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Deutsches Kind und ausländische Mutter (Gelesen: 8.437 mal)
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Antwort #45 - 08.03.2024 um 17:06:34
 
reinhard schrieb am 08.03.2024 um 12:50:59:
Aber sie kann den Visumantrag ausfüllen, die Passfotos besorgen und alles zum Pass-Termin mitnehmen. Vielleicht sind sie ja nett und nehmen das bei der Gelegenheit gleich an.

Vielleicht wäre das möglich. Dann müssten wir für den Tag der Termins alles zusammenstellen.

Danke für den Vorschlag Smiley.
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Antwort #46 - 08.03.2024 um 23:20:20
 
reinhard schrieb am 08.03.2024 um 12:50:59:
Vielleicht sind sie ja nett und nehmen das bei der Gelegenheit gleich an. 

Das hat mit Nettigkeit nichts zu tun.

Wenn die Passstelle nicht zeitgleich Visastelle ist, ist sie für so etwas nicht zuständig.

Und wenn sie es ist, darf und wird sie angesichts voller Terminlisten für Visa bei dem Erfordernis eines Termins bleiben. Sonst führt sie das System ja selbst ad absurdum.
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Antwort #47 - 09.03.2024 um 02:17:32
 
@petersburger und was wäre die Alternative?
Beschwere beim AA?
Es kann ja nicht sein dass es "glück" ist dass das jeweilige AV gut aufgestellt ist oder ?


Z.b. in Manila bekommt man innerhalb 2-3 Monaten einen Termin und kann es sofort buchen
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Antwort #48 - 09.03.2024 um 10:37:11
 
roseforest schrieb am 09.03.2024 um 02:17:32:
was wäre die Alternative?

Abläufe werden nicht nach Lust und Laune festgelegt.
Zuständigkeiten auch nicht.

Langer Terminvorlauf hat meist damit zu tun, dass die räumliche und personelle Ausstattung dem gestiegenen Kundenaufkommen und/oder den umfangreicher gewordenen Abläufen nicht mehr entspricht.

Jetzt will mir doch sicher niemand erzählen, dass das ein Problem nur der AV ist, dass es in Deutschland vor allem in großen Städten nicht längere/ewige Wartezeiten auf elementare Behördendienstleistungen gibt?

Sobald es einen solche Diskrepanz zwischen Angebot und Nachfrage gibt, kann man sich nur noch an die Regeln halten, will man nicht ersaufen in den "Ausnahmen". Denn die sprechen sich schnell 'rum.

Es gibt also keine Alternative.


Beim AA beschweren ist zwar eine Möglichkeit.
Hat man aber schnell Bedarf, bringt die auch bloß nichts, denn einen eklatanten Mangel abzustellen kostet richtig Zeit und richtig Geld.
Man muss ja nicht nur einen ausgebildeten Mitarbeiter haben und hinschicken, sondern der muss auch einen Arbeitsplatz haben und zusätzliche Antrage müssen auch räumlich angenommen werden können.
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Antwort #49 - 10.03.2024 um 18:15:48
 
@petersburger. Ja es gibt aber auch Ausnahmen.
Schau mal hier im Ruhrgebiet Bochum oder Dortmund. Für z.b. Reisepass gibt es fast immer sogar Tag gleiche Termine . Es scheint ja doch zu funktionieren wenn man will.

Zudem kann ich in D ggf einen Untätigkeitsklage oder einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht ggf. Stellen.

Dass hier die AV sinngemäß sagt "wir haben einen Online Terminkalender aber es gibt keine Termine "
Und man keine Alternative haben soll dazu wundert mich schon sehr.

Zudem wenn der TE jetzt eine Agentur beauftragt die im Zweifel jede halbe Stunde reinschauen ob es neue Termine gibt ist für den "otto normal " Antragssteller der - wie ja auch von diversen AVs empfohlen wird keine "unseriöse Agentur" zu beauftragen noch schlechter. .

Die EBH meiner Stadt z.b. schreibt klar zb. "Am 28. märz werden neue Termine für April freigegeben zusätzlich ein kleines Kontingent jeden Montag".. dann weiss man bescheid was Sache ist.

Für Au pair Visa schreibt diese AV hier Wartezeit über ein Jahr mit Warteliste. Wer würde denn da eine Au pair aus diesem Land holen da habe ich schon das Gefühl dass versucht wird abzublocken .
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Antwort #50 - 10.03.2024 um 19:17:48
 
Du willst doch nicht die alte Diskussion über Un-/Sinn oder Un-/Zumutbarkeit hier wieder führen?

Ich hätte mich gar nicht geäußert, wenn nicht der TS nach reinhards Beitrag eine Hoffnung bekam, für die es verschwindend wenig Grund gibt.

Schon deshalb, weil in visumpflichtigen Ländern die Dienstleistungen für Deutsche (Passstelle) und für Ausländer (Visa) wohl fast immer organisatorisch und wohl auch räumlich getrennt sind.
Damit wäre eine solche "Nettigkeit" noch nicht mal ohne Aufwand machbar.
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Antwort #51 - 10.03.2024 um 21:13:15
 
roseforest schrieb am 10.03.2024 um 18:15:48:
Zudem wenn der TE jetzt eine Agentur beauftragt die im Zweifel jede halbe Stunde reinschauen ob es neue Termine gibt ist für den "otto normal " Antragssteller der - wie ja auch von diversen AVs empfohlen wird keine "unseriöse Agentur" zu beauftragen noch schlechter. .

Die Warnung das Agenturen keine speziellen oder besonderen Zugang zu den Terminen haben. Diese Agentur hat schon ihrem Bruder geholfen bei einem Termin für ein nationales Visum für Frankreich zu bekommen. Ohne jetzt Details zu nennen.

Meine Partnerin und Ich schauen immer wieder rein ob es einen Termin gibt. Aber es gibt nie freie Termine. Die Agentur ist nur eine Möglichkeit unsere Chancen zu erhöhen.

Die Agentur meinte sogar, dass viele einen Termin möchten und wir auf einer Warteliste sind.

roseforest schrieb am 10.03.2024 um 18:15:48:
Zudem kann ich in D ggf einen Untätigkeitsklage oder einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht ggf. Stellen.

Einen Eilantrag für ein nationales Visum oder wie darf ich das verstehen? Ich dachte das kann man nur nach einer Ablehnung machen.
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Antwort #52 - 03.04.2024 um 07:56:59
 
Zwischenstand:
Ich habe mit der Botschaft über E-Mail kommuniziert. Leider ist es so, dass sie regelmäßig ausgebucht sind und wir es weiter probieren sollen/müssen.

Heute Morgen habe ich von meiner Partnerin Nachrichten bekommen, dass die Agentur sie um Mitternacht angerufen hat, weil es freie Termin gibt. Aber leider waren wir zu spät. Meine Partnerin hat mir sogar Screenshots von den freien Termin(en) geschickt. Es waren insgesamt 3 Termin für einen einzigen Tag und 2 davon waren schon belegt.

Gestern um ca. 22 Uhr habe ich selbst nochmal nach freien Terminen geschaut. Es war nichts zu sehen.

Ich finde das ist ein unzumutbarer Zustand. Um Mitternacht exakt 3 Termin für Ende Mai freizuschalten und diese sind dann innerhalb von Minuten ausgebucht. Ein Glück das wir die Agentur bezahlt haben. Um Mitternacht hätten von uns keiner kontrolliert. Aber das es nur exakt 3 Termin für Ende Mai gibt ist schon ein Witz.

Wenn das so weitergeht, dann wird meine Tochter 6 Jahre oder älter sein, wenn sie nach Deutschland kommt. Klar braucht meine Tochter kein Visum, aber so ein kleines Kind/Baby für längere Zeit von der Mutter zu trennen ist im Moment unvorstellbar.
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Antwort #53 - 10.04.2024 um 22:48:57
 
Mittlerweile haben wir endlich einen Termin.

Eine kleine Frage hätte ich noch, die ich mir so selbst nicht beantworten konnte. Ich habe es weder hier im Forum noch auf der Seite der Botschaft gefunden.
Wird beim Nationalen Visum der Reisepass meiner Partnerin eingezogen und behalten bis das nationale Visum genehmigt wird (Ich gehe mal nicht von einer Ablehnung aus)?

Wir wollen einen kleinen Besuch ihrerseits planen, solange wir auf das nationale Visum warten und sie meint, dass ihr Reisepass dann bei der Botschaft sein und bleiben wird. Das wäre dann nicht möglich.
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Antwort #54 - 10.04.2024 um 23:51:29
 
So ein Verfahren zur Familienzusammenführung dauert auch etwas länger als die Erteilung eines Schengenvisums. Wahrscheinlich wird ein Stempel auf eine freie Seite des Passes angebracht, dass die Antragstellung dokumentiert. Den Pass könnte sie also dann zurück bekommen. Aber ob sie ein Schengenvisum bekommen könnte?
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Antwort #55 - 11.04.2024 um 12:27:24
 
Weil du mich per PN um weitere Erläuterungen gebeten hast:

Das Schengenvisum wird nur bei Rückkehrbereitschaft erteilt. Durch den Antrag auf Erteilung des D-Visums hat sie aber schon zu erkennen gegeben, dass sie nicht zurückkehren will. Also da müssten schon sehr gewichtige Gründe dafür sprechen, dass sie zurückkehrt.

Aber versuchen kannst du es. Das Visum kann sie zu ja zumindest kostenlos beantragen, § 46 Abs. 1 S. 2 AufenthV.
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Antwort #56 - 11.04.2024 um 15:33:23
 
Wäre das gewichtige Argument nicht, 1. dass sie das D-Visum nur erhält, wenn sie im Heimatland ist, aber in Deutschland nach Überschreitung der Schengen-Frist illegal hier wäre, ausgewiesen würde und ne Einreisesperre erhielte und damit für viele Jahre keine Möglichkeit hätte, in Deutschland für das Kind zu sorgen? Dass nur ein dummer Mensch so den LEGALEN aAUfenthalt in Deutshcland gefärden würde?
und 2. dass das DEUTSCHE Kind Anrecht nicht nur SOFORT auf Vater hat, sondern elementares Kindeswohl aauch die Anwesenheit der Mutter ist und diese Familien-Gemeinschaft bis zur Erteilung des Visums für die Mutter durch das Schengen-Visum für sie im Kindeswohl des DEUTSCHEN Kindes liegt?
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Antwort #57 - 11.04.2024 um 17:42:35
 
Aras schrieb am 11.04.2024 um 12:27:24:
Durch den Antrag auf Erteilung des D-Visums hat sie aber schon zu erkennen gegeben, dass sie nicht zurückkehren will.

Gegenargument:
Durch den D-Visum-Antrag hat sie zu erkennen gegeben, dass sie sich an die deutsche Rechtsordnung halten will und den korrekten Weg gehen will.

Wieso kann das dann bei Visumpflichtigen als schlagendes Argument gegen eine Rückkehrbereitschaft sprechen, bei nicht Visumpflichtigen aber nicht.

Ein pauschales Gleichsetzen z.B. von "Hat Familie in D" mit "Wird wohl nicht zurückkehren" würde dann z.B. Deutschverheirateten Schengenvisa geradezu verschließen.

Das kann wirklich nicht für jeden Fall der richtige Denk-Ansatz sein.
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Antwort #58 - 11.04.2024 um 18:00:52
 
Meine damals noch Verlobte hatte auch 90 Tage Schengen Visum bekommen als die Urkundenprüfung für das Heiratsvisum lief, was die Botschaft ja wusste. Wir hatten genau wie Petersburger argumentiert nämlich dass sie ja für das Heiratsvisum zurück muss. Hat zumindest bei uns geklappt Smiley
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Antwort #59 - 14.04.2024 um 18:31:29
 
roseforest schrieb am 11.04.2024 um 18:00:52:
Meine damals noch Verlobte hatte auch 90 Tage Schengen Visum bekommen als die Urkundenprüfung für das Heiratsvisum lief, was die Botschaft ja wusste. Wir hatten genau wie Petersburger argumentiert nämlich dass sie ja für das Heiratsvisum zurück muss. Hat zumindest bei uns geklappt

Habt ihr das damals explizit ins Einladungsschreiben für das Besuchervisum reingeschrieben?

Sorry, dass ich so lange nicht Online war. Aber unsere Tochter ist an Malaria erkrankt. Sie wurde behandelt und alles ist gut. Aber daher hatte ich die letzten Tage andere Dinge im Kopf.
Die Botschaft hat ein bisschen ihre Webseite umgebaut. Meine Partnerin hat jetzt endlich im Juni einen Termin. Ich habe mir gerade das Antragsformular und mir sind ein paar Dinge aufgefallen.

Es wird nach dem Lebensunterhalt gefragt. Klar werde ich Moment die Person sein, die ihren Lebensunterhalt gewährleisten muss. Eine Verpflichtungserklärung scheint nicht ein Muss zu sein, aber ich denke es ist sicher gut, wenn ich eine mache.

Es wird auch nach einer Krankenversicherung gefragt, die aber optional ist. Es ist schon gedacht das ich für sie eine Krankenversicherung abschließen werde. Ich will nicht alles privat zahlen müssen. Aber ich muss doch jetzt für das nationale Visum nicht auf Teufel komm raus jetzt schon eine abschließen, oder?

Die Straße könnte ein Problem sein. Sie wohnt in einer umbenannten Nebenstraße ohne Hausnummern. Aber solche Fälle sollten der Botschaft bekannt sein.
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