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Befristung der Wirkung der Abschiebung (Gelesen: 31.087 mal)
Themen Beschreibung: Befristung der Wirkung der Abschiebung
Eni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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06.10.2012 um 15:10:39
 
Hallo,komme aus einem Balkanland im besitz eines Italienisches Niederlassungserlaubnis Daueraufenthalt-EG.


Vor 2 Monaten landete ich in NRW wo meine Schwester wohnt wegen Arbeitsuche,und glücklicherweise habe ich einen Job Vollzeit,Unbefristet durch eine Zeitarbeitsfirma gefunden.Habe beim Ausländeramt den Antrag auf einen Deutschen Aufenthaltstitel gestellt und zusammen mit dem Arbeitsvertrag der Zeitarbeitsfirma wurden telematisch an die Agentur für arbeit geschickt, aber der Antrag wurde nicht akzeptiert,der Grund weil für mich noch eine Einreisesperre für Deutschland besteht,weil vor 18 Jahren ich damals 16 Jahre alt und meine Familie wurden abgeschoben,Unsere Asylantrag wurde abgelehnt.Jetzt kümmert sich mein Antwalt in Deutschland um die Befristung der Abschiebung,aber weiss nicht wie lange sowas dauert,weisst jemand wie lange sowas dauert(ungefähr)


Wer weiss sobald die Sperre weg ist,wenn  ich die Abschiebungskosten bezahlt habe,wie es weitergeht.Der Beamter von der Ausländerbehörde wusste nichts von meine Sperre(ich dachte nach 5 Jahren wird die automatisch gelöscht) und ausserdem habe ich einen gesicherten Aufenthaltstitel für Italien(Unbefristet)und theroetisch das recht habe in Deutschland arbeiten und niederlassen.


Als Asylbewerber damals habe ich Deutschland den Hauptschule     ,geschafft mehr nicht,ein aber immerhin ist ja auch ein beweis,und ich denke das das hilft bei Jobsuche in Deutschland.


Sobald die Sperre gelöscht ist,werde ich wiederversuchen nach Deutschland zu ziehen,aber wieviel erfolg werde ich haben,was denken die Experten hier drin?Wenn ich eine Ausländerbehörde in Deutschland frage die Antwort die ich bekomme;WIR KÖNNEN ES NICHT WISSEN.

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Saxonicus
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Antwort #1 - 06.10.2012 um 15:30:22
 
Eni schrieb am 06.10.2012 um 15:10:39:
Sobald die Sperre gelöscht ist,werde ich wiederversuchen nach Deutschland zu ziehen,aber wieviel erfolg werde ich haben,was denken die Experten hier drin?

Um dauerhaft in Deutschland leben zu können, bedarf es eines Grundes. Allein der Wunsch, hier leben und arbeiten zu wollen, reicht dafür bedauerlicherweise nicht aus.

Als Mazedonier darfst Du wohl visafrei einreisen und Dich bis zu 3 Monaten besuchsweise hier aufhalten, aber arbeiten darfst Du allerdings nicht.
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Eni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 06.10.2012 um 16:05:01
 
Ich komme aber nicht direkt aus Mazedonien sondern aus Italien,Ich besitze eine Niederlassungserlaubnis für Italien,Permesso di Soggiorno Soggiornante die Lungo periodo CE

Soviel ich erfahren habe,Ausländer mit so einen Aufenthaltstitel sollten eine Arbeitsmarktprüfung bestehen.


z.B Kommt ein Polen nach Deutschland und möchte arbeiten,findet eine Stelle in Deutschland wo Ihm Deutsch im Wort und Schrift verlagt wird.Die Polen haben Freie Arbeitsmarktzugang in Deutschland aber was nutzt Ihm die Freiheit wenn er die Deutsche Sprache nicht beherrscht.

Dass ich mit Italienischen Niederlaasssungerlaubnis garkeine Rechte in Deutschland habe glaube ich eben nicht,den theorie und Praxis sind zwei verschiedene sachen..

Vielen dank für die Info..
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DoctorZ
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Antwort #3 - 06.10.2012 um 17:09:29
 
Eni schrieb am 06.10.2012 um 15:10:39:
Hallo,komme aus einem Balkanland im besitz eines Italienisches Niederlassungserlaubnis Daueraufenthalt-EG.


Wenn du den Daueraufenthalt-EG in Italien hast, also in Deinem dortigen Aufenthaltstitel "soggiornante di lungo periodo
– CE“ oder so aehnlich steht, ergeben sich Deine Rechte in Deutschland aus dem § 38 a AufenthG (Saxonicus hat also nicht recht wenn er denkt, dass das voellig unerheblich ist.....)

Schau dort mal nach bzw in der entsprechenden Verwaltungsvorschrift (beides ist unter "Gesetze" verlinkt).

Einen grossen Vorteil beim Zugang zum Arbeitsmarkt sehe ich allerdings leider eher nicht (Vorrangpruefung entfaellt nicht)  Griesgrämig
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Zak
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Antwort #4 - 06.10.2012 um 17:57:17
 
Eni schrieb am 06.10.2012 um 16:05:01:
Dass ich mit Italienischen Niederlaasssungerlaubnis garkeine Rechte in Deutschland habe glaube ich eben nicht,den theorie und Praxis sind zwei verschiedene sachen..

Erst Mal besteht noch die Wirkungen des § 11 AufenthG wegen der Abschiebung. Und die müssen zunächst beseitigt werden!

Ende
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Eni
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Antwort #5 - 06.10.2012 um 18:16:58
 
Der Antrag auf die Befristung der Abschiebung wurde am 14.09.2012 gestellt über einen Anwalt,wie lange das jetzt dauert keine Ahnung,nach Angaben vom Rechtsanwalt soll schnell gehen durch meinen Italienischen Niederlassungserlaubnis,über den Rest weiss nichts,und eventuel muss ich eine Stelle finden fürdie keine Bevorrechtigte Arbeitnehmer zur Verfügung stehen.
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Eni
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Antwort #6 - 06.10.2012 um 18:36:42
 
Zak Ich sehe dass Sie in der Ausländerbehörde beschäftigt sind und präzis antworten,wie sind die Chancen für mich eine Stelle in Deutschland zu bekommen.Die Stelle ist warscheinlich leicht zu finden,aber da steht die Arbeitsagentur auf dem weg(Arbeitsmarktprüfung)

Im internet wird immer negativ gesprochen das es in keinem Fall geht.

Ausländer aus Italien mit einem Italienischen Niederlassungserlaubnis sowie ich es habe,aus dem selben Land,heutzutage arbeitet er legal in Deutschland(Arbeitsagentur hat zugestimmt JA für Arbeitserlaubnis) und hat sogar auch seine Familie gezogen und der spricht stassendeutsch ohne irgendeinen Schulabschluss.

Wird für mich einfacher sein,dass ich einen Abschluss aus Deutschland besitze es ist zwar nur Hauptschulabschluss aber besser als nichts.

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erne
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Antwort #7 - 06.10.2012 um 21:01:26
 
für dich ist offensichtlich
http://www.info4alien.de/doc/vo_eu/2003_109_eg.pdf
einschlägig, insbesondere interessant ist Kapitel III und da Artikel 15

wenn du die Anforderungen in Artikel 14,15 und 16 erfüllst, dann sind die Chancen eine AE zu bekommen sehr gut (dann ist die AE auch zu erteilen)

natürlich muss die Geschichte mit der Einreisesperre vorher geklärt sein.

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Antwort #8 - 06.10.2012 um 21:28:17
 
Genau,solange mir die Sperre auf dem Weg steht,klaro kann ich nicht weitergehen aber die ersten schritte habe ich gemacht,der Anwalt be der  Ausländerbehörde den Antrag für mich gestellt,den der hat eine Vollmacht von mir bekommen.

Ich habe mich freiwillig aus Italien gemeldet um meine Schulden zu bezahlen,und hoffe das das für mich eine positive wirkung hat.


Vielen dank für die nette Info.
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Antwort #9 - 07.10.2012 um 06:50:53
 
erne schrieb am 06.10.2012 um 21:01:26:
wenn du die Anforderungen in Artikel 14,15 und 16 erfüllst, dann sind die Chancen eine AE zu bekommen sehr gut (dann ist die AE auch zu erteilen)


Wobei die BRD halt entschieden hat, Artikel 14(2,3) so umzusetzen, dass eine Vorrangpruefung stattfindet. Ohne die Moeglichkeit zur Arbeitsaufnahme wirds aber mit Artikel 15(2) schwierig werden - es haengt also davon ab, wie die Arbeitsagentur die Sachlage beurteilt. Probieren kann man's natuerlich.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 07.10.2012 um 10:28:07
 
Ich will nach Deutschland ziehen zwecks arbeit.Meine Schwester wohnt in BRD und hat Ihr eigenes Haus,d.h Unterkunft und der rest ist schon mal gesichert,und zweitens ich habe einen Job in der Landwirtschaft gefunden,es geht um eine Unbefristete arbeitsstelle.Wie wir schon wissen dass Deutsche ungerne in der Landwirtschaft-Forstwirtschaft arbeiten und die Ausländer die in Deutschland leben für denen ist lieber Hartz4 als den [**zensiert**] zu bewegen und arbeiten gehen,habe ich etwa unrecht?so wird es schwierig für die Arbeitsagentur jemanden zu finden der dreckige Jobs annihmt.

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Antwort #11 - 07.10.2012 um 13:47:59
 
Mit der Beschimpfung anderer, die hier in Deutschland leben, kommst Du nicht weiter. Und: Wenn es bevorrechtigte Arbeitnehmer (Arbeitslose) gibt, dann haben sie Vorrang, auch wenn sie persönlich nicht wollen. Dann bekommst Du keine Arbeitserlaubnis. Es reicht, dass es die anderen "gibt", sie müssen nicht eifriger oder fleißiger sein als du. (Ist in Deinen Augen sicherlich blöd, ist aber so.)

Zunächst muss ja eine Entscheidung zur Einreisesperre gefällt werden. Einen Job in der Landwirtschaft kannst Du sicherlich erst im nächsten Jahr bekommen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 07.10.2012 um 14:32:34
 
Ich beschimpfe niemanden,nur ich beurteile das was ich gesehen habe,ich war schon mehrmals in Deutschland Urlaub machen,wusste nichts von der Sperre.

Ihr kennt meine Geschichte nicht,Ich wurde vor 18 Jahren von der Schulbank geschnappt und nach Hause geschickt,weil Unserer Asylantrag abgelehnt wurde,und wenn ich jetzt aus meine eigene Kraft versuche wieder nach Deutschland zu kommen ist auch kein Delikt.

Ich bin sehr schlecht plaziert mit der arbeit hier in Italien arbeite 7 Monate im Jahr und die Restlichen Monaten muss ich zusehen das das Geld mir reicht 5 Monate selbst zu ueberleben den hier hilfe vom Staat gibts nichts,habe eine Familie im Ruecken,und das zwingt mich eine bessere Zukunft zu suchen.

Ich weiss nicht wie lange muss ich warten bis die Sperre geloescht ist,den Anwalt habe ich bezahlt,und der hat den Antrag auf die Befristung bereits gestellt,und irgendwann bekomme ich bescheid welche kosten ich begleichen muss,ich werde alles bezahlen,und wenn es nicht klappt mit Deutschland dann habe ich eben pech gehabt.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 07.10.2012 um 14:36:28
 
Eni schrieb am 07.10.2012 um 14:32:34:
ich war schon mehrmals in Deutschland Urlaub machen,wusste nichts von der Sperre.

Aber nur, weil es nun mal keine Grenzkontrollen innerhalb von Schengen gibt. Die Einreisen waren aber allesamt nicht rechtmäßig, da du nun mal nicht nach Deutschland einreisen darfst.

Eni schrieb am 07.10.2012 um 14:32:34:
Ich wurde vor 18 Jahren von der Schulbank geschnappt und nach Hause geschickt

Das hätte dir zu denken geben müssen. Du hättest dich durch eine Selbstauskunft auch informieren können, ob und welche Einreisesperre gegen dich vorliegt.
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Antwort #14 - 07.10.2012 um 14:52:19
 
Wenn Ich es gewusst haette,dass eine Einreise sperre unbefristet bleibt,haette den Antrag schon vorher gestellt,als ich den ersten Antrag auf Aufenthaltstitel hier in Italien stellte keiner hat gesagt dass ich eine Sperre habe,es lief alles ganz normal.In Italien wird jemand abgeschoben der darf 5 jahre Italien nicht betreten dannach erloescht sich die Sperre automatisch.
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