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Mit Chinesischer Verlobten nach Deutschland ziehen (Gelesen: 12.296 mal)
tiggger
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 03.09.2013 um 13:08:24
 
Mr. Nic schrieb am 03.09.2013 um 12:13:39:
Die Dokumente aus HK werden in Deutschland leichter anerkannt? Oder was wäre der Vorteil?

Nein. Vorteil es sind wohl weniger Dokumente erforderlich, und wegen der Apostille kannst Du auf die Beglaubigung und Überbeglaubigung für D verzichten (dann brauchst Du aber eine Beglaubigung und Überbeglaubigung für China, falls ihr das Dokument da mal verwenden wollt).

Aber da ihr euch Grundsätzlich eine Nachbeurkundung in Deutschland überlegen solltet, bräuchtet ihr sowieso wieder fast alle Dokumente, die ihr zum in D heiraten bräuchtet.
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Aras
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Antwort #16 - 03.09.2013 um 15:03:24
 
tiggger

Ich formuliere mal deine Aussage um:

Du kannst schneller in HK heiraten und dann mit der HK-Heiratsurkunde alles erledigen.

Da es ratsam ist die Ehe Nachzubeurkunden braucht man aber wieder alle Papiere. Aber damit kann man sich theoretisch Zeit lassen.

Vorteil wäre ja auch dass man vielleicht( weiß jetzt nicht die genauen Voraussetzungen) nicht LU oder genügend Wohnraum nachweisen muss um die Frau mit nach Deutschland nehmen zu können, man ist ja schon verheiratet...
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« Zuletzt geändert: 03.09.2013 um 15:15:11 von Aras »  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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tiggger
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Antwort #17 - 03.09.2013 um 15:15:56
 
Aras schrieb am 03.09.2013 um 15:03:24:
Du kannst schneller in HK heiraten und dann mit der HK-Heiratsurkunde alles erledigen.

Da es ratsam ist die Ehe Nachzubeurkunden braucht man aber wieder alle Papiere. Aber damit kann man sich theoretisch Zeit lassen.

Vorteil wäre ja auch dass man vielleicht( weiß jetzt nicht die genauen Voraussetzungen) nicht LU oder genügend Wohnraum nachweisen muss um die Frau mit nach Deutschland nehmen zu können, man ist ja schon verheiratet...

Ist richtig. Obwohl man Deine genannten Vorteile auch hat, wenn man in China statt in HK heiratet.
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Antwort #18 - 03.09.2013 um 15:23:29
 
tiggger schrieb am 03.09.2013 um 15:15:56:
Ist richtig. Obwohl man Deine genannten Vorteile auch hat, wenn man in China statt in HK heiratet. 


Nur muss die Urkunde aus China legalisiert werden, das ist aufwendiger wie eine Apostille.

Das sollte nicht unerwähnt bleiben.
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Mr. Nic
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Antwort #19 - 03.09.2013 um 16:02:07
 
Haha! Wow! Die HK Nummer hört sich wirklich nicht uninteressant an! Er sind ohnehin nächsten Monat nochmal dort..

Angenommen wir heiraten nun in HK.. Wie beantragt man dann eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland? Ebenfalls erst per D Visum von der Botschaft und anschließendem Besuch der Ausländerbehörde in Deutschland + Anerkennung der Urkunden?

LU und Wohnraum sind soweit kein Problem. Das wichtigste ist uns nicht so viel hin und her reisen zu müssen und zu lange getrennt zu sein..
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Antwort #20 - 03.09.2013 um 16:28:13
 
Mr. Nic schrieb am 03.09.2013 um 16:02:07:
Wie beantragt man dann eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland? Ebenfalls erst per D Visum von der Botschaft und anschließendem Besuch der Ausländerbehörde in Deutschland + Anerkennung der Urkunden?


Erst heiraten, dann erst mal feiern ..
Dann beantragt deine Frau das Visum zur Familienzusammenführung bei der deutschen Botschaft in dem Land, in dem sie lebt. Das Verfahren ist dasselbe wie beim Visum zur Eheschließung, nur die Unterlagen sind ein bisschen anders, du legst die Heiratsurkunde und nicht die Bestätigung des Standesamtes vor. A1-Test muss natürlich sein.

Du wirst keine VE abgeben müssen, die die Zeit zwischen Einreise und Heirat deckt.

Auch in dem Fall wird die ABH am Verfahren beteiligt.

Nach Erteilung des Visums reist deine Frau ein und beantragt die Erteilung der AE.

Allerdings ist immer zu empfehlen, die Nachbeurkundung der Eheschließung in Deutschland zu beantragen. Dann habt ihr zwar in HK geheiratet, bekommt aber jederzeit ohne Probleme eine nette deutsche Urkunde, die für den innerdeutschen Gebrauch nicht legalisiert oder apostilliert werden muss.
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Antwort #21 - 03.09.2013 um 16:59:51
 
Alles aufregend! Denken jetzt nach was vom Timing her besser passt. Halte euch auf dem Laufenden!

Und nochmal: Vielen vielen Dank für eure Hilfe! Bin sehr beeindruckt über die Anteilnahme!

Liebe Grüße aus Peking

Nic

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tiggger
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Antwort #22 - 03.09.2013 um 17:24:18
 
Vergiss nicht, dass Deine Frau vermutlich eine Genehmigung braucht um nach HK zu reisen.
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Antwort #23 - 03.09.2013 um 17:53:02
 
tiggger schrieb am 03.09.2013 um 17:24:18:
Vergiss nicht, dass Deine Frau vermutlich eine Genehmigung braucht um nach HK zu reisen.


Chinesen brauchen für Hong Kong einen  Reisepass, der extra beantragt werden muß.
Damit kann man dann 2mal pro Jahr für jeweils 7 Tage einreisen.
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Mr. Nic
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Antwort #24 - 03.09.2013 um 17:53:59
 
tiggger schrieb am 03.09.2013 um 17:24:18:
Vergiss nicht, dass Deine Frau vermutlich eine Genehmigung braucht um nach HK zu reisen.


Yo! Danke für den Hinweis! Wir sind häufiger dort, daher kein Problem..
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greenock
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Antwort #25 - 03.09.2013 um 18:09:35
 
tiggger schrieb am 03.09.2013 um 13:08:24:
(dann brauchst Du aber eine Beglaubigung und Überbeglaubigung für China, falls ihr das Dokument da mal verwenden wollt).




Das kann man in Hong Kong erledigen.
Man braucht einen  China-Appointed Attesting Officer, der die Echtheit der Urkunde bestätigt (benötigt wird Originalurkunde und Kopien der ID Karte bzw. des Reisepasses).
Anschließend muß man beim China Legal Service (H.K.) einen Sealing und Transfer Delivery Prozess durchführen lassen, um die Urkunde für die VR China nutzbar machen zu lassen.
Dauer ca. 10 Tage.
Es gibt aber auch Agenturen, die man beauftragen kann.

Ansonsten erkennen die meisten chinesischen Behörden Hong Kong Urkunden auch so an.
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Mr. Nic
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Antwort #26 - 04.09.2013 um 17:08:14
 
Noch ein Gedanke... Wenn wir in HK heiraten.. Besteht dann auch die Möglichkeit sich um so eine Vorabzustimmung zu bemühen und damit den Visumsprozess zu beschleunigen?
Oder gibts eine Vorabzustimmung nur für das Visum zum Heiraten in Deutschland?
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reinhard
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Antwort #27 - 04.09.2013 um 17:15:01
 
Die Vorabzustimmung bekommt man in absoluten Ausnahmefällen und in der Regel nur, wenn die Ausländerbehörde beide gut kennt und "vorab & blind" bestätigen will, dass der noch nicht gestellte Antrag okay ist.

Der 99-Prozent-Normalfall ist, erst den Antrag zu stellen und danach die Zustimmung zu bekommen.
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Antwort #28 - 04.09.2013 um 18:00:41
 
reinhard schrieb am 04.09.2013 um 17:15:01:
Die Vorabzustimmung bekommt man in absoluten Ausnahmefällen und in der Regel nur, wenn die Ausländerbehörde beide gut kennt und "vorab & blind" bestätigen will, dass der noch nicht gestellte Antrag okay ist.

Der 99-Prozent-Normalfall ist, erst den Antrag zu stellen und danach die Zustimmung zu bekommen.


Ahhh! Okay! Das hatte ich mir einfacher vorgestellt.. Aber theoretisch wäre es möglich auch mit dem Hong Kong Szenario eine Vorabzustimmung zu bekommen. Wenn auch extrem unwahrscheinlich.. Richtig?
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Antwort #29 - 04.09.2013 um 20:15:24
 
Mr. Nic schrieb am 04.09.2013 um 18:00:41:
Wenn auch extrem unwahrscheinlich.. Richtig?


Eine Vorabzustimmung gibt es in der Regel nur, wenn der Antragsteller persönlich bei der ABH vorspricht und die ABH die ganze Aufenthaltshistorie kennt.
Das kann deine Frau aber nciht, da sie nicht in D ist .. sie hat offenbar auch keine Aufenthaltshistorie in D.
tigger hat die Vorabzustimmung zur Sprache gebrtacht, als es darum ging, mit einem Besuchsvisum in D zu heiraten.
Also vergiss es, wenn ihr in HK heiratet.
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