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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Mit Chinesischer Verlobten nach Deutschland ziehen
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Beitrag begonnen von Mr. Nic am 03.09.2013 um 09:18:17

Titel: Mit Chinesischer Verlobten nach Deutschland ziehen
Beitrag von Mr. Nic am 03.09.2013 um 09:18:17
Hallo Forum,

Ich suche schon seit einigen Tagen nach Informationen, bin mittlerweile aber relativ verloren in all den Paragraphen.. Daher die Hoffnung das ihr mir helfen könnt.

Ich lebe und arbeite seit vier Jahren mit meiner Freundin in China. Nun wollen wir einen neuen gemeinsamen Abschnitt starten und Ende des Jahres nach Deutschland umziehen und eine gemeinsame Firma starten. Im Zuge dessen haben wir uns entschlossen nun auch endlich zu heiraten.

Nun einige Fragen..
Heiraten in Deutschland scheint kein Problem zu sein solange man die richtigen Papiere mitbringt. Aber was passiert danach? Kann meine, dann Ehefrau, direkt in Deutschland einen Aufenthaltstitel bekommen? Oder muss sie zurück nach China um bei der Botschaft einen neues Visum zu beantragen?

Wie ist hier das richtige Vorgehen? Und mit was für Bearbeitungszeiten muss man in der Regel rechnen?

Vielen vielen Dank schon im Voraus für jede Hilfe!

Liebe Grüße

Nic

Titel: Re: Mit Chinesischer Verlobten nach Deutschland ziehen
Beitrag von Bayraqiano am 03.09.2013 um 09:21:50

Mr. Nic schrieb am 03.09.2013 um 09:18:17:
Kann meine, dann Ehefrau, direkt in Deutschland einen Aufenthaltstitel bekommen?

Falls sie vorher mit dem entsprechenden Visum zur Eheschließung (Typ D) eingereist ist, wäre das kein Problem. Was anderes wäre es, wenn sie nur mit einem Besuchsvisum einreist.

siehe auch: http://www.china.diplo.de/contentblob/3480814/Daten/

Titel: Re: Mit Chinesischer Verlobten nach Deutschland ziehen
Beitrag von schweitzer am 03.09.2013 um 09:30:48

Mr. Nic schrieb am 03.09.2013 um 09:18:17:
Kann meine, dann Ehefrau, direkt in Deutschland einen Aufenthaltstitel bekommen?


Wenn sie mit dem korrekten Visum einreist, dann ja. Das wäre das D-Visum zum Zwecke der Eehschließung in Deutschland (mit anschließender Begründung der ehelichen Lebensgemeinschaft mit dem deutschen Partner in Deutschland)

Was für die Eheschließung in Deutschland in welcher Form an Papieren vorzulegen ist, erfahrt Ihr beim zuständigen Standesamt. Bitte unbedingt dort konkret nachfragen!

Für das Visum ist der Nachweis von Deutsch-Sprachkenntnissen der Stufe A1 erforderlich.

Außerdem muss für das besagte Visum nachgewiesen werden, dass der Lebensunterhalt für Deine Partnerin für die Zeit zwischen ihrer Einreise und Eurer Heirat gesichert ist. Dafür ist regelmäßig eine VE (Verpflichtungserklärung) erforderlich.

Dies würde wegfallen, wenn Ihr in China heiratet. (Möglicherweise ist das insgesamt der leichtere Weg.)  - Sie müsste dann das D-Visum zum Zwecke des Ehegattennachzugs beantragen.

Ansonsten wäre nur noch der Nachweis von Wohnraum in Deutschland wichtig, wobei zunächst eine vorläufige Unterkunft, auch bei Verwandten ausreicht. Angegeben werden muss aber eine entsprechende Wohnanschrift, weil sich danach die Zuständigkeit der im Rahmen des Visaverfahrens zu beteiligenden ABH richtet.

Zu den Bearbeitungszeiten lässt sich nur schwer etwas Seriöses voraussagen - drei bis vier Monate sollte man aber IMMER mindestens einplanen - letztlich ist das aber nur eine vage Prognose.

Weitere Informationen findest Du hier und zu den relevanten Visa vor allem auch hier. (Blaues bitte jeweils anklicken!)

Soweit erst einmal für den Anfang.


=schweitzer=

Titel: Re: Mit Chinesischer Verlobten nach Deutschland ziehen
Beitrag von Aras am 03.09.2013 um 10:00:11
Anmerkung:

Vielleicht ist eine Hochzeit in Hong Kong für euch in Hinsicht der Dokumente besser. Apostille auf Heiratsurkunde etc..

Titel: Re: Mit Chinesischer Verlobten nach Deutschland ziehen
Beitrag von Mr. Nic am 03.09.2013 um 10:11:07
Vielen danke Leute! Das hilft schonmal weiter!

Wie lange ist denn so eine D Visum gültig? Wenn die Bearbeitungzeit der Ausländerbehörde so lang ist muss es ja länger als die normalen 90 Tage sein, oder? Oder besteht da die Gefahr nochmal das Land verlassen zu müssen?

Und 6-12 Wochen Bearbeitungszeit für ein D Visum sind ja auch ein Albtraum. Dauert das wirklich so lang? Hat da jemand Erfahrungen?

Titel: Re: Mit Chinesischer Verlobten nach Deutschland ziehen
Beitrag von Bayraqiano am 03.09.2013 um 10:15:53

Mr. Nic schrieb am 03.09.2013 um 10:11:07:
Wie lange ist denn so eine D Visum gültig?

90 Tage. Sobald aber ein Antrag auf einen AT innerhalb der Gültigkeit des Visums erfolgt, gilt die Fiktionswirkung nach § 81 Abs. 4 AufenthG, d.h. der Aufenthalt ist auch über die 90 Tage und bis zur endgültigen Entscheidung der ABH legal.


Titel: Re: Mit Chinesischer Verlobten nach Deutschland ziehen
Beitrag von Runenwolf am 03.09.2013 um 10:24:50

Mr. Nic schrieb am 03.09.2013 um 10:11:07:
Wenn die Bearbeitungzeit der Ausländerbehörde so lang ist muss es ja länger als die normalen 90 Tage sein, oder? Oder besteht da die Gefahr nochmal das Land verlassen zu müssen?


Welche Bearbeitungszeit meinst du jetzt?

Wenn deine Freundin mit einem D-Visum zur Eheschließung hier einreist, dann heiratet ihr innerhalb der 90 Tage und dann geht ihr zur ABH und beantragt eine AE nach § 28 AufenthG.

Falls ihr erst nach 80 Tagen heiratet und dann die AE beantragt, dann ist der neue Titel natürlich bis zum Ablauf des Visums nicht fertig.

Aber! Wenn deine Frau vor Ablauf des Visums die AE beantragt, tritt Fiktionswirkung ein. D.h. der bisherige Aufenthaltstitel gilt weiter, bis die ABH eine Entscheidung getroffen hat.
Da passiert also gar nichts.

Ich habe den Leuten in vergleichbaren Fällen immer geraten, sobald als möglich nach der Eheschließung den Antrag auf Erteilung der AE zu stellen. Dann klappts nämlich im Regelfall mit der Aushändigung des Titels vor Ablauf des Visums. Wenn natürlich jemand kurz vor knapp ankam, dann lief das über die Fiktionsbescheinigung, aber die kostet halt nochmal extra Geld.


Titel: Re: Mit Chinesischer Verlobten nach Deutschland ziehen
Beitrag von Mr. Nic am 03.09.2013 um 10:32:37
Verstanden! Das scheint ja einergermaßen straight forward zu sein.

Ich meinte die Bearbeitungszeit um ein D Visum von der deutschen Botschaft in Peking zu bekommen. Die geben an es dauert 6-12 Wochen.

Wir besorgen jetzt wahrscheinlich erstmal ein Touristen Visum. Haben einige Geschäftstermine und besorgen schonmal den Wisch vom Standesamt den es für den D Visumsantrag braucht. Dann fliegt meine Freundin zurück nach China und beantragt in aller Ruhe ihr D Visum während ich in Deutschland auf sie warte.

Danke nochmal für die nette Hilfe!! Große Klasse!

Titel: Re: Mit Chinesischer Verlobten nach Deutschland ziehen
Beitrag von Runenwolf am 03.09.2013 um 10:45:43

Mr. Nic schrieb am 03.09.2013 um 10:32:37:
Ich meinte die Bearbeitungszeit um ein D Visum von der deutschen Botschaft in Peking zu bekommen. Die geben an es dauert 6-12 Wochen.


Ist ja auch klar, die Unterlagen werden nämlich bei der deutschen Botschaft in Peking eingereicht und dann in Papierform an die deutsche ABH geschickt. Auf dem ganz normalen Postweg an eine zentrale Stelle in Deutschland. Die reichen die Unterlagen dann an die jeweilige ABH weiter und das dauert eben ein bisschen. Bei der ABH werden die Unterlagen geprüft und dann geht eine Mitteilung an die AV in Peking und die entscheiden dann letztendlich über das Visum.


Mr. Nic schrieb am 03.09.2013 um 10:32:37:
Haben einige Geschäftstermine und besorgen schonmal den Wisch vom Standesamt den es für den D Visumsantrag braucht. 


Dazu müsst ihr aber alle Unterlagen vorlegen, die das Standesamt, respektive das OLG braucht, um die Voraussetzungen der Eheschließung prüfen zu können. Also in jedem Fall vorher mit dem deutschen Standesamt in Verbindung setzen und nachfragen.

Titel: Re: Mit Chinesischer Verlobten nach Deutschland ziehen
Beitrag von Mr. Nic am 03.09.2013 um 11:01:04

Runenwolf schrieb am 03.09.2013 um 10:45:43:
Dazu müsst ihr aber alle Unterlagen vorlegen, die das Standesamt, respektive das OLG braucht, um die Voraussetzungen der Eheschließung prüfen zu können. Also in jedem Fall vorher mit dem deutschen Standesamt in Verbindung setzen und nachfragen.


Danke für den Hinweis. Sind bereits dabei hier in China alle Papiere zu besorgen, übersetzen und zu beglaubigen!

Angenommen sie hätte nur ein Touristen Visum und wir würden trotzdem heiraten. Gibt's da ne Chance das man das irgendwie durch bekommt? Oder macht man sich damit wirklich nur das Leben schwer? Bin immernoch beeindruckt von der Komplexität des ganzen Vorhabens! Haha!

Titel: Re: Mit Chinesischer Verlobten nach Deutschland ziehen
Beitrag von tiggger am 03.09.2013 um 11:09:25

Mr. Nic schrieb am 03.09.2013 um 11:01:04:
Angenommen sie hätte nur ein Touristen Visum und wir würden trotzdem heiraten. Gibt's da ne Chance das man das irgendwie durch bekommt? 

Keine Chance. Höchstens eine Vorabzustimmung, dann kann sie wieder ausreisen, aber das Verfahren geht schneller.
Aber sowieso : Ein Besuchsvisum wird u.U. auch abgelehnt. Und wenn nicht kann man wenn das alles so geplant ist auch eine Falschangabe beim Visumverfahren vermuten.

Titel: Re: Mit Chinesischer Verlobten nach Deutschland ziehen
Beitrag von Mr. Nic am 03.09.2013 um 11:18:48

tiggger schrieb am 03.09.2013 um 11:09:25:
Keine Chance. Höchstens eine Vorabzustimmung, dann kann sie wieder ausreisen, aber das Verfahren geht schneller.
Aber sowieso : Ein Besuchsvisum wird u.U. auch abgelehnt. Und wenn nicht kann man wenn das alles so geplant ist auch eine Falschangabe beim Visumverfahren vermuten.


Got it! Macht Sinn! Wenn sie dann also nochmal nach China reist um ein D Visum zu beantragen, dann würde so einen Vorabzustimmung ja total Sinn machen um die Dauer des Chinaaufenthalts zu verkürzen.. Bekommt man die einigermaßen einfach beantragt? Oder gibts die wirklich nur in absoluten Ausnahmefällen?

Titel: Re: Mit Chinesischer Verlobten nach Deutschland ziehen
Beitrag von schweitzer am 03.09.2013 um 11:28:07
Man kann nur danach fragen. Einen Anspruch darauf hat man nicht.

=schweitzer=

Titel: Re: Mit Chinesischer Verlobten nach Deutschland ziehen
Beitrag von Mr. Nic am 03.09.2013 um 11:32:44

schweitzer schrieb am 03.09.2013 um 11:28:07:
Man kann nur danach fragen. Einen Anspruch darauf hat man nicht.

=schweitzer=


Alles klar! Dann drückt mir mal die Daumen!  ;) Danke für die viele Hilfe!

Titel: Re: Mit Chinesischer Verlobten nach Deutschland ziehen
Beitrag von Mr. Nic am 03.09.2013 um 12:13:39

Aras schrieb am 03.09.2013 um 10:00:11:
Anmerkung:

Vielleicht ist eine Hochzeit in Hong Kong für euch in Hinsicht der Dokumente besser. Apostille auf Heiratsurkunde etc..


Interessante Idee! Hab ich gerade erst gesehen.. Die Dokumente aus HK werden in Deutschland leichter anerkannt? Oder was wäre der Vorteil?

Titel: Re: Mit Chinesischer Verlobten nach Deutschland ziehen
Beitrag von tiggger am 03.09.2013 um 13:08:24

Mr. Nic schrieb am 03.09.2013 um 12:13:39:
Die Dokumente aus HK werden in Deutschland leichter anerkannt? Oder was wäre der Vorteil?

Nein. Vorteil es sind wohl weniger Dokumente erforderlich, und wegen der Apostille kannst Du auf die Beglaubigung und Überbeglaubigung für D verzichten (dann brauchst Du aber eine Beglaubigung und Überbeglaubigung für China, falls ihr das Dokument da mal verwenden wollt).

Aber da ihr euch Grundsätzlich eine Nachbeurkundung in Deutschland überlegen solltet, bräuchtet ihr sowieso wieder fast alle Dokumente, die ihr zum in D heiraten bräuchtet.

Titel: Re: Mit Chinesischer Verlobten nach Deutschland ziehen
Beitrag von Aras am 03.09.2013 um 15:03:24
tiggger

Ich formuliere mal deine Aussage um:

Du kannst schneller in HK heiraten und dann mit der HK-Heiratsurkunde alles erledigen.

Da es ratsam ist die Ehe Nachzubeurkunden braucht man aber wieder alle Papiere. Aber damit kann man sich theoretisch Zeit lassen.

Vorteil wäre ja auch dass man vielleicht( weiß jetzt nicht die genauen Voraussetzungen) nicht LU oder genügend Wohnraum nachweisen muss um die Frau mit nach Deutschland nehmen zu können, man ist ja schon verheiratet...

Titel: Re: Mit Chinesischer Verlobten nach Deutschland ziehen
Beitrag von tiggger am 03.09.2013 um 15:15:56

Aras schrieb am 03.09.2013 um 15:03:24:
Du kannst schneller in HK heiraten und dann mit der HK-Heiratsurkunde alles erledigen.

Da es ratsam ist die Ehe Nachzubeurkunden braucht man aber wieder alle Papiere. Aber damit kann man sich theoretisch Zeit lassen.

Vorteil wäre ja auch dass man vielleicht( weiß jetzt nicht die genauen Voraussetzungen) nicht LU oder genügend Wohnraum nachweisen muss um die Frau mit nach Deutschland nehmen zu können, man ist ja schon verheiratet...

Ist richtig. Obwohl man Deine genannten Vorteile auch hat, wenn man in China statt in HK heiratet.

Titel: Re: Mit Chinesischer Verlobten nach Deutschland ziehen
Beitrag von Runenwolf am 03.09.2013 um 15:23:29

tiggger schrieb am 03.09.2013 um 15:15:56:
Ist richtig. Obwohl man Deine genannten Vorteile auch hat, wenn man in China statt in HK heiratet. 


Nur muss die Urkunde aus China legalisiert werden, das ist aufwendiger wie eine Apostille.

Das sollte nicht unerwähnt bleiben.

Titel: Re: Mit Chinesischer Verlobten nach Deutschland ziehen
Beitrag von Mr. Nic am 03.09.2013 um 16:02:07
Haha! Wow! Die HK Nummer hört sich wirklich nicht uninteressant an! Er sind ohnehin nächsten Monat nochmal dort..

Angenommen wir heiraten nun in HK.. Wie beantragt man dann eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland? Ebenfalls erst per D Visum von der Botschaft und anschließendem Besuch der Ausländerbehörde in Deutschland + Anerkennung der Urkunden?

LU und Wohnraum sind soweit kein Problem. Das wichtigste ist uns nicht so viel hin und her reisen zu müssen und zu lange getrennt zu sein..

Titel: Re: Mit Chinesischer Verlobten nach Deutschland ziehen
Beitrag von Runenwolf am 03.09.2013 um 16:28:13

Mr. Nic schrieb am 03.09.2013 um 16:02:07:
Wie beantragt man dann eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland? Ebenfalls erst per D Visum von der Botschaft und anschließendem Besuch der Ausländerbehörde in Deutschland + Anerkennung der Urkunden?


Erst heiraten, dann erst mal feiern ..
Dann beantragt deine Frau das Visum zur Familienzusammenführung bei der deutschen Botschaft in dem Land, in dem sie lebt. Das Verfahren ist dasselbe wie beim Visum zur Eheschließung, nur die Unterlagen sind ein bisschen anders, du legst die Heiratsurkunde und nicht die Bestätigung des Standesamtes vor. A1-Test muss natürlich sein.

Du wirst keine VE abgeben müssen, die die Zeit zwischen Einreise und Heirat deckt.

Auch in dem Fall wird die ABH am Verfahren beteiligt.

Nach Erteilung des Visums reist deine Frau ein und beantragt die Erteilung der AE.

Allerdings ist immer zu empfehlen, die Nachbeurkundung der Eheschließung in Deutschland zu beantragen. Dann habt ihr zwar in HK geheiratet, bekommt aber jederzeit ohne Probleme eine nette deutsche Urkunde, die für den innerdeutschen Gebrauch nicht legalisiert oder apostilliert werden muss.

Titel: Re: Mit Chinesischer Verlobten nach Deutschland ziehen
Beitrag von Mr. Nic am 03.09.2013 um 16:59:51
Alles aufregend! Denken jetzt nach was vom Timing her besser passt. Halte euch auf dem Laufenden!

Und nochmal: Vielen vielen Dank für eure Hilfe! Bin sehr beeindruckt über die Anteilnahme!

Liebe Grüße aus Peking

Nic


Titel: Re: Mit Chinesischer Verlobten nach Deutschland ziehen
Beitrag von tiggger am 03.09.2013 um 17:24:18
Vergiss nicht, dass Deine Frau vermutlich eine Genehmigung braucht um nach HK zu reisen.

Titel: Re: Mit Chinesischer Verlobten nach Deutschland ziehen
Beitrag von greenock am 03.09.2013 um 17:53:02

tiggger schrieb am 03.09.2013 um 17:24:18:
Vergiss nicht, dass Deine Frau vermutlich eine Genehmigung braucht um nach HK zu reisen.


Chinesen brauchen für Hong Kong einen  Reisepass, der extra beantragt werden muß.
Damit kann man dann 2mal pro Jahr für jeweils 7 Tage einreisen.

Titel: Re: Mit Chinesischer Verlobten nach Deutschland ziehen
Beitrag von Mr. Nic am 03.09.2013 um 17:53:59

tiggger schrieb am 03.09.2013 um 17:24:18:
Vergiss nicht, dass Deine Frau vermutlich eine Genehmigung braucht um nach HK zu reisen.


Yo! Danke für den Hinweis! Wir sind häufiger dort, daher kein Problem..

Titel: Re: Mit Chinesischer Verlobten nach Deutschland ziehen
Beitrag von greenock am 03.09.2013 um 18:09:35

tiggger schrieb am 03.09.2013 um 13:08:24:
(dann brauchst Du aber eine Beglaubigung und Überbeglaubigung für China, falls ihr das Dokument da mal verwenden wollt).


Das kann man in Hong Kong erledigen.
Man braucht einen  China-Appointed Attesting Officer, der die Echtheit der Urkunde bestätigt (benötigt wird Originalurkunde und Kopien der ID Karte bzw. des Reisepasses).
Anschließend muß man beim China Legal Service (H.K.) einen Sealing und Transfer Delivery Prozess durchführen lassen, um die Urkunde für die VR China nutzbar machen zu lassen.
Dauer ca. 10 Tage.
Es gibt aber auch Agenturen, die man beauftragen kann.

Ansonsten erkennen die meisten chinesischen Behörden Hong Kong Urkunden auch so an.

Titel: Re: Mit Chinesischer Verlobten nach Deutschland ziehen
Beitrag von Mr. Nic am 04.09.2013 um 17:08:14
Noch ein Gedanke... Wenn wir in HK heiraten.. Besteht dann auch die Möglichkeit sich um so eine Vorabzustimmung zu bemühen und damit den Visumsprozess zu beschleunigen?
Oder gibts eine Vorabzustimmung nur für das Visum zum Heiraten in Deutschland?

Titel: Re: Mit Chinesischer Verlobten nach Deutschland ziehen
Beitrag von reinhard am 04.09.2013 um 17:15:01
Die Vorabzustimmung bekommt man in absoluten Ausnahmefällen und in der Regel nur, wenn die Ausländerbehörde beide gut kennt und "vorab & blind" bestätigen will, dass der noch nicht gestellte Antrag okay ist.

Der 99-Prozent-Normalfall ist, erst den Antrag zu stellen und danach die Zustimmung zu bekommen.

Titel: Re: Mit Chinesischer Verlobten nach Deutschland ziehen
Beitrag von Mr. Nic am 04.09.2013 um 18:00:41

reinhard schrieb am 04.09.2013 um 17:15:01:
Die Vorabzustimmung bekommt man in absoluten Ausnahmefällen und in der Regel nur, wenn die Ausländerbehörde beide gut kennt und "vorab & blind" bestätigen will, dass der noch nicht gestellte Antrag okay ist.

Der 99-Prozent-Normalfall ist, erst den Antrag zu stellen und danach die Zustimmung zu bekommen.


Ahhh! Okay! Das hatte ich mir einfacher vorgestellt.. Aber theoretisch wäre es möglich auch mit dem Hong Kong Szenario eine Vorabzustimmung zu bekommen. Wenn auch extrem unwahrscheinlich.. Richtig?

Titel: Re: Mit Chinesischer Verlobten nach Deutschland ziehen
Beitrag von erne am 04.09.2013 um 20:15:24

Mr. Nic schrieb am 04.09.2013 um 18:00:41:
Wenn auch extrem unwahrscheinlich.. Richtig?


Eine Vorabzustimmung gibt es in der Regel nur, wenn der Antragsteller persönlich bei der ABH vorspricht und die ABH die ganze Aufenthaltshistorie kennt.
Das kann deine Frau aber nciht, da sie nicht in D ist .. sie hat offenbar auch keine Aufenthaltshistorie in D.
tigger hat die Vorabzustimmung zur Sprache gebrtacht, als es darum ging, mit einem Besuchsvisum in D zu heiraten.
Also vergiss es, wenn ihr in HK heiratet.

Titel: Re: Mit Chinesischer Verlobten nach Deutschland ziehen
Beitrag von Mr. Nic am 06.09.2013 um 04:49:14
Ich habe nochmal eine Frage zum Nachweis des LU. Wir planen uns selbstständig zu machen und haben daher erstmal kein geregeltes Einkommen. Allerdings verfügen wir beide über recht viel erspartes Geld von dem wir erstmal Leben.
Damit wären wir erstmal für eine ganze Weile nicht in Gefahr Arbeitslosengeld zu beantragen.

Denkt ihr das reicht aus für den Nachweis?

Wenn nicht, ist es richtig das wir im Falle einer Hochzeit in Hong Kong den Nachweis nicht brauchen? Das könnte in unserem Fall ja wirklich einiges leichter machen..

Titel: Re: Mit Chinesischer Verlobten nach Deutschland ziehen
Beitrag von schweitzer am 06.09.2013 um 08:03:25
Schon aus der Verwaltungsvorschrift zum AufenthG geht hervor, dass die Frage der Lebensunterhaltssicherung beim Ehegattennachzug zum deutschen Partner grundsätzlich keine Rolle zu spielen hat. Siehe Stichwort Regelausnahme (markiertes Wort bitte anklicken!)

Erhärtet bzw. konkretisiert wurde diese Sicht nachfolgend noch durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes BVerwG 10 C 12.12 vom 04.09.2012, das sich schwerpunktmäßig mit dem Erfordernis des A1- Spracherwerbs für ausländische Ehegatten befasst, in dessen Urteilsbegründung es aber verallgemeinernd hinsichtlich der Zumutbarkeit der Eheführung im Ausland für einen deutschen Partner unter anderem heißt:


Zitat:
Bei der Abwägung der gegenläufigen öffentlichen und privaten Belange ist allerdings ist zu berücksichtigen, dass ein Deutscher - anders als ein im Bundesgebiet lebender Ausländer (vgl. Rn. 45 des zitierten Urteils) - grundsätzlich nicht darauf verwiesen werden darf, seine Ehe im Ausland zu führen oder auf ein eheliches Zusammenleben zu verzichten (vgl. Urteil vom 20. Mai 1980 - BVerwG 1 C 55.75 - BVerwGE 60, 126 <130>). Denn das Grundrecht des Art. 11 GG gewährt ihm - anders als einem Ausländer - das Recht zum Aufenthalt in Deutschland (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 1987 a.a.O. <47>) und erhöht deutlich das Gewicht der privaten Interessen am Ehegattennachzug zur Führung der ehelichen Gemeinschaft im Bundesgebiet. Einem deutschen Staatsangehörigen kann nur bei gewichtigen öffentlichen Belangen zugemutet werden, die Ehe für einige Zeit gar nicht oder nur im Ausland führen zu können. Sie dauerhaft im Ausland führen zu müssen, ist für ihn in jedem Fall unangemessen und unzumutbar.
Aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 6 Abs. 1 GG ergibt sich zwar keine uneingeschränkte Verpflichtung für die Ausländerbehörde, dem ausländischen Ehegatten eines Deutschen den Aufenthalt im Bundesgebiet zu ermöglichen. Ihr lässt sich durchweg entnehmen, dass die Ehe mit einem deutschen Partner den ausländischen Staatsangehörigen nicht schlechthin vor einer Aufenthaltsbeendigung schützt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 1973 - 1 BvR 23/73 u.a. - BVerfGE 35, 382 <408>). Jedoch verschiebt sich die Gewichtung der widerstreitenden Belange bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu Gunsten des Schutzes der Ehe (vgl. Beschluss vom 18. Juli 1979 - 1 BvR 650/77 - BVerfGE 51, 386 <398>).


Damit dürfte für eine Ablehnung eines Ehegattennachzugs zu Deutschen wegen nicht (ausreichend) gesichertem LU faktisch kein Raum mehr bestehen.


=schweitzer=

Titel: Re: Mit Chinesischer Verlobten nach Deutschland ziehen
Beitrag von Mr. Nic am 07.09.2013 um 08:47:17
Cool cool! Dank dir! Das war sehr klar!

Titel: Re: Mit Chinesischer Verlobten nach Deutschland ziehen
Beitrag von Bayraqiano am 09.09.2013 um 10:46:23

schweitzer schrieb am 06.09.2013 um 08:03:25:
Damit dürfte für eine Ablehnung eines Ehegattennachzugs zu Deutschen wegen nicht (ausreichend) gesichertem LU faktisch kein Raum mehr bestehen.

Das BVerwG (10 C 16.12 vom 13.06.2013) hat seine Rechtsprechung aber teils relativiert. Es geht davon aus, dass die dt. Staatsangehörigkeit alleine keinen Grund darstellt, warum der Deutsche nicht im Ausland leben kann (Rn. 26). Sollte dem TS weiterhin ein stabiles Aufenthaltsrecht in China möglich sein, wäre das durchaus ein Ansatz um hier ausnahmsweise die Sicherung des LU zu fordern.

Titel: Re: Mit Chinesischer Verlobten nach Deutschland ziehen
Beitrag von nixwissen am 10.09.2013 um 11:50:47

schrieb am 09.09.2013 um 10:46:23:
Sollte dem TS weiterhin ein stabiles Aufenthaltsrecht in China möglich sein, wäre das durchaus ein Ansatz um hier ausnahmsweise die Sicherung des LU zu fordern. 



Hi,

mach ihm doch keine Angst, bei China ist das ziemlich abwegig. Alleine die Heirat gibt ihm zwar die Aufenthaltserlaubnis, arbeiten darf man dann hier aber noch lange nicht. Dazu muß man als hochqualifiziert für einen bestimmten Job anerkannt werden. Geht zwar alles wenn eine Firma einen haben will aber ich denke Du meinst andere Fälle wo z.B. der Betreffende auch die entsprechende Nationalität noch hat. Das ist in China allerdings unmöglich, ohne jede Ausnahme.

Gruß,
Norbert

Titel: Re: Mit Chinesischer Verlobten nach Deutschland ziehen
Beitrag von Bayraqiano am 10.09.2013 um 19:15:24
So abwegig ist das auch nicht, wenn der TS folgendes schreibt:


Mr. Nic schrieb am 03.09.2013 um 09:18:17:
Ich lebe und arbeite seit vier Jahren mit meiner Freundin in China.


Darüberhinaus kann man auch darüber streiten, ob ein einfaches Aufenthaltsrecht nicht ausreicht (soweit wird es aber eher nicht kommen).

Titel: Re: Mit Chinesischer Verlobten nach Deutschland ziehen
Beitrag von nixwissen am 10.09.2013 um 19:56:47
Hi,

warum malst Du denn den Teufel an die Wand? In diesem Fall ist das ausgeschlossen. Niemand wird auf diese Idee kommen, wenn er die Staatsbürgerschaft nicht hat. Und die hat er nicht und wird sie nie bekommen.
MrNic: Keine Sorge, der LU spielt keine Rolle. Vielleicht wird danach gefragt. Sag einfach, als Deutscher musst Du das nicht nachweisen bzw. ist egal. "Äh ja" war damals bei uns die Antwort.
Mach Dir keinen Kopp, das geht glatt.
Und ich würde in Mainland heiraten, das geht dann allerdings nur in der Provinz wo ihr Hukou ist. Deine Holde möge das entsprechende Standesamt anrufen.
Das ändert sich in China jährlich und ist in jeder Provinz ev. anders.
Dafür sind dann auch gleich alle Papiere glatt.
Bei der HK-Version hast Du die Rennerei hinterher und dann seid Ihr in D.
Wenn ihr sowieso in BJ wohnt, ist das alles einfach.
(Aussenministerium und Botschaft vermutlich umme Ecke).

Gruß,
Norbert

Titel: Re: Mit Chinesischer Verlobten nach Deutschland ziehen
Beitrag von Bayraqiano am 10.09.2013 um 20:19:58

nixwissen schrieb am 10.09.2013 um 19:56:47:
. Niemand wird auf diese Idee kommen, wenn er die Staatsbürgerschaft nicht hat.

Entegegen der weit verbreiteten Meinung (auch der Bundesregierung bei der Einführung der Regelausnahme) ist der Besitz irgendeiner anderen Sta. nicht relevant - das alleine rechtfertigt überhaupt nichts. Das hat das BVerwG auch in dem von schweitzer erwähnten Urteil auch klargestellt.

Den anderen Punkt - und zwar der, dass die Regelausnahme auch dann erfolgen kann, wenn der dt. Partner sich eine längere Zeit im Heitmatland des ausl. Ehegatten aufgehalten hat und ihm der Aufenthalt dort auch weiterhin zumutbar ist, hat das BVerwG nicht angegriffen. Deshalb halte ich das vehemente negieren hier für unseriös, der TS muss sich auch darauf abstellen, dass das geprüft wird.

Titel: Re: Mit Chinesischer Verlobten nach Deutschland ziehen
Beitrag von nixwissen am 11.09.2013 um 11:46:37
Hi,

ich meinte das mit der Staatsangehörigkeit nur auf China bezogen.
In den Faq steht z.B. dazu (zur Regelausnahme):

Zitat:
Diese Prüfungen können dann z.B. beinhalten:

    Prüfung eines Aufenthalts- und Arbeitsrechts des deutschen Partners im Ausland

    Einkunftsmöglichkeiten im Ausland

Und das ist im Falle Chinas eben so, daß er erstmal nur durch die Heirat keine Arbeitserlaubnis bekommt. Diese zu bekommen ist nicht einfach, immer nur für ein Jahr usw...
Egal wie lange man in China war, daran ändert sich nichts. Sowas wie eine NE gibt es nicht.
Eine Prüfung wäre also schnell erledigt.

Ich denke die Regelausnahme ist auch nicht für solche Fälle gedacht. Solche Heimkehrer aus China sind ja meist eher gut situiert und gebildet und wollen nicht ihre Frau direkt in eine dauerhafte H4-Existenz holen.
Ist mir aber schon klar, daß das rechtlich keinen Einfluss hat aber nach meiner Erfahrung wird sowas ja durchaus auch mit Augenmaß beurteilt.

Gruß,
Norbert

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