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Bestätigung Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis..was tun? (Gelesen: 28.945 mal)
eiswette007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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16.08.2013 um 21:52:13
 
Habe heute einen Brief bekommen

Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses nach § 1309 Absatz 2 BGB ^^ und ich soll zum Amtsgericht und die unterlagen abholen..

Das Klingt doch schonmal gut oder?

KANN das theoretisch mein dad abholen? ich kann beruflich momentan nicht...

wenn ich diese unterlagen habe muss ich es nach russland zu meiner süßen schicken ja?

Ich habe nun angst das ich auch nach russland muss oder das die skype protokolle wollen..man liest so vieles darüber  Augenrollen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 17.08.2013 um 07:17:50
 
Guten Morgen

Bist du ganz sicher, was du schriebst?
Amtsgericht - Unterlagen abholen

Soweit ich weiß, wird es vom Präsidenten eines OLG entschieden
und die schicken dir gar nichts (außer der Rechnung). Hingegen
dem Standesamt. Von dort bekommst du eine Bestätigung, die
deine russische Verlobte bei Visumsantrag vorlegen muss.
(und noch Einiges mehr)

lg  Smiley

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eiswette007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 18.08.2013 um 11:07:05
 
Sehr geehrter Herr ...

dem Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses nach § 1309 Absatz 2 BGB habe ich stattgegeben.

Sie können die Ausfertigung meiner verfügung bei der nachfolgenden Gerichtszahlstelle ca 3 tage nach erhalt dieses Briefes abholen- gegen eine Gebühr von 26 euro abholen^^

exakt so steht es da
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datteln
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Antwort #3 - 18.08.2013 um 12:06:18
 
Aus welcher Stadt kommst du? Hast du diesen Antrag selbst gestellt beim Amtsgericht?

An deiner Stelle würde ich mit deinem Standesamt reden. Die können dich am Besten beraten und die wissen auch, besser als wir, welche Unterlagen erforderlich sich für eure Eheschliessung. Jedes Standesamt fordert unterschiedliche Dokumente und um am Ende die Bescheinigung zu erhalten dass alle Dokumente beim Standesamt vorliegen, wirst du sowieso mit denen kommunizieren müssen. Denn ohne diesen Beleg wird, soweit ich hier erfahren habe, keine Ausländerbehörde dem Visum zustimmen.

Was die Abholung angeht: Ruf doch da morgen einfach mal an beim Amtsgericht, ob ein Familienmitglied das abholen kann. Wenn du dafür keine Zeit hast, dann soll jemand aus deiner Familie morgen dort anrufen, was man mitbringen muss das sie die auch abholen können.
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Antwort #4 - 18.08.2013 um 12:16:38
 
eiswette007 schrieb am 16.08.2013 um 21:52:13:
wenn ich diese unterlagen habe muss ich es nach russland zu meiner süßen schicken ja?


und was soll deine Verlobte mit der Befreiung von dem Erfoderniss des EFZ?
Das braucht das Standesamt, bei dem Ihr heiraten wollt.

Was deine Verlobte braucht, ist die Bestätigung des Standesamtes, dass die Eheschliessung bevorsteht (idealerweise also den Eheschliessungstermin)

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Antwort #5 - 18.08.2013 um 12:20:41
 
Von dem Erfordernis nach Absatz 1 Satz 1 kann der Präsident des Oberlandesgerichts, in dessen Bezirk das Standesamt, bei dem die Eheschließung angemeldet worden ist, seinen Sitz hat, Befreiung erteilen. Die Befreiung soll nur Staatenlosen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland und Angehörigen solcher Staaten erteilt werden, deren Behörden keine Ehefähigkeitszeugnisse im Sinne des Absatzes 1 ausstellen. In besonderen Fällen darf sie auch Angehörigen anderer Staaten erteilt werden. Die Befreiung gilt nur für die Dauer von sechs Monaten.

Fakt ist demnach dass die Ausnahmegenehmigung vom OLG kommt, das OLG hat auch eine Gerichtszahlstelle Zwinkernd

Warum solltest Du diese Bescheinigung nach Russland schicken? Die brauchst Du wenn Du hier in Deutschland heiraten möchtest. Wenn Du jedoch in Russland heiraten willst brauchst Du def. eine Ehefähigkeitsbescheinigung für die Russ. Behörden. Du solltest aber mit deinem zuständigen Standesamt sprechen welche Papiere Ihr braucht um in D zu heiraten. Jedes Standesamt hat andere Vorgaben.
Für was solltest Du Skype Protokolle haben? Meinst Du etwa für das Heiratsvisum?
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Antwort #6 - 18.08.2013 um 14:44:12
 
datteln schrieb am 18.08.2013 um 12:06:18:
Aus welcher Stadt kommst du? Hast du diesen Antrag selbst gestellt beim Amtsgericht?


Ich komme von der Insel Amrum

Und nein ich habe es über meine Standesamt gemacht.. die haben alle unterlagen die ich gesammelt habe (übersetzungen apostile usw) zum OLG geschickt..

und nu nkam dieser Brief am Donnerstag in dem steht das ich beim Antsgericht was abholen soll..

am besten ich gehe morgen mal zu meinem amt und frage nach
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Antwort #7 - 19.08.2013 um 11:21:44
 
erne schrieb am 18.08.2013 um 12:16:38:
Was deine Verlobte braucht, ist die Bestätigung des Standesamtes, dass die Eheschliessung bevorsteht (idealerweise also den Eheschliessungstermin)



ich habe aber sowas gelesen :

I. Visum bei beabsichtigter Eheschließung
Auslandspass
Inlandspass und zwei Kopien der Seite mit den persönlichen Daten und dem
Familienstandsstempel
Zwei in deutscher Sprache ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Anträge
auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis mit aufgeklebten Passfotos und ein
zusätzliches Passfoto für das Visum
zwei eigenhändig unterschriebene Erklärungen gemäß
§ 55 AufenthG
Reisekrankenversicherung und zwei Kopien
Mit je zwei Kopien: Bestätigung des deutschen Stan
desamtes, dass alle
Voraussetzungen zur Eheschließung erfüllt sind
oder
Geburtsurkunde
Ledigkeitsbescheinigung
ggf. weitere Personenstandsurkunden/-bescheinigung
en (z. B.
Scheidungsurkunden, standesamtliche Bescheinigungen
über Vorehen,
Sterbeurkunden früherer Ehepartner)
eine schriftliche Erklärung des in Deutschland leb
enden Verlobten, dass er
die bis zur Eheschließung entstehenden Kosten im Si
nne der §§ 66 – 68
AufenthG übernimmt. Die Unterschrift des Verlobten
muss beglaubigt sein
oder es muss eine Passkopie des Verlobten beiliegen
Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Sprach
e (Niveau A1) und zwei Kopien

also muss ich ihr wirklich nur das schicken was mein Standesamt mir gibt?
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Antwort #8 - 19.08.2013 um 18:25:34
 
eiswette007 schrieb am 19.08.2013 um 11:21:44:
Bestätigung des deutschen Stan
desamtes, dass alle
Voraussetzungen zur Eheschließung erfüllt sind


Eine der Voraussetzungen für diese Bestätigung vom Standesamt ist ihr EFZ oder die Befreiung davon vom OLG.
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Antwort #9 - 23.08.2013 um 00:35:21
 
ich habe nun die Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung bekommen!
Das habe ich ihr via dhl express zugeschickt , müsste doch nun relativ schnell gehn mit dem Visum oder´?

Kann das nun auch wieder ewig dauern  ? Augenrollen
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Antwort #10 - 23.08.2013 um 10:44:03
 
eiswette007 schrieb am 23.08.2013 um 00:35:21:
Das habe ich ihr via dhl express zugeschickt , müsste doch nun relativ schnell gehn mit dem Visum oder´?


Das kann man "von außen" kaum beurteilen.



Zitat:
Kann das nun auch wieder ewig dauern  ? Augenrollen


Wenn Du so fragst: Nein, ewig dauern kann es nicht.

Aber alles Fragen nützt nichts: Du kannst eine korrekte Auskunft nur von Deiner Verlobten bekommen. Die erfährt als erste, wie lange es dauert / gedauert hat. Du erfährst es als Zweiter, nehme ich an, und wir erfahren es nur, falls Du es uns mitteilst.
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Antwort #11 - 24.08.2013 um 00:58:49
 
Alle fragen beantwortet..vor 3 stunden sagt mir meine verlobte das sie Termin bei der Botschaft erst am 24 september bekommen hat und es 8 wochen dauert wenn sie denn dort den antrag stellt... Ich überlege schluss zu machen ich habe nun 3 stunden geheult ..ich warte nun seit mai auf sie ..ich kann nicht mehr
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Antwort #12 - 24.08.2013 um 01:29:34
 
eiswette007 schrieb am 24.08.2013 um 00:58:49:
Ich überlege schluss zu machen


hmm.. da kann dir hier kaum jemand helfen

wenn weiter sachliche Fragen da sein sollten.. ja
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« Zuletzt geändert: 24.08.2013 um 01:44:11 von N/V »  
 
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Antwort #13 - 24.08.2013 um 10:05:24
 
Zitat:
hmm.. da kann dir hier kaum jemand helfen

wenn weiter sachliche Fragen da sein sollten.. ja


Dann frage ich dich sachlich..wenn ich nun umswitche auf eine Heirat in Russland ..würde ich sie dann früher in Deutschland haben? oder wäre auch diese idee sinnlos..
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Antwort #14 - 24.08.2013 um 10:48:58
 
Nein, würde es nicht.

Das ausländerrechtliche Antragsverfahren zur Eheschließung ist mit dem zur FZF nach Eheschließung identisch (wenn man von der erforderlichen LU-Sicherung bis zur Hochzeit im ersten Fall absieht).
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Antwort #15 - 24.08.2013 um 12:07:31
 
Außerdem könnt Ihr kein Verfahren, das Ihr jetzt anfangt, vor dem 24. September (Termin für das Visum) irgendwie richtig voran bringen.

Du solltest also einfach jetzt noch bis zum 24. September durchhalten.
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Antwort #16 - 24.08.2013 um 23:14:34
 
Und Dänemark? ist das immernoch eine schnellere Option? bzw ist diese Option bei unseren momentanen stand noch möglich?

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Antwort #17 - 25.08.2013 um 00:04:27
 
Ich Verdiene 400 basis und ich kann kaum was anchweisen an einkommen in den letzten jahren.. Sollte ich einen Gewerbeschein beantragen und mit einem Guten Steuerberater was einfädeln (habe sowas hier mal gelesen) ?

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Antwort #18 - 25.08.2013 um 08:19:14
 
eiswette007 schrieb am 25.08.2013 um 00:04:27:
Ich Verdiene 400 basis und ich kann kaum was anchweisen an einkommen in den letzten jahren.. 


Damit dürfte es schwer werden die von dir selbst erwähnte VE zu bekommen.
Antwot #7:
eine schriftliche Erklärung des in Deutschland leb
enden Verlobten, dass er
die bis zur Eheschließung entstehenden Kosten im Si
nne der §§ 66 – 68
AufenthG übernimmt

eiswette007 schrieb am 24.08.2013 um 23:14:34:
Und Dänemark? ist das immer noch eine schnellere Option?


Zum Heiraten JA, zum Nachzug NEIN, auch als verheiratete muss sie am 28. das Visum beantragen

eiswette007 schrieb am 25.08.2013 um 00:04:27:
Sollte ich einen Gewerbeschein beantragen und mit einem Guten Steuerberater was einfädeln 


Den Schwachsinn glaubst du doch hoffentlich selber nicht, frische Gewerbeanmeldung und dann sowas.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #19 - 25.08.2013 um 11:02:12
 
Im Falle das ihr schon verheiratet seid, fällt die VE weg für die FZF, d.h. es gibt einen kleinen Unterschied, wenn ihr in Russland heiratet.
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Antwort #20 - 25.08.2013 um 11:40:38
 
Aber ich brauche die VE , wie soll ich sie denn bekommen mit meinen schlechten vorrausetzungen? oder soll ich die heirat gleich aufgeben...
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Antwort #21 - 25.08.2013 um 11:45:48
 
2 Varianten:

i) VE von einem Verwandten/Freund - dann gibt es grundsätzlich auch keine Probleme mit einem Visum zur Eheschließung.

ii) ohne VE: Hochzeit in RUS so rechtzeitig vor dem Termin in der AV, daß nicht nur die Heiratsurkunde fertig wird, sondern auch noch eine Apostille auf dieses Dokument und Übersetzung des Ganzen.

Grundsätzlich könnt Ihr, wenn Ihr Variante ii) wählt und das zeitlich nicht hinbekommt, natürlich auch den vorhandenen Termin umbuchen (falls möglich) oder stornieren und einen neuen, etwas späteren buchen.
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Antwort #22 - 25.08.2013 um 16:51:52
 
Petersburger schrieb am 25.08.2013 um 11:45:48:
2 Varianten:

i) VE von einem Verwandten/Freund - dann gibt es grundsätzlich auch keine Probleme mit einem Visum zur Eheschließung.

ii) ohne VE: Hochzeit in RUS so rechtzeitig vor dem Termin in der AV, daß nicht nur die Heiratsurkunde fertig wird, sondern auch noch eine Apostille auf dieses Dokument und Übersetzung des Ganzen.

Grundsätzlich könnt Ihr, wenn Ihr Variante ii) wählt und das zeitlich nicht hinbekommt, natürlich auch den vorhandenen Termin umbuchen (falls möglich) oder stornieren und einen neuen, etwas späteren buchen.


wenn wir aber nun sagen wir Heiraten in Dänemark,dann ist meine VE unwichtiger oder?

und wenn ich die VE von einen Freund aus 800 km entfernung bekomme ist das nicht schlimm?
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Antwort #23 - 25.08.2013 um 17:13:51
 
eiswette007 schrieb am 25.08.2013 um 16:51:52:
wenn wir aber nun sagen wir Heiraten in Dänemark,dann ist meine VE unwichtiger oder?


wie soll sie nach DK kommen?
Für ein Besuchsvisum braucht man auch eine VE (oder sie muss selber nachweisen, dass sie über entsprechende Mittel verfügt, das geht grundsätzlich aber auch bei Eheschliessungsvisum)

eiswette007 schrieb am 25.08.2013 um 16:51:52:
VE von einen Freund aus 800 km entfernung bekomme ist das nicht schlimm? 

ja (nicht schlimm)
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Antwort #24 - 25.08.2013 um 17:38:10
 
Leider verstehe ich Deine Aussage bezuegl.  Dass DU ueberlegst "Schluss" zu machen garnicht. Ist die Liebe so klein und schwach? Dass du so schnell ans Aufgeben denkst? Wenn du seit mai wartest warum fliegst du nicht einfach zu ihr auch wenn es nur ein paar tage sind? Natuerlich weiss ich dass es geld kostet auch wir haben dies problematik hinter uns,Somit spreche ich nur aus eigner erfahrung dass es nicht leicht ist. Umso schoener ist es dann wenn die liebste dann in d ist. Lass dich nicht entmutigen. Deine freundin soll jeden tag im system schauen ob ein frueherer termin frei ist........wuensch dir alles gute.
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Antwort #25 - 25.08.2013 um 17:43:47
 
Ich war gestern so down von den News..ich habe überreagiert ich weiß..natürlich verlasse ich sie nicht!

ja aber wenn wir in Dänemark  heiraten und sie das Visa beantragt in russland ,haben wir weniger probleme denke ich..man liest echt überall was anderes...

BTW könnten wir theoretisch nach Marokko Fliegen ohne das sie ein Visa braucht? nurso für einen urlaub?

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Antwort #26 - 25.08.2013 um 17:51:35
 
eiswette007 schrieb am 25.08.2013 um 17:43:47:
könnten wir theoretisch nach Marokko Fliegen ohne das sie ein Visa braucht? nurso für einen urlaub?

Da muss sie sich bei der marokkanischen Auslandsvertretung oder in einem Reisebüro erkundigen ob sie ein Visum benötigt.
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Antwort #27 - 26.08.2013 um 00:55:34
 
Petersburger schrieb am 25.08.2013 um 11:45:48:
2 Varianten:

i) VE von einem Verwandten/Freund - dann gibt es grundsätzlich auch keine Probleme mit einem Visum zur Eheschließung.

ii) ohne VE: Hochzeit in RUS so rechtzeitig vor dem Termin in der AV, daß nicht nur die Heiratsurkunde fertig wird, sondern auch noch eine Apostille auf dieses Dokument und Übersetzung des Ganzen.

Grundsätzlich könnt Ihr, wenn Ihr Variante ii) wählt und das zeitlich nicht hinbekommt, natürlich auch den vorhandenen Termin umbuchen (falls möglich) oder stornieren und einen neuen, etwas späteren buchen.



Was genau muss ich denn tun um von einem Freund eine VE zu bekommen (die dann auch ausreicht für die heirat) bzw wie soll ich das der AB erklären ?


Variante 2 klingt auch ganz gut aber stellt sich die frage ob es nun noch machbar ist..da unsere Geburtsurkunden  beim oberlandesgericht liegen

ich habe einfach keine idee. Ich mache mir sorgen wegen der VE   Augenrollen

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Antwort #28 - 26.08.2013 um 08:24:51
 
Bei den allermeisten Standesämtern in Russland brauchst du zum Heiraten keine Geburtsurkunde. Das wäre also kein Problem.

Ich verstehe trotzdem deine Panik nicht: Deine Freundin hat doch schon in vier Wochen einen Termin beim Konsulat! Und dann geht alles seinen Lauf. Heiratet ihr nun in Russland, müsst ihr auch erstmal ein Aufgebot bestellen (normale Wartezeit: 4 Wochen, da du in Deutschland bist muss deine Freundin die Unterlagen ausfüllen, nach Deutschland schicken, auf Deutsch übersetzen lassen,  vor Notar ausfüllen, wieder zurück ins russische übersetzen, nach Russland schicken), die Aufgebotszeit verkürzen (klar geht das irgendwie, ist aber wieder Stress), du musst dir ein Visum besorgen und hinfliegen, nach der Hochzeit braucht ihr Apostille und Übersetzung.... Und dann müsst ihr ja immer noch beim Konsulat das Visum für die die Familienzusammenführung beantragen! Im Endeffekt habt ihr damit keinerlei Zeit gewonnen. (Ich habe verstanden, dass der Freund auf jeden Fall eine VE abgibt und du dir darum keine Sorgen machen musst - falls du partout keinen findest, der eine VE für deine Freundin abgeben möchte, dann ist die Hochzeit in Russland natürlich nicht die schlechteste Alternative, aber wenn dann bis Ende September alles in trockenen Tüchern sein muss, musst du dich sehr sputen).

Trefft euch doch einfach in einem der Länder, wo Russen und Deutsche gleichermaßen ohne Visum hindürfen oder besuche sie in Russland. Dann geht die Zeit bestimmt schnell vorbei.

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Antwort #29 - 26.08.2013 um 08:31:53
 
eiswette007 schrieb am 26.08.2013 um 00:55:34:
Was genau muss ich denn tun um von einem Freund eine VE zu bekommen (die dann auch ausreicht für die heirat) bzw wie soll ich das der AB erklären ?


Der Freund geht mit den Daten deiner Verlobten zu seiner ABH und gibt eine VE ab. Diese gilt für alles ist also nicht Heiratsbezogen. Diese VE legt Sie dann bei der Visabeantragung vor.

Visafrei Urlaub ist in der Türkei möglich

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Antwort #30 - 26.08.2013 um 11:05:06
 
sigi-n schrieb am 26.08.2013 um 08:31:53:
Der Freund geht mit den Daten deiner Verlobten zu seiner ABH und gibt eine VE ab. Diese gilt für alles ist also nicht Heiratsbezogen. Diese VE legt Sie dann bei der Visabeantragung vor.



Ah Ok danke! Das Heisst also ich muss diese VE (wenn mein freund die macht) zu ihr nach Russland schicken ?

Ich habe nur Panik wegen der VE sonst kann ich warten ,denn sie hat B1 Deutsch und alle anderen Unterlagen, nur eben kann ich keine VE ausstellen..
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Antwort #31 - 26.08.2013 um 11:34:13
 
Ja, genau. Dein Freund geht zur ABH, füllt dort die VE aus. Die ABH füllt die Rückseite aus. Das bekommst Du und schickst es nach Russland. Guck vorher, ob die Rückseite "positiv" ausgefüllt ist. Die ABH schreibt, ob Dein Freund wirklich für sie garantieren kann oder nicht.
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Antwort #32 - 26.08.2013 um 11:37:13
 
reinhard schrieb am 26.08.2013 um 11:34:13:
Ja, genau. Dein Freund geht zur ABH, füllt dort die VE aus. Die ABH füllt die Rückseite aus. Das bekommst Du und schickst es nach Russland. Guck vorher, ob die Rückseite "positiv" ausgefüllt ist. Die ABH schreibt, ob Dein Freund wirklich für sie garantieren kann oder nicht. 


Das würde doch all meine Panik sofort in luft auflösen , ich hoffe das klappt und er macht das für mich  Smiley
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Antwort #33 - 26.08.2013 um 16:48:16
 
Meine Freundin meint nun,das ihre Botschaft nix von einer VE gesagt hat und auf ihren Info Bogen nix darüber steht

http://www.germania.diplo.de/contentblob/3649984/Daten/3357920/familienzusammenf...

auf dieser seite steht was das von der VE auch nur unter "oder"

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Antwort #34 - 26.08.2013 um 17:25:16
 
Stand bei uns bis vor zwei Jahren auch nicht als "Muß".

Die ABH wollte dann meist doch eine VE (und hat sie einfach im Visumverfahren "eingeholt".)

Klärst Du diese Frage vor der Antragstellung, dürfte das die Bearbeitung des Antrages und die Entscheidung zumindest nicht verzögern.  22
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Antwort #35 - 26.08.2013 um 17:54:58
 
Es ist doch so:

Wenn die AV bei der Antragstellung nach der VE fragt, und sie hat sie zufällig oder absichtlich in der Tasche, geht alles glatt. Wenn sie dann "überrascht" ist und nichts dabei hat, ist die Gefahr groß, dass der Antrag abgelehnt wird.

Besser, Du versuchst jetzt alles - lieber zu viel als zu wenig.
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Antwort #36 - 27.08.2013 um 00:35:59
 
Alles klar,dann werde ich nun meinen Freund bitten sich eine VE zu besorgen,mir zu schicken und ich schick die VE dann zu meiner Verlobten nach RU..

Bei meiner ABH sollte ich mich aber erst melden wenn ich die VE habe oder soll ich trotzdem morgen mal anrufen ? Da ihr letzt meintet man soll da schonmal Vorsprechen usw  Smiley

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Antwort #37 - 27.08.2013 um 10:58:14
 
VE besorgen und nach Russland schicken ist ein guter Plan.

Jetzt mit der ABH zu reden halte ich für sinnlos. Die ABH hat ja keinen Antrag vorliegen und kann insofern nichts sagen. Die mündlichen Auskünfte dort sind ohne Akte völlig unverbindlich und für Dich egal (oder verwirrend). Ich würde warten, bis die ABH die Visum-Unterlagen hat und sich selbst bei Dir meldet.
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Antwort #38 - 27.08.2013 um 16:30:32
 
mein (freund) will nun doch keine VE mir geben..achje..

Also echt ab nach Russland und dort Heiraten?  Augenrollen
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Antwort #39 - 27.08.2013 um 17:27:30
 
Jetzt ist einfach Plan B und Plan C gefragt.

Hast Du noch einen Freund, der vielleicht eine VE unterschreibt?
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Antwort #40 - 27.08.2013 um 17:44:49
 
nicht wirklich..alle haben einen Verdienst von unter 1100 netto... EVT gibt es ja hier einen im Forum der mir helfen würde?
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Antwort #41 - 27.08.2013 um 18:48:30
 
eiswette007 schrieb am 27.08.2013 um 16:30:32:
mein (freund) will nun doch keine VE mir geben..achje..

Anscheinend ist ihm klargeworden, welche Konsequenzen ihm aus so einer VE erwachsen können.

eiswette007 schrieb am 27.08.2013 um 17:44:49:
EVT gibt es ja hier einen im Forum der mir helfen würde? 

Eine VE sollte man nur dann abgeben, wenn man den Betreffenden sehr gut kennt und ihm 100%ig vertraut.
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Antwort #42 - 27.08.2013 um 19:40:57
 
Vielleicht laesst sich Deine ABH auch auf ein Sperrkonto ein. Nachfragen lohnt sich da.

Mal ganz nebenbei. Wenn das Geld so knapp ist, wie oft/lange habt ihr euch eigentlich schon getroffen? Ansonsten, ist ein paar mal nach RU rüberfliegen vielleicht eine ganz gute Idee. (Um auch Probleme später zu vermeiden)
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Antwort #43 - 28.08.2013 um 10:54:01
 
Zitat:
Vielleicht laesst sich Deine ABH auch auf ein Sperrkonto ein.


Bei uns gibt es die Verpflichtungserklärung nicht bei der ABH. Wenn das bei eiswette007 so ist, dann ist dieser Hinweis auf alle Fälle sinnvoll (sonst muss er eben dahin gehen, wo er in seiner Stadt die VE bekommt). Und es muss Geld da sein, was auf ein Sperrkonto eingezahlt werden könnte (ein paar Tausender muss man da vermutlich zusammen bekommen).
Geh hin und frag nach, unter welchen Bedingungen Du eine VE abgeben könntest, die für den Visumsantrag Deiner Freundin ausreicht! Nachfragen kostet doch nichts!
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Antwort #44 - 29.08.2013 um 00:56:53
 
ich werde morgen bei meiner ABH anrufen und nachfragen,oder direkt dort hin fahren?...Wohne auf Amrum an der Nordsee..ist immer etwas schwer  hier weg zu kommen ^^
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Antwort #45 - 29.08.2013 um 08:29:24
 
lottchen schrieb am 28.08.2013 um 10:54:01:
Geh hin und frag nach, unter welchen Bedingungen Du eine VE abgeben könntest


Na die Bedingungen sind ganz klar. Er muss genügend Einkommen nachweisen können ... und das kann er wohl nicht. Deswegen kann er die VE nicht abgeben, ob er das jetzt bei einer ABH macht oder einer anderen Stelle ist doch völlig egal.

Zuständig ist die Stelle, die für den Wohnortbereich zuständig ist und das ist wohl im Falle des TS die ABH. Das mag woanders anders geregelt sein. Er wird am besten wissen, wer das in seinem Bereich macht.

Ein Sperrkonto ist eine gute Idee. Einfach der ABH die ganze Situation erklären und versuchen, sich auf ein Sperrkonto zu einigen.
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Antwort #46 - 29.08.2013 um 12:31:14
 
Mit "Bedingungen" meine ich ja eben abzuklären, ob ein Sperrkonto (und wenn ja in welcher Höhe) auch reicht, wenn das regelmäßige Einkommen nicht ausreicht. Soweit ich weiß, handhabt das jede Stadt anders und auch die verlangte Höhe des Geldes auf dem Sperrkonto ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich.
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Antwort #47 - 29.08.2013 um 12:56:46
 
lottchen schrieb am 29.08.2013 um 12:31:14:
Mit "Bedingungen" meine ich ja eben abzuklären, ob ein Sperrkonto (und wenn ja in welcher Höhe) auch reicht, wenn das regelmäßige Einkommen nicht ausreicht. Soweit ich weiß, handhabt das jede Stadt anders und auch die verlangte Höhe des Geldes auf dem Sperrkonto ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. 


Das ist richtig, das sollte der TS auch machen. Aber ein Sperrkonto ist eben keine VE, deswegen war dein Beitrag etwas verwirrend.
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Antwort #48 - 31.08.2013 um 17:16:01
 
Ich denke ich werde Montag mal bei der ABH anrufen

und morgen werde ich auch einen Reisepass beantragen und meine süße bald mal besuchen..halte es nicht mehr aus

achja ich bräuchte dafür eine Geburtsurkunde oder? Die hat ja mein standesamt bis zu meiner heirat..
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Antwort #49 - 01.09.2013 um 01:38:38
 
eiswette007 schrieb am 31.08.2013 um 17:16:01:
Ich denke ich werde Montag mal bei der ABH anrufen

und morgen werde ich auch einen Reisepass beantragen und meine süße bald mal besuchen..halte es nicht mehr aus

achja ich bräuchte dafür eine Geburtsurkunde oder? Die hat ja mein standesamt bis zu meiner heirat..



Nein Du brauchst "keine" Geburtsurkunde, denn Du musst ja bereits einen Perso haben und der reicht aus.....siehe hier....

Ausweisdokumentezum Seitenanfang

Jede und jeder Deutsche ist gesetzlich verpflichtet, ab dem 16. Lebensjahr einen Personalausweis oder ersatzweise einen Reisepass zu besitzen und ihn auf Verlangen von ermächtigten Behörden (z.B. Polizei) vorzulegen. Einen Personalausweis kann man bereits ab dem 12. Lebensjahr erhalten; Voraussetzung ist dann die Zustimmung der oder des Erziehungsberechtigten. Reisepass und Kinderreisepass sind Reisedokumente, die bei Bedarf beim Ordnungsamt beantragt werden können. Falls Sie die Ausstellung eines neuen Personalausweises, Reisepasses oder Kinderreisepasses wünschen, ist erforderlich:
•alter Personalausweis, Kinderausweis bzw. Kinderreisepass, Reisepass oder Geburtsurkunde
•ein biometrisches Lichtbild
•Verwaltungsgebühr (ab dem24. Lebensjahr 28,80 EUR für einen Personalausweis [10 Jahre gültig] und unter 24 Jahren 22,80 EUR [für einen Personalausweis mit 6 Jahren Gültigkeit], 13 EUR Kinderreisepass, 37,50 EUR [bis zum 24. Lebensjahr] bzw. 59 EUR Reisepass)
•persönliches Erscheinen (Abholung ggf. durch Bevollmächtigten möglich)

Ist übrigens von deinem zuständigen Amt.....
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Es ist nicht genug zu wissen, man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen, man muss auch tun.
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Antwort #50 - 03.09.2013 um 17:24:42
 
Meine ABH sagte mir am Telefon das sie kein Sperrkonto akzeptieren

Meine Verlobte und ich planen nun auf einen anderen weg zu Heiraten (Dänemark oder eben Russland)

das warten auf sie wegen dem Visum ist kein problem mehr für mich ,ihr hattet recht  Smiley ich habe einfach überreagiert!

Wir möchten nun Heiraten auf einem weg ohne VE.
Meine verlobte war im Mai mit einem Schengen Visum ohne VE bei mir ,ist es nun möglich das sie nochmal ohne eine VE zu mir kommt und wir in Dänemark Heiraten?
WENN ja ,könnte uns die Scheinehe unterstellt werden oder ähnliches?Welche Probleme könnte es noch geben?

Option 2: Russland

Mein Ehefähigkeitszeugnis ,was ich ihr zugeschickt habe könnte doch hilfreich sein bei einer heirat in Russland oder?

danke schonmal

btw: ich habe mir ein Reisepass im Expressverfahren bestellt bei einem Amt


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Antwort #51 - 03.09.2013 um 17:30:31
 
eiswette007 schrieb am 03.09.2013 um 17:24:42:
Wir möchten nun Heiraten auf einem weg ohne VE.
Meine verlobte war im Mai mit einem Schengen Visum ohne VE bei mir ,ist es nun möglich das sie nochmal ohne eine VE zu mir kommt und wir in Dänemark Heiraten?
WENN ja ,könnte uns die Scheinehe unterstellt werden oder ähnliches?Welche Probleme könnte es noch geben?

Du meinst Sie hatte ein Touristenvisum? Ja, mit dem könnt ihr auch heiraten, wenn sie wieder eins bekommt. Dann kann sie wieder ausreisen, und ohne VE eine FZF beantragen.
Scheinehe kann euch so oder so unterstellt werden. Ist eine ganz andere Baustelle.
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Antwort #52 - 04.09.2013 um 07:26:43
 
tiggger schrieb am 03.09.2013 um 17:30:31:
Du meinst Sie hatte ein Touristenvisum? Ja, mit dem könnt ihr auch heiraten, wenn sie wieder eins bekommt. Dann kann sie wieder ausreisen, und ohne VE eine FZF beantragen.


Wenn sie ein Schengenvisum ohne VE bekommen kann, warum dann in Dänemark heiraten? Mit dem Touristenvisum könnt ihr sogar in Deutschland heiraten.
Wenn eh schon Kontakt mit dem Standesamt aufgenommen wurde und die Sachen geprüft sind, warum nicht. Dann ist das allemal einfacher, als nach Dänemark zu fahren.

Nach der Eheschließung könntet ihr zur ABH gehen und um eine Vorabzustimmung bitten. Damit reist sie dann aus, beantragt das Visum zur Familienzusammenführung und kommt nach Deutschland. Mit einer Vorabzustimmung wird das Visumsverfahren etwas zügiger ablaufen.

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Antwort #53 - 04.09.2013 um 11:39:29
 
Runenwolf schrieb am 04.09.2013 um 07:26:43:
Wenn sie ein Schengenvisum ohne VE bekommen kann, warum dann in Dänemark heiraten? Mit dem Touristenvisum könnt ihr sogar in Deutschland heiraten.
Wenn eh schon Kontakt mit dem Standesamt aufgenommen wurde und die Sachen geprüft sind, warum nicht. Dann ist das allemal einfacher, als nach Dänemark zu fahren.

Nach der Eheschließung könntet ihr zur ABH gehen und um eine Vorabzustimmung bitten. Damit reist sie dann aus, beantragt das Visum zur Familienzusammenführung und kommt nach Deutschland. Mit einer Vorabzustimmung wird das Visumsverfahren etwas zügiger ablaufen.



ist das wirklich so einfach möglich mit einem Touristenvisum in deutschland zu Heiraten? wenn ja dann verschieben wir ihren Botschaft Termin und machen das so  Smiley
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Antwort #54 - 04.09.2013 um 11:56:32
 
Das Heiraten ist nicht das Problem, wenn alles vorbereitet ist. Ein Problem könnte sein, das Touristenvisum zu bekommen.

Du hast übrigens direkt bei der Ausländerbehörde auch eine Beratungsstelle, die Dir helfen kann.
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Antwort #55 - 04.09.2013 um 11:59:36
 
eiswette007 schrieb am 04.09.2013 um 11:39:29:
ist das wirklich so einfach möglich mit einem Touristenvisum in deutschland zu Heiraten?


Ja, auch mit einem Touristenvisum kann man in Deutschland heiraten.
Klar kann es schwierig sein, ein Touristenvisum zu bekommen, aber probieren würde ich es. Mehr wie ablehnen können sie es nicht.
Wenn es abgelehnt werden sollte, bleibt immer noch die Möglichkeit, in Dänemark zu heiraten, dann halt mit einem dänischen Visum.
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Antwort #56 - 04.09.2013 um 12:00:12
 
reinhard schrieb am 04.09.2013 um 11:56:32:
Das Heiraten ist nicht das Problem, wenn alles vorbereitet ist. Ein Problem könnte sein, das Touristenvisum zu bekommen.

Du hast übrigens direkt bei der Ausländerbehörde auch eine Beratungsstelle, die Dir helfen kann.


wie gesagt im Mai brauchte sie keine VE um für 10 tage nach Deutschland zu kommen,sie musste nur einen Aufenthaltsort angeben in DE (sie hat einfach ein Hotel gebucht in Hamburg)

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Antwort #57 - 04.09.2013 um 23:42:34
 
Meine Verlobte und ich haben uns heute dazu entschlossen es wie von Runenwolf erklärt durchzuziehen Smiley

nur eine frage hat sich meine Verlobte gestellt und zwar:
Wenn wir mit dem Touristen Visum  Heiraten wird sie den namen von mir annehmen,welche auswirkung hat das bei der Rückreise?  Augenrollen
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Antwort #58 - 05.09.2013 um 03:32:49
 
Keine. Gar keine.

Sie kann als Russin keine für den russischen Rechtsbereich gültigen Namenserklärungen in Dänemark oder Deutschland abgeben.

Mithin bleibt ihr Name wie ihr Paß unverändert.

Erst mit der apostillierten und übersetzten Heiratsurkunde läßt sie die Eheschließung in RUS registrieren und erklärt dann eine Namensänderung.
Danach beantragt sie einen neuen Inlandspaß und danach einen neuen Reisepaß - das dauert erfahrungsgemäß um die zwei Monate (beide Pässe).
Erst danach kann sie das Visum beantragen.


Und um das klarzustellen (russische Behörden behaupten das Gegenteil, aber das entspricht nicht der deutschen Rechtslage): Ab dem Zeitpunkt der Namensänderung ist der Reisepaß ebenso wie der Inlandspaß ungültig!
Der Inlandspaß bekommt i.d.R. einen Stempel "подлежит замену" (muß ersetzt werden).

Also entweder laßt Ihr die Namen unverändert oder Ihr richtet Euch auf eine Trennung von einigen Monaten ein - falls nicht Du nach RUS fährst ...
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Antwort #59 - 06.09.2013 um 07:44:15
 
Petersburger schrieb am 05.09.2013 um 03:32:49:
Danach beantragt sie einen neuen Inlandspaß und danach einen neuen Reisepaß - das dauert erfahrungsgemäß um die zwei Monate (beide Pässe).


Und wie immer gibt es in der RF 2 verschiedene Möglichkeiten
1. der normale Weg den Petersburger schreibt (2 Monate) und dann noch den 2. Weg
Beantragung des Inlandspasses und nach Ausstellung dessen die Beantragung des Reisepasses innerhalb von 10 Tagen für jeden der Pässe für den doppelten Preis.
Das geht ganz regulär und offiziell zumindest in Pieter.
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Antwort #60 - 10.09.2013 um 15:13:11
 
Meine Verlobte war im Juni für 10 tage in Spanien und hat ein Visum im pass bis zum 10.12.2013.

Bei meinem Standesamt wurde mir gesagt meine Verlobte könne damit in alle Schengen Staaten reisen bis Dezember.. Stimmt das? Wenn ja muss sie ein Hotel und Flug Tickets angeben vor der reise?

Sie meint wenn sie länger als 10 tage bleibt bekommt sie probleme mit dem deutschen Zoll,ich finde diese sorge schwachsinn..aber kann mich ja auch täuschen vllt wisst ihr da mehr?



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Antwort #61 - 10.09.2013 um 15:17:39
 
eiswette007 schrieb am 10.09.2013 um 15:13:11:
Bei meinem Standesamt wurde mir gesagt meine Verlobte könne damit in alle Schengen Staaten reisen bis Dezember.. Stimmt das? 


Ja, das ist richtig.

eiswette007 schrieb am 10.09.2013 um 15:13:11:
Wenn ja muss sie ein Hotel und Flug Tickets angeben vor der reise?


Wen sollte das interessieren?

eiswette007 schrieb am 10.09.2013 um 15:13:11:
Sie meint wenn sie länger als 10 tage bleibt bekommt sie probleme mit dem deutschen Zoll,ich finde diese sorge schwachsinn..aber kann mich ja auch täuschen vllt wisst ihr da mehr?


Es gibt Visa die sind beispielsweise gültig vom 01.06.2013 bis 31.08.2013 in einem Zeitraum von 10 Tagen. Dann kann der Inhaber des Visums in diesem Zeitraum 10 Tage im Schengenraum reisen.

Sofern nur ein Zeitraum eingetragen ist und keine weitere zeitliche Beschränkung, gilt der Zeitraum von Anfang bis Ende. Eine Reise in ein anderes Schengenland ist unschädlich, auch wenn sie länger wie 10 Tage geht.
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Antwort #62 - 10.09.2013 um 15:36:00
 
sie meint weil sie nur 250 euro netto in ihrer VB hat müsse ein Hotel und ein Rückflug angeben da sonst der Zoll ihr probleme mache..Ich verstehe ihre Theorie auch nicht  hä?
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Antwort #63 - 10.09.2013 um 15:45:56
 
eiswette007 schrieb am 10.09.2013 um 15:36:00:
VB


Was ist das?
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Antwort #64 - 10.09.2013 um 16:02:53
 
sry meinte verdienstbescheinigung..

Sie war  im mai 10 tage bei mir und im Juni 10 Tage im Spanien Urlaub.Nun meint sie das sei aufällig nochmal nach Germany zu kommen vor allem Länger als 14 tage

Meiner ansicht nach ist das blödsinn
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Antwort #65 - 10.09.2013 um 21:21:30
 
eiswette007 schrieb am 10.09.2013 um 16:02:53:
verdienstbescheinigung..

interessiert keinen mehr, wenn sie das Visum hat.
Allerdings muss man bei der Einreise ggf. genuegend finanyielle Mittel nachweisen.
Diese Preuefung ist aber recht unwahrscheinlich.
Es genuegt aber, wenn du diese mittel fuer Deine Frau hast.
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