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längere Aufenthalt im Ausland (Gelesen: 34.870 mal)
erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #60 - 29.03.2014 um 20:26:45
 
sisqonrw schrieb am 29.03.2014 um 08:45:34:
wie das ist mit der Krankenversicherung? 


hängt von der Versicherung ab.
DU musst einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen.
WIR können das nicht.
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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sisqonrw
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #61 - 01.04.2014 um 17:56:51
 
ist das bei den gesetzlichen Versicherungen nicht immer gleich?
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #62 - 01.04.2014 um 17:58:38
 
Klar. Aber hier sind nicht unbedingt die Versicherungsexperten, sondern hier im Forum geht es ums Ausländerrecht.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #63 - 01.04.2014 um 18:50:11
 
Hi,

Versicherungsexperten findest Du mit einer hohen Wahrscheinlichkeit hier:
http://vs-24.com/forum/viewforum.php?f=1

Das Problem könnte sein, mögliche ausländer- und versicherungsrechtliche Sachverhalte miteinander zu verknüpfen, so dass für Deinen Einzelfall die korrekte Lösung ermittelt werden kann.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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idleXtreme
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #64 - 16.04.2014 um 03:59:28
 
ich muss schon sagen - feine sache das.
da rackert man sich ein halbes leben lang ab, um eine rente, die nicht ausreicht zu bekommen, soll dann auch noch seine krankenversicherung kündigen und - sollte man wieder in die brd wollen - so freudlich sein und mit einem visum einreisen. wie nett - weil man es ja dann einfach so, ohne weiteres, bekommt.

1.) ich finde nirgendwo eine dahingehende vorschrift, dass man urlaub nicht länger als XX monate machen darf. schon gar nicht, wenn man sich - siehe oben - zu tode geschuftet hat.

2.) wer was will, soll sich halt schriftlich melden - bei der zustellungsbevollmächtigten person. können die kinder sein oder ein anwalt - nachsendeantrag bei der post klarmachen.

3.) der lebensmittelpunkt bleibt - ganz klar - eindeutig an dem ort, wo die familie ist. zwischen eltern und ihren kindern ist es zusätzlich noch so, dass sie ihren lebensmittelpunkt grundsätzlich beieinander sehen dürfen, selbst wenn die eine partei noch nie an dem ort, an dem die andere partei lebt war.

Änderung:
Folgepost:

T.P.2013 schrieb am 13.03.2014 um 22:18:25:
Hi,

mindestens einen Hinweis gibt es schon: Die im Pass vorhandenen türkischen Grenzkontrollstempel. Sollte man im Hinterkopf behalten.

Gruß


einerseits ja, andererseits ist es bei einem aufenthaltstitel nicht so, dass er an der grenze annuliert und die einreise verweigert werden darf. es bedarf eines aufenthaltsgenehmigunsentzugsverfahrens. was ja erstmal in's rollen gebracht werden muss. mit etwas glück - je nach dem, wie gross die gemeinde ist -  beansprucht dies genau den zeitlichen rahmen, durch den der "lebensmittelpunkt" - auch aus behördlicher sicht - wiederhergestellt ist, so dass man die argumentation oben nicht zur anwendung kommen zu lassen braucht.
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« Zuletzt geändert: 16.04.2014 um 06:55:20 von Mick » 
Grund: Folgepost angehängt. 

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reinhard
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Antwort #65 - 16.04.2014 um 14:51:07
 
idleXtreme schrieb am 16.04.2014 um 03:59:28:
1.) ich finde nirgendwo eine dahingehende vorschrift, dass man urlaub nicht länger als XX monate machen darf. schon gar nicht, wenn man sich - siehe oben - zu tode geschuftet hat.


Eine AE erlischt, wenn man länger als sechs Monate weg ist.
Sie erlischt auch, wenn man fortzieht.



Zitat:
3.) der lebensmittelpunkt bleibt - ganz klar - eindeutig an dem ort, wo die familie ist.


Nein. Dein Lebensmittelpunkt ist dort, wo Du lebst, unabhängig davon, ob Du Eltern, Kinder oder Geschwister in Kanada oder Senegal oder Deutschland hast.


Zitat:
einerseits ja, andererseits ist es bei einem aufenthaltstitel nicht so, dass er an der grenze annuliert und die einreise verweigert werden darf. es bedarf eines aufenthaltsgenehmigunsentzugsverfahrens.


Nein. Eine Aufenthaltsgenehmigung gibt es ja auch seit 2005 nicht mehr.

Es geht darum, dass ein Aufenthaltstitel bei Wegzug ins Ausland erlischt. Das erfordert kein Zutun einer Behörde.

Falls die Behörde es bemerkt, kann sie das Erlöschen auch ins AZR eintragen. Dann kann die Bundespolizei beim Vorzeigen von Pass und AT gleich sehen, dass der AT erloschen ist.

Wer wegzieht oder länger wegbleibt, sollte das also im Auge behalten, möglichst vorher klären. Denn es gibt Ausnahmen und weitere Möglichkeiten, um die man sich aber oft vorher kümmern muss. Nur das erspart einem böse Überraschungen.
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lottchen
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Antwort #66 - 16.04.2014 um 15:07:03
 
OT: Wenn ich auf das "AZR" in Reinhard´s letzten Beitrag klicke, funktioniert die automatische Verlinkung nicht. Kommt nur "Seite nicht gefunden".
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fons
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Antwort #67 - 16.04.2014 um 15:31:37
 
Der hotlink ist korrigiert  tippse
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #68 - 16.04.2014 um 16:05:41
 
idleXtreme schrieb am 16.04.2014 um 03:59:28:
Zitat:
T.P.2013 schrieb am 13.03.2014 um 22:18:25:
Hi,

mindestens einen Hinweis gibt es schon: Die im Pass vorhandenen türkischen Grenzkontrollstempel. Sollte man im Hinterkopf behalten.

Gruß



einerseits ja, andererseits ist es bei einem aufenthaltstitel nicht so, dass er an der grenze annuliert und die einreise verweigert werden darf. es bedarf eines aufenthaltsgenehmigunsentzugsverfahrens. was ja erstmal in's rollen gebracht werden muss. mit etwas glück - je nach dem, wie gross die gemeinde ist -beansprucht dies genau den zeitlichen rahmen, durch den der "lebensmittelpunkt" - auch aus behördlicher sicht - wiederhergestellt ist, so dass man die argumentation oben nicht zur anwendung kommen zu lassen braucht. 


Hi,
es ging auch nicht darum, dass ein Beamter an der Grenze irgendeinen AT annullieren könnte, sondern dass aufgrund der betreffenden Stempel die dafür zuständige Verwaltung, die ABH, den entsprechend langen Auslandsaufenthalt nachvollziehen und die sich daraus ergebenden Konsequenzen ziehen könnte...
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Antwort #69 - 17.04.2014 um 06:40:53
 
... sofern sie diesen pass (vor ablauf eines halben jahres nach einreise) vorgelegt bekommt oder vom grenzschutz informiert wird und dementsprechend zügig reagiert - sofern denn mal auf einem innerschengenflug mit easy jet oder so die stempel der drittstaatler kontrolliert werden.  Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 17.04.2014 um 06:55:36 von idleXtreme »  

die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)
 
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Antwort #70 - 17.04.2014 um 07:08:47
 
reinhard schrieb am 16.04.2014 um 14:51:07:
Dein Lebensmittelpunkt ist dort, wo Du lebst, ...


es ist noch viel schlimmer - der unmittelbare lebensmittelpunkt ist das gebäude, in dem du dich gerade befindest. der hauptlebensmittelpunkt bleibt aber - ungeachtet deines aufenthaltsortes - bei den nächsten verwandten.
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Antwort #71 - 17.04.2014 um 07:40:27
 
@idleXtreme

Ein Erlöschen kraft Gesetzes tritt ohne jede weitere Amtshandlung ein.

Reist ein Ausländer mit einem erloschenen Aufenthaltstitel ein, dann ist die Einreise illegal. Die irrtümliche oder aus Unwissen erfolgte Gestattung der Einreise durch einen (nicht zwingend deutschen) Grenzkontrollbeamten ändert daran nichts.

Spitzfindigkeiten hinsichtlich Lebensmittelpunkt, gegen das Melderecht nicht erfolgter Abmeldung und weitere bringen nichts.

In meiner persönlichen Praxis gab es nicht nur einen Fall, wo eine ABH Jahre nach der unerlaubten Einreise mit einem erloschenen AT bei der nächstfälligen "Übertragung" in den neuen Reisepaß den jahrelangen illegalen Aufenthalt festgestellt und entsprechend gehandelt hat.


Ratschläge, die ABH hinters Licht zu führen sind hier ebenso wie Spitzfindigkeiten unerwünscht.
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„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Antwort #72 - 17.04.2014 um 08:46:15
 
diese absicht wurde meinerseits nicht verfolgt.
es muss lediglich festgestellt werden, dass man mit dem letzten verlassen des bundesgebietes die absicht verfolgte wegzuziehen, bevor man ihn - 5 monate später, nachdem er gemerkt hat, dass die bereits vollendete handlung des wegzugs eine fehlentscheidung war - mit dem ab ausreise erloschenem NE-titel nicht wieder einreisen lässt.

dass weder ein grenzbeamter noch der sachbearbeiter der ABH diese feststellung machen kann, sollte eigentlich nachvollziehbar sein.

Zitat:
In meiner persönlichen Praxis gab es nicht nur einen Fall, wo eine ABH Jahre nach der unerlaubten Einreise mit einem erloschenen AT bei der nächstfälligen "Übertragung" in den neuen Reisepaß den jahrelangen illegalen Aufenthalt festgestellt und entsprechend gehandelt hat.


interessanter wäre, ob und wie der antragsteller es geschafft oder zumindest versucht die daraus resultierenden konsequenzen abzuwenden oder ob er - davon ausgehend, dass jemand der im "staatsdienst" tätig ist nicht irren / das ein oder andere unter den tisch fallen lassen kann - es so hinnahm. mal davon ab, dass die behörde, die den aufkleber anbrachte davon wahrscheinlich auch ohne den abgelaufenen pass in augenschein zu nehmen weiss. 

wurden grenzer, ggf. verkehrs- und streifpolizisten, die die einreise ermöglichten / über die jahre hinweg kontrollen durchführten und keine meldung machten wenigstens abgemahnt?
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« Zuletzt geändert: 17.04.2014 um 09:00:37 von idleXtreme »  

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Antwort #73 - 05.05.2014 um 15:30:15
 
Ich habe mit ein paar türkischen Staatsbürgern gesprochen. Die bekommen die Bescheinigung für einen Einkommen von 800 €. Es gab eine Person, die es für 500 € Einkommen bekommen hat.  Verstehe nicht, warum die es bekommen und meine Eltern bei mehr oder gleichem Einkommen nicht.
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sisqonrw
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Antwort #74 - 17.05.2014 um 16:08:55
 
Musst die Ausländerbehörde eine Bescheinigung austellen, wenn einer der Kinder eine VE abgibt?
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