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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Deutsches Kind und ausländische Mutter https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1683897052 Beitrag begonnen von ABC27 am 12.05.2023 um 15:10:52 |
Titel: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von ABC27 am 12.05.2023 um 15:10:52
Hallo,
mit dem Besuch meiner Partnerin aus Uganda hat sich doch einiges getan. Kurz und knapp sie ist schwanger. Natürlich bin ich der Vater. Nach ihrer Rückreise in ihr Land hat sie begonnen sich immer müde zu fühlen, ist früh schlafen gegangen. Ich hab penetrant nachgefragt was los sei und sie hat mich mit dem Satz überrascht "Du wirst Vater". Es geht nicht darum das es passiert ist bzw. wie es passiert ist, sondern was jetzt die Möglichkeiten sind. Ich hab im Internet recherchiert und über Familiennachzug-/zusammenführung gelesen. Ich bin nicht mit ihr verheiratet und momentan ist es auch nicht geplant. Ich würde sie und meine Tochter schon gerne nach Deutschland holen. Sie kann marginal deutsch und A1 Niveau hat sie nicht. Leider habe ich im Internet oft widersprüchliche Informationen gefunden bzw. oft ist nur von "Ehepartner" die Rede. Muss ich sie heiraten, damit überhaupt die Möglichkeit besteht sie und mein Kind nach Deutschland zu holen oder was sind meine Möglichkeiten? Das ist das Kind dafür anerkennen muss, ist mir jetzt schon klar. |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von Alana am 12.05.2023 um 16:52:36 ABC27 schrieb am 12.05.2023 um 15:10:52:
Wenn du das Kind anerkennst und es die deutsche Staatsangehörigkeit hat, hat es einen Anspruch darauf, in Deutschland zu leben. Als sorgeberechtigte Mutter eines deutschen Kindes kann sie ihren Aufenthaltsanspruch dann vom Kind ableiten. Da ist sie unabhängig von dir (also egal, ob ihr heiratet, zusammenlebt oder nicht). Das geht dann nach § 28 Abs. 1 AufenthG: Zitat:
Da kann sie als ausländische Mutter ein Visum zur Familienzusammenführung mit ihrem deutschen Kind beantragen. Da man ein kleines Kind nicht alleine vorschicken kann (damit es vorher hier einen gewöhnlichen Aufenthalt hat), kann deine Freundin mit dem Kind nach Deutschland einreisen. Wenn durch vorgeburtliche Anerkennung klar ist, dass das Kind deutscher Staatsbürger sein wird, kann sie auch zur Geburt nach Deutschland einreisen. Da muss man schauen, dass die Geburt schon entsprechend nah bevorsteht und andererseits die Mutter noch reisefähig ist. Als sorgeberechtigte Mutter eines deutschen Kindes muss sie für ein FZF-Visum keine Sprachprüfung ablegen (der Sprachnachweis ist nur beim Ehegattennachzug Voraussetzung). Hier sei aber ein privater Rat erlaubt: Sie sollte so viel wie möglich an Deutsch im Vorhinein lernen. Einerseits wird es für eine junge Mutter mit einem Säugling schwer, die Konzentration zu haben, um kontinuierlich zu lernen (die Situation ist für jede junge Mutter herausfordernd, hier kommen noch die Schwierigkeiten durch die unbekannte Umgebung hinzu). Andererseits muss man sich überlegen, wie man die erste Zeit in Deutschland plant: Wenn du z.B. tagsüber arbeiten wirst und die Mutter dann alleine mit dem Kind ist, kann es problematisch werden, wenn sie sich in einer Notsituation nicht ausreichend verständigen kann. |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von Aras am 12.05.2023 um 17:00:56
Nein, ihr müsst die Vaterschaft anerkennen lassen. Also mit der Botschaft Kontakt aufnehmen und Termin für ihren Teil der Anerkennung organisieren. Du genauso, also zum Jugendamt, Standesamt oder Notar und mit ihrer Passkopie die Vaterschaft anerkennen. Du solltest aber auch in Erwägung ziehen, dass du beim jicht-ehelichen Kind kein Sorgerecht hast. Also mit der Mutter klären, ob sie mit dir das Sorgerecht teilt. Das kann man in einem Aufwasch mit der Vaterschaftsanerkennung machen.
Allein durch die Vaterschaftsanerkennung würde klar sein, dass das Kind ab Geburt deutsch wird. Es würde also einen deutschen Pass bekommen und die Mutter könnte dann allein aufgrund des deutschen Kindes ein Visum bekommen. A1 wäre nicht notwendig. Wenn du mit der Botschaft schreibst, solltest du auch gleich wegen der Urkundenüberprüfung sprechen, damit die Identität der Mutter geklärt ist. Das kann auch paar Monate dauern. Du solltest dich also zeitnah dahinterklemmen. So ab dem 6 bzw. 7 Schwangerschaftsmonat könnte dann das Visum erteilt werden. Dann könnte das Kind in Deutschland geboren werden. Sie wäre aber nicht krankenversichert. Bedenke, dass du als Vater für eine Geburt in Deutschland für die Kosten aufkommst, § 1615l Abs. 1 S. 2 BGB. Wir sprechen von 2000-3000€ bei natürlicher Geburt ohne Komplikationen. Da ihr nicht miteinander verheiratet seid, käme auch keine Familienversicherung in Frage. Jedoch könnte euer Kind ab Geburt familienversichert sein, sofern du eigenständig gesetzlich versichert bist. |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von lottchen am 12.05.2023 um 17:13:25
Sie könnte das Kind auch in Uganda zur Welt bringen, Dich als Vater in die GU eintragen lassen und danach mit dem Kind nach D kommen.
Wenn sie weiß dass es eine Tochter wird, dann dürfte sie nicht erst am Anfang der SS sein, sondern diese dürfte schon weiter fortgeschritten sein. Bis die UP durch ist könnte es dann zu spät sein um vor der Geburt nach D zu kommen. |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von goudvink am 13.05.2023 um 05:03:53 Aras schrieb am 12.05.2023 um 17:00:56:
Es ist richtig, daß sie als nicht verheiratete Partnerin nicht in die Familienversicherung kommt. Mit der Wohnsitznahme in D besteht aber die Pflicht zur Versicherung in der KV und sie wird sich ohnehin in der GKV versichern müssen. |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von Aras am 13.05.2023 um 06:35:49
Wenn sie sich krankenversichern kann, dann umso besser. Wenn nicht, dann sind die Kosten mit 2000-3000 € immernoch übersichtlich.
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Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von goudvink am 13.05.2023 um 07:12:41 Aras schrieb am 13.05.2023 um 06:35:49:
Sie kann es nicht nur, sondern es gibt die Pflicht zur Versicherung. Ich kann nicht müde, werden auf diesen Umstand hinzuweisen. Bei Nichtanmeldung entstehen Beitragsrückstände. Mal abgesehen von der Geburt gibt es ja auch noch andere Gründe, die eine medizinische Versorgung notwendig machen. |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von Petersburger am 13.05.2023 um 10:35:29 Aras schrieb am 12.05.2023 um 17:00:56:
Um einen falschen Eindruck zu vermeiden: Dieses Problem hat hat keinerlei Einfluss auf die vom TS gestellte Frage, wie er Mutter und Kind nach Deutschland bekommt. Und sie entsteht auch dann nur zweifelsfrei, wenn die Geburt in Deutschland stattfindet. Bei Geburt in einem anderen Land gilt dortiges Recht, was bedeuten kann, dass der rechtliche Vater immer die dort üblichen Rechte hat. Die verliert er nicht bei Umzug von Mutter und Kind nach Deutschland. |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von Aras am 14.05.2023 um 10:48:19
Gut dass du das klarstellst. Natürlich ist das Sorgerecht keine Voraussetzung für den Nachzug der Mutter. Ich wollte nur erklären, dass er das ggf. in einem Aufwasch macht, und nicht nur mit der Vaterschaftsanerkennung macht um dann ggf. hier das nochmal gerade ziehen zu müssen.
Wie das Kindschaftsrecht in Uganda ist, kann ich nicht sagen. Auch der Bergmann/Ferid fehlt ein Länderbericht zu Uganda, sodass man das zumindest in deutscher Sprache das nachschlagen könnte. Jedoch werden Vaterschaftsanerkennungen von der Botschaft in Kampala durchgeführt. https://kampala.diplo.de/blob/2431644/78e92f03eb17fff1e13e2ba26218e4da/4-4--merkblatt-vaterschaftsanerkennung-stand-jan-2021-barrierefrei-data.pdf |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von Petersburger am 14.05.2023 um 16:08:49 Aras schrieb am 14.05.2023 um 10:48:19:
Schimpfe mich, wie immer Du willst ;) Natürlich ist das Sorgerecht des deutschen Vaters keine Voraussetzung für den Nachzug der sorgeberechtigten Mutter. |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von ABC27 am 16.05.2023 um 19:54:33
Danke Leute. Überall wo ich recherchiert habe, habe ich nur von Ehepaaren gelesen. Dachte wirklich es sei nur möglich wenn ich sie heiraten würde.
Aras schrieb am 14.05.2023 um 10:48:19:
Also muss ich die Vaterschaftsanerkennung hier beim Jugendamt machen und auf ugandischer Seite auch bei der Botschaft. Verstehe ich das richtig? Aras schrieb am 12.05.2023 um 17:00:56:
Verstehe. Ein Vaterschaftstest ist also nicht notwendig? lottchen schrieb am 12.05.2023 um 17:13:25:
In der Tat. Sie war letzten November hier und jetzt ist es Mai. Es ist der 6. Monat. Die Schwangerschaft war bisher nicht einfach und fliegen wird derzeit nicht möglich sein. Danke für den Hinweis mit dem Sorgerecht. Natürlich will ich auch das Sorgerecht für meine Tochter. Stand jetzt wird sie das Kind in Uganda zur Welt bringen. Für die Kosten der Geburt im Krankenhaus in Uganda werden ich aufkommen. Es ist nicht so teuer wie in Deutschland. Aber auch nicht gerade billig. |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von T.P.2013 am 16.05.2023 um 21:02:08 ABC27 schrieb am 16.05.2023 um 19:54:33:
Für den deutschen Rechtsbereich: nein, entweder oder. Entweder erkennst Du die Vaterschaft hier in Deutschland an (Jugendamt, Standesamt, Amtsgericht oder Notar). Am unkompliziertesten ist das beim Notar. Dafür benötigst Du die durch die Botschaft in Kampala beurkundete Zustimmung der Mutter, erkennst an und übermittelst diese Anerkennung dann an die Kindsmutter zur Vorlage im Rahmen der Beantragung des Reisepasses für das deutsche Kind vor dem Visumantrag. Oder Du erklärst die Anerkennung der Vaterschaft an der AV zusammen mit der Mutter, die vor Ort ihre Zustimmung gibt. Dafür ist es hilfreich, als Vater in der Geburtsurkunde aufgeführt zu sein. Zitat:
Nein. Gruß |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von Petersburger am 17.05.2023 um 21:32:17 T.P.2013 schrieb am 16.05.2023 um 21:02:08:
ES kann durchaus sinnvoll sein, wenn Du zuerst in Deutschland anerkennst und diese Anerkennung dann der der Kindsmutter zusendest, damit sie bei der deutschen AV ihre Zustimmung beurkunden lassen kann. Das hat für sie den Vorteil, dass da - ich formuliere bewusst überspitzt - nicht irgendeine Frau daherkommt und einen Deutschen zum Vater ihres Kindes erklären will, der vielleicht gar nichts davon weiß und nie anerkennen wird, sondern dieser Deutsche hat seinerseits schon seinen Teil beurkundet. |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von T.P.2013 am 18.05.2023 um 19:40:54 Petersburger schrieb am 17.05.2023 um 21:32:17:
Das ist nachvollziehbar und sehe ich auch so. Dieser Ablauf funktioniert sicher so, falls man beim Notar die Anerkennung erklärt. Bei Verwaltungsbehörden muss man sich besser vorher erkundigen, ob die Zustimmung der Mutter erforderlich ist, denn manche Verwaltungsbehörden verlangen wohl die Zustimmung der Kindsmutter bereits bei dem Anerkennungsverfahren selbst, z.B. hier. |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von ABC27 am 25.05.2023 um 19:34:00 Petersburger schrieb am 17.05.2023 um 21:32:17:
Das werde ich merken. Das klingt sehr gut. Vielen Dank für euren Rat und Hilfe. Tut mir leid für das späte Antworten. Am 03. Juni fliegen ich zur ihr um sie mit dem Bauch zu sehen und etwas Zeit mit ihr zu verbringen. Daher bin ich etwas mit Vorbereitungen beschäftigt. Aber ich sehe schon, dass man doch einige Dinge beachten muss. |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von Petersburger am 25.05.2023 um 21:30:58
Wenn es gelingt, einen Termin zu bekommen, erklärt doch die Vaterschaftsanerkennung gemeinsam in der AV. Das spart die Übersendung von Originaldokumenten.
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Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von ABC27 am 29.05.2023 um 13:22:47 Petersburger schrieb am 25.05.2023 um 21:30:58:
Klingt nach einer sehr guten Idee. Aber damals hat sie einen Termin bei der deutschen Botschaft erst in 1,5 Monaten bekommen. |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von ABC27 am 09.09.2023 um 15:02:52
Ein kleines Update zum aktuellen Stand. Die ganze Schwangerschaft war sehr anstrengend für sie. Deswegen habe wir bis zum Geburt mit der Botschaft erstmal keinen Kontakt aufgenommen. Damals hat schon ihr Besuch bei mir ihr, wegen der Botschaft, sehr viel Stress verursacht.
Meine Tochter wurde überraschenderweise 2 Wochen vor dem Geburtstermin geboren und ist jetzt fast 6 Wochen alt. Ich hab schon mit dem Standesamt hier vor Ort Kontakt für eine Vaterschaftserklärung. Die Geburt und die Wochen danach waren für sie auch nicht so einfach. Sie brauchte Erholungszeit. Außerdem ist meine Tochter sehr fordernd und raubt ihr die Nächte. Sie hat versucht auch Deutsch zu lernen, aber das Baby beschäftigt sie 24/7. Ich kann mich darauf schon freuen :o. Jetzt noch ein paar Fragen meinerseits: 1) Der Grund wäre natürlich die Ausübung der Personensorge als Elternteil eines deutsches Kindes. Aber schließt das aus, dass sie später hier auch arbeiten und einen Job ausüben darf? Ich hab gehört, dass der Grund für ein Visum/Aufenthaltsgenehmigung nicht ändern darf/soll. Zum einen natürlich das sie damit automatisch krankenversichert ist, zum anderen damit wir beide mehr Geld haben und natürlich auch, dass sie den ganzen Tag nicht nur das Kind und Wohnung sieht. 2) Verstehe ich es richtig, dass sie erst das nationale Visum braucht, dann hier einreist und sie/wir bei der Ausländerbehörde in Stuttgart dann eine AE beatragen? 3) Im Formular für ein nationales Visum muss eine beabsichtige Dauer des Aufenthalts angegeben werden. Was sollte man dort angeben? 12 Monate und durch die AE aus meiner 2. Frage dann verlängern? 4) Auf der Webseite der deutschen Botschaft gibt es nur 3 Möglichkeiten ein Visum zu beantragen: Ehepartner, Kind zum Elternteil nach Deutschland oder Elternteil zu Kind nach Deutschland. Der Grund "Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge" ist dort überhaupt nicht aufgeführt. Was mich natürlich verunsichert. Wollen die nicht das man § 28 Abs. 1 AufenthG(3) verwendet? Sorry falls zu manchen meiner Fragen die Antworten offensichtlich sein sollten. Aber ich bin etwas vom ganzen System verwirrt :-?. |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von Petersburger am 09.09.2023 um 15:36:02 ABC27 schrieb am 09.09.2023 um 15:02:52:
Natürlich nicht. Wäre auch völlig blödsinnig. ABC27 schrieb am 09.09.2023 um 15:02:52:
Das ist Unfug. Wer mit wahren Angaben über seine Pläne und Ziele ein Visum beantragt und erhält, der kann dann bei sich ändernden Situationen selbstverständlich den passenden AT beantragen, solange das nicht gesetzlich ausgeschlossen ist. Im Zusammenhang mit Deiner Situation ist das einfach so fernliegend, das man gar nicht darüber zu reden braucht. ABC27 schrieb am 09.09.2023 um 15:02:52:
Ja. ABC27 schrieb am 09.09.2023 um 15:02:52:
"unbefristet" oder was sonst Deinem Geschmack entspricht. ABC27 schrieb am 09.09.2023 um 15:02:52:
Wie passen grün und rot in einem Textabsatz zusammen? |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von ABC27 am 10.09.2023 um 17:04:24 Petersburger schrieb am 09.09.2023 um 15:36:02:
Auf der Webseite der Botschaft steht, dass nationale Visums für gewöhnlich 90 Tage oder in bestimmten Fälle für bis zu 1 Jahr erteilt werden. Deswegen die Frage. Petersburger schrieb am 09.09.2023 um 15:36:02:
Ups. Irgendwie waren da meine Gedanken durcheinander :o. Sowie ich es verstehe, bedeutet das 2 Anträge für ein Visum. 1. für meine Tochter zu mir und 2. ein Visum für meine Partnerin, die meiner Tochter zur mir folgen wird. Vielen Dank für eure Hilfe :) |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von Petersburger am 10.09.2023 um 17:16:29 ABC27 schrieb am 10.09.2023 um 17:04:24:
Das ändert doch aber nichts an der Absicht der Ausländerin, "für immer" einzureisen. Wonach wird gefragt? Etwa nach der erwarteten Dauer der Visumgültigkeit oder doch nach ... ABC27 schrieb am 10.09.2023 um 17:04:24:
Wie kommst Du denn darauf? Ich habe das so verstanden, dass Deine Tochter Deutsche ist. Welches Visum denn ...? :o |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von reinhard am 10.09.2023 um 17:59:13
Deine Tochter braucht für die Einreise nur ihren deutschen Pass, den ihr die Botschaft in Kampala ausstellt. Weder Du noch Deine Tochter brauchen für Deutschland ein Visum.
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Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von ABC27 am 10.09.2023 um 20:09:45 Petersburger schrieb am 10.09.2023 um 17:16:29:
"Beabsichtigte Dauer des Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland" Mit jeweils "von" und "bis" Feld. Wenn man ohne Probleme Startdatum (zum Beispiel 01.01.2024) und bei Enddatum "für immer" einsetzen kann, dann ist alles klar. reinhard schrieb am 10.09.2023 um 17:59:13:
Ja sie ist meine leibliche biologische Tochter. Irgendwie hatte ich beim Visumantrag für ein "Familiennachzug" auch meine Tochter im Sinn :o. Aber sobald sie rechtlich gesehen als meine Tochter gilt und einen deutschen Pass hat, braucht nur noch meine Partnerin ein Visum und beide können dann gemeinsam einreisen. |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von ABC27 am 04.11.2023 um 21:36:13
Ich hab ein bisschen mit der Botschaft geschrieben und anscheinend habe ich das Sorgerecht schon so. Ich zitiere "Sie können mit Zustimmung der Mutter beim zuständigen Standesamt in Deutschland das Sorgerecht offiziell beantragen. Falls das Kind hierzulande geboren wurde, dann sind beide Elternteile nach geltendem ugandischen Recht sorgeberechtigt – von daher bräuchten wir keinen Nachweis hierzu.".
Da meine Partnerin weiß, dass der ganze Prozess doch recht lange dauern wird/kann, war ein Vorschlag von ihr, dass sie mit unserer Tochter für 2-4 Wochen als Kurzbesuch kommen könnte. Meine Zweifel sind allerdings, dass die Botschaft dies eher ablehnen wird wegen der Rückkehrbereitschaft. Immerhin arbeitet sie nicht, ist nur Zuhause wegen dem Kind und kümmert sich darum. Wäre es für das nationale Visum hinderlich bzw. kontraproduktiv für einen kurzen Besuch ein Schengenvisum bzw. Besuchervisum zu beantragen? Falls dies abgelehnt werden sollte, dass es dann einen Einfluss auf das Verfahren/Prozess des nationale Visums meiner Partnerin hat? Ich könnte natürlich auch sie besuchen, allerdings würde ich dann mit ihr fast den ganzen Tag zuhause sein und auf meine Tochter aufpassen. Sie lebt bei ihrer Familie, aber die müssen arbeiten, in der Schule lernen etc. Wenn sie zu mir kommen würde, könnten meine Eltern auf unsere Tochter für ein paar Stunden aufpassen, weil beide in Renten sind und ich könnte mit meiner Partnerin auch mal etwas Zeit für uns beide alleine haben. |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von Petersburger am 04.11.2023 um 21:46:45 ABC27 schrieb am 04.11.2023 um 21:36:13:
Nein. ABC27 schrieb am 04.11.2023 um 21:36:13:
Hat es nicht. |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von ABC27 am 14.11.2023 um 18:10:54 reinhard schrieb am 10.09.2023 um 17:59:13:
Da stellen sich mir und meiner Partner ein paar Fragen. Unsere Tochter wird durch meine Vaterschaftsanerkennung die deutsche Staatsbürgerschaft, neben der ugandischen, haben. Sie braucht einen deutschen Reisepass um nach Deutschland kommen zu können. Soweit ich recherchiert habe ist ja nicht möglich 2 Reisepässe zu haben. Bedeutet das, dass meine Tochter ohne Visum nicht mehr nach Uganda reisen kann? Oder kann sie 2 Reisepässe (Deutschen und Ugandischen haben)? Wäre dann ein ugandischer Reisepass Zeit- und Geldverschwendung? |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von lottchen am 14.11.2023 um 18:28:10
Sie ist verpflichtet, in "Ihr" Land mit dem entsprechenden Paß einzureisen. Denn in D ist sie Deutsche und in Uganda ist sie Uganderin (oder wie auch immer das heißt). Also: beide Pässe beantragen.
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Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von ABC27 am 14.11.2023 um 18:40:41 lottchen schrieb am 14.11.2023 um 18:28:10:
Vielen Dank für die Antwort. Noch eine kurze Frage: Ist es notwendig, dass meine Tochter den deutschen Reisepass hat um für meine Partnerin das nationale Visum zu beantragen oder ist es davon unabhängig? Weil der deutsche Pass an sich dauert schon 6-8 Wochen. Ansonsten könnten wir beides gleichzeitig beantragen und etwas Zeit sparen. Mein Gedanke dahinter ist, dass meine Tochter ohne Pass noch nicht in Deutschland einreisen kann und somit das nationale Visum für meine Partnerin aus der Sicht der Botschaft keinen Sinn machen würde, um meine Tochter nach Deutschland zu begleiten bzw. gemeinsam mit ihr zu reisen. |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von lottchen am 14.11.2023 um 19:14:11
Der Paß ist kein Nachweis dafür, dass Deine Tochter Deutsche ist. Wenn die Vaterschaftsanerkennung durch ist dann kann Deine Freundin das Visum beantragen.
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Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von Petersburger am 14.11.2023 um 19:37:41 lottchen schrieb am 14.11.2023 um 19:14:11:
Ich habe noch nie davon gehört, dass die deutsche Bezugsperson für einen Familiennachzug nach § 28 ihre StAng durch einen Staatsangehörigkeitsausweis belegen musste. Du hast zwar recht, dass nur der Staatsangehörigkeitsausweis ein wirklicher Nachweis für das Vorliegen der deutschen StAng ist, aber den Zusammenhang dieser Tatsache mit dem Visumverfahren werde ich vermutlich nicht verstehen. ABC27 schrieb am 14.11.2023 um 18:40:41:
Du hast insofern recht, als das ein Argument gegen die Erteilung des Visums für einen Gültigkeitszeitraum ist, in dem das Kind noch keinen deutschen Pass hat. Aber es spricht nicht gegen eine Antragsbearbeitung - wenn der Antrag entscheidungsreif ist, können im Idealfall Reisepass und Visum mit einer Anreise zur AV abgeholt werden. |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von lottchen am 14.11.2023 um 20:13:22 Petersburger schrieb am 14.11.2023 um 19:37:41:
Ich auch nicht. Daher schrieb ich auch nichts davon, dass für die Tochter ein Staatsangehörigkeitsausweis beantragt werden muss. |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von ABC27 am 14.11.2023 um 20:28:39 Petersburger schrieb am 14.11.2023 um 19:37:41:
Wenn der Reisepass meiner Tochter also länger dauernd sollte und das nationale Visum meiner Partnerin entscheidungsreif wäre, dann könnte das Visum abgelehnt werden. Dann wäre es klüger mit dem nationalen Visum zu warten, bis meine Tochter den deutschen Reisepass hat. Auf Webseite der Botschaft steht, dass eine Bearbeitungsdauer für ein nationales Visum bis zu 3 Monaten dauern kann. Allerdings steht dort auch, dass die Dokumentenprüfung (auf einer separaten Seite) 3 Monate oder länger dauern kann. Daher sind eher mit 3-6 Monate zu rechnen. Irgendwie widersprecht sich das oder verstehe ich diese Informationen falsch? |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von Petersburger am 14.11.2023 um 21:45:29 ABC27 schrieb am 14.11.2023 um 20:28:39:
Eine solche Ablehnung wäre schlicht blödsinnig. Man bekommt einen Vorgang vom Tisch, nur um einen gleichen anschließend nochmal von vorn bis hinten abzuarbeiten (im Falle "einfach nur neuer Antrag") oder handelt sich Ärger ein. Irgendwo zwischen Anpfiff vom Vorgesetzten und verlorener Klage. Nein, da wird einfach gewartet werden, bis auch die letzte Reisevoraussetzung für die Bezugsperson gegeben ist. ABC27 schrieb am 14.11.2023 um 20:28:39:
Ich mochte solche Art Sätze noch nie. Es gibt keine Maximaldauer für Anträge, insbesondere, wenn Urkundenprüfungen und Sicherheitsabfragen nötig sind. Vor allem setzen beim obigen Satz dann drei Monate nach Antragsabgabe die Nachfragen ein. |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von ABC27 am 08.01.2024 um 22:17:31
Wir haben vor ca. 2-3 Wochen den Antrag auf Vaterschaftsanerkennung-/Zustimmung und die Dokumente per als Scan per Email geschickt, aber bis jetzt noch keine Rückmeldung.
Uns ist klar das es Monate dauern kann bis es durch ist, aber das die Botschaft keinerlei Rückmeldung zum Empfang der Dokumente/der Email gibt ist schon merkwürdig. Ist das so normal und wie kann/sollte man da vorgehen? Jede Woche nachfragen ob sie die Dokumente erhalten haben wird sicher nicht produktiv sein. Unsere Befürchtung ist, dass wir Monate warten könnten und nichts passiert und die Botschaft eventuell nicht mal weiß, dass wir ihnen eine Email geschickt haben. Die Befürchtung ist nicht mal unbegründet. Ich hab im Laufe des letzten Jahres sicher um die 8-10 Emails an die Botschaft geschickt um Dinge nachzufragen, die mir nicht ganz klar waren. Nur ca. 2-4 wurden beantwortet. |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von Aras am 09.01.2024 um 01:26:33
Ich würde beim Auswärtigen Amt nachhaken.
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Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von ABC27 am 11.01.2024 um 19:48:31
Meine Partnerin hat gestern bei der Botschaft angerufen und die haben sogar abgenommen. Meine Anrufe haben sie nie entgegen genommen. Wir sollen geduldig sein.
Heute bekam sie eine Email das unser Antrag bearbeitet wird. Eine Dokumentenprüfung ist stand jetzt für die Vaterschaftsanerkennung nicht notwendig, was uns gewundert hat. Was ein Anruf alles bewirken kann ;). |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von ABC27 am 27.02.2024 um 20:10:10
Eine kleine Frage zum Reisepassantrag meiner Tochter. Meine Partnerin hat jetzt einen Termin. Da ich am Tag des Termin nicht anwesend sein kann, schicke ich ihr eine beglaubigte Kopie meines Reisepasses. Diese habe ich beim Bürgerbüro abgeholt. Außerdem meine beglaubigte Unterschrift auf einem separaten Papier. Die Dame im Bürgerbüro meinte das man dazu meistens einen Vordruck hat den man unterschreibt.
Im Merkblatt der Botschaft gibt es folgenden Absatz: Das Antragsformular ist von beiden Eltern zu unterschreiben. Sollten Sie allein sorgeberechtigt sein ("sole guardianship"), legen Sie bitte einen entsprechenden gerichtlichen Beschluss oder die Sterbeurkunde des anderen Elternteils vor. Sollte einem Elternteil die persönliche Anwesenheit bei der Beantragung nicht mög-lich sein, muss die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zur Ausstellung eines deutschen Reisepasses für das Kind vorgelegt werden. Die Unterschrift muss von einer deutschen Behörde beglaubigt sein. Darüber streiten sich meine Partnerin und Ich. Sie meinte wenn ich den Antrag, der komplett auf deutsch ist, ausfülle und unterschreibe, dann sollte das komplett ausreichend sein. Ich meine das meine Unterschrift direkt auf den Antrag beglaubigt sein muss. Ich hab vor einer Woche dies bzgl. eine Email an die Botschaft geschickt, aber keine Email bis jetzt erhalten. Ich hab dies bzgl. schon mal in einer früheren Email die Botschaft gefragt, aber die Botschaft hat dazu nichts geschrieben. Vielleicht ist es so offensichtlich und ich bin zu blöd :o. Das Problem sind die Öffnungszeiten des Bürgerbüros. Für mich ist es nur an 2 Tagen möglich. Mittwoch und Donnerstag. Der Termin ist zwar erst Ende März aber ich spüre jetzt schon den Zeitdruck. |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von Aras am 27.02.2024 um 20:51:06
Sinn und Zweck der Unterschriftenbeglaubigung ist es ja eine Fälschung der Unterschrift zu verhindern. Die Mutter deines Kindes liegt somit falsch. Sonst könnte sie selber unterschreiben und behaupten es wäre deine Unterschrift.
Öffentlich beglaubigen kann jede Siegelführende Stelle. Also jede Behörde und jeder Notar können das machen. Also kannst du mit dem Antrag zum Notar und deine Unterschrift beglaubigen. Was aber viel sinnvoller ist, eine Erklärung zu verfassen und diese beim Notar beglaubigen lassen. Also sowas wie: Zitat:
Natürlich anpassen an deine Notwendigkeiten. Keine Gewähr auf Richtigkeit. Aber sowas würde ich dann zum Notar mitnehmen, und die Unterschrift beglaubigen und dann nach Uganda schicken. ANsonsten gibt es eigentlich auch einen Vordruck, den es meistens auch bei den KOmmunen gibt denn den Reisepassantrag bei geteiltem Sorgerecht haben auch Eltern in Deutschland. |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von ABC27 am 27.02.2024 um 21:33:00
Genau so etwas habe ich mir schon gedacht. Aber die Botschaft meinte das Standesamt/Bügerbüro wäre auch ausreichend. Was für mich halt einfacher wäre.
Aras schrieb am 27.02.2024 um 20:51:06:
Da ich in Stuttgart wohne habe ich dies gefunden: https://www.stuttgart.de/medien/ibs/32-42-einverstaendniserklaerung-pass-minderjaehrige.pdf Ich hoffe es ist okay wenn ich es verlinke. Allerdings sieht es so aus als müssten beide Eltern unterschreiben. Was in meinem Fall natürlich so nicht möglich ist. Allerdings wird meine Partnerin ja ihre Unterschrift in der Botschaft abgeben müssen. Dann kann ich als entweder den Antrag mit meiner Unterschrift darauf beglaubigen lassen, den Vordruck aus dem Link verwenden oder zum Notar gehen und eine Erklärung verfassen. |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von Aras am 27.02.2024 um 22:56:50
Es ist nur ein Vordruck. Du kannst es nach belieben ändern. Kannst an der Stelle vom zweiten Sorgeberechtigten auch einfach durchstreichen.
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Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von ABC27 am 07.03.2024 um 21:37:43 Aras schrieb am 27.02.2024 um 22:56:50:
Hat soweit geklappt. Danke. Ist es wirklich so das Termine für das Visum für Familienzusammenführung so selten sind? Meine Partnerin und ich schauen täglich ob es freie Termin gibt und haben sogar ne Agentur angeheuert um für uns Ausschau zu halten bzw. für uns zu buchen. Aber bisher keinen freien Termin entdeckt. |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von lottchen am 07.03.2024 um 22:11:22 ABC27 schrieb am 11.01.2024 um 19:48:31:
ABC27 schrieb am 07.03.2024 um 21:37:43:
Na wie nun? Ich dachte der Antrag ist bereits abgegeben? Über was kommuniziert ihr denn mit der Botschaft wenn es noch gar keinen Antrag gibt? |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von reinhard am 07.03.2024 um 22:16:10
Der bearbeitete Antrag ist der zur Zustimmung zur Vaterschaftsankennung.
Der erhoffte Termin ist der für den Visumantrag. Erst muss das Kind ja Deutsch sein. Dann beantragt die Mutter das Visum. |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von ABC27 am 08.03.2024 um 12:39:27 reinhard schrieb am 07.03.2024 um 22:16:10:
Genau. Wir haben jetzt am 25. März einen Termin für den Reisepass unserer Tochter. Aber für das nationale Visum für meine Partnerin haben wir noch keinen Termin. Für die Vaterschaftsanerkennung haben wir damals einen Termin von der Botschaft über Email bekommen. Den Termin für den Reisepass mussten wir online über ein Terminvergabesystem buchen. Das gleiche gilt für die nationale Visum meiner Partnerin. Aber es sind nie Termine Frau für das nationale Visum frei ..... |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von reinhard am 08.03.2024 um 12:50:59
Aber sie kann den Visumantrag ausfüllen, die Passfotos besorgen und alles zum Pass-Termin mitnehmen. Vielleicht sind sie ja nett und nehmen das bei der Gelegenheit gleich an.
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Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von ABC27 am 08.03.2024 um 17:06:34 reinhard schrieb am 08.03.2024 um 12:50:59:
Vielleicht wäre das möglich. Dann müssten wir für den Tag der Termins alles zusammenstellen. Danke für den Vorschlag :). |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von Petersburger am 08.03.2024 um 23:20:20 reinhard schrieb am 08.03.2024 um 12:50:59:
Das hat mit Nettigkeit nichts zu tun. Wenn die Passstelle nicht zeitgleich Visastelle ist, ist sie für so etwas nicht zuständig. Und wenn sie es ist, darf und wird sie angesichts voller Terminlisten für Visa bei dem Erfordernis eines Termins bleiben. Sonst führt sie das System ja selbst ad absurdum. |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von roseforest am 09.03.2024 um 02:17:32
@petersburger und was wäre die Alternative?
Beschwere beim AA? Es kann ja nicht sein dass es "glück" ist dass das jeweilige AV gut aufgestellt ist oder ? Z.b. in Manila bekommt man innerhalb 2-3 Monaten einen Termin und kann es sofort buchen |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von Petersburger am 09.03.2024 um 10:37:11 roseforest schrieb am 09.03.2024 um 02:17:32:
Abläufe werden nicht nach Lust und Laune festgelegt. Zuständigkeiten auch nicht. Langer Terminvorlauf hat meist damit zu tun, dass die räumliche und personelle Ausstattung dem gestiegenen Kundenaufkommen und/oder den umfangreicher gewordenen Abläufen nicht mehr entspricht. Jetzt will mir doch sicher niemand erzählen, dass das ein Problem nur der AV ist, dass es in Deutschland vor allem in großen Städten nicht längere/ewige Wartezeiten auf elementare Behördendienstleistungen gibt? Sobald es einen solche Diskrepanz zwischen Angebot und Nachfrage gibt, kann man sich nur noch an die Regeln halten, will man nicht ersaufen in den "Ausnahmen". Denn die sprechen sich schnell 'rum. Es gibt also keine Alternative. Beim AA beschweren ist zwar eine Möglichkeit. Hat man aber schnell Bedarf, bringt die auch bloß nichts, denn einen eklatanten Mangel abzustellen kostet richtig Zeit und richtig Geld. Man muss ja nicht nur einen ausgebildeten Mitarbeiter haben und hinschicken, sondern der muss auch einen Arbeitsplatz haben und zusätzliche Antrage müssen auch räumlich angenommen werden können. |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von roseforest am 10.03.2024 um 18:15:48
@petersburger. Ja es gibt aber auch Ausnahmen.
Schau mal hier im Ruhrgebiet Bochum oder Dortmund. Für z.b. Reisepass gibt es fast immer sogar Tag gleiche Termine . Es scheint ja doch zu funktionieren wenn man will. Zudem kann ich in D ggf einen Untätigkeitsklage oder einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht ggf. Stellen. Dass hier die AV sinngemäß sagt "wir haben einen Online Terminkalender aber es gibt keine Termine " Und man keine Alternative haben soll dazu wundert mich schon sehr. Zudem wenn der TE jetzt eine Agentur beauftragt die im Zweifel jede halbe Stunde reinschauen ob es neue Termine gibt ist für den "otto normal " Antragssteller der - wie ja auch von diversen AVs empfohlen wird keine "unseriöse Agentur" zu beauftragen noch schlechter. . Die EBH meiner Stadt z.b. schreibt klar zb. "Am 28. märz werden neue Termine für April freigegeben zusätzlich ein kleines Kontingent jeden Montag".. dann weiss man bescheid was Sache ist. Für Au pair Visa schreibt diese AV hier Wartezeit über ein Jahr mit Warteliste. Wer würde denn da eine Au pair aus diesem Land holen da habe ich schon das Gefühl dass versucht wird abzublocken . |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von Petersburger am 10.03.2024 um 19:17:48
Du willst doch nicht die alte Diskussion über Un-/Sinn oder Un-/Zumutbarkeit hier wieder führen?
Ich hätte mich gar nicht geäußert, wenn nicht der TS nach reinhards Beitrag eine Hoffnung bekam, für die es verschwindend wenig Grund gibt. Schon deshalb, weil in visumpflichtigen Ländern die Dienstleistungen für Deutsche (Passstelle) und für Ausländer (Visa) wohl fast immer organisatorisch und wohl auch räumlich getrennt sind. Damit wäre eine solche "Nettigkeit" noch nicht mal ohne Aufwand machbar. |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von ABC27 am 10.03.2024 um 21:13:15 roseforest schrieb am 10.03.2024 um 18:15:48:
Die Warnung das Agenturen keine speziellen oder besonderen Zugang zu den Terminen haben. Diese Agentur hat schon ihrem Bruder geholfen bei einem Termin für ein nationales Visum für Frankreich zu bekommen. Ohne jetzt Details zu nennen. Meine Partnerin und Ich schauen immer wieder rein ob es einen Termin gibt. Aber es gibt nie freie Termine. Die Agentur ist nur eine Möglichkeit unsere Chancen zu erhöhen. Die Agentur meinte sogar, dass viele einen Termin möchten und wir auf einer Warteliste sind. roseforest schrieb am 10.03.2024 um 18:15:48:
Einen Eilantrag für ein nationales Visum oder wie darf ich das verstehen? Ich dachte das kann man nur nach einer Ablehnung machen. |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von ABC27 am 03.04.2024 um 07:56:59
Zwischenstand:
Ich habe mit der Botschaft über E-Mail kommuniziert. Leider ist es so, dass sie regelmäßig ausgebucht sind und wir es weiter probieren sollen/müssen. Heute Morgen habe ich von meiner Partnerin Nachrichten bekommen, dass die Agentur sie um Mitternacht angerufen hat, weil es freie Termin gibt. Aber leider waren wir zu spät. Meine Partnerin hat mir sogar Screenshots von den freien Termin(en) geschickt. Es waren insgesamt 3 Termin für einen einzigen Tag und 2 davon waren schon belegt. Gestern um ca. 22 Uhr habe ich selbst nochmal nach freien Terminen geschaut. Es war nichts zu sehen. Ich finde das ist ein unzumutbarer Zustand. Um Mitternacht exakt 3 Termin für Ende Mai freizuschalten und diese sind dann innerhalb von Minuten ausgebucht. Ein Glück das wir die Agentur bezahlt haben. Um Mitternacht hätten von uns keiner kontrolliert. Aber das es nur exakt 3 Termin für Ende Mai gibt ist schon ein Witz. Wenn das so weitergeht, dann wird meine Tochter 6 Jahre oder älter sein, wenn sie nach Deutschland kommt. Klar braucht meine Tochter kein Visum, aber so ein kleines Kind/Baby für längere Zeit von der Mutter zu trennen ist im Moment unvorstellbar. |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von ABC27 am 10.04.2024 um 22:48:57
Mittlerweile haben wir endlich einen Termin.
Eine kleine Frage hätte ich noch, die ich mir so selbst nicht beantworten konnte. Ich habe es weder hier im Forum noch auf der Seite der Botschaft gefunden. Wird beim Nationalen Visum der Reisepass meiner Partnerin eingezogen und behalten bis das nationale Visum genehmigt wird (Ich gehe mal nicht von einer Ablehnung aus)? Wir wollen einen kleinen Besuch ihrerseits planen, solange wir auf das nationale Visum warten und sie meint, dass ihr Reisepass dann bei der Botschaft sein und bleiben wird. Das wäre dann nicht möglich. |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von Aras am 10.04.2024 um 23:51:29
So ein Verfahren zur Familienzusammenführung dauert auch etwas länger als die Erteilung eines Schengenvisums. Wahrscheinlich wird ein Stempel auf eine freie Seite des Passes angebracht, dass die Antragstellung dokumentiert. Den Pass könnte sie also dann zurück bekommen. Aber ob sie ein Schengenvisum bekommen könnte?
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Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von Aras am 11.04.2024 um 12:27:24
Weil du mich per PN um weitere Erläuterungen gebeten hast:
Das Schengenvisum wird nur bei Rückkehrbereitschaft erteilt. Durch den Antrag auf Erteilung des D-Visums hat sie aber schon zu erkennen gegeben, dass sie nicht zurückkehren will. Also da müssten schon sehr gewichtige Gründe dafür sprechen, dass sie zurückkehrt. Aber versuchen kannst du es. Das Visum kann sie zu ja zumindest kostenlos beantragen, § 46 Abs. 1 S. 2 AufenthV. |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von Fred Dust am 11.04.2024 um 15:33:23
Wäre das gewichtige Argument nicht, 1. dass sie das D-Visum nur erhält, wenn sie im Heimatland ist, aber in Deutschland nach Überschreitung der Schengen-Frist illegal hier wäre, ausgewiesen würde und ne Einreisesperre erhielte und damit für viele Jahre keine Möglichkeit hätte, in Deutschland für das Kind zu sorgen? Dass nur ein dummer Mensch so den LEGALEN aAUfenthalt in Deutshcland gefärden würde?
und 2. dass das DEUTSCHE Kind Anrecht nicht nur SOFORT auf Vater hat, sondern elementares Kindeswohl aauch die Anwesenheit der Mutter ist und diese Familien-Gemeinschaft bis zur Erteilung des Visums für die Mutter durch das Schengen-Visum für sie im Kindeswohl des DEUTSCHEN Kindes liegt? |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von Petersburger am 11.04.2024 um 17:42:35 Aras schrieb am 11.04.2024 um 12:27:24:
Gegenargument: Durch den D-Visum-Antrag hat sie zu erkennen gegeben, dass sie sich an die deutsche Rechtsordnung halten will und den korrekten Weg gehen will. Wieso kann das dann bei Visumpflichtigen als schlagendes Argument gegen eine Rückkehrbereitschaft sprechen, bei nicht Visumpflichtigen aber nicht. Ein pauschales Gleichsetzen z.B. von "Hat Familie in D" mit "Wird wohl nicht zurückkehren" würde dann z.B. Deutschverheirateten Schengenvisa geradezu verschließen. Das kann wirklich nicht für jeden Fall der richtige Denk-Ansatz sein. |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von roseforest am 11.04.2024 um 18:00:52
Meine damals noch Verlobte hatte auch 90 Tage Schengen Visum bekommen als die Urkundenprüfung für das Heiratsvisum lief, was die Botschaft ja wusste. Wir hatten genau wie Petersburger argumentiert nämlich dass sie ja für das Heiratsvisum zurück muss. Hat zumindest bei uns geklappt :)
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Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von ABC27 am 14.04.2024 um 18:31:29 roseforest schrieb am 11.04.2024 um 18:00:52:
Habt ihr das damals explizit ins Einladungsschreiben für das Besuchervisum reingeschrieben? Sorry, dass ich so lange nicht Online war. Aber unsere Tochter ist an Malaria erkrankt. Sie wurde behandelt und alles ist gut. Aber daher hatte ich die letzten Tage andere Dinge im Kopf. Die Botschaft hat ein bisschen ihre Webseite umgebaut. Meine Partnerin hat jetzt endlich im Juni einen Termin. Ich habe mir gerade das Antragsformular und mir sind ein paar Dinge aufgefallen. Es wird nach dem Lebensunterhalt gefragt. Klar werde ich Moment die Person sein, die ihren Lebensunterhalt gewährleisten muss. Eine Verpflichtungserklärung scheint nicht ein Muss zu sein, aber ich denke es ist sicher gut, wenn ich eine mache. Es wird auch nach einer Krankenversicherung gefragt, die aber optional ist. Es ist schon gedacht das ich für sie eine Krankenversicherung abschließen werde. Ich will nicht alles privat zahlen müssen. Aber ich muss doch jetzt für das nationale Visum nicht auf Teufel komm raus jetzt schon eine abschließen, oder? Die Straße könnte ein Problem sein. Sie wohnt in einer umbenannten Nebenstraße ohne Hausnummern. Aber solche Fälle sollten der Botschaft bekannt sein. |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von reinhard am 14.04.2024 um 18:39:14
In dem Formular wird sehr viel gefragt. Einiges ist nur für das Visum zum Studium wichtig, anderes nur für die Heirat mit einem Ausländer, anderes nur für ein Au-Pair.
Mach Dir nicht zu viele Gedanken. Den Lebensunterhalt gewährleistest Du oder das Jobcenter. Krankenversicherung für die Reise, dann wird sie in Deine aufgenommen oder übers Jobcenter versichert – ist für die Entscheidung über das Visum nicht relevant. |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von ABC27 am 14.04.2024 um 20:46:13 reinhard schrieb am 14.04.2024 um 18:39:14:
Da wir nicht verheiratet sind, kann sie nicht einfach in meine Krankenversicherung kommen. Ich müsste separat für sie zahlen. Nicht viele Gedanken machen ist nicht so einfach. Wir haben jetzt so lange auf den Termin gewartet und natürlich wollen wir keine Fehler machen, die zu einer Ablehnung führen könnten. |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von lottchen am 15.04.2024 um 09:20:43
Als Mutter eines deutschen Kindes ist sie über das Kind krankenversichert soweit ich weiß.
ABC27 schrieb am 14.04.2024 um 18:31:29:
Warum solltest Du das tun wenn es nicht sein muss? Sie kommt als Mutter eines deutschen Kindes. Und bis Vollendung des 3.Lebensjahres des Kindes bist Du ihr unterhaltspflichtig wenn Du leistungsfähig bist. Wenn nicht übernimmt das das Jobcenter. Außerdem kann sie doch ihren LU auch selber verdienen. |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von Petersburger am 15.04.2024 um 16:21:27 lottchen schrieb am 15.04.2024 um 09:20:43:
Welche eigene Versicherung hat das Kind, in die die Mutter mit aufgenommen werden könnte? |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von Aras am 15.04.2024 um 16:25:12
So etwas haben wir in Deutschland nicht. § 10 SGB V
|
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von roseforest am 15.04.2024 um 18:13:27
In dem Einladungsschreiben haben wir nur geschrieben "ich lade hiermit meine Philippinische Verlobte für 3 Monate nach Deutschland ein, da die Urkundenprüfung so lange dauert und wie gerne den Sommer zusammen in Deutschland verbringen möchten ".
Das ist aber keine Garantie - war aber halt die Wahrheit :). Wenn das Schengen Visum abgelehnt wird kannst eh nicht viel machen ... Zur KV: wenn du in der GKV bist , ist das Kind dann familienversichert. Die Mutter aber nicht - sie muss sich nach Einreise selber versichern. Das einfachste wäre natürlich sie sucht sich einen Job über Minijob Basis .. Hat aber für das Visum mE erstmal nix zu tun . Nur die Ausländerbehörde wird nach Einreise dann für die AT Erteilung einen KV Nachweis sehen wollen. Was deine Idee mit der VE (für die Mutter?) soll erschießt sich für mich jetzt nicht. Aber wenn du sowieso bereit bist zur Not finanziell für das Kind und sie aufzukommen - warum nicht. Dann wird allerdings die Mutter 5 Jahre lang keinerlei Sozialleistungen bekommen - bzw die müsstest du dann wegen der VE alle zurück zahlen. |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von ABC27 am 15.04.2024 um 19:41:40 lottchen schrieb am 15.04.2024 um 09:20:43:
Selbst verdienen? Im Moment kann sie noch kein deutsch. Gelernt hat sie den Beruf Vorschullehrerin. Ob sie ohne Deutsch Kenntnisse einfach so selbst ihren LU verdienen kann, wage ich zu bezweifeln. Petersburger schrieb am 15.04.2024 um 16:21:27:
Genau. Deswegen habe ich schon etwas recherchiert. Ich kann ja meine Tochter über mich versichern lassen. Aber meine meine Tochter kann ich ja über meine Krankenversicherung versichern lassen. reinhard schrieb am 14.04.2024 um 18:39:14:
Nicht das ich etwas falsch verstehe. Meinst du mit der Reise nur den Flug? roseforest schrieb am 15.04.2024 um 18:13:27:
Das heißt für das Visum selbst ist eine Krankenversicherung nicht notwendig, aber für die AE wird sie dann eine Krankenversicherung brauchen. roseforest schrieb am 15.04.2024 um 18:13:27:
5 Jahre lang keine Sozialleistungen sind heftig. Im Formular wird explizit gefragt, wie der LU bestritten wird. Jetzt weiß ich ehrlich gesagt nicht, was meine Partnerin und ich dort eintragen sollen. Bin etwas verwirrt. Ich hänge mal ein Screenshots aus dem Fragebogen an. |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von Petersburger am 15.04.2024 um 19:54:53 ABC27 schrieb am 15.04.2024 um 19:41:40:
Nichts. Explizit keine Information. Beim Familiennachzug zum deutschen Kind ist diese Frage für die Entscheidung irrelevant, deswegen ist auch keine Antwort nötig. Und ich würde auch nicht sachlich auf die Frage antworten, wenn irgendwer auf einer Antwort bestehen sollte, sondern so antworten wie oben: Das ist nicht entscheidungserheblich. |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von roseforest am 16.04.2024 um 03:43:11
Deswegen meinte ich das ja mit dem 5 Jahren ...
Was Petersburger schreibt kannst du ruhig glauben das ist mE der beste hier 👍 Du musst mal überlegen - habe mich letztens erst aufgrund eines Falles informiert...keine Rechtsschutzversicherung bezahlt diesem Case Ausländerrecht .. aber hier gibt es kostenlose Tipps die wirklich gut sind 👍 |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von ABC27 am 16.04.2024 um 19:12:04
Ich bin wirklich dankbar für eure Hilfe :).
Dann lasse ich das mit der Verpflichtungserklärung und normalen Krankenversicherung. Die Krankenkasse meinte, dass die Reisekrankenversicherung eine Laufzeit von mindestens 3 Wochen haben muss. Sobald meine Partnerin hier ist, werde ich sie dann bei meiner Krankenkasse privat versichern. Gesetzlich sei so nicht möglich. |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von roseforest am 16.04.2024 um 19:58:21
Ich verstehe nicht ganz wer sagt hier was ?
Wie ich verstehe bist du privat KV versichert ? Oder nicht ? Und natürlich kann sie einfach eine Arbeit aufnehmen. Über Minijob Basis . Dann ist sie sofort in der GKV . Erzähle man wer genau hat dir was erzählt? |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von DerRalf am 17.04.2024 um 09:18:19 roseforest schrieb am 16.04.2024 um 19:58:21:
Wirklich? Bei einem Minijob ist man nicht sozialversicherungspflichtig. Als mein Mann hierher kam und einen Minijob machte, blieb er noch immer über mich Familienversichert. Es muss also schon mehr als ein Minijob sein. Oder übersehe ich da was? |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von roseforest am 17.04.2024 um 10:07:14
Ja mit über meinte ich mehr als Minijob. Sorry war evtl undeutlich.
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Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von ABC27 am 17.04.2024 um 19:10:26 roseforest schrieb am 16.04.2024 um 19:58:21:
Ich hab mit meiner Krankenkasse nochmal gesprochen. Das Resultat war: - Sie braucht eine Reisekrankenversicherung für mehrere Monate. Diese sollte so lange gültig sein, bis sie den Aufenthaltstitel hat. - Da ich gesetzlich bei der IKK krankenversichert bin, kann ich sie dort auch krankenversichern. Die Aussage das es nicht möglich ist, hat die KK nur gesagt, weil damals noch die VE im Raum stand. - Damit ich sie bei meiner Krankenkasse versichern kann, muss das nationale Visum mindestens 12 Monate gültig sein. Das heißt wir kreuzen im Formular/Antrag nicht an, dass sie eine Krankenversicherung hat. Der Tooltip sagt es muss eine Krankenversicherung sein, die über eine Reisekrankenversicherung (bis zu 90 Tage) hinaus geht. Sobald meine Partnerin dann hier ist bzw. das nationale Visum hat, werde ich sie dann bei meiner Krankenkasse gesetzlich versichern lassen. Noch eine Kleinigkeit. Es wird auch nach dem Aufenthaltsstatus des Kindes bzw. deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes gefragt. Muss beides dargelegt werden oder nur eins von beiden. Wenn ich die Webseite auf englisch stelle steht "oder". Meine Partnerin und Ich können natürlich beides abgeben. |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von Petersburger am 17.04.2024 um 19:44:23 ABC27 schrieb am 17.04.2024 um 19:10:26:
Typische Aussage ohne Basis. 1. Für die Erteilung eines AT nach § 28 - wie hier "zum deutschen Kind" - ist der Lebensunterhalt irrelevant. KV gehört zum LU. Ist also für die Visumerteilung irrelevant. 2. Wer ein nationales Visum hat, besitzt einen Aufenthaltstitel. Bei Einreise zur Wohnsitznahme ist er sofort im vollen Umfang versicherungspflichtig in der KV. Mithin ist die zitierte Auskunft Unfug. Was aber nicht heißt, dass der Erwerb einer RKV Unfug ist - wenn es denn eine ist, die nicht nur bei Kurzaufenthalten zahlt. Genauso gut kann man aber auch gleich eine Vollversicherung abschließen, die ab Tag der Einreise gilt. |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von T.P.2013 am 18.04.2024 um 00:33:15 roseforest schrieb am 15.04.2024 um 18:13:27:
Warum nicht? Grundsätzlich nicht, wenn man unnötige Verpflichtungen eingeht, deren Implikationen man überhaupt nicht für jeden denkbaren Fall überschauen kann. Die VE ist nicht erforderlich und sollte daher auch nicht unnötigerweise abgegeben werden. |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von ABC27 am 20.04.2024 um 18:13:59 Petersburger schrieb am 17.04.2024 um 19:44:23:
Und ich dachte die Krankenkasse hätte ne Ahnung... Danke für all eure Antworten und Hilfen :). |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von ABC27 am 09.05.2024 um 17:16:45
1)
Nationale Visa sind im Normalfall 90 Tage gültig bzw. bis ein Maximum von einem Jahr. Die Botschaft gibt an, dass das Verfahren 3 bis 6 Monate brauchen kann/wird. In Antrag selbst muss man die Dauer des Aufenthalts angeben. Meine Partnerin meinte wir sollten ab den Termin bei der Botschaft +3 Monate angeben. Falls es kürzer dauern sollte, dass wir dann wegen ihrem Kommen nicht extra warten müssen. Jetzt stellts sich die Frage, ob wir uns etwas verbauen, wenn wir es wirklich so machen und das Verfahren länger dauert und das Visum dann ab dem Tag im Antrag gilt. Nicht das wir dann hier in Deutschland unter Zeitdruck sind wegen der Aufenthaltsgenehmigung bei den lokalen Behörden, weil ihr Visum dann bald abläuft. Ich hoffe man kann meinen Gedankengang folgen. Oder ist diese Sorge eher unbegründet? 2) Für die Familienzusammenführung wird laut der Webseite der Botschaft, grob gesagt, nur der Antrag in 2facher Ausführung, gültigen Reisepass, 2 Passfotos, 2 Erklärungen über wahrheitsgetreue und vollständige Angaben, Geburtsurkunde des Kindes, Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes und ein Sorgerechtsnachweis verlangt. Es steht auch, dass man keine Unterlagen unaufgefordert abgeben bzw. mitbringen soll. Für mich klingen die geforderten Dokumente etwas mager (aus der Sicht der Botschaft). Mache ich mir vielleicht zu viele Gedanken? Übersehe ich benötigte Dokumente? |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von Aras am 09.05.2024 um 17:53:49
Zu 1.
Muss man das Videx Formular nutzen? Oder ist es ein klassisches Formular, dass man händisch ausfüllt? Weil dann würde ich einfach "zeitnah" reinschreiben. Wenn ihr Visum ablaufen sollte und ihr beim lokalen Ausländeramt noch keinen Vorsprache Termin hattet, dann stellt ihr den Antrag schriftlich und wirft es in einem Briefumschlag in den Nachtbriefkasten eurer kreisfreien Stadt/Landkreis. Zu 2. https://kampala.diplo.de/ug-de/service/-/2635472?openAccordionId=item-2651370-2-panel Zitat:
Gab es schon eine Urkundenüberprüfung für den Reisepass des Kindes? |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von ABC27 am 09.05.2024 um 18:16:27 Aras schrieb am 09.05.2024 um 17:53:49:
Es wird explizit darauf verlinkt und in einer E-Mail von der Botschaft meinte die Frau von der Botschaft, dass wir es schon verwenden sollte. Es hat einen BarCode, was die Botschaft einfach einscannen kann. Das Feld auf Videx erlaubt nur ein gültiges Datum. Nur das "Bis"-Feld darf ein Text sein. Aras schrieb am 09.05.2024 um 17:53:49:
Warum sollte der deutsche Reisepass des Kindes, den die Botschaft selbst ausgestellt hat, geprüft werden :o? Anfang Juni hat meine Partnerin den (ersten) Termin für ihr Visum und gibt natürlich alle benötigten Dokumente ab. Auf der Seite der Botschaft steht, dass eine Urkundenprüfung womöglich erforderlich sein wird. Aber solange das aus unserer Sicht nicht klar ist, macht es ja keinen Sinn auch die Dokumente für eine Urkundenprüfung gleich mit abzugeben. Oder sehe ich das falsch? |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von Aras am 09.05.2024 um 18:20:52
Zu 1.
Dann einen nachvollziehbaren Termin eingeben und dann bei der Vorsprache eben sagen, dass man so früh wie möglich Einreisen will. Zu. 2. ABC27 schrieb am 09.05.2024 um 18:16:27:
Dann lass es mich nochmal neu formulieren: Gab es im Rahmen der Erteilung des Reisepasses für das deutsche Kind bzw. bei der vorgelagerten Vaterschaftsanerkennung eine Urkundenüberprüfung der mütterlichen Urkunden zur Klärung der mütterlichen Identität, sodass man nun im nationalen Visaverfahren darauf zurückgreifen kann? |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von ABC27 am 09.05.2024 um 18:22:57 Aras schrieb am 09.05.2024 um 18:20:52:
Weder bei der Vaterschaftsanerkennung noch beim Antrag auf den deutschen Reisepass unserer Tochter, gab es einen Urkundenprüfung. Meine Partnerin hat den deutschen Reisepass unserer Tochter vor 1 Woche bei der Botschaft abgeholt. |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von Aras am 09.05.2024 um 18:39:49
Erstmal sind die Dokumente die ich dort zitiert habe wohl falsch. Da steht "Zusammenführung mit einem Kind" und nicht "zu einem Kind".
Wenn es noch keine Urkundenüberprüfung gab, dann würde ich trotzdem im Vorfeld Unterlagen beschaffen. Hierbei würde ich mich an der Liste für die "Zusammenführung mit Ehegatten/Lebenspartner" orientieren. Also: Zitat:
Das was ich durchgestrichen habe ist offensichtlich nicht notwendig. Das sollte sie vorbereiten und die Gebühr von 2 Mio. UGX auch haben. Kann ja sein, dass die Botschaft sagt, das sei nicht notwendig. Aber wenn nicht, dann wird keine Zeit verschwendet, weil ihr die Urkunden nachreichen müsst. |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von ABC27 am 06.06.2024 um 17:13:18
Kleines Update:
Meine Partnerin war gestern bei der Botschaft. Es lief alles ohne Probleme ab. Eine Dokumentenprüfung ist Stand jetzt nicht notwendig und es wurden auch keine Dokumente bzw. Gebühren dafür einbehalten/eingefordert. Meine Partnerin hat auch ihren Reisepass behalten, nachdem sie erwähnt hat, dass sie einen Kurzbesuch bei mir machen möchte, damit wir gemeinsam den Geburtstag unserer Tochter feiern können. |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von Aras am 06.06.2024 um 21:27:03
Da die Krankenversicherungsfrage hier nur halbwegs beantwortet ist:
Die Mutter unterliegt der Krankenversicherungspflicht aus § 5 Abs. 11 SGB V, wenn die AE ohne Verpflichtung zur Lebensunterhaltsicherung gem. § 5 Abs. 1 Nr 1 AufenthG erteilt wird und mehr als 12 Monate gültig ist. Die Mutter eines Deutschen erhält eine AE gem. § 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG. Von der Lebensunterhaltsicherung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG wird gem. § 28 Abs. 1 S.2 AufenthG abgesehen. Wichtig ist dann aber beim Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde ausdrücklich für 3 Jahre Gültigkeit anzugeben. Bzw. bei der "Bestellbestätigung" der Aufenthaltserlaubnis zu schauen, dass die Aufenthaltserlaubnis mehr als 12 Monate gültig ist. Wenn nicht auf drei Jahre bestehen, ggf. zum Teamleiter eskalieren etc.. Man sollte die Sachbearbeiter bei der Antragsstellung ggf. um ein formloses Schreiben bitten, worin die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gem. § 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG ohne Verpflichtung zur Lebensunterhaltsicherung mit einer Gültigkeit von 3 Jahren erklärt wird, damit man dann direkt zur GKV gehen kann und die Mutter direkt in die freiwillige Krankenversicherung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 7 SGB V aufnehmen lassen kann. |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von ABC27 am 09.06.2024 um 17:58:27 Aras schrieb am 06.06.2024 um 21:27:03:
Vielen Dank für die genauen Informationen. |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von ABC27 am 02.08.2024 um 21:35:15
Nachdem die Ausländerbehörde vor ca. 3 Wochen mit mir Kontakt aufnahm und nach Dingen wie Visazeitstempel, gemeinsame Bilder, Statement etc. gefragt hat, hat die deutsche Botschaft sich heute gemeldet.
Sie sind mit der Visabearbeitung fast durch. Sie möchten einen beabsichtigtes(engl. intended) Reisedatum wissen und gleichzeitig eine Incoming Reiseversicherung, die ab diesem Reisedatum und 3 Monate gültig ist, sehen/haben. Meine Partnerin und Ich freuen uns so sehr ;D. Es ging alles so schnell. Wir müssen das Reisedatum etwas verschieben, als im Visaformular ursprünglich angegeben. Wir dachten es dauert länger und haben daher einen Deutschkurs für sie gebucht, der 4 Wochen dauert. |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von ABC27 am 01.09.2024 um 15:55:16
Hallo zusammen,
ich schaue mir gerade die benötigten Dokumente, die die Stadt Stuttgart für die AE möchte, durch. Dort steht auch, dass A1 notwendig ist. Meine Partnerin macht momentan einen Deutschkurs für A1 in Uganda. Sie wird am 3. Oktober in Deutschland ankommen. Die Prüfung wird allerdings zeitlich nicht klappen. Ist für die AE selbst wirklich A1 notwendig? Für das Visum selbst war es nicht notwendig :o. |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von uwe1122 am 01.09.2024 um 16:02:33 ABC27 schrieb am 01.09.2024 um 15:55:16:
Ja ,ist es ,denn es ist ja ein Visum zum Zweck des Daueraufenthalts. Was bei einem Besuchs oder Touri Visum nicht nötig ist. |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von ABC27 am 01.09.2024 um 16:14:15 uwe1122 schrieb am 01.09.2024 um 16:02:33:
Sie sollte nach ihrer Ankunft so schnell wie möglich die Prüfung zu A1 machen? Was ist wenn dies auf Anhieb nicht klappt und länger dauern sollte? |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von Aras am 01.09.2024 um 16:43:00
Für die AE zur Personenfürsorge eines deutschen Kindes benötigt man kein A1. Steht so in § 28 Abs. 1 S. 2 AufenthG
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Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von roseforest am 01.09.2024 um 16:52:07
@aras richtig. Außerdem warum bucht ihr denn Kurse ?! Sie soll nach Einreise einfach den Integratiosnkurs machen .
Zuzug zu Deutschen Kind ist quasi der "Joker". Bzgl Sprachnachweis @uwe1123 bitte schreibe keine falschen Antworten. Es geht hier um eine Familie !! |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von uwe1122 am 01.09.2024 um 16:57:46 roseforest schrieb am 01.09.2024 um 16:52:07:
Sorry ,stimmt natürlich,war keine Absicht.Sondern Leseschwäche meinerseits |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von ABC27 am 02.09.2024 um 20:47:12 roseforest schrieb am 01.09.2024 um 16:52:07:
Vielen Dank für die Antworten. Ich bin erleichtert. Sie macht einen Sprachkurs, um sich etwas vorzubereiten und auch die Zeit totzuschlagen. Im Moment ist unsere kleine in dem Alter, wo sie nicht permanent ihre Mutter braucht und sie möchte auch etwas außer Haus kommen und sich weiterbilden. Die Stadt Stuttgart fragt in der Liste der benötigten Dokumente für eine AE auch nach einem Nachweis für den LU. Es wird auch nach Wohnraumnachweis, Mietvertrag, KV, Arbeits‐ und Verdienstbescheinigung gefragt. https://www.stuttgart.de/organigramm/leistungen/aufenthaltserlaubnis-fuer-familiennachzug-beantragen.php LU sollte ja unserem Fall nicht relevant sein, wie ich aus früheren Antworten lesen kann. Diese Liste ist schon sehr allgemein gehalten. Ich möchte nicht, dass ich und meine Partnerin zu einem Termin mit unvollständigen Unterlagen gehen. Es gibt den entsprechenden Hinweis, dass nur Anträge mit vollständigen Unterlagen bearbeiten werden können. |
Titel: Re: Deutsches Kind und ausländische Mutter Beitrag von Petersburger am 04.09.2024 um 19:38:35 ABC27 schrieb am 02.09.2024 um 20:47:12:
Weil die verlinkte Seite für alle Fälle von Familiennachzug geschrieben wurde. Dort steht auch eine Menge der in § 29 AufenthG aufgeführten allgemeinen Dinge für den Nachzug zu Ausländern, die für AE nach § 28 einfach keine Rolle spielen. Wer streitlustig und durchsetzungsfähig ist, geht nur mit den einzigen für die Erteilung einer AE zur Ausübung der Personensorge für ein deutsches Kind erforderlichen Unterlagen hin: Geburtsurkunde und Nachweis der deutschen StAng des Kindes. Höchstens noch Meldebescheinigung von Mutter und Kind. Wer weniger streiten will, nimmt alles aus der Liste mit, was er in der Schublade liegen hat. Das geht los mit dem Mietvertrag, der ja vorhanden sein sollte. Extra Wege würde ich nicht gehen um irgendwas zu beschaffen. ABC27 schrieb am 02.09.2024 um 20:47:12:
Das ist völlig korrekt. Wie soll man auch eine begründete positive Entscheidung treffen, wenn das Vorliegen der Voraussetzungen nicht nachgewiesen ist. Dazu dann § 82 AufenthG, der den Ausländer verpflichtet, für seinen Antrag günstige Umstände selbst vorzutragen und ggf. zu belegen. Das heißt aber nicht, dass das Fehlen einer Unterlage zu einer mündlichen Ablehnung des Antrags berechtigt. Nichts anderes ist das "Wegschicken". |
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