eiswette007 schrieb am 31.08.2013 um 17:16:01:Ich denke ich werde Montag mal bei der
ABH anrufen
und morgen werde ich auch einen Reisepass beantragen und meine süße bald mal besuchen..halte es nicht mehr aus
achja ich bräuchte dafür eine Geburtsurkunde oder? Die hat ja mein standesamt bis zu meiner heirat..
Nein Du brauchst "keine" Geburtsurkunde, denn Du musst ja bereits einen Perso haben und der reicht aus.....siehe hier....
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Jede und jeder Deutsche ist gesetzlich verpflichtet, ab dem 16. Lebensjahr einen Personalausweis oder ersatzweise einen Reisepass zu besitzen und ihn auf Verlangen von ermächtigten Behörden (z.B. Polizei) vorzulegen. Einen Personalausweis kann man bereits ab dem 12. Lebensjahr erhalten; Voraussetzung ist dann die Zustimmung der oder des Erziehungsberechtigten. Reisepass und Kinderreisepass sind Reisedokumente, die bei Bedarf beim Ordnungsamt beantragt werden können. Falls Sie die Ausstellung eines neuen Personalausweises, Reisepasses oder Kinderreisepasses wünschen, ist erforderlich:
•alter Personalausweis, Kinderausweis bzw. Kinderreisepass, Reisepass oder Geburtsurkunde
•ein biometrisches Lichtbild
•Verwaltungsgebühr (ab dem24. Lebensjahr 28,80 EUR für einen Personalausweis [10 Jahre gültig] und unter 24 Jahren 22,80 EUR [für einen Personalausweis mit 6 Jahren Gültigkeit], 13 EUR Kinderreisepass, 37,50 EUR [bis zum 24. Lebensjahr] bzw. 59 EUR Reisepass)
•persönliches Erscheinen (Abholung ggf. durch Bevollmächtigten möglich)
Ist übrigens von deinem zuständigen Amt.....