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Deutsches Kind und ausländische Mutter (Gelesen: 8.419 mal)
lottchen
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Antwort #30 - 14.11.2023 um 20:13:22
 
Petersburger schrieb am 14.11.2023 um 19:37:41:
Ich habe noch nie davon gehört, dass die deutsche Bezugsperson für einen Familiennachzug nach § 28 ihre StAng durch einen Staatsangehörigkeitsausweis belegen musste.


Ich auch nicht. Daher schrieb ich auch nichts davon, dass für die Tochter ein Staatsangehörigkeitsausweis beantragt werden muss.
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ABC27
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Antwort #31 - 14.11.2023 um 20:28:39
 
Petersburger schrieb am 14.11.2023 um 19:37:41:
Du hast insofern recht, als das ein Argument gegen die Erteilung des Visums für einen Gültigkeitszeitraum ist, in dem das Kind noch keinen deutschen Pass hat.
Aber es spricht nicht gegen eine Antragsbearbeitung - wenn der Antrag entscheidungsreif ist, können im Idealfall Reisepass und Visum mit einer Anreise zur AV abgeholt werden.

Wenn der Reisepass meiner Tochter also länger dauernd sollte und das nationale Visum meiner Partnerin entscheidungsreif wäre, dann könnte das Visum abgelehnt werden. Dann wäre es klüger mit dem nationalen Visum zu warten, bis meine Tochter den deutschen Reisepass hat.

Auf Webseite der Botschaft steht, dass eine Bearbeitungsdauer für ein nationales Visum bis zu 3 Monaten dauern kann. Allerdings steht dort auch, dass die Dokumentenprüfung (auf einer separaten Seite) 3 Monate oder länger dauern kann. Daher sind eher mit 3-6 Monate zu rechnen. Irgendwie widersprecht sich das oder verstehe ich diese Informationen falsch?
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Petersburger
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Antwort #32 - 14.11.2023 um 21:45:29
 
ABC27 schrieb am 14.11.2023 um 20:28:39:
Wenn der Reisepass meiner Tochter also länger dauernd sollte und das nationale Visum meiner Partnerin entscheidungsreif wäre, dann könnte das Visum abgelehnt werden.

Eine solche Ablehnung wäre schlicht blödsinnig. Man bekommt einen Vorgang vom Tisch, nur um einen gleichen anschließend nochmal von vorn bis hinten abzuarbeiten (im Falle "einfach nur neuer Antrag") oder handelt sich Ärger ein. Irgendwo zwischen Anpfiff vom Vorgesetzten und verlorener Klage.

Nein, da wird einfach gewartet werden, bis auch die letzte Reisevoraussetzung für die Bezugsperson gegeben ist.

ABC27 schrieb am 14.11.2023 um 20:28:39:
Auf Webseite der Botschaft steht, dass eine Bearbeitungsdauer für ein nationales Visum bis zu 3 Monaten dauern kann.

Ich mochte solche Art Sätze noch nie. Es gibt keine Maximaldauer für Anträge, insbesondere, wenn Urkundenprüfungen und Sicherheitsabfragen nötig sind.
Vor allem setzen beim obigen Satz dann drei Monate nach Antragsabgabe die Nachfragen ein.
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« Zuletzt geändert: 14.11.2023 um 21:55:58 von Petersburger »  

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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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ABC27
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Antwort #33 - 08.01.2024 um 22:17:31
 
Wir haben vor ca. 2-3 Wochen den Antrag auf Vaterschaftsanerkennung-/Zustimmung und die Dokumente per als Scan per Email geschickt, aber bis jetzt noch keine Rückmeldung.

Uns ist klar das es Monate dauern kann bis es durch ist, aber das die Botschaft keinerlei Rückmeldung zum Empfang der Dokumente/der Email gibt ist schon merkwürdig. Ist das so normal und wie kann/sollte man da vorgehen? Jede Woche nachfragen ob sie die Dokumente erhalten haben wird sicher nicht produktiv sein.

Unsere Befürchtung ist, dass wir Monate warten könnten und nichts passiert und die Botschaft eventuell nicht mal weiß, dass wir ihnen eine Email geschickt haben.

Die Befürchtung ist nicht mal unbegründet. Ich hab im Laufe des letzten Jahres sicher um die 8-10 Emails an die Botschaft geschickt um Dinge nachzufragen, die mir nicht ganz klar waren. Nur ca. 2-4 wurden beantwortet.
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Aras
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Antwort #34 - 09.01.2024 um 01:26:33
 
Ich würde beim Auswärtigen Amt nachhaken.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #35 - 11.01.2024 um 19:48:31
 
Meine Partnerin hat gestern bei der Botschaft angerufen und die haben sogar abgenommen. Meine Anrufe haben sie nie entgegen genommen. Wir sollen geduldig sein.

Heute bekam sie eine Email das unser Antrag bearbeitet wird. Eine Dokumentenprüfung ist stand jetzt für die Vaterschaftsanerkennung nicht notwendig, was uns gewundert hat.

Was ein Anruf alles bewirken kann Zwinkernd.
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Antwort #36 - 27.02.2024 um 20:10:10
 
Eine kleine Frage zum Reisepassantrag meiner Tochter. Meine Partnerin hat jetzt einen Termin. Da ich am Tag des Termin nicht anwesend sein kann, schicke ich ihr eine beglaubigte Kopie meines Reisepasses. Diese habe ich beim Bürgerbüro abgeholt. Außerdem meine beglaubigte Unterschrift auf einem separaten Papier. Die Dame im Bürgerbüro meinte das man dazu meistens einen Vordruck hat den man unterschreibt.

Im Merkblatt der Botschaft gibt es folgenden Absatz:
Das Antragsformular ist von beiden Eltern zu unterschreiben. Sollten Sie allein sorgeberechtigt sein ("sole guardianship"), legen Sie bitte einen entsprechenden gerichtlichen Beschluss oder die Sterbeurkunde des anderen Elternteils vor. Sollte einem Elternteil die persönliche Anwesenheit bei der Beantragung nicht mög-lich sein, muss die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zur Ausstellung eines deutschen Reisepasses für das Kind vorgelegt werden. Die Unterschrift muss von einer deutschen Behörde beglaubigt sein.

Darüber streiten sich meine Partnerin und Ich. Sie meinte wenn ich den Antrag, der komplett auf deutsch ist, ausfülle und unterschreibe, dann sollte das komplett ausreichend sein. Ich meine das meine Unterschrift direkt auf den Antrag beglaubigt sein muss. Ich hab vor einer Woche dies bzgl. eine Email an die Botschaft geschickt, aber keine Email bis jetzt erhalten. Ich hab dies bzgl. schon mal in einer früheren Email die Botschaft gefragt, aber die Botschaft hat dazu nichts geschrieben. Vielleicht ist es so offensichtlich und ich bin zu blöd Schockiert/Erstaunt.

Das Problem sind die Öffnungszeiten des Bürgerbüros. Für mich ist es nur an 2 Tagen möglich. Mittwoch und Donnerstag. Der Termin ist zwar erst Ende März aber ich spüre jetzt schon den Zeitdruck.
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Aras
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Antwort #37 - 27.02.2024 um 20:51:06
 
Sinn und Zweck der Unterschriftenbeglaubigung ist es ja eine Fälschung der Unterschrift zu verhindern. Die Mutter deines Kindes liegt somit falsch. Sonst könnte sie selber unterschreiben und behaupten es wäre deine Unterschrift.

Öffentlich beglaubigen kann jede Siegelführende Stelle. Also jede Behörde und jeder Notar können das machen. Also kannst du mit dem Antrag zum Notar und deine Unterschrift beglaubigen. Was aber viel sinnvoller ist, eine Erklärung zu verfassen und diese beim Notar beglaubigen lassen.

Also sowas wie:

Zitat:
Zur Vorlage bei der deutschen Botschaft in Uganda

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erteile ich,

Herr X Y
geb. am 1.1.2000 in X-Stadt
wohnhaft in
Musterstraße 1
12345 Berlin

meine ausdrückliche Zustimmung als rechtlicher Vater und gesetzlicher Vertreter von

Y Y
geb. am 1.1.2022 in X-Stadt/Uganda
wohnhaft in X-Stadt /Uganda

zur Ausstellung eines deutschen Reisepasses.

Im Rahmen der Familienzusammenführung benötigt mein Kind einen deutschen Reisepass. Die Mutter, Z Y, wird den Antrag auf Ausstellung eines deutschen Reisepasses stellen.

Sollten Sie weitere Rückfragen haben so erreichen Sie mich telefonisch unter der xxxx-xxxxx oder per E-Mail a@b.de

Ich danke für Ihre Unterstützung und verbleibe mit freundlichen Grüßen

ABC27


Natürlich anpassen an deine Notwendigkeiten. Keine Gewähr auf Richtigkeit.

Aber sowas würde ich dann zum Notar mitnehmen, und die Unterschrift beglaubigen und dann nach Uganda schicken.

ANsonsten gibt es eigentlich auch einen Vordruck, den es meistens auch bei den KOmmunen gibt denn den Reisepassantrag bei geteiltem Sorgerecht haben auch Eltern in Deutschland.
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Antwort #38 - 27.02.2024 um 21:33:00
 
Genau so etwas habe ich mir schon gedacht. Aber die Botschaft meinte das Standesamt/Bügerbüro wäre auch ausreichend. Was für mich halt einfacher wäre.
Aras schrieb am 27.02.2024 um 20:51:06:
ANsonsten gibt es eigentlich auch einen Vordruck, den es meistens auch bei den KOmmunen gibt denn den Reisepassantrag bei geteiltem Sorgerecht haben auch Eltern in Deutschland.

Da ich in Stuttgart wohne habe ich dies gefunden:
https://www.stuttgart.de/medien/ibs/32-42-einverstaendniserklaerung-pass-minderj...
Ich hoffe es ist okay wenn ich es verlinke. Allerdings sieht es so aus als müssten beide Eltern unterschreiben. Was in meinem Fall natürlich so nicht möglich ist. Allerdings wird meine Partnerin ja ihre Unterschrift in der Botschaft abgeben müssen.

Dann kann ich als entweder den Antrag mit meiner Unterschrift darauf beglaubigen lassen, den Vordruck aus dem Link verwenden oder zum Notar gehen und eine Erklärung verfassen.
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Antwort #39 - 27.02.2024 um 22:56:50
 
Es ist nur ein Vordruck. Du kannst es nach belieben ändern. Kannst an der Stelle vom zweiten Sorgeberechtigten auch einfach durchstreichen.
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Antwort #40 - 07.03.2024 um 21:37:43
 
Aras schrieb am 27.02.2024 um 22:56:50:
Es ist nur ein Vordruck. Du kannst es nach belieben ändern. Kannst an der Stelle vom zweiten Sorgeberechtigten auch einfach durchstreichen.

Hat soweit geklappt. Danke.

Ist es wirklich so das Termine für das Visum für Familienzusammenführung so selten sind? Meine Partnerin und ich schauen täglich ob es freie Termin gibt und haben sogar ne Agentur angeheuert um für uns Ausschau zu halten bzw. für uns zu buchen. Aber bisher keinen freien Termin entdeckt.
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Antwort #41 - 07.03.2024 um 22:11:22
 
ABC27 schrieb am 11.01.2024 um 19:48:31:
Wir sollen geduldig sein.
Heute bekam sie eine Email das unser Antrag bearbeitet wird. 


ABC27 schrieb am 07.03.2024 um 21:37:43:
Meine Partnerin und ich schauen täglich ob es freie Termin gibt


Na wie nun? Ich dachte der Antrag ist bereits abgegeben? Über was kommuniziert ihr denn mit der Botschaft wenn es noch gar keinen Antrag gibt?
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Antwort #42 - 07.03.2024 um 22:16:10
 
Der bearbeitete Antrag ist der zur Zustimmung zur Vaterschaftsankennung.

Der erhoffte Termin ist der für den Visumantrag.

Erst muss das Kind ja Deutsch sein. Dann beantragt die Mutter das Visum.
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Antwort #43 - 08.03.2024 um 12:39:27
 
reinhard schrieb am 07.03.2024 um 22:16:10:
Der bearbeitete Antrag ist der zur Zustimmung zur Vaterschaftsankennung.

Der erhoffte Termin ist der für den Visumantrag.

Erst muss das Kind ja Deutsch sein. Dann beantragt die Mutter das Visum.

Genau. Wir haben jetzt am 25. März einen Termin für den Reisepass unserer Tochter. Aber für das nationale Visum für meine Partnerin haben wir noch keinen Termin.

Für die Vaterschaftsanerkennung haben wir damals einen Termin von der Botschaft über Email bekommen. Den Termin für den Reisepass mussten wir online über ein Terminvergabesystem buchen. Das gleiche gilt für die nationale Visum meiner Partnerin. Aber es sind nie Termine Frau für das nationale Visum frei .....
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Antwort #44 - 08.03.2024 um 12:50:59
 
Aber sie kann den Visumantrag ausfüllen, die Passfotos besorgen und alles zum Pass-Termin mitnehmen. Vielleicht sind sie ja nett und nehmen das bei der Gelegenheit gleich an.
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