Hallo an alle,
ein paar Sachen weiß ich schon, aber bei manchen Detailen bin ich mir nicht 100% sicher, daher frage ich lieber, bevor ich falsche Infos weitergebe.
Er, Deutscher, geschieden mit Kind (unterhaltspflichtig), Arbeitsvertrag (noch) nicht unbefristet, variierendes monatliches Einkommen (je nach Schicht / Zulagen).
Sie, Russin, geschieden mit Kind 12 Jahre (Papa vorhanden),
A1 bei ihr vorhanden (sie macht gerade A2), Kind hat nur rudimentäre Deutschkenntnisse, keinen Abschluß.
Hochzeit in D erfolgt. Sie reist mit Kind wieder nach Hause und beantragt Visum zur
FZF. Sie will mit Kind einreisen und hier leben. Unter welchen Bedingungen können sie+Kind es erhalten? Käme sie allein, wäre es glaube ich recht einfach: Er muss eine Wohnung nachweisen und sie muss
A1 haben. Korrekt? Durch das Kind wird es jetzt schwieriger:
Kind braucht
A1?
Mama braucht alleiniges Sorgerecht? Entscheidet das immer ein Gericht oder reicht ein OK des Vaters. Oder nur eine Einverständniserklärung des Vaters, dass er damit einverstanden ist, dass sein Kind in D lebt? Vom Notar bestätigt? Wenn der Vater nicht einverstanden ist, kann sie die Zustimmung einklagen (macht das Sinn), weiß das jemand?
Die 12m² pro Person müssen hier nachgewiesen werden, oder? Plus Flur/Küche/Bad oder incl.? Also reicht eine 50m²-Wohnung?
Für das Kind muss der Mann eine Verpflichtungserklärung abgeben? Um diese zu bekommen benötigt er Einkommen x. Mir ist klar, dass mir das hier niemand konkret ausrechnen kann (Unterhalt, Kindergeld, irgendwelche Freibeträge u.ä. müssen ja auch noch eingerechnet werden), mir geht es ums Prinzip: Muss das Einkommen jetzt für 3 Personen reichen? Dem Mann wurde was von ca. 1700€ netto bei Steuerklasse 3 gesagt, was er erreichen muss. Kann das korrekt sein? Wie wird das bei unregelmäßigem Einkommen gerechnet? Der Durchschnitt der letzten 6 Monate bei Visumsbeantragung? Kann das Visum überhaupt erteilt werden solange der Mann keinen unbefristeten Vertrag hat? Falls die Frau eine Zusage für eine Stelle hat, sobald sie herkommt - kann dieses Einkommen irgendwie mit eingerechnet werden? Oder muss sie dafür erste allein herkommen und das Kind kommt später nach (falls sich das organisieren lässt)? Wenn das Einkommen des Mannes nicht ausreicht - kann eine andere Person die
VE für das Kind abgeben? Wenn ja müsste diese Person ein Einkommen haben, was für 2 Personen reicht oder welche Voraussetzungen müsste diese Person erfüllen?
Gruß lottchen