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Mit Chinesischer Verlobten nach Deutschland ziehen (Gelesen: 12.207 mal)
Mr. Nic
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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03.09.2013 um 09:18:17
 
Hallo Forum,

Ich suche schon seit einigen Tagen nach Informationen, bin mittlerweile aber relativ verloren in all den Paragraphen.. Daher die Hoffnung das ihr mir helfen könnt.

Ich lebe und arbeite seit vier Jahren mit meiner Freundin in China. Nun wollen wir einen neuen gemeinsamen Abschnitt starten und Ende des Jahres nach Deutschland umziehen und eine gemeinsame Firma starten. Im Zuge dessen haben wir uns entschlossen nun auch endlich zu heiraten.

Nun einige Fragen..
Heiraten in Deutschland scheint kein Problem zu sein solange man die richtigen Papiere mitbringt. Aber was passiert danach? Kann meine, dann Ehefrau, direkt in Deutschland einen Aufenthaltstitel bekommen? Oder muss sie zurück nach China um bei der Botschaft einen neues Visum zu beantragen?

Wie ist hier das richtige Vorgehen? Und mit was für Bearbeitungszeiten muss man in der Regel rechnen?

Vielen vielen Dank schon im Voraus für jede Hilfe!

Liebe Grüße

Nic
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 03.09.2013 um 09:21:50
 
Mr. Nic schrieb am 03.09.2013 um 09:18:17:
Kann meine, dann Ehefrau, direkt in Deutschland einen Aufenthaltstitel bekommen?

Falls sie vorher mit dem entsprechenden Visum zur Eheschließung (Typ D) eingereist ist, wäre das kein Problem. Was anderes wäre es, wenn sie nur mit einem Besuchsvisum einreist.

siehe auch: http://www.china.diplo.de/contentblob/3480814/Daten/
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schweitzer
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Antwort #2 - 03.09.2013 um 09:30:48
 
Mr. Nic schrieb am 03.09.2013 um 09:18:17:
Kann meine, dann Ehefrau, direkt in Deutschland einen Aufenthaltstitel bekommen?


Wenn sie mit dem korrekten Visum einreist, dann ja. Das wäre das D-Visum zum Zwecke der Eehschließung in Deutschland (mit anschließender Begründung der ehelichen Lebensgemeinschaft mit dem deutschen Partner in Deutschland)

Was für die Eheschließung in Deutschland in welcher Form an Papieren vorzulegen ist, erfahrt Ihr beim zuständigen Standesamt. Bitte unbedingt dort konkret nachfragen!

Für das Visum ist der Nachweis von Deutsch-Sprachkenntnissen der Stufe A1 erforderlich.

Außerdem muss für das besagte Visum nachgewiesen werden, dass der Lebensunterhalt für Deine Partnerin für die Zeit zwischen ihrer Einreise und Eurer Heirat gesichert ist. Dafür ist regelmäßig eine VE (Verpflichtungserklärung) erforderlich.

Dies würde wegfallen, wenn Ihr in China heiratet. (Möglicherweise ist das insgesamt der leichtere Weg.)  - Sie müsste dann das D-Visum zum Zwecke des Ehegattennachzugs beantragen.

Ansonsten wäre nur noch der Nachweis von Wohnraum in Deutschland wichtig, wobei zunächst eine vorläufige Unterkunft, auch bei Verwandten ausreicht. Angegeben werden muss aber eine entsprechende Wohnanschrift, weil sich danach die Zuständigkeit der im Rahmen des Visaverfahrens zu beteiligenden ABH richtet.

Zu den Bearbeitungszeiten lässt sich nur schwer etwas Seriöses voraussagen - drei bis vier Monate sollte man aber IMMER mindestens einplanen - letztlich ist das aber nur eine vage Prognose.

Weitere Informationen findest Du
hier
und zu den relevanten Visa vor allem auch
hier
. (Blaues bitte jeweils anklicken!)

Soweit erst einmal für den Anfang.


=schweitzer=
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« Zuletzt geändert: 03.09.2013 um 10:03:30 von schweitzer » 
Grund: nachträgl. Tippfehlerkorrektur 

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Aras
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Antwort #3 - 03.09.2013 um 10:00:11
 
Anmerkung:

Vielleicht ist eine Hochzeit in Hong Kong für euch in Hinsicht der Dokumente besser. Apostille auf Heiratsurkunde etc..
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Mr. Nic
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #4 - 03.09.2013 um 10:11:07
 
Vielen danke Leute! Das hilft schonmal weiter!

Wie lange ist denn so eine D Visum gültig? Wenn die Bearbeitungzeit der Ausländerbehörde so lang ist muss es ja länger als die normalen 90 Tage sein, oder? Oder besteht da die Gefahr nochmal das Land verlassen zu müssen?

Und 6-12 Wochen Bearbeitungszeit für ein D Visum sind ja auch ein Albtraum. Dauert das wirklich so lang? Hat da jemand Erfahrungen?
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 03.09.2013 um 10:15:53
 
Mr. Nic schrieb am 03.09.2013 um 10:11:07:
Wie lange ist denn so eine D Visum gültig?

90 Tage. Sobald aber ein Antrag auf einen AT innerhalb der Gültigkeit des Visums erfolgt, gilt die Fiktionswirkung nach § 81 Abs. 4 AufenthG, d.h. der Aufenthalt ist auch über die 90 Tage und bis zur endgültigen Entscheidung der ABH legal.

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Antwort #6 - 03.09.2013 um 10:24:50
 
Mr. Nic schrieb am 03.09.2013 um 10:11:07:
Wenn die Bearbeitungzeit der Ausländerbehörde so lang ist muss es ja länger als die normalen 90 Tage sein, oder? Oder besteht da die Gefahr nochmal das Land verlassen zu müssen?


Welche Bearbeitungszeit meinst du jetzt?

Wenn deine Freundin mit einem D-Visum zur Eheschließung hier einreist, dann heiratet ihr innerhalb der 90 Tage und dann geht ihr zur ABH und beantragt eine AE nach § 28 AufenthG.

Falls ihr erst nach 80 Tagen heiratet und dann die AE beantragt, dann ist der neue Titel natürlich bis zum Ablauf des Visums nicht fertig.

Aber! Wenn deine Frau vor Ablauf des Visums die AE beantragt, tritt Fiktionswirkung ein. D.h. der bisherige Aufenthaltstitel gilt weiter, bis die ABH eine Entscheidung getroffen hat.
Da passiert also gar nichts.

Ich habe den Leuten in vergleichbaren Fällen immer geraten, sobald als möglich nach der Eheschließung den Antrag auf Erteilung der AE zu stellen. Dann klappts nämlich im Regelfall mit der Aushändigung des Titels vor Ablauf des Visums. Wenn natürlich jemand kurz vor knapp ankam, dann lief das über die Fiktionsbescheinigung, aber die kostet halt nochmal extra Geld.

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Mr. Nic
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Antwort #7 - 03.09.2013 um 10:32:37
 
Verstanden! Das scheint ja einergermaßen straight forward zu sein.

Ich meinte die Bearbeitungszeit um ein D Visum von der deutschen Botschaft in Peking zu bekommen. Die geben an es dauert 6-12 Wochen.

Wir besorgen jetzt wahrscheinlich erstmal ein Touristen Visum. Haben einige Geschäftstermine und besorgen schonmal den Wisch vom Standesamt den es für den D Visumsantrag braucht. Dann fliegt meine Freundin zurück nach China und beantragt in aller Ruhe ihr D Visum während ich in Deutschland auf sie warte.

Danke nochmal für die nette Hilfe!! Große Klasse!
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Antwort #8 - 03.09.2013 um 10:45:43
 
Mr. Nic schrieb am 03.09.2013 um 10:32:37:
Ich meinte die Bearbeitungszeit um ein D Visum von der deutschen Botschaft in Peking zu bekommen. Die geben an es dauert 6-12 Wochen.


Ist ja auch klar, die Unterlagen werden nämlich bei der deutschen Botschaft in Peking eingereicht und dann in Papierform an die deutsche ABH geschickt. Auf dem ganz normalen Postweg an eine zentrale Stelle in Deutschland. Die reichen die Unterlagen dann an die jeweilige ABH weiter und das dauert eben ein bisschen. Bei der ABH werden die Unterlagen geprüft und dann geht eine Mitteilung an die AV in Peking und die entscheiden dann letztendlich über das Visum.

Mr. Nic schrieb am 03.09.2013 um 10:32:37:
Haben einige Geschäftstermine und besorgen schonmal den Wisch vom Standesamt den es für den D Visumsantrag braucht. 


Dazu müsst ihr aber alle Unterlagen vorlegen, die das Standesamt, respektive das OLG braucht, um die Voraussetzungen der Eheschließung prüfen zu können. Also in jedem Fall vorher mit dem deutschen Standesamt in Verbindung setzen und nachfragen.
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Antwort #9 - 03.09.2013 um 11:01:04
 
Runenwolf schrieb am 03.09.2013 um 10:45:43:
Dazu müsst ihr aber alle Unterlagen vorlegen, die das Standesamt, respektive das OLG braucht, um die Voraussetzungen der Eheschließung prüfen zu können. Also in jedem Fall vorher mit dem deutschen Standesamt in Verbindung setzen und nachfragen.


Danke für den Hinweis. Sind bereits dabei hier in China alle Papiere zu besorgen, übersetzen und zu beglaubigen!

Angenommen sie hätte nur ein Touristen Visum und wir würden trotzdem heiraten. Gibt's da ne Chance das man das irgendwie durch bekommt? Oder macht man sich damit wirklich nur das Leben schwer? Bin immernoch beeindruckt von der Komplexität des ganzen Vorhabens! Haha!
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tiggger
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Antwort #10 - 03.09.2013 um 11:09:25
 
Mr. Nic schrieb am 03.09.2013 um 11:01:04:
Angenommen sie hätte nur ein Touristen Visum und wir würden trotzdem heiraten. Gibt's da ne Chance das man das irgendwie durch bekommt? 

Keine Chance. Höchstens eine Vorabzustimmung, dann kann sie wieder ausreisen, aber das Verfahren geht schneller.
Aber sowieso : Ein Besuchsvisum wird u.U. auch abgelehnt. Und wenn nicht kann man wenn das alles so geplant ist auch eine Falschangabe beim Visumverfahren vermuten.
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Mr. Nic
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Antwort #11 - 03.09.2013 um 11:18:48
 
tiggger schrieb am 03.09.2013 um 11:09:25:
Keine Chance. Höchstens eine Vorabzustimmung, dann kann sie wieder ausreisen, aber das Verfahren geht schneller.
Aber sowieso : Ein Besuchsvisum wird u.U. auch abgelehnt. Und wenn nicht kann man wenn das alles so geplant ist auch eine Falschangabe beim Visumverfahren vermuten.


Got it! Macht Sinn! Wenn sie dann also nochmal nach China reist um ein D Visum zu beantragen, dann würde so einen Vorabzustimmung ja total Sinn machen um die Dauer des Chinaaufenthalts zu verkürzen.. Bekommt man die einigermaßen einfach beantragt? Oder gibts die wirklich nur in absoluten Ausnahmefällen?
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schweitzer
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Antwort #12 - 03.09.2013 um 11:28:07
 
Man kann nur danach fragen. Einen Anspruch darauf hat man nicht.

=schweitzer=
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Antwort #13 - 03.09.2013 um 11:32:44
 
schweitzer schrieb am 03.09.2013 um 11:28:07:
Man kann nur danach fragen. Einen Anspruch darauf hat man nicht.

=schweitzer=


Alles klar! Dann drückt mir mal die Daumen!  Zwinkernd Danke für die viele Hilfe!
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Aras schrieb am 03.09.2013 um 10:00:11:
Anmerkung:

Vielleicht ist eine Hochzeit in Hong Kong für euch in Hinsicht der Dokumente besser. Apostille auf Heiratsurkunde etc..


Interessante Idee! Hab ich gerade erst gesehen.. Die Dokumente aus HK werden in Deutschland leichter anerkannt? Oder was wäre der Vorteil?
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