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Bestätigung Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis..was tun? (Gelesen: 28.912 mal)
eiswette007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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16.08.2013 um 21:52:13
 
Habe heute einen Brief bekommen

Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses nach § 1309 Absatz 2 BGB ^^ und ich soll zum Amtsgericht und die unterlagen abholen..

Das Klingt doch schonmal gut oder?

KANN das theoretisch mein dad abholen? ich kann beruflich momentan nicht...

wenn ich diese unterlagen habe muss ich es nach russland zu meiner süßen schicken ja?

Ich habe nun angst das ich auch nach russland muss oder das die skype protokolle wollen..man liest so vieles darüber  Augenrollen
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Harald45-2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 17.08.2013 um 07:17:50
 
Guten Morgen

Bist du ganz sicher, was du schriebst?
Amtsgericht - Unterlagen abholen

Soweit ich weiß, wird es vom Präsidenten eines OLG entschieden
und die schicken dir gar nichts (außer der Rechnung). Hingegen
dem Standesamt. Von dort bekommst du eine Bestätigung, die
deine russische Verlobte bei Visumsantrag vorlegen muss.
(und noch Einiges mehr)

lg  Smiley

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eiswette007
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutschland
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Antwort #2 - 18.08.2013 um 11:07:05
 
Sehr geehrter Herr ...

dem Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses nach § 1309 Absatz 2 BGB habe ich stattgegeben.

Sie können die Ausfertigung meiner verfügung bei der nachfolgenden Gerichtszahlstelle ca 3 tage nach erhalt dieses Briefes abholen- gegen eine Gebühr von 26 euro abholen^^

exakt so steht es da
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datteln
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Antwort #3 - 18.08.2013 um 12:06:18
 
Aus welcher Stadt kommst du? Hast du diesen Antrag selbst gestellt beim Amtsgericht?

An deiner Stelle würde ich mit deinem Standesamt reden. Die können dich am Besten beraten und die wissen auch, besser als wir, welche Unterlagen erforderlich sich für eure Eheschliessung. Jedes Standesamt fordert unterschiedliche Dokumente und um am Ende die Bescheinigung zu erhalten dass alle Dokumente beim Standesamt vorliegen, wirst du sowieso mit denen kommunizieren müssen. Denn ohne diesen Beleg wird, soweit ich hier erfahren habe, keine Ausländerbehörde dem Visum zustimmen.

Was die Abholung angeht: Ruf doch da morgen einfach mal an beim Amtsgericht, ob ein Familienmitglied das abholen kann. Wenn du dafür keine Zeit hast, dann soll jemand aus deiner Familie morgen dort anrufen, was man mitbringen muss das sie die auch abholen können.
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erne
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Antwort #4 - 18.08.2013 um 12:16:38
 
eiswette007 schrieb am 16.08.2013 um 21:52:13:
wenn ich diese unterlagen habe muss ich es nach russland zu meiner süßen schicken ja?


und was soll deine Verlobte mit der Befreiung von dem Erfoderniss des EFZ?
Das braucht das Standesamt, bei dem Ihr heiraten wollt.

Was deine Verlobte braucht, ist die Bestätigung des Standesamtes, dass die Eheschliessung bevorsteht (idealerweise also den Eheschliessungstermin)

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Antwort #5 - 18.08.2013 um 12:20:41
 
Von dem Erfordernis nach Absatz 1 Satz 1 kann der Präsident des Oberlandesgerichts, in dessen Bezirk das Standesamt, bei dem die Eheschließung angemeldet worden ist, seinen Sitz hat, Befreiung erteilen. Die Befreiung soll nur Staatenlosen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland und Angehörigen solcher Staaten erteilt werden, deren Behörden keine Ehefähigkeitszeugnisse im Sinne des Absatzes 1 ausstellen. In besonderen Fällen darf sie auch Angehörigen anderer Staaten erteilt werden. Die Befreiung gilt nur für die Dauer von sechs Monaten.

Fakt ist demnach dass die Ausnahmegenehmigung vom OLG kommt, das OLG hat auch eine Gerichtszahlstelle Zwinkernd

Warum solltest Du diese Bescheinigung nach Russland schicken? Die brauchst Du wenn Du hier in Deutschland heiraten möchtest. Wenn Du jedoch in Russland heiraten willst brauchst Du def. eine Ehefähigkeitsbescheinigung für die Russ. Behörden. Du solltest aber mit deinem zuständigen Standesamt sprechen welche Papiere Ihr braucht um in D zu heiraten. Jedes Standesamt hat andere Vorgaben.
Für was solltest Du Skype Protokolle haben? Meinst Du etwa für das Heiratsvisum?
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Antwort #6 - 18.08.2013 um 14:44:12
 
datteln schrieb am 18.08.2013 um 12:06:18:
Aus welcher Stadt kommst du? Hast du diesen Antrag selbst gestellt beim Amtsgericht?


Ich komme von der Insel Amrum

Und nein ich habe es über meine Standesamt gemacht.. die haben alle unterlagen die ich gesammelt habe (übersetzungen apostile usw) zum OLG geschickt..

und nu nkam dieser Brief am Donnerstag in dem steht das ich beim Antsgericht was abholen soll..

am besten ich gehe morgen mal zu meinem amt und frage nach
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eiswette007
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Antwort #7 - 19.08.2013 um 11:21:44
 
erne schrieb am 18.08.2013 um 12:16:38:
Was deine Verlobte braucht, ist die Bestätigung des Standesamtes, dass die Eheschliessung bevorsteht (idealerweise also den Eheschliessungstermin)



ich habe aber sowas gelesen :

I. Visum bei beabsichtigter Eheschließung
Auslandspass
Inlandspass und zwei Kopien der Seite mit den persönlichen Daten und dem
Familienstandsstempel
Zwei in deutscher Sprache ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Anträge
auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis mit aufgeklebten Passfotos und ein
zusätzliches Passfoto für das Visum
zwei eigenhändig unterschriebene Erklärungen gemäß
§ 55 AufenthG
Reisekrankenversicherung und zwei Kopien
Mit je zwei Kopien: Bestätigung des deutschen Stan
desamtes, dass alle
Voraussetzungen zur Eheschließung erfüllt sind
oder
Geburtsurkunde
Ledigkeitsbescheinigung
ggf. weitere Personenstandsurkunden/-bescheinigung
en (z. B.
Scheidungsurkunden, standesamtliche Bescheinigungen
über Vorehen,
Sterbeurkunden früherer Ehepartner)
eine schriftliche Erklärung des in Deutschland leb
enden Verlobten, dass er
die bis zur Eheschließung entstehenden Kosten im Si
nne der §§ 66 – 68
AufenthG übernimmt. Die Unterschrift des Verlobten
muss beglaubigt sein
oder es muss eine Passkopie des Verlobten beiliegen
Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Sprach
e (Niveau A1) und zwei Kopien

also muss ich ihr wirklich nur das schicken was mein Standesamt mir gibt?
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erne
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Antwort #8 - 19.08.2013 um 18:25:34
 
eiswette007 schrieb am 19.08.2013 um 11:21:44:
Bestätigung des deutschen Stan
desamtes, dass alle
Voraussetzungen zur Eheschließung erfüllt sind


Eine der Voraussetzungen für diese Bestätigung vom Standesamt ist ihr EFZ oder die Befreiung davon vom OLG.
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Antwort #9 - 23.08.2013 um 00:35:21
 
ich habe nun die Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung bekommen!
Das habe ich ihr via dhl express zugeschickt , müsste doch nun relativ schnell gehn mit dem Visum oder´?

Kann das nun auch wieder ewig dauern  ? Augenrollen
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Antwort #10 - 23.08.2013 um 10:44:03
 
eiswette007 schrieb am 23.08.2013 um 00:35:21:
Das habe ich ihr via dhl express zugeschickt , müsste doch nun relativ schnell gehn mit dem Visum oder´?


Das kann man "von außen" kaum beurteilen.



Zitat:
Kann das nun auch wieder ewig dauern  ? Augenrollen


Wenn Du so fragst: Nein, ewig dauern kann es nicht.

Aber alles Fragen nützt nichts: Du kannst eine korrekte Auskunft nur von Deiner Verlobten bekommen. Die erfährt als erste, wie lange es dauert / gedauert hat. Du erfährst es als Zweiter, nehme ich an, und wir erfahren es nur, falls Du es uns mitteilst.
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eiswette007
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Antwort #11 - 24.08.2013 um 00:58:49
 
Alle fragen beantwortet..vor 3 stunden sagt mir meine verlobte das sie Termin bei der Botschaft erst am 24 september bekommen hat und es 8 wochen dauert wenn sie denn dort den antrag stellt... Ich überlege schluss zu machen ich habe nun 3 stunden geheult ..ich warte nun seit mai auf sie ..ich kann nicht mehr
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 24.08.2013 um 01:29:34
 
eiswette007 schrieb am 24.08.2013 um 00:58:49:
Ich überlege schluss zu machen


hmm.. da kann dir hier kaum jemand helfen

wenn weiter sachliche Fragen da sein sollten.. ja
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« Zuletzt geändert: 24.08.2013 um 01:44:11 von N/V »  
 
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eiswette007
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Antwort #13 - 24.08.2013 um 10:05:24
 
Zitat:
hmm.. da kann dir hier kaum jemand helfen

wenn weiter sachliche Fragen da sein sollten.. ja


Dann frage ich dich sachlich..wenn ich nun umswitche auf eine Heirat in Russland ..würde ich sie dann früher in Deutschland haben? oder wäre auch diese idee sinnlos..
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Antwort #14 - 24.08.2013 um 10:48:58
 
Nein, würde es nicht.

Das ausländerrechtliche Antragsverfahren zur Eheschließung ist mit dem zur FZF nach Eheschließung identisch (wenn man von der erforderlichen LU-Sicherung bis zur Hochzeit im ersten Fall absieht).
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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