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Deutsches Kind und ausländische Mutter (Gelesen: 8.601 mal)
T.P.2013
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blubb


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Antwort #75 - 18.04.2024 um 00:33:15
 
roseforest schrieb am 15.04.2024 um 18:13:27:
Was deine Idee mit der VE (für die Mutter?) soll erschießt sich für mich jetzt nicht. Aber wenn du sowieso bereit bist zur Not finanziell für das Kind und sie aufzukommen - warum nicht. Dann wird allerdings die Mutter 5 Jahre lang keinerlei Sozialleistungen bekommen - bzw die müsstest du dann wegen der VE alle zurück zahlen. 


Warum nicht? Grundsätzlich nicht, wenn man unnötige Verpflichtungen eingeht, deren Implikationen man überhaupt nicht für jeden denkbaren Fall überschauen kann.
Die VE ist nicht erforderlich und sollte daher auch nicht unnötigerweise abgegeben werden.
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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ABC27
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Antwort #76 - 20.04.2024 um 18:13:59
 
Petersburger schrieb am 17.04.2024 um 19:44:23:
2. Wer ein nationales Visum hat, besitzt einen Aufenthaltstitel. Bei Einreise zur Wohnsitznahme ist er sofort im vollen Umfang versicherungspflichtig in der KV.

Und ich dachte die Krankenkasse hätte ne Ahnung...

Danke für all eure Antworten und Hilfen Smiley.
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