Mr. Nic schrieb am 03.09.2013 um 09:18:17: Kann meine, dann Ehefrau, direkt in Deutschland einen Aufenthaltstitel bekommen?
Wenn sie mit dem korrekten Visum einreist, dann ja. Das wäre das D-Visum zum Zwecke der Eehschließung in Deutschland (mit anschließender Begründung der ehelichen Lebensgemeinschaft mit dem deutschen Partner in Deutschland)
Was für die Eheschließung in Deutschland in welcher Form an Papieren vorzulegen ist, erfahrt Ihr beim zuständigen Standesamt. Bitte unbedingt dort konkret nachfragen!
Für das Visum ist der Nachweis von Deutsch-Sprachkenntnissen der Stufe
A1 erforderlich.
Außerdem muss für das besagte Visum nachgewiesen werden, dass der Lebensunterhalt für Deine Partnerin für die Zeit zwischen ihrer Einreise und Eurer Heirat gesichert ist. Dafür ist regelmäßig eine
VE (Verpflichtungserklärung) erforderlich.
Dies würde wegfallen, wenn Ihr in China heiratet. (Möglicherweise ist das insgesamt der leichtere Weg.) - Sie müsste dann das D-Visum zum Zwecke des Ehegattennachzugs beantragen.
Ansonsten wäre nur noch der Nachweis von Wohnraum in Deutschland wichtig, wobei zunächst eine vorläufige Unterkunft, auch bei Verwandten ausreicht. Angegeben werden muss aber eine entsprechende Wohnanschrift, weil sich danach die Zuständigkeit der im Rahmen des Visaverfahrens zu beteiligenden
ABH richtet.
Zu den Bearbeitungszeiten lässt sich nur schwer etwas Seriöses voraussagen - drei bis vier Monate sollte man aber IMMER mindestens einplanen - letztlich ist das aber nur eine vage Prognose.
Weitere Informationen findest Du
hier
und zu den relevanten Visa vor allem auch
hier
. (Blaues bitte jeweils anklicken!)
Soweit erst einmal für den Anfang.
=schweitzer=