Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 4 ... 6
Thema versenden Drucken
längere Aufenthalt im Ausland (Gelesen: 35.156 mal)
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: längere Aufenthalt im Ausland
Antwort #15 - 03.02.2014 um 12:19:37
 
die VE gibt es nicht online, für die Bescheinigung über das Fortbestehen der AE gibt es sowieso kein bestimmtes Antragformular.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
sisqonrw
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 60

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: längere Aufenthalt im Ausland
Antwort #16 - 10.02.2014 um 09:32:35
 
Hallo,
leider habe ich auf die letzten Fragen keine Antwort erhalten können Griesgrämig
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
sisqonrw
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 60

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: längere Aufenthalt im Ausland
Antwort #17 - 11.02.2014 um 10:09:42
 
Sie möchten auch die Wohnung ganz aufgeben. Und wenn Sie desöffteren in Deutschland sind, möchten sie dann 1-2 Wochen bei einem Kind, dann bei dem anderen und dann noch etwas bei dem letzten Kind.

Ist das OK oder brauchen die eine feste Wohnungung oder reicht eine Meldung bei einem der Kinder?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: längere Aufenthalt im Ausland
Antwort #18 - 11.02.2014 um 10:58:58
 
Wohnraum bei den Kindern reicht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: längere Aufenthalt im Ausland
Antwort #19 - 11.02.2014 um 11:32:10
 
Hi,

warum eigentlich keinen Daueraufenthalt-EG beantragen?

damit koennten die Eltern bis zu 12 Monate in der Tuerkei bleiben.

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1335536942/0
grisu1000 schrieb am 27.04.2012 um 17:22:00:
Bei Aufenthalt in den Ländern, die diese Richtlinie anwenden (Das ist die EU ohne Dänemark und das Vereinigte Königreich), kann man sich bis zu 6 Jahre aufhalten, ohne dass der deutsche DA-EG erlischt, außer man erhält den ausländischen DA-EG. Bei Aufenthalten in anderen Ländern gilt dies für 12 Monate. 



Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: längere Aufenthalt im Ausland
Antwort #20 - 11.02.2014 um 11:33:29
 
maki schrieb am 11.02.2014 um 11:32:10:
warum eigentlich keinen Daueraufenthalt-EG beantragen?


Weil die wirtschaftlichen Voraussetzungen dafür nicht erfüllt sind. Siehe oben.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
sisqonrw
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 60

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: längere Aufenthalt im Ausland
Antwort #21 - 14.02.2014 um 14:40:33
 
Mit Wohnraum meinst du die Ummeldung bei den Kindern oder?

Müssen die Kinder unbedingt ein Haus haben oder reicht auch eine 3 Zimmerwohnung? Die Kinder haben je ein Kind.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
sisqonrw
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 60

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: längere Aufenthalt im Ausland
Antwort #22 - 17.02.2014 um 10:35:08
 
Hallo,

habe eben mit der Ausländerbehörde telefoniert.

Die meinten, dass meine Eltern sich sogar abmelden müssen, weil sich der Lebensmittelpunkt oder ähnliches verlagert/ändert.

Stimmt das, dass man die Bescheinigung nur bekommt, wenn man sich von Deutschland abmeldet?

vielleicht wollen die Eltern in einem Jahr 9 Monate wegbleben und um nächsten Jahr nur 5 Monate. Man kann doch nicht im vorraus sagen im welchen Jahr man wie lange weg ist von hier. Das habe ich nicht so ganz verstanden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
sisqonrw
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 60

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: längere Aufenthalt im Ausland
Antwort #23 - 17.02.2014 um 16:25:52
 
Ich würde mich sehr freuen, wenn du mir bei den letzten 2 Fragen helfen könntest.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: längere Aufenthalt im Ausland
Antwort #24 - 17.02.2014 um 17:07:18
 
sisqonrw schrieb am 14.02.2014 um 14:40:33:
Mit Wohnraum meinst du die Ummeldung bei den Kindern oder?

Ja.

sisqonrw schrieb am 17.02.2014 um 10:35:08:
Stimmt das, dass man die Bescheinigung nur bekommt, wenn man sich von Deutschland abmeldet?

Nein.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
sisqonrw
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 60

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: längere Aufenthalt im Ausland
Antwort #25 - 20.02.2014 um 17:20:12
 
Ich hatte mit dem Beamten gesprochen und der besteht darauf, dass man sich abmeldet. Wie kann ich argumentieren, damit er nicht mehr darauf besteht?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.680

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: längere Aufenthalt im Ausland
Antwort #26 - 20.02.2014 um 18:55:21
 
Haben sie noch ihre Wohnung in D, in der sie auch weiterhin leben?
nein, dann gibt es kein Argument gegen eine Abmeldung.
ja: na dann hast du doch dein Argument.
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
sisqonrw
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 60

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: längere Aufenthalt im Ausland
Antwort #27 - 22.02.2014 um 12:19:29
 
Die wollen die Wohnung u.a. aus finanziellen Gründen aufgeben und dann sich dann auf einen der Kinder ummelden. Muss man sich dann trotzdem abmelden?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.680

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: längere Aufenthalt im Ausland
Antwort #28 - 22.02.2014 um 20:10:40
 
sisqonrw schrieb am 22.02.2014 um 12:19:29:
Muss man sich dann trotzdem abmelden? 

wo leben sie denn?
solange sie bei den Kindern leben: nein
sobald sie ausreisen, weil sie ihren Lebensmittelpunkt im Ausland haben und zu den Kindern nur zum "Urlaub" kommen: ja
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
sisqonrw
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 60

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: längere Aufenthalt im Ausland
Antwort #29 - 24.02.2014 um 09:37:47
 
Das können die doch nicht vorher sagen.

Vielleicht sind die dieses Jahr 5 Monate weg. Nächstes Jahr nur 3 Monate und danach 6 Monate.

Ist es nicht besser, wenn man angemeldet bleibt?

Oder hat es keine Nachteile wenn man sich ganz abmeldet?

Wen muss man alles Bescheid geben bzw. von wo muss man sich überall abmelden?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 4 ... 6
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema