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Antragstellung direkt bei RP Gießen (Gelesen: 5.758 mal)
vtrmk
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Antwort #75 - 09.04.2024 um 14:02:13
 
Aras schrieb am 09.04.2024 um 13:53:41:
Wenn die Behörde regelmäßig informiert, dass es zu Verzögerungen kommt, weil dieser oder jener berechtigte Grund vorliegt, dann  wusste man Bescheid.

Hat sie gemacht. Mit der Empfangsbestätigung kamen noch eine Zahlungsaufforderung und ein Hinweisblatt wo stand, dass ich nun nur noch 2 Jahre warten musste bis ich was von denen höre - und dass ich in der Zeit bitte nicht nerven sollte. Grund war eben die Überlastung durch neuere Anträge.
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reinhard
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Antwort #76 - 09.04.2024 um 14:19:42
 
Bei uns (Kiel) hat der Ordnungsdezernent gerade gesagt: Damit es bei der Einbürgerung weniger Wartezeit gibt, z.Zt. 14 Monate bis zum ersten Termin, wird die Behörde ab sofort keine Mails (und überhaupt Anfragen) mehr beantworten und keine Zwischenstände mehr mitteilen.

Ist auch eine mögliche Strategie.
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Aras
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Antwort #77 - 09.04.2024 um 14:26:51
 
Ist nicht so klug, auf keine Anfragen mehr zu reagieren. Irgendwo steht geschrieben, dass das nicht beantworten von Anfragen ein Anzeichen für die Überlastung sind. Auch der vorgeschobene Grund, dass die Wartezeiten auf Termine 14 Monate beträgt ist irrelevant, da Terminanfragen keine EInbürgerungsanträge sind. Irgendwie merkwürdige Strategie.

Zwei Jahre Wartezeit sind etwas heftig Durchgedreht. Aber man könnte daraus konstruieren, dass 2 Jahre zu warten bedeutet, dass wenn das Gericht von einer materiellen Sachbearbeitung ausgeht, ja berechtigterweise nicht mit der Bescheidung gerechnet werden konnte.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Aras
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Antwort #78 - 09.04.2024 um 23:46:15
 
Vielleicht kann man sich eine Zusicherung holen, dass die Einbürgerung bis zum Ende des nächsten Monats erteilt wird, wenn die Klage zurückgenommen wird. Solche Vereinbarungen trifft das Auswärtige Amt bei Visaklagen ja auch gerne.
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SimonB
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Antwort #79 - 10.04.2024 um 18:12:36
 
vtrmk schrieb am 09.04.2024 um 13:35:35:
Einen Beschluss mit einer ähnlichen Fristsetzung habe ich hier gelesen.

Danke auch dafür. 

vtrmk schrieb am 09.04.2024 um 14:02:13:
ein Hinweisblatt wo stand, dass ich nun nur noch 2 Jahre warten musste bis ich was von denen höre 

Eine hessische Unverschämtheit. Dieses Hinweisblatt solltest du bei Bedarf dem VG vorlegen.

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