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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Antragstellung direkt bei RP Gießen https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1699448924 Beitrag begonnen von vtrmk am 08.11.2023 um 14:08:44 |
Titel: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von vtrmk am 08.11.2023 um 14:08:44
Guten Tag,
aktuell erfülle ich alle Voraussetzungen zu einer Einbürgerung nach §10 mit Ausnahme der erforderlichen Aufenthaltsdauer, welche ich erst am 01.03.2024 erreichen werde (verkürzte Aufenthaltsdauer nach 6 Jahren möglich, da besondere Integrationsleistungen nachgewiesen sind). Nach Rücksprache mit dem Regierungspräsidium Gießen wurde mir bestätigt, dass eine Antragstellung zum jetzigen Zeitpunkt bereits möglich wäre, da das Verfahren ja ohnehin ziemlich lange dauert und bis es zu einer Entscheidung kommt werde ich alle Voraussetzungen erfüllen. Nun weigert sich die Einbürgerungsbehörde der Stadt Marburg allerdings, mir einen Termin zur Abgabe der Unterlagen zu vergeben, da sie nach interner Vorschrift erst 4 Wochen vor Erreichen der geforderten Aufenthaltsdauer - d.h. zum 01.02.2024 - einen Termin anbieten könnten. Meine Frage diesbezüglich wäre: wäre eine Antragstellung direkt beim RP möglich? Hat jemand hier bereits Erfahrungen damit und könnte mir weiterhelfen? Schon vorab vielen Dank |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von Puncherfaust am 08.11.2023 um 14:38:33
Das wird dir das RP selber am besten beantworten können
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Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von SimonB am 08.11.2023 um 15:12:50 vtrmk schrieb am 08.11.2023 um 14:08:44:
Ja, die Auskunft ist korrekt. vtrmk schrieb am 08.11.2023 um 14:08:44:
Ja, das kann sein. Andere EBH tun das auch. Man kann seinen Antrag mit allen Nachweisen/Unterlagen (in Kopie) auch postalisch bei der zuständigen EBH in Marburg stellen. Mit Einwurfeinschreiben hat man den Nachweis und die EBH hat den Antrag. Vielleicht benötigt man gar keine Stellungnahme zu Erfolgsaussichten, keinen Vorab-Termin und keine Beratung. |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von dim4ik am 08.11.2023 um 21:04:29 vtrmk schrieb am 08.11.2023 um 14:08:44:
Wenn man den Punkt 4.1 der hessischen Verwaltungsvorschrift über das Einbürgerungsverfahren liest, muss die Frage wohl eher negativ beantwortet werden: Zitat:
Den zweiten Halbsatz finde ich so wie so rechtswidrig, da man den Antrag, wie oben bereits empfohlen, per Einschreibebrief einreichen könnte und die EBH dann das persönliche Erscheinen des Einbürgerungswilligen anordnen könnte. Grundsätzlich sind in Hessen die unteren Verwaltungsbehörden für die Entgegennahme von Einbürgerungsanträgenzuständig (1. Halbsatz oben). Es hindert jedoch den Antragsteller nichts, den Einbürgerungsantrag per Einschreiben direkt an das RP zu schicken und - in dem hier vorliegenden Fall - gleich eine Fachaufsichtsbeschwerde darüber beilegen, dass die EBH keinen Termin vergeben mag. Sollte das RP der Meinung sein, der Antrag müsse doch bei der EBH gestellt werden, kann es den gerne direkt an die EBH weiterleiten; der Antrag würde jedenfalls als bereits gestellt gelten, so dass man nach drei Monaten ggf. bereits eine Untätigkeitsklage erheben kann. |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von vtrmk am 09.11.2023 um 08:07:47 dim4ik schrieb am 08.11.2023 um 21:04:29:
Folgende E-Mail habe ich von EBH Marburg erhalten: Zitat:
Dem oberen Absatz entnehme ich also, dass die EBH in Einvernehmen mit dem RP so handelt - wäre eine Fachaufsichtsbeschwerde trotzdem sinngemäß? Darüber hinaus bestünde auch die Chance, dass mein Antrag gar abgelehnt wird - entweder vom RP direkt an mich zurückgeschickt oder an die EBH weitergeleitet, die ihn dann ablehnt. Ist dies rechtens? Würde im diesem Fall die Frist zur Untätigkeitsklage noch greifen? |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von Aras am 09.11.2023 um 09:40:24
Ich hab ehrlich gesagt kein Bock auf große Prosa.
Eine Verwaltungsvorschrift entfaltet keine direkte Wirkung für den Bürger. In der von dir verlinkten VV wird ein Zuständigkeitsgesetz genannt. Das wäre relevant. Die Vergabe von Terminen von Behörden sind durch personelle, örtliche und zeitliche Kapazitäten eben jener Behörde eingeschränkt. Termine sind grundsätzlich rechtsunerheblich weil diese gerade nicht in dem (L)VwVfG genannt werden. Termine für Anträge sind somit grundsätzlich egal. Für die Einbürgerung wird in den unverbinlichen Verwaltungsvorschriften gerne das persönliche Vorsprechen/Antragstellen gefordert. Aus zwei Gründen: 1. Dass der Antrag und die Loyalitätserklärung persönlich unterschrieben wird. 2. Um eine "Serviceleistung suggerieren zu können wie benötigte Unterlagen bzw Antragsvollstandigkeit zu prüfen. 3. weniger offiziell damit die Behörde sich ein Bild vom Ausländer macht (kann der Ausländer deutsch sprechen? Ist die Erklärung des Ausländers nachvollziehbar) In der VV wird von der grundsätzlichen persönlichen Antragstellung geschrieben. Also kann man beim Notar den Antrag unterschreiben und ggü der Behörde erklären, dass man keine Beratungsleistungen will. |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von SimonB am 09.11.2023 um 11:46:04 vtrmk schrieb am 09.11.2023 um 08:07:47:
Dafür sehe ich weder eine Chance noch einen Grund. vtrmk schrieb am 09.11.2023 um 08:07:47:
Auch das ist nicht zu erwarten. Wenn das RP sich nicht zuständig für die Bearbeitung des Antrages sieht, wird es den Antrag an die EBH Marburg leiten. Auch damit sehe ich keinen Grund zur Ablehnung. vtrmk schrieb am 09.11.2023 um 08:07:47:
In diesem Fall wäre keine Behörde untätig. Die grundsätzlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Und erst bei Bearbeitung würde geprüft, ob die "Verkürzung auf 6 Jahre" tatsächlich greift. Die Überlegung zu FAB und U-Klage dürfte verfrüht sein, denn noch liegt nirgends ein Einbürgerungs-Antrag vor. |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von vtrmk am 09.11.2023 um 12:55:37
Ok, also um es zusammenzufassen:
Ich könnte bereits jetzt meinen Antrag postalisch stellen; bei fehlenden Unterlagen meldet sich dann die jeweilige Behörde bei mir, könnte meinen Antrag aber nicht ablehnen. Wäre es ratsam, wie vorhin erwähnt den Antrag bei einem Notar zu unterzeichnen? Könnte die EBH meinen Antrag einfach - wie laut ihrer eigenen Vorschrift - nicht bearbeiten und erst zum 01.02.2024 an das RP weiterleiten? |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von reinhard am 09.11.2023 um 13:08:40 vtrmk schrieb am 09.11.2023 um 12:55:37:
Ja, das könnte sein. Der neue Antrag landet ja sowieso am Ende der Warteschlange. Es gibt eben viele, die die erforderliche Aufenthaltszeit vor Dir erreichen und auch vor Dir bearbeitet werden. Du kannst nicht erwarten, dass Du wegen Briefen Deines Anwalts vorgezogen wirst und andere Deinetwegen länger warten müssen, obwohl sie ihren Stichtag früher haben. Die Einbürgerungsbehörde ist ganz allgemein überfordert: Mehr Anträge als die Angestellten bewältigen können. Das kann eine Behörde nur langfristig ändern. |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von SimonB am 09.11.2023 um 14:42:09 vtrmk schrieb am 09.11.2023 um 12:55:37:
Ich rate nicht dazu. Wahrscheinlich könnte man, wie x andere Antragsteller es auch tun, zu gegebener Zeit bei der zuständigen Behörde nochmal eine Unterschrift leisten. An der Bearbeitungszeit wird das nichts ändern. |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von Aras am 09.11.2023 um 18:46:45
Ich würde den Antrag vollständig zusammenstellen, ggf. Beim Notar die Unterschrift beglaubigen und ggf. die Echtheit der Unterlagen kann man auch machen, kostet ja nir 12€ für alle Unterlagen.
Dann schön einscannen. Per Einwurfeinschreiben an die untere Behörde und per Email an das RP im Anhang. Und dann immer schön alle zwei Wochen fragen ob der Antrag schon da ist beim RP. Alles andere wäre ja witz- und mutlos. |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von vtrmk am 10.11.2023 um 12:37:58 Aras schrieb am 09.11.2023 um 18:46:45:
Wo hast du diesen Preis her? |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von Aras am 10.11.2023 um 13:19:33
Keine Ahnung. Ich hab immer 10 € bezahlt + 19% Steuern. Gebührennummer 25102
Man darf halt nicht doof sein, und alle Kopien einzeln beglaubigen lassen, denn dann fallen immer 10 € pro Stück an. Man muss die alle gemeinsam beglaubigen lassen. |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von vtrmk am 10.11.2023 um 13:27:19
Ok, danke. Ich sehe du hast auch die iranische Staatsangehörigkeit. Wurdest du auch eingebürgert? Hast du deine iranischen Unterlagen ebenso durch einen deutschen Notar beglaubigen lassen oder ist hierfür eine Apostille erforderlich?
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Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von Aras am 10.11.2023 um 13:32:39
Ich wurde vor 33 Jahren mit 4 Jahren in die DDR eingebürgert. Ich glaube nicht, dass dir das in deinem Fall als Brasilianer der sich in der heutigen BRD einbürgern will weiterhilft :D.
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Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von vtrmk am 10.11.2023 um 16:08:58
Ach so, interessanter Fall :)
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Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von SimonB am 10.11.2023 um 17:00:18 vtrmk schrieb am 10.11.2023 um 16:08:58:
Aber nicht wichtig für deine Frage. ;D Mein Rat: Wenn du wissen willst, wie andere Einbürgerungswillige das seit einigen Jahren mit der Antragstellung machen und was sich dann daraus für Erfahrungen ergeben/ ergaben: Lies bitte die vielen Beiträge hier in diesem Unterforum "Einbürgerungs-/Staatsangehörigkeitsrecht" nach. Die Antragsteller und inzwischen deutsche Staatsangehörige, die ich kenne, benötigten keinen Notar, haben die angeforderten Dokumente zunächst postalisch als Kopie der zuständigen EBH zugestellt und dann mehr oder weniger geduldig abgewartet, ob und was noch nachgefordert wurde. |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von dim4ik am 10.11.2023 um 18:41:54 vtrmk schrieb am 09.11.2023 um 08:07:47:
Leider ist es eindeutig. vtrmk schrieb am 09.11.2023 um 08:07:47:
So wie die Antwort der EBH sich liest, jedenfalls nein. vtrmk schrieb am 09.11.2023 um 08:07:47:
Sachliche Ablehnung wegen Antragstellung bei unzuständiger Behörde? Nein. vtrmk schrieb am 09.11.2023 um 08:07:47:
Ich bin der Meinung, dass ja, obwohl sich das in verschiedenen Gesetzteskommentaren immer unterschiedlich darstellt. Daher mach es wie Aras oben schreibt. So würdest Du die etwaigen Streitmomente von Anfang an umgehen und schneller zur Sache kommen. |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von vtrmk am 15.11.2023 um 17:21:01
So, ich habe mich entschieden meinen Antrag postalisch zu stellen. Hierzu werde ich sämtliche Unterschriften und Urkunden/Zeugnisse beim Ortsgericht öffentlich beglaubigen zu lassen (Ortsgerichte gibt es nur in Hessen).
Auf der letzten Seite der Anlage 1 des Einbürgerungsantrags (sog. Antrag auf Einbürgerung, hier zu sehen), steht allerdings folgendes: "Die vorstehende(n) Unterschrift(en) wurde(n) vor mir vollzogen." , gefolgt von "Bezeichnung der Behörde" - heißt das also, dass eine Unterzeichnung des Antrags beim Ortsgericht einer vor dem Mitarbeiter der EBH gleichgesetzt ist? |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von SimonB am 15.11.2023 um 18:33:07 vtrmk schrieb am 15.11.2023 um 17:21:01:
Nein. Du kannst auf Seite 5 im oberen Feld unterschreiben (als Antragsteller/Einbürgerungsbewerber). Du bist doch bei postalischer Übersendung gar nicht in der EBH, kannst also nicht "vor der Behörde" unterschreiben. |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von vtrmk am 15.11.2023 um 18:39:32
Ok. Da aber im unteren Feld die “Bezeichnung der Behörde” noch offen ist, könnte/dürfte das Ortsgericht das Feld ausfüllen? Oder soll es leer an die EBH geschickt werden?
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Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von dim4ik am 16.11.2023 um 10:06:06 vtrmk schrieb am 15.11.2023 um 18:39:32:
Man ist ja nicht gezwungen, für die Einbürgerung ein bestimmtes Formular zu verwenden. Es reicht auch, wenn Du schreibst "Hiermit beantrage ich die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband", legst ein Kopie Deines Reisepasses und Deiner Meldebestätigung bei, unterschreibst den Antrag beim Gericht, lässt von denen die Unterschrift bestätigen und schickst allesamt an die EBH per Einschreiben. Mit dessen Eingang bei der EBH ist der Antrag gestellt, für den Rest hat nun die EBH drei Monate Zeit, danach kannst Du auf Untätigkeit klagen. |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von SimonB am 16.11.2023 um 10:32:00 vtrmk schrieb am 15.11.2023 um 18:39:32:
Nein. Mit Behörde ist in diesem Formular die EBH gemeint, aber nicht ein Ortsgericht, welches Dokumente beglaubigt. Formulare sind für alle möglichen Varianten entwickelt. Wenn du z.B. deine Dokumente persönlich bei einem Termin in der EBH abgibst und erst dort im oberen Feld selbst unterschreibst, wird ein EBH-Mitarbeiter auch noch im unteren Feld unterschreiben. Denn: Die vorstehende(n) Unterschrift(en) wurde(n) vor mir vollzogen., d.h. in Gegenwart des EBH-Mitarbeiters. Für deine Variante (Zustellung per Post) genügt zunächst deine Unterschrift im oberen Feld. |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von Aras am 16.11.2023 um 10:38:52
Das Ortsgericht wäre als Beurkundungsstelle tätig, wäre also in seiner Rolle als Behörde und nicht als Gericht aktiv.
Also soll das Ortsgericht den Stempel dorthin setzen und die Unterschrift beglaubigen. Genauso gut kann ein Notar da seinen Stempel hinsetzen und und gerne das Wort Behörde durchstreichen und Notar hinschreiben damit auch der penibelste Bürokrat in Deutschland ruhig schlafen kann. |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von dim4ik am 16.11.2023 um 12:45:36 Aras schrieb am 16.11.2023 um 10:38:52:
Na ja, dann würde der Antrag Korrekturen beinhalten. Damit würde der penibelste Bürokrat definitiv nicht leben, u.a. nicht ruhig schlafen können... :D |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von vtrmk am 18.11.2023 um 01:51:27
Hallo an alle, ich werde demnächst den Antrag postalisch stellen. Dem möchte ich folgendes Schreiben beifügen:
Zitat:
So, was könnte noch hinzugefügt bzw. verbessert werden? |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von Aras am 18.11.2023 um 12:30:19 vtrmk schrieb am 18.11.2023 um 01:51:27:
Das ist nicht gut. Besser: Zitat:
Ich weiß nicht ob eine reine E-Mail Kommunikation sinnvoll ist. Würde da eher schreiben: Zitat:
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Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von vtrmk am 18.11.2023 um 12:36:57
Vielen Dank :)
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Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von SimonB am 18.11.2023 um 13:34:47 vtrmk schrieb am 18.11.2023 um 01:51:27:
Ich würde etliches weglassen. Ich versetze mich mal kurz in den Mitarbeiter der EBH, der deinen Antrag auf den Tisch bekommt. 1. Ich frage mich kurz, warum der Antragsteller das Begleitschreiben/Anschreiben für notwendig hält. 2. Ich prüfe, ob die notwendigen Unterlagen/Nachweise beiliegen. 3. Ich erkenne, dass das Ortsgericht Marburg beglaubigt hat. 4. Ich kenne die Verwaltungsvorschrift und bearbeite nach Dienstanweisung Marburg. 5. Ich gebe Notwendiges ins EBH-System von Marburg ein. 6. Ich lege den kompletten Antrag entspr. meiner Anweisung ab. Als User hier frage ich: Was willst du mit diesem Anschreiben erreichen? |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von vtrmk am 18.11.2023 um 13:47:03
Also, das Hauptziel ist natürlich die Antragstellung schriftlich festzulegen und gegenüber der EBH zu erklären. Zweitens möchte ich eine kurze Erklärung zu meiner spezifischen Antragstellung abgeben, damit der MA keine Rückfragen stellen muss - dies bindet ja Kapazität.
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Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von SimonB am 18.11.2023 um 14:17:50 vtrmk schrieb am 18.11.2023 um 13:47:03:
Ja, richtig. Das erfolgt durch Zustellung des ausgefüllten Antrages incl. der notwendigen Nachweise. Und durch Unterschrift auf dem Formular. vtrmk schrieb am 18.11.2023 um 13:47:03:
Ob die EBH noch irgendwann im Laufe des EB-Verfahrens Rückfragen hat, kann man damit nicht unterbinden und ob damit Kapazitäten (unnötigerweise) gebunden werden, auch nicht. Zulässig ist ein solches Anschreiben selbstverständlich. Schneller geht die Bearbeitung deshalb nicht. |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von Aras am 18.11.2023 um 15:37:16
Hör nicht auf SimonB. Der gibt nur unqualifizierte Aussagen von sich und hat von tuten und blasen keine Ahnung.
Wenn es nach ihm ginge, solltest du warten bist du an die Reihe kommst und noch dankbar für den miserablen Service sein. |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von SimonB am 18.11.2023 um 16:50:54 Aras schrieb am 18.11.2023 um 15:37:16:
Das trifft in keinster Weise zu und mit keiner Silbe habe ich das geschrieben. Du solltest deine Unverschämtheiten dort anbringen, wo sie hingehören. |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von Puncherfaust am 18.11.2023 um 18:15:04
Würde das Anschreiben aber auch mit senden.
Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass das RP jeden Antrag der nicht über die Gemeindeverwaltung aufgenommen wird, postwendend zurücksendet mit der Bitte den Antrag doch bitte dort zu stellen. Das Anschreiben könnte dafür sorgen, dass sie das nicht macht. |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von vtrmk am 19.11.2023 um 12:47:25
Also, ich werde das Schreiben auf jeden Fall mitschicken, der Antrag geht aber den normalen Weg an die EBH zuerst.
Gegen eine Verwaltungsvorschrift kann ich vorgehen, aber ein Zuständigkeitsgesetz setzt klare Regeln wer den Antrag empfangen muss. Wenn es mein Wunsch ist, dass das Gesetz eingehalten wird und eine Entscheidung binnen 3 Monaten getroffen wird, dann muss ich ja andere Gesetze einhalten - nur so mein Gedanke. Da könnt ihr gerne andere Ansichten einbringen ;) |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von Aras am 19.11.2023 um 18:11:17
Hast du den Link zu dem Zuständigkeitsgesetz?
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Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von vtrmk am 20.11.2023 um 08:22:44 Aras schrieb am 19.11.2023 um 18:11:17:
Ja, hier: § 2 StAngZustBehV HE |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von vtrmk am 28.11.2023 um 15:28:50
So, ich werde meinen Beitrag heir als Überblick über mein Einbürgerungsverfahren für Interessierten nutzen:
[list bull-blackball] Ich möchte morgen nochmal eine E-Mail schicken mit der Bitte, den Empfang der Unterlagen zu bestätigen. Ohne Druck läuft ja nichts. |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von vtrmk am 12.12.2023 um 17:01:19
So, nachdem ich meinen Antrag am 21.11 postalisch gestellt habe (mit Einwurfsbeleg) verliefen 3 Wochen ohne Eingangsbestätigung der Behörde. Ich habe in der Zeit eine E-Mail und einen Fax an die Behörde geschickt mit der Bitte, den Antragsempfang zu bestätigen - ohne Reaktion.
In der Zwischenzeit nahm ich Kontakt mit Anwälten auf, da ich während eines geplanten, längeren Auslandsaufenthaltes eine für mein Einbürgerungsverfahren rechtliche Vertretung möchte. Nachdem ich meinen Fall geschildert hatte meinte eine Anwältin, dass mein Antrag gar nicht als Antrag anerkannt wäre, dass dieser ausschließlich in persönlicher Erscheinung gestellt werden darf - somit wäre eine Empfangsbestätigung ja pfusch, da bei der EBH kein Antrag angekommen wäre. Woher könnte diese Information möglicherweise stammen? Soweit ich das verstehe besagt das StAG, dass die Einbürgerung auf Antrag zu gewähren ist, während die Verwaltungsvorschriften zur Einbürgerung in Hessen lediglich besagen, dass der Antrag persönlich gestellt werden soll. Habe ich da was übersehen? Was meintet ihr? |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von Petersburger am 12.12.2023 um 17:12:27 vtrmk schrieb am 12.12.2023 um 17:01:19:
Wurde dafür auch eine Quelle genannt? Nicht eine mündliche Aussage von irgendwem, sondern Gesetzes- oder Verordnungstexte? |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von Puncherfaust am 12.12.2023 um 17:40:31
Es gibt Erlasse der Länder, die wie du richtig sagst, davon sprechen dass eine Vorsprache erfolgen soll
Diese kann auch durchaus Sinn machen, gerade da die EBH ja auch gewisse Aufklärungspflichten hat, gerade beim Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung. In dem Fall macht es wegen der Unterschriftsbeglaubigung auch Sinn dass das persönlich und nicht fernschriftlich gemacht wird. Aber eine gesetzliche Regelung gibt es nicht. Die EBH kann dich dazu auffordern, aber sie kann dich eben auch im Laufe der Antragsbearbeitung vorladen. Den Antragseingang sollten sie dir auf jeden Fall bestätigen. |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von Aras am 12.12.2023 um 17:58:26
Die Anwältin hatte schlicht keine Lust Postbote für dich zu spielen.
Sieh es mal so: Es gibt praktisch drei Arten von Anwälten. Die die gute zweistelige Noten in den Examina hatten und darum gut Kohle in einer großen (Wirtschafts-)kanzlei verdienen oder Richter hätten werden können (Wahrscheinlich was mit unserem ehemaligen Forenmitglied Bayraqiano passiert ist ;) ). Oder die sind so schlecht und haben ihre Examen mit 4 bis 6 grade so bestanden und darum konnten die nur Anwälte werden, und zwar Anwälte für Ausländerrecht weil die den Ausländern alles erzählen können und diese das ungefragt glauben und sich das Geld aus der Tasche ziehen lassen. Oder die hatten gute Examensnoten aber haben Ideale und wollen den Menschen helfen. Ich hab das Gefühl in Ausländerrecht kriegst du hauptsächlich die schlechten Anwälte. @Puncherfaust Ist es denn überhaupt eine Verordnung wo das drin steht? Ich denke nicht, da das materielle Staatsangehörigkeitsgesetz im Zuständigkeitsbereich des Bundes liegt. wenn ich mich recht erinnere sind diese Vorspracheregelungen in Verwaltungsvorschriften geregelt. Und eine Anwältin die den Unterschied zwischen Gesetzen (Gesetz, Verordnung) und Verwaltungsvorschriften nicht kennt, kann nicht kompetent sein. |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von Puncherfaust am 12.12.2023 um 18:27:20
Also in NRW gibt es einen Ausführungserlass zum Staatsangehörigkeitsgesetz des zuständigen Landesministeriums (aufgrund des Erlasscharakters natürlich keine Rechtsbindung).
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&gld_nr=1&ugl_nr=102&bes_id=50169&val=50169&ver=7&sg=&aufgehoben=N&menu=1 Dort steht unter 1.1.1. dass die Antragsstellung persönlich erfolgen soll Zitat:
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Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von vtrmk am 12.12.2023 um 22:32:56 Petersburger schrieb am 12.12.2023 um 17:12:27:
Nein, danach habe ich auch gefragt. Eine Antwort erwarte ich allerdings nicht. Puncherfaust schrieb am 12.12.2023 um 17:40:31:
Aras schrieb am 12.12.2023 um 17:58:26:
Ja, nämlich hier: VVEbgVerf Unter 4.1 steht nämlich: Zitat:
Also eine Soll-Regelung Puncherfaust schrieb am 12.12.2023 um 17:40:31:
Also um mal auf der sicheren Seite zu sein habe ich sämtliche Unterschriften beim Ortsgericht vor dem Beamten geleistet (Ortsgerichte gibt es nämlich nur in Hessen). Er hat also sowohl alle Kopien als auch alle Unterschriften öffentlich beglaubigt. Puncherfaust schrieb am 12.12.2023 um 17:40:31:
Tja, haben die aber nicht. Und ich fürchte, sie werden dies kurz vor Erreichen der 3-Monate-Frist tun, um eine U-Klage zu verhindern - außer ich irre mich und das bloße Bestätigen des Antragsempfangs nicht als Tätigkeit betrachtet werden kann. Aras schrieb am 12.12.2023 um 17:58:26:
Ja, denke ich auch. Und ehrlich gesagt überlege ich mir gerade ob es sich überhaupt lohnt für das reine Verschicken von E-Mails einen Anwalt zu beauftragen. |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von Aras am 12.12.2023 um 23:36:43
Nein.
Es gibt Gesetze, es gibt Rechtsverordnungen und es gibt Verwaltungsvorschriften. Gesetze und Rechtsverordnungen sind rechtverbindlich für die Verwaltung und die Bürger. Also für die Judikative, die Rechtsprechende Gewalt, rechtliche Grundlage. Verwaltungsvorschriften sind aber nur für die Verwaltung bindend und Gerichte beachten die Verwaltungsvorschriften um das pflichtgemäße Ermessen zu prüfen im Sinne des Gleichbehandlungsgebot. Ohne es näher zu begründen: Eine Regelung, dass der Bürger persönlich vorsprechen muss, müsste in einem Gesetz oder in einer Rechtsverordnung geschrieben sein. Ist es aber nicht. Es ist in einer Verwaltungsvorschrift geregelt, also belanglos. |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von vtrmk am 16.01.2024 um 12:23:18
So, hier ist mein bisheriges Verfahren dokumentiert:
[list bull-blackball] [list bull-blackball] [list bull-blackball] [list bull-blackball] Ich beabsichtige nun, Untätigkeitsklage am VG zu erheben. Hierzu würde ich gerne ein paar Punkte klären: [list bull-redball] [list bull-redball] Zum 1. Punkt möchte ich noch erläutern, dass das Regierungspräsidium es auf seinem Schreiben ganz deutlich gemacht hat, dass es die weitere Bearbeitung meines Antrags von der Begleichung der Gebühr abhängig macht - heißt also, ohne das Geld würden sie ihre Finger keinen weiteren Zentimeter bewegen. Vorab vielen Dank. |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von Aras am 16.01.2024 um 15:52:05
Was meinst du mit Empfangsbestätigung der EBH. Wie kann diese früher sein als das Datum dass dir die Post bestätigt?
Die Zeit zwischen Zustellung bei der Unterbehörde bis zur Weiterleitung bei der Oberbehörde kann man ganz einfach durch einen Vergleich klären. Wenn die Unterbehörde den Antrag nie weiterreicht, kannst du dann niemals klageberechtigt sein? Also die Behörden würden für Ihre Schlamperei belohnt. Würde dann morgen nicht jeder Antrag einfach verschleppt, weil es eh keine Probleme geben würde... Also das kann nicht sein, die Verzögerungen bei der Übersendung innerhalb der Behörden liegt in deren Machtbereich und sind für etwaige Verzögerungen unerheblich. Was ist denn die Art der Gebühr? § 38 StAG macht klar dass es eine Bearbeitungsgebühr ist. Also keine Antragsgebühr, die durch den Antrag selber fällig wird sondern erst durch die Bearbeitung entsteht. Wenn die Behörde den Antrag nicht bearbeitet, dann sind nach meinem Verständnis auch keine Gebühren entstanden. Also wieso fordert die Behörde die gesamten Kosten ohne bearbeitet zu haben? Wenn es eine Antragsgebühr wäre, also alleine die Antragstellung zur Gebührenpflicht führen würde, könnte man auch sagen, dass der Staat die Gebühren so oder so eintreiben könnte. Man könnte dann auch schlicht sagen, dass der Antrag bearbeitet werden kann, weil sich der Antragsteller nicht vor der Kostenpflicht drücken könnte. Und natürlich folgender Vergleich: Du stellst den Antrag per Post ein und drei Monate vergehen, undreichst Untätigkeitsklage ein. Nun sagt die Behörde, du hättest nicht die Gebühren bezahlt. Und darum wurde nicht bearbeitet. Aber wie sollst du die Gebühren bezahlen, wenn man dir die Überweisungsinformationen nicht mitgeteilt hat? Aber gehen wir davon aus, dass die bis zur Zahlung der vollen Gebühr nicht bearbeiten müssten, dann würde ich die Tage zwischen Zugang des Gebührenbescheides bis zur Zahlung dessen der Behörde gutrechnen. Also wir sprechen hier von ca. 3-5 Tagen. |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von vtrmk am 16.01.2024 um 16:17:37 Aras schrieb am 16.01.2024 um 15:52:05:
Auf dem Schreiben des Regierungspräsidiums, das den Erhalt meines Einbürgerungsantrags bestätigt, wird von "Ihrem Antrag vom 16.11.2023" geredet. Obwohl dieser am 21.11 bei der unteren Behörde eingegangen ist. Tja. Aras schrieb am 16.01.2024 um 15:52:05:
Scheint in Hessen Praxis zu sein. So steht es zumindest bei mir auf dem Schreiben: Zitat:
Ist also schon eine etablierte Praxis der Einbürgerungsabteilung im Regierungspräsidium Gießen. Laut §75 VwGO hat die Behörde innerhalb 3 Monaten über den Antrag zu entscheiden - dazu habe ich aber schon verschiedene Auffassungen gelesen; zum einen wird behauptet die Frist zählt ab Antragstellung, zum anderen dass die letzte Amtshandlung rechtsrelevant ist. Ich frage mich was in meinem Fall denn für die Fristberechnung relevant ist, da das RP § 38 StAG anscheinend anders interpretiert. |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von lottchen am 16.01.2024 um 16:43:42 vtrmk schrieb am 16.01.2024 um 16:17:37:
Das wird Dir vermutlich erst das Gericht beantworten wenn Du klagst. |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von Aras am 16.01.2024 um 17:15:06
Dann haben die das Datum von deinem Antrag zu Grunde gelegt. Also was zählt ist die Bestätigung von der Post.
Ja, kann ja gängige Praxis sein. Aber es ist halt relevant ob wann die Gebühr fällig wird. Und ich behaupte jetzt mal, sie wird am Ende der Bearbeitung fällig. Sie wird aber bereits mit Antrag geschuldet. D.h. sie kann nicht für die Blockade der Bearbeitung als Grundlage genommen werden. Sonst schreib ich einfach nach drei Monaten einen Gebührenbescheid und dann habe ich wieder drei Monate Zeit zum bearbeiten? Kann nicht richtig sein. §75 VwGO sagt nach deiner Aussage "entscheiden". Entscheiden bedeutet zumindest für mich, dass der Antrag rechtsförmig beschieden wird. Also eine finale Entscheidung durch die Behörde. Final bedeutet, dass es keine Sachstandsangabe oder Zwischenbescheid ist sondern die endgültige Entscheidung der Behörde. Warum hast du per Echtzeitüberweisung die Gebühr bezahlt? Weil offensichtlich fur dich ist, dass du nicht der Grund für eine mögliche Untätigkeit sein willst. Also drei Monate ab dem Zeitpunkt, den der Einlieferungsbeleg der Post angibt wäre eine Untätigkeitsklage mMn möglich. |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von Puncherfaust am 16.01.2024 um 17:36:24
Bin da bei Aras, würde sagen die Frist beginnt ab Eingang, also den postalischen Sendungsnachweis.
Die Gebühr ist kein sachlicher Hinderungsgrund. Wenn dem so wäre hätte dir die Behörde schrieben können "Glückwunsch, Sie erfüllen alle Voraussetzungen für die Einbürgerung. Bitte begleichen Sie die Gebühr und erscheinen dann zum Einbürgerungstermin am ..." Macht sie aber nicht. Die Gebühr ist keine Einbürgerungsvoraussetzung. Die Gebührenpflicht entsteht durch die Einbürgerung, nicht andersrum. Dafür spricht auch, dass ja auch die Antragsrücknahme oder -ablehnung Gebührentatbestände erfüllen. Die Rücknahme kann z.B. 25 % der Einbürgerungsgebühr betragen, also 63 €. Woher will die EBH also wissen, dass genau die 255 € fällig sind? Der Antrag kann sich ja auch anders erledigen. Dann müssen die wieder Geld erstatten. Ist mancherorts Praxis, ja. Macht wenig Sinn, ja. Aber letztenendes bekräftigt das nur, dass die Gebühr nach der Verwaltungshandlung entsteht oder unmittelbar davor. Die Behörde hier im Kreis nimmt die Gebühr unmittelbar vor der Einbürgerung ein und lässt sich dann halt im Termin den Zahlungsnachweis vorzeigen. So ist es m.E. auch korrekt. Alles andere nur unnötiger Aufwand für alle Beteiligten. Aber istn anderes Thema |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von lottchen am 16.01.2024 um 17:41:41
Ich dachte immer die Gebühr entsteht, auch wenn die Einbürgerung abgelehnt wird. Habe ich das falsch im Kopf?
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Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von Puncherfaust am 16.01.2024 um 17:44:10 lottchen schrieb am 16.01.2024 um 17:41:41:
Ja richtig. Hab dazu noch was editiert in meinem Posting, wo ich darauf eingehe. Spricht finde ich noch mehr dafür, dass die Gebühr nach der Bearbeitung fällig wird und nicht vorher. |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von vtrmk am 08.04.2024 um 13:10:36
So, zu meinem Einbürgerungsverfahren ist inzwischen einiges passiert:
vtrmk schrieb am 16.01.2024 um 12:23:18:
[list bull-blackball] [list bull-blackball] argumentiert wurde, dass 3 Monate für eine Entscheidung nach Auffassung des Gerichts ein zu kurzer Zeitraum wäre, und hierfür 9 Monate ausreichend wären. Der maßgebende Zeitpunkt ist die Empfangsbestätigung des Regierungspräsidiums Gießen über meinen Einbürgerungsantrag, also den 07.12.2023. Jetzt soll ich wieder abwarten, nun allerdings mit der Perspektive, dass ich in ein paar Monaten was von meinem Fall hören werde und nicht erst in ein paar Jahren ;) |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von Aras am 08.04.2024 um 13:17:22
@vtrmk
Interessant. Kannst du mir ggf. die Schriftsätze von deiner Klage, der möglichen Klageerwiderung und dem Aussetzungsbeschluss zuschicken? Gerne auch anonymisiert. Ich würde dir meine private E-Mail per PN schicken ;). Ansonsten: Mein Respekt dass du das so konsequent durchziehst, |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von vtrmk am 08.04.2024 um 13:38:27 Aras schrieb am 08.04.2024 um 13:17:22:
Also Klageerwiderung und Beschluss kann ich gerne herausgeben, aber die Schriftsätze wurden von einem Rechtsanwalt verfasst und eingereicht und daher würde ich sie lieber nicht weitergeben. Du kannst mir deine Email gerne per PN teilen. |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von Aras am 08.04.2024 um 13:44:52
Schade wegen der Klageschrift, aber ist verständlich ;)
Ich würde die Klageschrift aber auch diskret behandeln, nicht veröffentlichen und hätte diese offen gesagt von vornherein auch nicht ungefragt inhaltlich bewertet. Hab dir die PN geschickt. Danke für die Mühe :) |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von SimonB am 08.04.2024 um 14:36:55 vtrmk schrieb am 08.04.2024 um 13:10:36:
Ein paar Jahre werden es nicht sein. Ich würde Anfang September 2024 bei der Beklagten anfragen (mich in Erinnerung bringen), falls diese bis dahin nicht schon über deinen Antrag entschieden hat bzw. aktuelle Nachweise von dir angefordert hat. |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von Aras am 08.04.2024 um 14:46:33 SimonB schrieb am 08.04.2024 um 14:36:55:
@SimonB Du hast gelesen, dass vtrmk anwaltlich vertreten wird? Du hast gelesen, dass er eine Untätigkeitsklage eingereicht hat? Dein Tipp wird ihm nichts bringen. Zumal. Wenn die Behörde ohne nachvollziehbaren Grund vtrmk nicht bis September eingebürgert hat, dann könnte das Gericht ungehalten werden und hälftig oder ganz die Gerichtskosten der Behörde aufbrummen. Die Behörde hat 798 Gründe warum diese bis spätestens September vtrmk einbürgert. |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von vtrmk am 08.04.2024 um 15:31:12 SimonB schrieb am 08.04.2024 um 14:36:55:
Also arbeitest du in der Einbürgerungsabteilung im RP Gießen? ;D |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von SimonB am 08.04.2024 um 16:15:36 vtrmk schrieb am 08.04.2024 um 15:31:12:
Nein, natürlich nicht. Wie kommst du darauf? Aras schrieb am 08.04.2024 um 14:46:33:
Ich habe den VG-Beschluss nicht gelesen, nur den Hinweis, dass bis September ausgesetzt wird. Was dann könnte, und was tatsächlich wird, ist abzuwarten Oder nicht? |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von Aras am 08.04.2024 um 16:43:38 SimonB schrieb am 08.04.2024 um 16:15:36:
Ich hab den Aussetzungsbeschluss auch noch nicht gelesen. Es ergibt sich aber aus dem Kontext, dass wohl laut Meinung des VG ein zureichender Grund für die Untätigkeit vorliegen würde und darum das Verfahren gem. § 75 S. 3 VwGO ausgesetzt und der Behörde eine Frist gesetzt wurde. Die gerichtliche Frist wurde mit 6 Monaten angesetzt. Das Gericht geht also davon aus, dass die Behörde in den 6 Monaten es schaffen sollte die Einbürgerung durchzuführen. Die Behörde kann zwar beim Gericht nochmal um eine Fristverlängerung bitten, aber müsste dann Gründe benennen warum die es innerhalb der 6 Monate nicht geschafft haben. Darum wird man davon ausgehen können, dass spätestens im September eingebürgert wird. Wenn nicht, dann wird das Gericht sich das genauer anschauen. Richter wollen auch nicht entscheiden, wenn sie es vermeiden können. Du kannst davon ausgehen, dass das Gericht ggf. noch einmal die Frist verlängern würde, aber danach durchentscheiden würde. Aber jetzt sind praktisch schon Gerichtsgebühren angefallen, die wohl dem Kläger aufgehalst werden würden. Aber sollte die Behörde weiterhin untätig bleiben, dann würden die Kosten der Behörde auferlegt werden + Anwaltskosten. D.h. die Behörde müsste dem Gericht 798 € und ca. 900 € für den Anwalt bezahlen. Und darauf wird es die Behörde aus Gründen der Vernunft nicht ankommen lassen. SimonB schrieb am 08.04.2024 um 16:15:36:
Was ist der Sinn deiner Beiträge, wenn du keine Erfahrung oder Wissen einbringen kannst? |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von SimonB am 08.04.2024 um 18:01:36 Aras schrieb am 08.04.2024 um 16:43:38:
Ja, so ist das wohl. Die Behörde sollte es schaffen. Doch was ist so schrecklich schlimm daran, im Sept. bei der Behörde nachzufragen, wenn bis dahin noch nicht eingebürgert wurde? Aras schrieb am 08.04.2024 um 16:43:38:
Ja, könnte sein. Vielleicht hat die Behörde nachvollziehbare Gründe und das VG erkennt sie an? Willst du mit deinem Wissen hier prahlen oder wollte der @vtrmk eigentlich nur mitteilen, dass das VG das Verfahren aussetzte und nun wieder Wartezeit ist? Meine Erfahrung: Was Behörde und VG später tun, bleibt trotz deines Beitrages, was hätte/könnte/sollte, abzuwarten. |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von Aras am 08.04.2024 um 20:58:08
@vtrmk
Würde mich weiterhin auf deine E-Mail freuen ;) |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von vtrmk am 08.04.2024 um 21:04:19 SimonB schrieb am 08.04.2024 um 16:15:36:
SimonB schrieb am 08.04.2024 um 14:36:55:
Also, an @SimonB und @Aras: den Beschluss kann ich gerne hier veröffentlichen: Zitat:
Aus dem vorherigen Schriftverkehr wies die EBH das VG darauf hin, dass sie eine Verfahrensaussetzung bis September begrüßen würde. Scheint also gängige Praxis zu sein. Außerdem argumentierte die EBH damit, dass ich bei Klageerhebung noch keine 6 Jahre Aufenthalt hatte; die würde ich angeblich erst Ende Mai erreichen. Natürlich falsch, die erreichte ich pünktlich am 01.03 (bzw. am 22.02, Tag meiner Einreise). |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von Aras am 08.04.2024 um 21:33:17
Interessant.
Wäre natürlich toll, wenn sowas wie die "regelmäßige Bearbeitungsdauer" nach außen hin kommuniziert werden würde. Bin auch ehrlich gesagt interessiert wer die Gerichtskosten tragen wird. Also ob sie dir aufs Auge gedrückt werden oder der Behörde. Ob es eine Gerichtsgebühr sein würde oder die alle drei. Dafür dass das Gericht im Einklang mit der Behörde die Frist so gesetzt hat, deutet es für mich hin, dass das schon fast Routine für Gericht und Behörde ist, das auf 9 Monate zu befristen. Also insofern gehe ich davon aus, dass du bis Ende September eingebürgert wirst. Vielleicht sogar früher, aber unwahrscheinlich. Wenn die Behörde nächste Woche die Erledigungsmeldung ans Gericht schicken würde, dann hätte das Gericht ja dann schwarz auf weiß, dass es in weniger Zeit hätte erledigt werden können, und würde ggf. in Zukunft auf 6 Monate befristen ;). Und Fristen sind dazu da um genutzt zu werden. Ich stimme dir nochmals zu, dass die Untätigkeitsklage dein Verfahren beschleunigt haben sollte. Man könnte natürlich auf Voll-Konfrontation gehen und die Fristsetzung beim zuständigen OVG per Beschwerde prüfen. Aber ich denke nicht, dass du schneller zum Ergebnis kommen würdest und auch keine Gewinnchancen hättest, da du besondere Nachteile für die vom Gericht gesetzte Frist benötigen würdest, § 75 S. 2 VwGO analog auf die Gerichtsfrist. Zumindest ist das Leben jetzt für dich in gewisser Weise planbar. Das ist meine bescheidene Meinung. Beweise habe ich nicht, sondern diese Meinung basiert rein auf gesundem Menschenverstand. |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von vtrmk am 08.04.2024 um 22:06:45 Aras schrieb am 08.04.2024 um 21:33:17:
Ganz ehrlich gesagt würde ich anstandslos die Kosten tragen wenn sie mich dafür früher als September einbürgern würden. |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von Aras am 08.04.2024 um 22:21:38
Naja, du könntest ja mit denen verhandeln, dass du die Klage zurücknimmst, wenn sie dich im Gegenzug schneller einbürgern. Nimmst du die Klage zurück bezahlst du in jedem Fall die angefallenen Kosten.
Aber ob die sich darauf einlassen? Wenn die wissen, dass das VG dir sowieso die Gebühren auferlegt, dann haben die keinen Grund mit dir zu verhandeln. Aber vielleicht ist es besser für die Statistik wenn die behaupten können, dass die Klage durch Rücknahme als offensichtlich unbegründet betrachtet werden kann? Kannst ja mal mit deinem Anwalt darüber sprechen oder wenn du die Durchwahl zur zuständigen Person im RP Gießen hast vielleicht mal informell anrufen und ausloten was die dazu sagen? Wahrscheinlich findest du die Telefonnummer auf der Klageerwiderung. |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von vtrmk am 08.04.2024 um 22:30:44 Aras schrieb am 08.04.2024 um 22:21:38:
Das klingt mir zu riskant, da hätte ich ja praktisch keine gesetzliche Grundlage mehr. Man kann eben nicht alles wollen ;) |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von Aras am 08.04.2024 um 22:44:43
Du sollst natürlich nicht die Klage vor der Einbürgerung zurücknehmen.
Aber vielleicht kann man das ja als "Gentlemens Agreement" verkaufen? Aber ne bessere Idee habe ich nicht, da ich kein Anwalt bin und keine Erfahrung über den möglichen rechtlichen Spielraum der Verwaltung habe. |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von SimonB am 09.04.2024 um 11:38:02 vtrmk schrieb am 08.04.2024 um 21:04:19:
Da hast du wohl was missverstanden. Macht aber nichts, Hauptsache, du wirst eingebürgert. ;D Dass ich dort arbeiten würde, ist ja eine ziemlich hirnrissige Annahme. ;D Danke für den Beschluss. Sehr interessant auch für mich. -Die beklagte Behörde hat also in ihrer Erwiderung Gründe genannt, die das VG zunächst als zureichend erkannt hat. -Dieses Gericht sieht für Einbürgerungsanträge grundsätzlich eine längere, notwendige Verfahrensdauer als angemessen an als die mind. 3 Monate nach § 75 VwGO. -Das Gericht erklärt auch, warum. -Das Gericht hält 9 Monate für einen angemessenen Zeitraum. -Das Gericht konnte in deiner Klage keinen Grund zur besonderen Eile/Verkürzung erkennen. Wenn du bis Anfang September deine Zusicherung bzw. E-Urkunde erhältst, hast du zweifellos einen Erfolg erzielt. Ich stimme dir zu: Man kann nicht alles haben. ;) "Klaglos" dauert es im RP Gießen u.a. Behörden in den Bundesländern sehr häufig viel länger. Ich zumindest habe bisher keinen solchen Beschluss gelesen. Er erinnerte mich aber an Diskussionen, in denen es um die Änderungen im StAG ging. In diversen Stellungnahmen zum Gesetzentwurf wurde auch eine längere "Mindestfrist vor Klagemöglichkeit* (mind. 6 Monate) für E-Verfahren gefordert. Sie konnten nicht durchdringen. Nun ist es den Gerichten überlassen. ;) Vielleicht fahren die 5 hessischen VG alle nach dieser Linie? Für mich ist das durchaus vorstellbar. |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von vtrmk am 09.04.2024 um 13:35:35 SimonB schrieb am 09.04.2024 um 11:38:02:
Einen Beschluss mit einer ähnlichen Fristsetzung habe ich hier gelesen. Dabei hat das VG Darmstadt die Untätigkeit der Behörde anerkannt, ihr allerdings auch 9 Monate zur Bearbeitung gewährt, ab Kenntnisnahme des RP Darmstadt über den Einbürgerungsantrag - denn erst mit der Untätigkeitsklage hatte das RP erfahren, dass es den Antrag überhaupt gab. Der lag wohl noch bei der unteren Verwaltungsbehörde (it's a hessian thing, you know ;)). Bei mir war die Kenntnisnahme auch der maßgebende Zeitpunkt für die Fristsetzung, die allerdings mit der Empfangsbestätigung des RP Gießen nachgewiesen wird. |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von dilzwd765 am 09.04.2024 um 13:42:30
wer hat die Kosten des Verfahrens zu tragen ?
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Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von vtrmk am 09.04.2024 um 13:43:56 dilzwd765 schrieb am 09.04.2024 um 13:42:30:
Darüber wird erst am Ende des Verfahrens entschieden. I.d.R. trägt der Beklagte die Kosten, wenn für die Untätigkeit kein zureichender Grund vorlag; dies scheint jetzt nicht ganz der Fall zu sein. Eine Aufteilung der Kosten, sowie eine komplette Kostentragung durch den Kläger (bzw. durch den Beklagten) wären möglich. |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von Aras am 09.04.2024 um 13:53:41
Siehe: § 161 Abs. 3 VwGO
Das Verfahren wurde wegen eines zureichenden Grundes ausgesetzt. Das ist ein notwendiger aber kein hinreichender Grund dafür dass mit der Bescheidung gerechnet werden durfte, denn der zureichende Grunde führt dazu dass der Kläger mglicherweise nicht mit der Bescheidung rechnen durfte. Man muss Kenntnis über den zureichen Grund haben oder es kennen müssen. Bspw. Fllüchtlingskrise 2015/16 hat zur Überlastung des BaMF geführt. Auch wenn das BamF nicht informiert hat, dass es überlastet ist, braucht es nicht zu informieren. Wenn die Behörde regelmäßig informiert, dass es zu Verzögerungen kommt, weil dieser oder jener berechtigte Grund vorliegt, dann wusste man Bescheid. |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von vtrmk am 09.04.2024 um 14:02:13 Aras schrieb am 09.04.2024 um 13:53:41:
Hat sie gemacht. Mit der Empfangsbestätigung kamen noch eine Zahlungsaufforderung und ein Hinweisblatt wo stand, dass ich nun nur noch 2 Jahre warten musste bis ich was von denen höre - und dass ich in der Zeit bitte nicht nerven sollte. Grund war eben die Überlastung durch neuere Anträge. |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von reinhard am 09.04.2024 um 14:19:42
Bei uns (Kiel) hat der Ordnungsdezernent gerade gesagt: Damit es bei der Einbürgerung weniger Wartezeit gibt, z.Zt. 14 Monate bis zum ersten Termin, wird die Behörde ab sofort keine Mails (und überhaupt Anfragen) mehr beantworten und keine Zwischenstände mehr mitteilen.
Ist auch eine mögliche Strategie. |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von Aras am 09.04.2024 um 14:26:51
Ist nicht so klug, auf keine Anfragen mehr zu reagieren. Irgendwo steht geschrieben, dass das nicht beantworten von Anfragen ein Anzeichen für die Überlastung sind. Auch der vorgeschobene Grund, dass die Wartezeiten auf Termine 14 Monate beträgt ist irrelevant, da Terminanfragen keine EInbürgerungsanträge sind. Irgendwie merkwürdige Strategie.
Zwei Jahre Wartezeit sind etwas heftig :D. Aber man könnte daraus konstruieren, dass 2 Jahre zu warten bedeutet, dass wenn das Gericht von einer materiellen Sachbearbeitung ausgeht, ja berechtigterweise nicht mit der Bescheidung gerechnet werden konnte. |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von Aras am 09.04.2024 um 23:46:15
Vielleicht kann man sich eine Zusicherung holen, dass die Einbürgerung bis zum Ende des nächsten Monats erteilt wird, wenn die Klage zurückgenommen wird. Solche Vereinbarungen trifft das Auswärtige Amt bei Visaklagen ja auch gerne.
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Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von SimonB am 10.04.2024 um 18:12:36 vtrmk schrieb am 09.04.2024 um 13:35:35:
Danke auch dafür. vtrmk schrieb am 09.04.2024 um 14:02:13:
Eine hessische Unverschämtheit. Dieses Hinweisblatt solltest du bei Bedarf dem VG vorlegen. |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von vtrmk am 09.07.2024 um 08:05:11 vtrmk schrieb am 08.04.2024 um 13:10:36:
[list bull-blackball] Ich frage mich was genau das bedeutet hinsichtlich der Bearbeitungsdauer: haben die erst nun angefangen? wollen die hiermit meinen Fall abschließen? Wer weiß es... |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von Puncherfaust am 09.07.2024 um 08:24:42
Erstmal heißt das dass die deinen Fall bearbeiten. Was für dich gut ist.
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Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von Cb_HE am 09.07.2024 um 09:45:08 vtrmk schrieb am 09.07.2024 um 08:05:11:
Ich kann nur anhand meiner Erfahrung berichten, aber meiner Meinung nach hat deine Klage bestimmt was bewirkt. In meinem Fall, nachdem ich hingewiesen habe, dass ich eine Klage erheben würde, kam schon in kurzer Zeit eine Mail, dass ich genau das machen sollte, was da oben im Zitat steht. Und genau an dem Tag wo dieser Termin stattfinden sollte, war meine Urkunde SCHON abholbereit. |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von SimonB am 09.07.2024 um 11:15:28 vtrmk schrieb am 09.07.2024 um 08:05:11:
Nein. Die hatten ja schon mit Eingang deines Antrages "angefangen". vtrmk schrieb am 09.07.2024 um 08:05:11:
Das klingt so. Also nimm doch den Termin im Stadtbüro wahr. Lege die geforderten Nachweise vor und leiste die Unterschrift zur neuen L-Erklärung. Du bist in Marburgs Stadtbüro schon angemeldet. Ich würde dieses Schreiben vom RP vorsichtshalber mitnehmen und auch vorlegen. |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von reinhard am 09.07.2024 um 21:08:43
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von vtrmk am 08.08.2024 um 09:56:09 vtrmk schrieb am 09.07.2024 um 08:05:11:
[list bull-blackball] Ich bedanke mich bei allen hier im Forum für die hilfreichen Tipps und die verschiedenen Ansichten zum Einbürgerungsprozess/zur Untätigkeitsklage. Klaglos hätte es in meinem Fall bestimmt mindestens 2,5 Jahre gedauert (aktuelle Wartezeit beim RP Gießen). Die Klage hat meine Verfahrensdauer auf 1/3 verkürzt. |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von Puncherfaust am 08.08.2024 um 10:12:16
Schön dass es geklappt hat! Glückwunsch!
Weißt du schon wie die Gerichtskosten aufgeteilt werden? |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von vtrmk am 08.08.2024 um 10:13:58 Puncherfaust schrieb am 08.08.2024 um 10:12:16:
Nein, noch nicht. Die Aufteilung werde ich hier später mitteilen. |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von Aras am 08.08.2024 um 10:15:33
Herzlichen Glückwunsch!
Ich würde mich natürlich auch freuen, wenn du dann noch über die Kosten berichten würdest. ;) Eigentlich immer wieder ein schönes Gefühl, wenn wir im Forum so ein Verfahren eng begleiten, mitfiebern und es mit Erfolg abgeschlossen werden konnte. |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von Aras am 08.08.2024 um 10:19:32
Moment:
Meintest du 28.07 oder ist der Termin für den 28.08. festgesetzt? 🧐 |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von vtrmk am 08.08.2024 um 10:24:43 Aras schrieb am 08.08.2024 um 10:19:32:
Ich meinte 28.08. Aber ich konnte vor genau 47 Sekunden den Termin erfolgreich auf morgen früh umbuchen :) |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von Einer am 16.08.2024 um 01:30:35 Aras schrieb am 09.04.2024 um 13:53:41:
Wenn ich mich nicht irre, stellt eine permanente Überlastung keinen berechtigten Grund für Untätigkeit dar, wenn diese vorhersehbar war und organisatorisch vermieden werden könnte. Zumindest haben die Gerichte in Asylverfahren 2018-2019 so geurteilt, da die Flüchtlingskrise schon 2-3 Jahre zurücklag und das BaMF mehr Kapazitäten hätte schaffen müssen. Die Regierungspräsidien in Hessen sind seit mindestens 2020 stark überlastet. Zuerst hieß es "Pandemie" – okay, das war (ähnlich wie die Flüchtlingskrise 2015) ebenfalls unerwartet. Seit etwa 2022 lautet die Begründung jedoch "Rückstände aufgrund der Nachwirkungen der Pandemie"… Das deutet schon auf strukturelle Kapazitätsprobleme hin. Nun kommt noch das neue StAG hinzu, was zu einer weiteren Zunahme der Anträge führt, doch eine entsprechende Personalaufstockung bleibt trotzdem aus. Man kann doch nicht ernsthaft mehrjährige Bearbeitungszeiten als Normalität verkaufen, während in manchen Bundesländern die Einbürgerung 3 bis 6 Monate dauert. Gibt es wirklich keine gesetzlichen Regelungen dafür, was hinsichtlich der Bearbeitungsdauer zumutbar und was unzumutbar ist? |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von vtrmk am 03.09.2024 um 14:12:05
So, ich bringe euch Neuigkeiten, und zwar nicht ganz erfreuliche:
Das Verwaltungsgericht Gießen hat beschlossen, dass der Kläger alle Kosten zu tragen hat. Der Beschluss ist zudem unanfechtbar, sodass mein Fall nun definitiv abgeschlossen ist. M.E. keine faire Entscheidung, da es den Einbürgerungsbehörden in Hessen nun keine Konsequenzen für ihre Untätigkeit gibt - ich persönlich hatte aber die Gerichts- und Anwaltskosten bereits als "Beschleunigungskosten" abgeschrieben und bin mit diesem Beschluss gar nicht überrascht worden. Zudem bin ich auf diese Summe nicht angewiesen, sodass ich mir die Beschleunigung meiner Einbürgerung quasi 'erkaufen' konnte - leider nicht die Realität für viele Antragsteller, die aus finanziellen Gründen von ihrem geltenden Recht keinen Gebrauch machen können. Der Beschluss lautet: Zitat:
Meinen Beitrag in diesem Forum belasse ich so für alle künftige Generationen von hessischen Einbürgerungsbewerbern, die den Weg der Untätigkeitsklage in Erwägung ziehen. Für mich hat sich dieser Weg auf jeden Fall gelohnt. |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von SimonB am 03.09.2024 um 16:21:58 vtrmk schrieb am 03.09.2024 um 14:12:05:
Ich meine noch immer, du hast einfach verfrüht die U-Klage erhoben. Das VG hat dir das nun entsprechend begründet und wie erwartet auch "bedient". |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von Aras am 03.09.2024 um 16:27:32 SimonB schrieb am 03.09.2024 um 16:21:58:
Lies mal Artikel 1 Abs. 2 GG. SimonB schrieb am 03.09.2024 um 16:21:58:
Niemand hat nach deiner Meinung gefragt. |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von SimonB am 03.09.2024 um 17:19:44 Aras schrieb am 03.09.2024 um 16:27:32:
Dort steht nichts von Fairness. Aras schrieb am 03.09.2024 um 16:27:32:
Ich werde dich auch zukünftig nicht vorher fragen. >:( |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von vtrmk am 03.09.2024 um 18:19:41 SimonB schrieb am 03.09.2024 um 16:21:58:
Aus dieser Perspektive schon, allerdings starte ich gleich in einen neuen Lebensabschnitt und kann dies nun als deutscher Staatsbürger tun. Alternativ hätte ich die Klage 'rechtzeitig' erheben können, allerdings erst in gut 3~4 Jahren - und wer weiß was bis dahin passieren kann. |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von SimonB am 03.09.2024 um 19:59:17 vtrmk schrieb am 03.09.2024 um 18:19:41:
Ja, deshalb hatte ich mich auch an deine Antwort in #66 erinnert. Du hast die Kosten gern in Kauf genommen. Wie auch immer: Nochmal herzlichen Glückwunsch zur "Deutschwerdung" :) |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von dim4ik am 04.09.2024 um 19:28:28 vtrmk schrieb am 03.09.2024 um 14:12:05:
Wie hoch ist denn der endgültige Streitwert geworden? Sind es 10.000 Euro oder hat die Richterin doch ein wenig Mitleid gezeigt (und nicht nur Nr. 42.1, sonder ggf. vll. noch die Nr. 1.4 des Streitwertkatalogs gefolgt) und den Streitwert etwas heruntersetzt? |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von lottchen am 04.09.2024 um 19:32:07
Zitat:
Der Streitwert wird endgültig auf 10.000 EUR festgesetzt. Steht im vom TE eingestellten Urteil |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von Einer am 04.09.2024 um 22:39:19 vtrmk schrieb am 03.09.2024 um 14:12:05:
Ganz schön dreist, ehrlich gesagt. Das Gericht tut also so, als ob es wirklich glaubt, dass das RP Gießen die ganze Zeit, in der dein Antrag liegen geblieben ist, tatsächlich daran gearbeitet hat und "umfangreiches Verwaltungshandeln unter notwendiger Mitwirkung einer Reihe weiterer Behörden" durchgeführt hat. Soweit ich weiß, schickt das RP Gießen im Gegensatz zum RP Darmstadt keine Briefe im Sinne von: "Wir haben viel zu tun, und deshalb beginnt die Bearbeitung Ihres Antrags erst in etwa 15 Monaten." Es wäre spannend zu sehen, wie das Gericht im Fall einer Klage gegen das RPDA argumentieren würde. Da würde die Ausrede wie "die Prüfung eines Antrags auf Einbürgerung erfordert in der Regel ein umfangreiches Verwaltungshandeln" wohl nicht funktionieren, weil das RPDA ja schriftlich zugibt, dass die Bearbeitung der Anträge erst 15 Monate nach Eingang beginnt. |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von dim4ik am 05.09.2024 um 11:08:44 lottchen schrieb am 04.09.2024 um 19:32:07:
Stimmt, habe ich übersehen. Danke! |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von SimonB am 05.09.2024 um 12:38:50 Einer schrieb am 04.09.2024 um 22:39:19:
Nein. Das Gericht betrachtet wie andere auch das gesamte Verfahren. Das Verfahren zur Einbürgerung beginnt mit der Antragstellung. Wie lange dann andere am Verfahren Beteiligte benötigen, hat das Gericht weder erörtert noch geglaubt noch so getan. Ein VG würde sich nicht zu unglücklich formulierten Websites auslassen. Aber da könnte ich mich täuschen und es kommt auf die entspr. Klage an. |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von Einer am 05.09.2024 um 14:19:39 SimonB schrieb am 05.09.2024 um 12:38:50:
Doch. Das VG begründet seine Entscheidung damit, dass für Einbürgerungsverfahren "grundsätzlich eine längere Bearbeitungszeit als die drei-Monatsfrist des § 75 Satz 2 VwGO" erforderlich ist, da "die Prüfung eines Antrags auf Einbürgerung in der Regel ein umfangreiches Verwaltungshandeln der Einbürgerungsbehörde unter notwendiger Mitwirkung mehrerer weiterer Behörden" erfordert. Das Gericht ist also der Meinung, dass die Verzögerung auch in diesem Fall nicht auf die Nichtbearbeitung des Antrags aufgrund von Überlastung oder Unterbesetzung der EBH zurückzuführen ist, sondern auf den Verwaltungsaufwand für die Prüfung jenes Einbürgerungsantrags. In der Realität liegen die Einbürgerungsanträge jedoch oft jahrelang unbearbeitet bei den Regierungspräsidien, da der aktuelle massive Anstieg von Anträgen aufgrund der ausbleibenden Personalaufstockung zeitlich einfach nicht zu bewältigen ist. |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von SimonB am 05.09.2024 um 14:52:19 Einer schrieb am 05.09.2024 um 14:19:39:
Das ist zum Glück eine völlig aus der Luft gegriffene pauschale Behauptung. In 12 BL gibt es gar keine RP, da sind andere Behörden für Einbürgerungsverfahren zuständig. Einer schrieb am 05.09.2024 um 14:19:39:
Das Gericht betrachtet das anhängige Verfahren und keinen einzigen verstaubten Antrag, der jahrelang irgendwo herumliegt. Der User vtrmk hatte es aus persönlichen Gründen besonders eilig mit der Einbürgerung und hat deshalb unmittelbar nach 3 Monaten seine Klage erhoben. Lies evtl. nochmal nach. |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von Aras am 05.09.2024 um 15:01:53
Einer, ich stimme dir zu.
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Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von Einer am 05.09.2024 um 15:24:26 SimonB schrieb am 05.09.2024 um 14:52:19:
Ich ging eigentlich davon aus, dass es für jeden offensichtlich ist, dass ich Hessen meine, wenn ich über eine Entscheidung eines hessischen Verwaltungsgerichts spreche und Regierungspräsidien erwähne. Aber da du meine Aussage offenbar für eine völlig aus der Luft gegriffene pauschale Behauptung hältst, dürfte es dir ja ein Leichtes sein, wenigstens ein Regierungspräsidium in Hessen zu nennen, wo die Wartezeit bis Bearbeitungsbeginn für Einbürgerungsanträge von Nicht-EU-Ausländern unter einem Jahr liegt. SimonB schrieb am 05.09.2024 um 14:52:19:
Das Gericht entscheidet also nicht basierend auf den spezifischen Umständen des Klägers, sondern pauschal? Und die Untätigkeit des Regierungspräsidiums ist dadurch gerechtfertigt, weil ...? |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von Puncherfaust am 05.09.2024 um 16:06:58
TE hatte leider nicht den Text der Eingangsbestätigung gepostet (oder ich habe es übersehen) und vielleicht ist mein nächster Absatz auch kompletter Quatsch, wenn die Behörde ihm in der Eingangsbestätigung geschrieben hat, dass das Verfahren länger dauern wird. Aber da das Gericht das in dem Beschluss nicht genannt hat, gehe ich jetzt erstmal nicht davon aus.
Deshalb finde ich es ziemlich interessant, dass das Gericht voraussetzt, dass man als Antragsteller weiß, dass die Behörden (mindestens) 9 Monate für die Antragsbearbeitung brauchen. Was das nun über die deutsche Verwaltung aussagt, naja ;D |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von SimonB am 05.09.2024 um 16:57:44 Einer schrieb am 05.09.2024 um 15:24:26:
Wofür sollte das wichtig oder interessant sein? Es geht um die Verfahrensdauer. Die ist nirgends mit einer eindeutigen Frist geregelt. Dem VG lag 3 Monate nach Verfahrensbeginn die Klage des TE vor. Das RP war nicht erkennbar untätig und es hat nicht nach einer angemessenen Frist noch nicht entschieden. Allg. bekannt ist, dass es STAU gibt. Nicht nur bei Einbürgerungen. Ein VG beschließt aufgrund einer solchen Klage nicht, dass die beteiligten Behörden andere Verfahrensdauern- oder Schritte einzuhalten haben. Wenn dieses VG 9 Monate noch als angemessene Frist sieht, ist das evtl. der Erfahrung des VG zuzuschreiben. Ein VG beschließt auch nicht, dass dem RP Gießen 50 Fachkräfte zuzuordnen sind, damit es dort schneller geht. Das VG-Verfahren des Users vtrmk wurde am 19.8. eingestellt. Warum, wissen die Beteiligten. Man hatte sich in der Hauptsache geeinigt. Irre Websiten aus Hessen zu Einbürgerungs-Dauern sind keine Grundlage. |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von reinhard am 07.09.2024 um 22:13:09
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von reinhard am 08.09.2024 um 12:54:02
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von Aras am 08.09.2024 um 13:33:51
Wenn das VG besagt, dass eine Einbürgerung 9 Monate dauert, dann widerspricht es der Realität, wenn die RPs auf ihren Websiten schreiben, dass die Antragsbearbeitung erst nach einem Zeitraum von über diesen 9 Monaten erfolgt. Bspw.
14 Monate für RP Darmstadt 24 Monate bei RP Gießen 9 Monate soll es laut VG dauern, aber tatsächlich beginnen die Behörden mit der Bearbeitung NACH 14 - 24 Monaten. Nur nebenbei bemerkt: 14 ist größer als 9. Laut dem VG dauert ein Einbürgerungsverfahren an sich 9 Monate. Entweder man stimmt dem zu, dann ist wird man nach 23 Monaten bzw. 33 Monaten eingebürgert. Die Klage heißt zwar Untätigkeitsklage, aber im § 75 VwGO steht nirgendswo das Wort Untätigkeit. Da steht, wenn die Behörde nicht beschieden hat kann man klagen. Also Untätigkeit liegt vor, wenn nicht entschieden wurde. Die Behörde hat nicht entschieden. Sie war also im Sinne des Gesetzes untätig. Klar, haben die bestimmt viel getan. Andere Anträge wurden beschieden. Aber der Antrag des TE wurde nicht bearbeitet, d.h. beschieden Das RP war somit erkennbar untätig. Was soll man daraus schließen, dass es einen Stau gab? Untätigkeitsklagen pfui? Dulden und Liquidieren? Nochmal für die Klarheit: Wenn das VG aufgrund einer solchen Klage eine Frist von 6 Monaten setzt (3+6 = 9) , dann will sie der Behörde eine gewisse Verfahrensdauer vorschreiben. |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von roseforest am 08.09.2024 um 15:31:11
Vor allem früher ging das ja auch innerhalb 3 Monaten .. kann man gegen so einen Beschluss wirklich nicht mehr vorgehen?
Mir würde es gar nicht um das Geld gehen sondern nur um das Prinzip. Ich werde im Februar klage einreichen aber ich werde so nett sein und die EBH vorher dies.mitteilen. Vielleicht liest ja die EBH Bochum hier mit dann würde es allen viel Arbeit ersparen Die Gebühr für die klage waren ca. 300 Euro oder ? Das ist ja egal für mich für den Worst Case |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von Aras am 08.09.2024 um 16:05:54
Ich denke nicht, dass VG Gelsenkirchen das anders sieht als VG Düsseldorf. Also 3 Monate und dann klagen.
Einfache Gerichtsgebühr sind 266 €. Im Falle von vtrmk kommen noch Anwaltskosten hinzu, die eben nicht mal anteilig erstattet werden, weil die Kosten dem Kläger auferlegt wurden. Im Fall von vtrmk denke ich, dass man den Fristsetzungsbeschluss beim OVG Hessen hätte angreifen müssen. Und dann ggf. beim BVerwG eskalieren. Das kostet dich erheblich mehr Zeit und Geld. Und du hast ja dann persönlich nichts davon. Da müsste man schon am Besten mit Vereinen, die strategische Prozessführung durchführen, zusammenarbeiten, wie bspw. die GFF. |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von dim4ik am 09.09.2024 um 21:23:13 Aras schrieb am 08.09.2024 um 16:05:54:
Ja, das wäre die richtige Vorgehensweise, nun ist es aber eben zu spät. @vtrmk, der Aussetzungsbeschluss enthielt doch eine Rechtsbehelfsbelehrung, oder? ...und ja, historisch bedingt heißt es VGH Hessen, nicht OVG Hessen, ändert aber nichts an der Tatsache... ;) |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von vtrmk am 10.09.2024 um 09:28:48 dim4ik schrieb am 09.09.2024 um 21:23:13:
Ja, und zwar: Zitat:
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Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von dim4ik am 10.09.2024 um 09:55:39 vtrmk schrieb am 10.09.2024 um 09:28:48:
Steht dieser Text im Beschluss vom 04.04.2024? |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von vtrmk am 10.09.2024 um 10:04:54
Nein, im Kostenbeschluss vom 19.08.2024 (Einbürgerung erfolgte am 09.08.2024).
Im Beschluss vom 04.04.2024 steht lediglich, dass innerhalb von zwei Wochen nach dessen Zustellung Beschwerde eingelegt werden kann und dass hierfür Vertretungszwang besteht. Das wäre aber dann eine Beschwerde gegen die Verfahrensaussetzung um 6 Monate (bis 07.09.2024) |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von dim4ik am 10.09.2024 um 14:16:39 vtrmk schrieb am 10.09.2024 um 10:04:54:
Genau, die hättest du auch einlegen müssen, jetzt ist es leider zu spät dafür. |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von vtrmk am 11.09.2024 um 10:06:55 dim4ik schrieb am 10.09.2024 um 14:16:39:
In meinem spezifischen Fall hatte ich allerdings ein Interesse daran, dass mein Verfahren möglichst zügig abgeschlossen würde. Die Aussetzung hatte zwar dazu geführt, dass ich noch länger auf meine Einbürgerung warten müsste, allerdings hatte ich an dieser Stelle auch eine Perspektive wann es eventuell soweit wäre. Hätte ich Beschwerde eingelegt, so wäre ich wiederum von der Kapazität des VG abhängig und könnte mich auf keine Frist verlassen. |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von dim4ik am 11.09.2024 um 14:39:40 vtrmk schrieb am 11.09.2024 um 10:06:55:
Hättest du die Beschwerde eingelegt, wäre damit nicht das VG, sondern der VGH befasst. Folglich konnte es nicht nur das ganze Verfahren (durch die Aufhebung/Abänderung des Aussetzungsbeschlusses des VG) beschleunigen, aber v.a. die Verfahrenskosten dir einsparen können. |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von Aras am 11.09.2024 um 16:13:29
Aber nur wenn der VGH der Beschwerde entsprochen hätte. Vermutlich hätte man da eher ne Entscheidung wie OVG Saarland 2 E 123/23 gefällt. Und dann wäre die Entscheidung unanfechtbar, § 152 Abs. 1 VwGO.
Also da ist doch was krummig. |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von dim4ik am 12.09.2024 um 12:59:26 Aras schrieb am 11.09.2024 um 16:13:29:
Klar, so was hätte auch passieren können. Ist ja auch nachvollziehbar: hätte das VG in einem Verfahren die Untätigkeit der StBH bestätigt, wäre am nächsten Tag die mit 2,9 Richtern besetzte und für die Klagen nach Staataneghörigkeitsrecht zuständige 10. Kammer des VG Gießen bereits überfüllt. Ebensowenig wünschen sich das wohl auch die 2,65 Richter des 5. Senats des VGH Hessen. So schlimm wie die Lage mit den EBH/StBH gerade in Hessen seit Corona ist, ist wohl nirgendwo sonst in Deutschland (Berlin außen vor gelassen), daher wollen die ein paar Richter es vollkommen verständlich auch nicht ausbaden. Auf der anderen Seite haben die Richter auch kein wirksames Mittel zur Hand, die Landesregierung zu einer generellen Lösung des Problems zu zwingen, außer vll. bei jeder Untätigkeitsklage dem Kläger das Recht zu geben und die Gerichtskosten der StBH aufzuerlegen bis der letzteren die Kohle ausgeht und sie selber ihr eigenes Personal aufstockt. Das Ganze könnte wiederum - wenn überhaupt - Monate bis Jahre dauern... |
Titel: Re: Antragstellung direkt bei RP Gießen Beitrag von vtrmk am 13.09.2024 um 11:24:45 dim4ik schrieb am 12.09.2024 um 12:59:26:
Ich muss an dieser Stelle des Teufels Advokat spielen und sagen, dass Berlin seit Mitte des Jahres eine Kehrtwende erlebt und digital gestellte Einbürgerungsanträge innerhalb von 2 Monaten bearbeitet (vorausgesetzt cleanes Profil, alle Unterlagen vorhanden). Neulich hat mich eine Freundin nach meinem Einbürgerungsverfahren gefragt und meinte, sie würde gerne demnächst ihr Verfahren starten. Hierfür wollte sie allerdings umziehen, und zwar nach Frankfurt - da habe ich sofort mit dem Predigen angefangen: weg aus Hessen! und vor allem weg aus dem Zuständigkeitsbereich des RP Darmstadt! |
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