sisqonrw schrieb am 18.03.2014 um 09:16:34:Kann mir hier denn hier genau jemand sagen wo die genau Quelle ist?
Zunächst steht das in § 51
AufenthG ... Der Lebensunterhalt muss gesichert sein.
Die Berechnung, wann der Lebensunterhalt als gesichert anzusehen ist, ergibt sich dann aus dem
SGB II oder XII. Auch das wurde mehrfach erläutert.
sisqonrw schrieb am 18.03.2014 um 09:16:34:Ich wollte wissen wo es genau steht, wie viel Einkommen man haben muss, um die Bescheinigung bekommen zu können.
Das ist eben von Einzelfall zu Einzelfall unterschiedlich und wird anhand der Regelbeträge nach dem
SGB II oder
SGB XII errechnet.
sisqonrw schrieb am 18.03.2014 um 09:16:34:Wie man sieht, wird einem beim Amt nicht geholfen.
Mehr als die Sachen wiederholen können die halt auch nicht, du hast alle Infos. Dass das nicht die Infos sind, die du gerne hättest, dafür kann das Amt auch nichts. Und dir nochmal und nochmal und nochmal zu sagen, dass das Einkommen deiner Eltern nicht reicht, bringt dir ja auch nichts.