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Einbürgerung - Warum Identität zusätzlich zum Pass durch Geburtsurkunde nachweisen? (Gelesen: 1.085 mal)
Tullux
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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08.04.2024 um 15:32:37
 
Meine Frau ist im Besitz eines gültigen, biometrischen Nationalpasses. Dennoch besteht die Behörde bzw. der Sachbearbeiter für die Einbürgung auf der Vorlage einer Geburtsurkunde nebst Legalisierung durch die deutsche Botschaft.

Meine Frau hat sich deshalb an das Standesamt Ihres Geburtsorts gewandt und um Übersendung einer Geburtsurkunde gebeten. Dabei stellte sich heraus, dass dieser Behörde keine Unterlagen zur Geburt meiner Frau - Jahrgang 1968 - (mehr) vorliegen. Sie soll jetzt unter Beibringung von 2 Zeugen, die ihre Geburt bestätigen können, auf dem Amt vorsprechen um ihre Geburt quasi erneut zu beurkunden. Dazu müsste meine Frau aus Deutschland und 2 noch lebende, aber hoch in den Siebzigern bzw. Achtzigern befindliche Angehörige über 800 km im Heimatland anreisen.

Dazu meine Frage, ob es bei dieser Konstellation vielleicht erfolgversprechend wäre, die Einbürgerungsbehörde mittels Anwalt oder ggf. auf dem Gerichtsweg dazu zu bewegen auf die Vorlage einer Geburtsurkunde zu verzichten. Ich halte die Frage auch deshalb für berechtigt, weil z.B. die Hamburger Einbürgerungsbehörde für den Nachweis der Identität neben dem Pass lediglich die Geburtsurkunde ODER andere Identitätsnachweise mit Lichtbild fordert. Leider wohnen wir nicht in Hamburg. weinend

Stellt sich mir überhaupt die Frage, ob bei einem Bundesgesetz wie dem StAG jede lokal zuständige Behörde sich Ihre eigenen Regeln für die erforderlichen Unterlagen machen darf.
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Aras
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Antwort #1 - 08.04.2024 um 15:41:30
 
Aus welchem Staat kommt deine Frau?
Wo habt ihr geheiratet?
Hat deine Frau einen besonderen Status? Flüchtling? Asylberechtigter?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Puncherfaust
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #2 - 08.04.2024 um 15:41:40
 
Für die Einbürgerung wird ja nicht nur die geklärte Identität gefordert, sondern auch die geklärte Staatsangehörigkeit.

Und durch einen Reisepass kann eben nur die Staatsangehörigkeit des ausstellenden Staates nachgewiesen werden, nicht jedoch ob evtl. noch eine andere Staatsangehörigkeit vorliegt.

In der Regel wird eine Staatsangehörigkeit durch Abstammung erworben. Entweder durch den Geburtsort oder durch die Eltern. Den Geburtsort kann man dem Reisepass entnehmen, das Zweite jedoch nicht. Daher die Geburtsurkunde, zusätzlich auch wegen de Personenstand.

Welche Staatsangehörigkeit hat deine Frau denn?
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Tullux
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 08.04.2024 um 15:58:14
 
Aras schrieb am 08.04.2024 um 15:41:30:
Aus welchem Staat kommt deine Frau?

Thailand

Aras schrieb am 08.04.2024 um 15:41:30:
Wo habt ihr geheiratet?

USA

Aras schrieb am 08.04.2024 um 15:41:30:
Hat deine Frau einen besonderen Status? Flüchtling? Asylberechtigter?

Nein. Meine Frau hält sich im Zuge der Familienzusammenführung in DE auf.
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Puncherfaust
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #4 - 08.04.2024 um 16:07:05
 
Und es gibt in Thailand keine anderen Dokumente, die Dinge wie Personenstand, Eltern usw. bescheinigen? Zivilregisterauszug z.b?

Musste sie für die Heirat, usw. keine Urkunde vorlegen?
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Tullux
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 08.04.2024 um 16:13:39
 
Puncherfaust schrieb am 08.04.2024 um 15:41:40:
Für die Einbürgerung wird ja nicht nur die geklärte Identität gefordert, sondern auch die geklärte Staatsangehörigkeit.

Und durch einen Reisepass kann eben nur die Staatsangehörigkeit des ausstellenden Staates nachgewiesen werden, nicht jedoch ob evtl. noch eine andere Staatsangehörigkeit vorliegt.

In der Regel wird eine Staatsangehörigkeit durch Abstammung erworben. Entweder durch den Geburtsort oder durch die Eltern. Den Geburtsort kann man dem Reisepass entnehmen, das Zweite jedoch nicht. Daher die Geburtsurkunde, zusätzlich auch wegen de Personenstand.

Welche Staatsangehörigkeit hat deine Frau denn?


Inwiefern soll sich aus der Geburtsurkunde eine weitere Staatsangehörigkeit meiner Frau ergeben?

Meine deutsche Geburtsurkunde macht z.B. überhaupt keine Angabe zu meiner Staatsangehörigkeit, noch zu der Staatsangehörigkeit meiner Eltern.

Staatsangehörigkeit meiner Frau: Thailand
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Tullux
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Antwort #6 - 08.04.2024 um 16:29:12
 
Puncherfaust schrieb am 08.04.2024 um 16:07:05:
Und es gibt in Thailand keine anderen Dokumente, die Dinge wie Personenstand, Eltern usw. bescheinigen? Zivilregisterauszug z.b?

Wie soll ich das wissen? Ich muss doch darauf vertrauen, dass die geforderten Zeugenerklärungen das übliche Verfahren in Thailand sind, wenn die Unterlagen im Amt abhanden gekommen sind. Es gibt bis 1980 laut meiner Frau in Thailand bei den Standesämtern keine gebundenen Personenstandsbücher, sondern lediglich eine Loseblattsammlung der Geburtsanzeigen. Und das entsprechende Blatt für meine Frau ist laut Auskunft nicht mehr auffindbar.

Puncherfaust schrieb am 08.04.2024 um 16:07:05:
Musste sie für die Heirat, usw. keine Urkunde vorlegen?

Reisepass genügt. In den USA vertrauen die Behörden zunächst grundsätzlich den Angaben der Eheleute. Stellt sich allerdings nachträglich heraus, dass Falschangaben gemacht wurden, sind die Strafen drakonisch.
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Petersburger
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Antwort #7 - 08.04.2024 um 16:46:20
 
Tullux schrieb am 08.04.2024 um 16:13:39:
Inwiefern soll sich aus der Geburtsurkunde eine weitere Staatsangehörigkeit meiner Frau ergeben?

Denkbar z.B. durch erkennbare StAng der Eltern.
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Antwort #8 - 08.04.2024 um 18:25:57
 
Ich habe mal einen Blick auf meine Geburtsurkunde geworfen. Da stehen nur das Standesamt drauf, die vollständigen Namen meiner Eltern und meiner und mein Geburtstag und Geburtsort und mein Geschlecht. Weder die Staatsangehörigkeit von mir noch die meiner Eltern steht da drauf. Und auch nicht Adresse oder Geburtstage meiner Eltern. Da stehen sogar auf meinem Taufzeugnis mehr Angaben (u.a. sogar die Berufe meiner Eltern), aber eben auch keine Staatsangehörigkeiten. Wie das bei thailändischen Geburtsurkunden ist weiß ich nicht.
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Antwort #9 - 08.04.2024 um 18:41:26
 
Naja. Wenn der Nachname nur patrilinear vergeben wird, dann könnte bspw. der Vater mit Nachnamen Nguyen heißen und die Mutter mit Nachnamen Baguette, und dann wäre der Nachname des Kindes Nguyen. Aber durch den Namen der Mutter könnte man darauf schließen, dass die Mutter Französin ist und da konkret nachhaken.


Btw.: Das kann man auch nicht nach dem Inkraftreten des neuen Gesetzes am 26/27.06.2024 vermeiden, weil die Klärung bestehender Staatsangehörigkeiten weiterhin im Gesetz geschrieben steht.
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Tullux
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Antwort #10 - 09.04.2024 um 17:33:34
 
Petersburger schrieb am 08.04.2024 um 16:46:20:
Denkbar z.B. durch erkennbare StAng der Eltern.


Du hast vermutlich schon etliche ausländische Geburtsurkunden zu Gesicht bekommen. Wurde dabei auch die Staatsanghörigkeit der Eltern aufgeführt oder meintest du weiche Hinweise wie ausländisch anmutende Namen, Geburtsort im Ausland etc.?
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Tullux
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Antwort #11 - 09.04.2024 um 17:55:03
 
Aras schrieb am 08.04.2024 um 18:41:26:
Naja. Wenn der Nachname nur patrilinear vergeben wird, dann könnte bspw. der Vater mit Nachnamen Nguyen heißen und die Mutter mit Nachnamen Baguette, und dann wäre der Nachname des Kindes Nguyen. Aber durch den Namen der Mutter könnte man darauf schließen, dass die Mutter Französin ist und da konkret nachhaken.


Das wäre allerdings ein sehr vom Zufall abhängiger Hinweis auf eine weitere Staatsbürgerschaft und dürfte oft auch in die Irre führen. Ich kenne z.B. etliche Deutsche mit einem polnisch klingenden Namen, die dennoch keine polnische Staatsangehörigkeit haben.
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Antwort #12 - 09.04.2024 um 18:01:45
 
Wenn ich ne iranische Kennkarte vorgelegt bekommen würde, wo das Feld für die Nationalnummer bei einem der Elternteile durchgestrichen ist, dann weiß ich sofort, dass der eine Elternteil Ausländer war.
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Antwort #13 - 09.04.2024 um 18:11:28
 
Tullux schrieb am 09.04.2024 um 17:33:34:
Wurde dabei auch die Staatsanghörigkeit der Eltern aufgeführt

Ja, das gibt es z.B. in RUS.

Nicht als Pflichtangabe, aber ein solches Feld ist vorgesehen.

Was allerdings nicht heißen soll, dass ich persönlich nun daraus eine pauschale Forderung für Geburtsurkunden aller Länder ableiten würde.

Nur denkbar ist ein solcher Grund schon. Genau deshalb verwendete ich dieses Wort oben.
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Antwort #14 - 09.04.2024 um 18:51:23
 
lottchen schrieb am 08.04.2024 um 18:25:57:
...Da stehen sogar auf meinem Taufzeugnis mehr Angaben (u.a. sogar die Berufe meiner Eltern), aber eben auch keine Staatsangehörigkeiten. Wie das bei thailändischen Geburtsurkunden ist weiß ich nicht.


Meine Frau hat sich inzwischen den Scan einer thailändischen Geburtsurkunde besorgt. Thailändische Geburtsurkunden weisen in der Tat die Staatsangehörigkeit(en) - hier Thailand - separat für jedes Elternteil aus.

2 alten Herrschaften die Strapazen einer 2 X 800 km Tour durch Thailand zuzumuten nur um eine Geburt bezeugen zu können, weil die Behörde die Geburtsanzeige verschlampt hat, scheint mir keine adäquate Lösung zu sein. Ganz abgesehen davon, ob die überhaupt bereit oder aus gesundheitlichen Gründen dazu in der Lage wären. Und wie dann die Staatsbürgerschaften der Eltern meiner Frau belegt werden können steht auch in den Sternen.

Ich glaube, wir sollten es bei der NE belassen. Zwinkernd
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