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Deutsches Kind und ausländische Mutter (Gelesen: 8.552 mal)
reinhard
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Antwort #60 - 14.04.2024 um 18:39:14
 
In dem Formular wird sehr viel gefragt. Einiges ist nur für das Visum zum Studium wichtig, anderes nur für die Heirat mit einem Ausländer, anderes nur für ein Au-Pair.

Mach Dir nicht zu viele Gedanken.

Den Lebensunterhalt gewährleistest Du oder das Jobcenter. Krankenversicherung für die Reise, dann wird sie in Deine aufgenommen oder übers Jobcenter versichert – ist für die Entscheidung über das Visum nicht relevant.
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Antwort #61 - 14.04.2024 um 20:46:13
 
reinhard schrieb am 14.04.2024 um 18:39:14:
Den Lebensunterhalt gewährleistest Du oder das Jobcenter. Krankenversicherung für die Reise, dann wird sie in Deine aufgenommen oder übers Jobcenter versichert – ist für die Entscheidung über das Visum nicht relevant.

Da wir nicht verheiratet sind, kann sie nicht einfach in meine Krankenversicherung kommen. Ich müsste separat für sie zahlen.

Nicht viele Gedanken machen ist nicht so einfach. Wir haben jetzt so lange auf den Termin gewartet und natürlich wollen wir keine Fehler machen, die zu einer Ablehnung führen könnten.
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lottchen
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Antwort #62 - 15.04.2024 um 09:20:43
 
Als Mutter eines deutschen Kindes ist sie über das Kind krankenversichert soweit ich weiß.

ABC27 schrieb am 14.04.2024 um 18:31:29:
Eine Verpflichtungserklärung scheint nicht ein Muss zu sein, aber ich denke es ist sicher gut, wenn ich eine mache.

Warum solltest Du das tun wenn es nicht sein muss? Sie kommt als Mutter eines deutschen Kindes. Und bis Vollendung des 3.Lebensjahres des Kindes bist Du ihr unterhaltspflichtig wenn Du leistungsfähig bist. Wenn nicht übernimmt das das Jobcenter. Außerdem kann sie doch ihren LU auch selber verdienen.
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Antwort #63 - 15.04.2024 um 16:21:27
 
lottchen schrieb am 15.04.2024 um 09:20:43:
Als Mutter eines deutschen Kindes ist sie über das Kind krankenversichert soweit ich weiß.

Welche eigene Versicherung hat das Kind, in die die Mutter mit aufgenommen werden könnte?
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Antwort #64 - 15.04.2024 um 16:25:12
 
So etwas haben wir in Deutschland nicht. § 10 SGB V
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Antwort #65 - 15.04.2024 um 18:13:27
 
In dem Einladungsschreiben haben wir nur geschrieben "ich lade hiermit meine Philippinische Verlobte für 3 Monate nach Deutschland ein, da die Urkundenprüfung so lange dauert und wie gerne den Sommer zusammen in Deutschland verbringen möchten ".

Das ist aber keine Garantie - war aber halt die Wahrheit Smiley. Wenn das Schengen Visum abgelehnt wird kannst eh nicht viel machen ...

Zur KV: wenn du in der GKV bist , ist das Kind dann familienversichert. Die Mutter aber nicht - sie muss sich nach Einreise selber versichern. Das einfachste wäre natürlich sie sucht sich einen Job über Minijob Basis ..
Hat aber für das Visum mE erstmal nix zu tun . Nur die Ausländerbehörde wird nach Einreise dann für die AT Erteilung einen KV Nachweis sehen wollen.

Was deine Idee mit der VE (für die Mutter?) soll erschießt sich für mich jetzt nicht. Aber wenn du sowieso bereit bist zur Not finanziell für das Kind und sie aufzukommen - warum nicht. Dann wird allerdings die Mutter 5 Jahre lang keinerlei Sozialleistungen bekommen - bzw die müsstest du dann wegen der VE alle zurück zahlen.
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Antwort #66 - 15.04.2024 um 19:41:40
 
lottchen schrieb am 15.04.2024 um 09:20:43:
Warum solltest Du das tun wenn es nicht sein muss? Sie kommt als Mutter eines deutschen Kindes. Und bis Vollendung des 3.Lebensjahres des Kindes bist Du ihr unterhaltspflichtig wenn Du leistungsfähig bist. Wenn nicht übernimmt das das Jobcenter. Außerdem kann sie doch ihren LU auch selber verdienen.

Selbst verdienen? Im Moment kann sie noch kein deutsch. Gelernt hat sie den Beruf Vorschullehrerin. Ob sie ohne Deutsch Kenntnisse einfach so selbst ihren LU verdienen kann, wage ich zu bezweifeln.

Petersburger schrieb am 15.04.2024 um 16:21:27:
Welche eigene Versicherung hat das Kind, in die die Mutter mit aufgenommen werden könnte?

Genau. Deswegen habe ich schon etwas recherchiert. Ich kann ja meine Tochter über mich versichern lassen. Aber meine meine Tochter kann ich ja über meine Krankenversicherung versichern lassen.

reinhard schrieb am 14.04.2024 um 18:39:14:
Den Lebensunterhalt gewährleistest Du oder das Jobcenter. Krankenversicherung für die Reise, dann wird sie in Deine aufgenommen oder übers Jobcenter versichert – ist für die Entscheidung über das Visum nicht relevant.

Nicht das ich etwas falsch verstehe. Meinst du mit der Reise nur den Flug?

roseforest schrieb am 15.04.2024 um 18:13:27:
Zur KV: wenn du in der GKV bist , ist das Kind dann familienversichert. Die Mutter aber nicht - sie muss sich nach Einreise selber versichern. Das einfachste wäre natürlich sie sucht sich einen Job über Minijob Basis ..

Das heißt für das Visum selbst ist eine Krankenversicherung nicht notwendig, aber für die AE wird sie dann eine Krankenversicherung brauchen.

roseforest schrieb am 15.04.2024 um 18:13:27:
Was deine Idee mit der VE (für die Mutter?) soll erschießt sich für mich jetzt nicht. Aber wenn du sowieso bereit bist zur Not finanziell für das Kind und sie aufzukommen - warum nicht. Dann wird allerdings die Mutter 5 Jahre lang keinerlei Sozialleistungen bekommen - bzw die müsstest du dann wegen der VE alle zurück zahlen.

5 Jahre lang keine Sozialleistungen sind heftig. Im Formular wird explizit gefragt, wie der LU bestritten wird. Jetzt weiß ich ehrlich gesagt nicht, was meine Partnerin und ich dort eintragen sollen. Bin etwas verwirrt.

Ich hänge mal ein Screenshots aus dem Fragebogen an.
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Antwort #67 - 15.04.2024 um 19:54:53
 
ABC27 schrieb am 15.04.2024 um 19:41:40:
Im Formular wird explizit gefragt, wie der LU bestritten wird. Jetzt weiß ich ehrlich gesagt nicht, was meine Partnerin und ich dort eintragen sollen.

Nichts.

Explizit keine Information.

Beim Familiennachzug zum deutschen Kind ist diese Frage für die Entscheidung irrelevant, deswegen ist auch keine Antwort nötig.

Und ich würde auch nicht sachlich auf die Frage antworten, wenn irgendwer auf einer Antwort bestehen sollte, sondern so antworten wie oben: Das ist nicht entscheidungserheblich.
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Antwort #68 - 16.04.2024 um 03:43:11
 
Deswegen meinte ich das ja mit dem 5 Jahren ...

Was Petersburger schreibt kannst du ruhig glauben das ist mE der beste hier 👍

Du musst mal überlegen - habe mich letztens erst aufgrund eines Falles informiert...keine Rechtsschutzversicherung bezahlt diesem Case Ausländerrecht .. aber hier gibt es kostenlose Tipps die wirklich gut sind 👍
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Antwort #69 - 16.04.2024 um 19:12:04
 
Ich bin wirklich dankbar für eure Hilfe Smiley.

Dann lasse ich das mit der Verpflichtungserklärung und normalen Krankenversicherung. Die Krankenkasse meinte, dass die Reisekrankenversicherung eine Laufzeit von mindestens 3 Wochen haben muss. Sobald meine Partnerin hier ist, werde ich sie dann bei meiner Krankenkasse privat versichern. Gesetzlich sei so nicht möglich.
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Antwort #70 - 16.04.2024 um 19:58:21
 
Ich verstehe nicht ganz wer sagt hier was ?

Wie ich verstehe bist du privat KV versichert ?
Oder nicht ?


Und natürlich kann sie einfach eine Arbeit aufnehmen. Über Minijob Basis . Dann ist sie sofort in der GKV .

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Antwort #71 - 17.04.2024 um 09:18:19
 
roseforest schrieb am 16.04.2024 um 19:58:21:
Über Minijob Basis . Dann ist sie sofort in der GKV .

Wirklich? Bei einem Minijob ist man nicht sozialversicherungspflichtig. Als mein Mann hierher kam und einen Minijob machte, blieb er noch immer über mich Familienversichert. Es muss also schon mehr als ein Minijob sein. Oder übersehe ich da was?
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Antwort #72 - 17.04.2024 um 10:07:14
 
Ja mit über meinte ich mehr als Minijob.  Sorry war evtl undeutlich.
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Antwort #73 - 17.04.2024 um 19:10:26
 
roseforest schrieb am 16.04.2024 um 19:58:21:
Ich verstehe nicht ganz wer sagt hier was ?

Wie ich verstehe bist du privat KV versichert ?
Oder nicht ?


Und natürlich kann sie einfach eine Arbeit aufnehmen. Über Minijob Basis . Dann ist sie sofort in der GKV .

Erzähle man wer genau hat dir was erzählt?

Ich hab mit meiner Krankenkasse nochmal gesprochen. Das Resultat war:
- Sie braucht eine Reisekrankenversicherung für mehrere Monate. Diese sollte so lange gültig sein, bis sie den Aufenthaltstitel hat.
- Da ich gesetzlich bei der IKK krankenversichert bin, kann ich sie dort auch krankenversichern. Die Aussage das es nicht möglich ist, hat die KK nur gesagt, weil damals noch die VE im Raum stand.
- Damit ich sie bei meiner Krankenkasse versichern kann, muss das nationale Visum mindestens 12 Monate gültig sein.

Das heißt wir kreuzen im Formular/Antrag nicht an, dass sie eine Krankenversicherung hat. Der Tooltip sagt es muss eine Krankenversicherung sein, die über eine Reisekrankenversicherung (bis zu 90 Tage) hinaus geht.

Sobald meine Partnerin dann hier ist bzw. das nationale Visum hat, werde ich sie dann bei meiner Krankenkasse gesetzlich versichern lassen.

Noch eine Kleinigkeit. Es wird auch nach dem Aufenthaltsstatus des Kindes bzw. deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes gefragt. Muss beides dargelegt werden oder nur eins von beiden. Wenn ich die Webseite auf englisch stelle steht "oder". Meine Partnerin und Ich können natürlich beides abgeben.
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« Zuletzt geändert: 17.04.2024 um 19:24:01 von ABC27 »  
 
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Antwort #74 - 17.04.2024 um 19:44:23
 
ABC27 schrieb am 17.04.2024 um 19:10:26:
Sie braucht eine Reisekrankenversicherung für mehrere Monate. Diese sollte so lange gültig sein, bis sie den Aufenthaltstitel hat.

Typische Aussage ohne Basis.

1. Für die Erteilung eines AT nach § 28 - wie hier "zum deutschen Kind" - ist der Lebensunterhalt irrelevant. KV gehört zum LU. Ist also für die Visumerteilung irrelevant.

2. Wer ein nationales Visum hat, besitzt einen Aufenthaltstitel. Bei Einreise zur Wohnsitznahme ist er sofort im vollen Umfang versicherungspflichtig in der KV.

Mithin ist die zitierte Auskunft Unfug.

Was aber nicht heißt, dass der Erwerb einer RKV Unfug ist - wenn es denn eine ist, die nicht nur bei Kurzaufenthalten zahlt.
Genauso gut kann man aber auch gleich eine Vollversicherung abschließen, die ab Tag der Einreise gilt.
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