Petersburger schrieb am 12.12.2023 um 17:12:27:Wurde dafür auch eine Quelle genannt?
Nein, danach habe ich auch gefragt. Eine Antwort erwarte ich allerdings nicht.
Puncherfaust schrieb am 12.12.2023 um 17:40:31:Es gibt Erlasse der Länder, die wie du richtig sagst, davon sprechen dass eine Vorsprache erfolgen soll
Aras schrieb am 12.12.2023 um 17:58:26:Ist es denn überhaupt eine Verordnung wo das drin steht?
Ja, nämlich hier:
VVEbgVerfUnter 4.1 steht nämlich:
Zitat:Der Antrag auf Einbürgerung wird schriftlich bei der unteren Verwaltungsbehörde gestellt; die Antragstellerin oder der Antragsteller soll hierzu grundsätzlich persönlich erscheinen
Also eine
Soll-Regelung
Puncherfaust schrieb am 12.12.2023 um 17:40:31:Diese kann auch durchaus Sinn machen, gerade da die
EBH ja auch gewisse Aufklärungspflichten hat, gerade beim Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung. In dem Fall macht es wegen der Unterschriftsbeglaubigung auch Sinn dass das persönlich und nicht fernschriftlich gemacht wird.
Also um mal auf der sicheren Seite zu sein habe ich sämtliche Unterschriften beim Ortsgericht vor dem Beamten geleistet (Ortsgerichte gibt es nämlich nur in Hessen). Er hat also sowohl alle Kopien als auch alle Unterschriften öffentlich beglaubigt.
Puncherfaust schrieb am 12.12.2023 um 17:40:31:Den Antragseingang sollten sie dir auf jeden Fall bestätigen.
Tja, haben die aber nicht. Und ich fürchte, sie werden dies kurz vor Erreichen der 3-Monate-Frist tun, um eine U-Klage zu verhindern - außer ich irre mich und das bloße Bestätigen des Antragsempfangs nicht als Tätigkeit betrachtet werden kann.
Aras schrieb am 12.12.2023 um 17:58:26:Die Anwältin hatte schlicht keine Lust Postbote für dich zu spielen.
Ja, denke ich auch. Und ehrlich gesagt überlege ich mir gerade ob es sich überhaupt lohnt für das reine Verschicken von E-Mails einen Anwalt zu beauftragen.