anwalt gestellt aber ich habe noch keine Nachricht vom Anwalt bekommen. 


Solch ein Antrag dauert, weil die Ausländerbehörde aktuelle Verlängerungsanträge erst bearbeitet. Er sollte allerdings innerhalb von drei Monaten entschieden werden.

Wenn es über einen Anwalt läuft, dauert es entsprechend länger, bis Du das Ergebnis hast, weil die Nachricht dort ja ankommt und dann erst weiter geleitet werden muss.

Falls die ABH innerhalb von drei Monaten nicht entscheiden kann, sollte sie zumindest mitteilen, was genau noch fehlt.

Aber mit mehr als einem Monat musst Du leider rechnen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #25 - 05.11.2012 um 17:43:57
 
Bei mir gehts es auch um eine Abschiebung 1994(damals 16 jahre alt) wegen  den Antrag habe ich im September ueber einen Anwalt gestellt,aber bisher keine Antwort,wer weiss wie lange ich noch warten muss bis ich bescheid bekomme bis wann die Sperre befristet ist,manchmal glaube ich das das viel zu lange dauern wird.Habe gehoert etwas innnerhalb von 3 Monaten muss sich eine Entscheidung treffen,aber wenn ich i im Forum lese das das noch laenger dauern kann. Griesgrämig

Daddys' Änderung:
Auch wenn deine Aussage wenig Inhalt hat und der TS im Ursprungsthread nicht hilft, hab' ich dein Post an deinen Thread angehängt... next time werden ähnliche geschrottet...
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« Zuletzt geändert: 05.11.2012 um 18:13:13 von Daddy »  
 
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Antwort #26 - 05.11.2012 um 18:38:42
 
Natürlich kann es länger dauern. Aber dann soll die Behörde Dir nach drei Monaten mitteilen, dass es länger dauert und möglichst auch warum.

Falls im Dezember nichts passiert, frag einfach freundlich nach.
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Antwort #27 - 02.12.2012 um 16:24:26
 
Hier bin ich wieder,bei mir werden es bald 3 Monate seitdem ich oder besser gesagt mein Anwalt den Antrag auf die Befristung der Abschiebung gestellt hat und bisher noch nichts passiert,habe dem Anwalt per mail geschieben und gefragt was mit meine Sperre geworden ist,aber leider keine rueckmeldung.Reinhard der experte meinte ich soll die zustaendige ABH fragen ueber den Stand meines Antrages,aber das soll doch der Anwalt machen denke ich weil er wurde dafuer bezahlt.Lese stets hier im forum,manche bekommen schon nach 2-3 wochen eine Antwort vom ABH und warum sollte bei mir so lange dauern.Nichts zu machen,einfach abwarten und tee trinken....
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reinhard
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Antwort #28 - 02.12.2012 um 16:27:06
 
Falls Du selbst nachfragst, lieber mit Kopie an den Anwalt, damit er Bescheid weiß.

Warum beschäftigst Du einen Anwalt, wenn Du es selbst schneller und billiger machen kannst? Ich würde mich für das eine oder das andere entscheiden.
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Antwort #29 - 02.12.2012 um 17:40:21
 
Weil ich in Italien bin,und mirwurde es so empfohlen,es sei besser,schneller und sicherer aber wie ich sehe  durch den Anwalt dauert es laenger.ich warte noch bis naechste Woche und dann frage ich selbst die zustaendige ABH.

Ich wusste nichts von info4alien sonst haette ich erstmal hier gefragt was ich tun muss eine Sperre zu befristen.

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