idleXtreme schrieb am 16.04.2014 um 03:59:28:1.) ich finde nirgendwo eine dahingehende vorschrift, dass man urlaub nicht länger als XX monate machen darf. schon gar nicht, wenn man sich - siehe oben - zu tode geschuftet hat.
Eine
AE erlischt, wenn man länger als sechs Monate weg ist.
Sie erlischt auch, wenn man fortzieht.
Zitat:3.) der lebensmittelpunkt bleibt - ganz klar - eindeutig an dem ort, wo die familie ist.
Nein. Dein Lebensmittelpunkt ist dort, wo Du lebst, unabhängig davon, ob Du Eltern, Kinder oder Geschwister in Kanada oder Senegal oder Deutschland hast.
Zitat:einerseits ja, andererseits ist es bei einem aufenthaltstitel nicht so, dass er an der grenze annuliert und die einreise verweigert werden darf. es bedarf eines aufenthaltsgenehmigunsentzugsverfahrens.
Nein. Eine Aufenthaltsgenehmigung gibt es ja auch seit 2005 nicht mehr.
Es geht darum, dass ein Aufenthaltstitel bei Wegzug ins Ausland erlischt. Das erfordert kein Zutun einer Behörde.
Falls die Behörde es bemerkt, kann sie das Erlöschen auch ins
AZR eintragen. Dann kann die Bundespolizei beim Vorzeigen von Pass und
AT gleich sehen, dass der
AT erloschen ist.
Wer wegzieht oder länger wegbleibt, sollte das also im Auge behalten, möglichst vorher klären. Denn es gibt Ausnahmen und weitere Möglichkeiten, um die man sich aber oft vorher kümmern muss. Nur das erspart einem böse Überraschungen.