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Bestätigung Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis..was tun? (Gelesen: 28.629 mal)
reinhard
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Antwort #15 - 24.08.2013 um 12:07:31
 
Außerdem könnt Ihr kein Verfahren, das Ihr jetzt anfangt, vor dem 24. September (Termin für das Visum) irgendwie richtig voran bringen.

Du solltest also einfach jetzt noch bis zum 24. September durchhalten.
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eiswette007
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Antwort #16 - 24.08.2013 um 23:14:34
 
Und Dänemark? ist das immernoch eine schnellere Option? bzw ist diese Option bei unseren momentanen stand noch möglich?

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eiswette007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 25.08.2013 um 00:04:27
 
Ich Verdiene 400 basis und ich kann kaum was anchweisen an einkommen in den letzten jahren.. Sollte ich einen Gewerbeschein beantragen und mit einem Guten Steuerberater was einfädeln (habe sowas hier mal gelesen) ?

Ich habe angst das die was ablehnen wegen meinen Finanzen Augenrollen
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sigi-n
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Antwort #18 - 25.08.2013 um 08:19:14
 
eiswette007 schrieb am 25.08.2013 um 00:04:27:
Ich Verdiene 400 basis und ich kann kaum was anchweisen an einkommen in den letzten jahren.. 


Damit dürfte es schwer werden die von dir selbst erwähnte VE zu bekommen.
Antwot #7:
eine schriftliche Erklärung des in Deutschland leb
enden Verlobten, dass er
die bis zur Eheschließung entstehenden Kosten im Si
nne der §§ 66 – 68
AufenthG übernimmt

eiswette007 schrieb am 24.08.2013 um 23:14:34:
Und Dänemark? ist das immer noch eine schnellere Option?


Zum Heiraten JA, zum Nachzug NEIN, auch als verheiratete muss sie am 28. das Visum beantragen

eiswette007 schrieb am 25.08.2013 um 00:04:27:
Sollte ich einen Gewerbeschein beantragen und mit einem Guten Steuerberater was einfädeln 


Den Schwachsinn glaubst du doch hoffentlich selber nicht, frische Gewerbeanmeldung und dann sowas.
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tiggger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #19 - 25.08.2013 um 11:02:12
 
Im Falle das ihr schon verheiratet seid, fällt die VE weg für die FZF, d.h. es gibt einen kleinen Unterschied, wenn ihr in Russland heiratet.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #20 - 25.08.2013 um 11:40:38
 
Aber ich brauche die VE , wie soll ich sie denn bekommen mit meinen schlechten vorrausetzungen? oder soll ich die heirat gleich aufgeben...
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Petersburger
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Antwort #21 - 25.08.2013 um 11:45:48
 
2 Varianten:

i) VE von einem Verwandten/Freund - dann gibt es grundsätzlich auch keine Probleme mit einem Visum zur Eheschließung.

ii) ohne VE: Hochzeit in RUS so rechtzeitig vor dem Termin in der AV, daß nicht nur die Heiratsurkunde fertig wird, sondern auch noch eine Apostille auf dieses Dokument und Übersetzung des Ganzen.

Grundsätzlich könnt Ihr, wenn Ihr Variante ii) wählt und das zeitlich nicht hinbekommt, natürlich auch den vorhandenen Termin umbuchen (falls möglich) oder stornieren und einen neuen, etwas späteren buchen.
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eiswette007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #22 - 25.08.2013 um 16:51:52
 
Petersburger schrieb am 25.08.2013 um 11:45:48:
2 Varianten:

i) VE von einem Verwandten/Freund - dann gibt es grundsätzlich auch keine Probleme mit einem Visum zur Eheschließung.

ii) ohne VE: Hochzeit in RUS so rechtzeitig vor dem Termin in der AV, daß nicht nur die Heiratsurkunde fertig wird, sondern auch noch eine Apostille auf dieses Dokument und Übersetzung des Ganzen.

Grundsätzlich könnt Ihr, wenn Ihr Variante ii) wählt und das zeitlich nicht hinbekommt, natürlich auch den vorhandenen Termin umbuchen (falls möglich) oder stornieren und einen neuen, etwas späteren buchen.


wenn wir aber nun sagen wir Heiraten in Dänemark,dann ist meine VE unwichtiger oder?

und wenn ich die VE von einen Freund aus 800 km entfernung bekomme ist das nicht schlimm?
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Antwort #23 - 25.08.2013 um 17:13:51
 
eiswette007 schrieb am 25.08.2013 um 16:51:52:
wenn wir aber nun sagen wir Heiraten in Dänemark,dann ist meine VE unwichtiger oder?


wie soll sie nach DK kommen?
Für ein Besuchsvisum braucht man auch eine VE (oder sie muss selber nachweisen, dass sie über entsprechende Mittel verfügt, das geht grundsätzlich aber auch bei Eheschliessungsvisum)

eiswette007 schrieb am 25.08.2013 um 16:51:52:
VE von einen Freund aus 800 km entfernung bekomme ist das nicht schlimm? 

ja (nicht schlimm)
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Antwort #24 - 25.08.2013 um 17:38:10
 
Leider verstehe ich Deine Aussage bezuegl.  Dass DU ueberlegst "Schluss" zu machen garnicht. Ist die Liebe so klein und schwach? Dass du so schnell ans Aufgeben denkst? Wenn du seit mai wartest warum fliegst du nicht einfach zu ihr auch wenn es nur ein paar tage sind? Natuerlich weiss ich dass es geld kostet auch wir haben dies problematik hinter uns,Somit spreche ich nur aus eigner erfahrung dass es nicht leicht ist. Umso schoener ist es dann wenn die liebste dann in d ist. Lass dich nicht entmutigen. Deine freundin soll jeden tag im system schauen ob ein frueherer termin frei ist........wuensch dir alles gute.
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Antwort #25 - 25.08.2013 um 17:43:47
 
Ich war gestern so down von den News..ich habe überreagiert ich weiß..natürlich verlasse ich sie nicht!

ja aber wenn wir in Dänemark  heiraten und sie das Visa beantragt in russland ,haben wir weniger probleme denke ich..man liest echt überall was anderes...

BTW könnten wir theoretisch nach Marokko Fliegen ohne das sie ein Visa braucht? nurso für einen urlaub?

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Saxonicus
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Antwort #26 - 25.08.2013 um 17:51:35
 
eiswette007 schrieb am 25.08.2013 um 17:43:47:
könnten wir theoretisch nach Marokko Fliegen ohne das sie ein Visa braucht? nurso für einen urlaub?

Da muss sie sich bei der marokkanischen Auslandsvertretung oder in einem Reisebüro erkundigen ob sie ein Visum benötigt.
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Antwort #27 - 26.08.2013 um 00:55:34
 
Petersburger schrieb am 25.08.2013 um 11:45:48:
2 Varianten:

i) VE von einem Verwandten/Freund - dann gibt es grundsätzlich auch keine Probleme mit einem Visum zur Eheschließung.

ii) ohne VE: Hochzeit in RUS so rechtzeitig vor dem Termin in der AV, daß nicht nur die Heiratsurkunde fertig wird, sondern auch noch eine Apostille auf dieses Dokument und Übersetzung des Ganzen.

Grundsätzlich könnt Ihr, wenn Ihr Variante ii) wählt und das zeitlich nicht hinbekommt, natürlich auch den vorhandenen Termin umbuchen (falls möglich) oder stornieren und einen neuen, etwas späteren buchen.



Was genau muss ich denn tun um von einem Freund eine VE zu bekommen (die dann auch ausreicht für die heirat) bzw wie soll ich das der AB erklären ?


Variante 2 klingt auch ganz gut aber stellt sich die frage ob es nun noch machbar ist..da unsere Geburtsurkunden  beim oberlandesgericht liegen

ich habe einfach keine idee. Ich mache mir sorgen wegen der VE   Augenrollen

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Anelya
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Antwort #28 - 26.08.2013 um 08:24:51
 
Bei den allermeisten Standesämtern in Russland brauchst du zum Heiraten keine Geburtsurkunde. Das wäre also kein Problem.

Ich verstehe trotzdem deine Panik nicht: Deine Freundin hat doch schon in vier Wochen einen Termin beim Konsulat! Und dann geht alles seinen Lauf. Heiratet ihr nun in Russland, müsst ihr auch erstmal ein Aufgebot bestellen (normale Wartezeit: 4 Wochen, da du in Deutschland bist muss deine Freundin die Unterlagen ausfüllen, nach Deutschland schicken, auf Deutsch übersetzen lassen,  vor Notar ausfüllen, wieder zurück ins russische übersetzen, nach Russland schicken), die Aufgebotszeit verkürzen (klar geht das irgendwie, ist aber wieder Stress), du musst dir ein Visum besorgen und hinfliegen, nach der Hochzeit braucht ihr Apostille und Übersetzung.... Und dann müsst ihr ja immer noch beim Konsulat das Visum für die die Familienzusammenführung beantragen! Im Endeffekt habt ihr damit keinerlei Zeit gewonnen. (Ich habe verstanden, dass der Freund auf jeden Fall eine VE abgibt und du dir darum keine Sorgen machen musst - falls du partout keinen findest, der eine VE für deine Freundin abgeben möchte, dann ist die Hochzeit in Russland natürlich nicht die schlechteste Alternative, aber wenn dann bis Ende September alles in trockenen Tüchern sein muss, musst du dich sehr sputen).

Trefft euch doch einfach in einem der Länder, wo Russen und Deutsche gleichermaßen ohne Visum hindürfen oder besuche sie in Russland. Dann geht die Zeit bestimmt schnell vorbei.

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Antwort #29 - 26.08.2013 um 08:31:53
 
eiswette007 schrieb am 26.08.2013 um 00:55:34:
Was genau muss ich denn tun um von einem Freund eine VE zu bekommen (die dann auch ausreicht für die heirat) bzw wie soll ich das der AB erklären ?


Der Freund geht mit den Daten deiner Verlobten zu seiner ABH und gibt eine VE ab. Diese gilt für alles ist also nicht Heiratsbezogen. Diese VE legt Sie dann bei der Visabeantragung vor.

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