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Bestätigung Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis..was tun? (Gelesen: 28.630 mal)
Runenwolf
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i4a rocks!


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Antwort #45 - 29.08.2013 um 08:29:24
 
lottchen schrieb am 28.08.2013 um 10:54:01:
Geh hin und frag nach, unter welchen Bedingungen Du eine VE abgeben könntest


Na die Bedingungen sind ganz klar. Er muss genügend Einkommen nachweisen können ... und das kann er wohl nicht. Deswegen kann er die VE nicht abgeben, ob er das jetzt bei einer ABH macht oder einer anderen Stelle ist doch völlig egal.

Zuständig ist die Stelle, die für den Wohnortbereich zuständig ist und das ist wohl im Falle des TS die ABH. Das mag woanders anders geregelt sein. Er wird am besten wissen, wer das in seinem Bereich macht.

Ein Sperrkonto ist eine gute Idee. Einfach der ABH die ganze Situation erklären und versuchen, sich auf ein Sperrkonto zu einigen.
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lottchen
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Antwort #46 - 29.08.2013 um 12:31:14
 
Mit "Bedingungen" meine ich ja eben abzuklären, ob ein Sperrkonto (und wenn ja in welcher Höhe) auch reicht, wenn das regelmäßige Einkommen nicht ausreicht. Soweit ich weiß, handhabt das jede Stadt anders und auch die verlangte Höhe des Geldes auf dem Sperrkonto ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich.
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Runenwolf
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Antwort #47 - 29.08.2013 um 12:56:46
 
lottchen schrieb am 29.08.2013 um 12:31:14:
Mit "Bedingungen" meine ich ja eben abzuklären, ob ein Sperrkonto (und wenn ja in welcher Höhe) auch reicht, wenn das regelmäßige Einkommen nicht ausreicht. Soweit ich weiß, handhabt das jede Stadt anders und auch die verlangte Höhe des Geldes auf dem Sperrkonto ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. 


Das ist richtig, das sollte der TS auch machen. Aber ein Sperrkonto ist eben keine VE, deswegen war dein Beitrag etwas verwirrend.
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eiswette007
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Antwort #48 - 31.08.2013 um 17:16:01
 
Ich denke ich werde Montag mal bei der ABH anrufen

und morgen werde ich auch einen Reisepass beantragen und meine süße bald mal besuchen..halte es nicht mehr aus

achja ich bräuchte dafür eine Geburtsurkunde oder? Die hat ja mein standesamt bis zu meiner heirat..
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thomasp
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Antwort #49 - 01.09.2013 um 01:38:38
 
eiswette007 schrieb am 31.08.2013 um 17:16:01:
Ich denke ich werde Montag mal bei der ABH anrufen

und morgen werde ich auch einen Reisepass beantragen und meine süße bald mal besuchen..halte es nicht mehr aus

achja ich bräuchte dafür eine Geburtsurkunde oder? Die hat ja mein standesamt bis zu meiner heirat..



Nein Du brauchst "keine" Geburtsurkunde, denn Du musst ja bereits einen Perso haben und der reicht aus.....siehe hier....

Ausweisdokumentezum Seitenanfang

Jede und jeder Deutsche ist gesetzlich verpflichtet, ab dem 16. Lebensjahr einen Personalausweis oder ersatzweise einen Reisepass zu besitzen und ihn auf Verlangen von ermächtigten Behörden (z.B. Polizei) vorzulegen. Einen Personalausweis kann man bereits ab dem 12. Lebensjahr erhalten; Voraussetzung ist dann die Zustimmung der oder des Erziehungsberechtigten. Reisepass und Kinderreisepass sind Reisedokumente, die bei Bedarf beim Ordnungsamt beantragt werden können. Falls Sie die Ausstellung eines neuen Personalausweises, Reisepasses oder Kinderreisepasses wünschen, ist erforderlich:
•alter Personalausweis, Kinderausweis bzw. Kinderreisepass, Reisepass oder Geburtsurkunde
•ein biometrisches Lichtbild
•Verwaltungsgebühr (ab dem24. Lebensjahr 28,80 EUR für einen Personalausweis [10 Jahre gültig] und unter 24 Jahren 22,80 EUR [für einen Personalausweis mit 6 Jahren Gültigkeit], 13 EUR Kinderreisepass, 37,50 EUR [bis zum 24. Lebensjahr] bzw. 59 EUR Reisepass)
•persönliches Erscheinen (Abholung ggf. durch Bevollmächtigten möglich)

Ist übrigens von deinem zuständigen Amt.....
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Es ist nicht genug zu wissen, man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen, man muss auch tun.
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eiswette007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #50 - 03.09.2013 um 17:24:42
 
Meine ABH sagte mir am Telefon das sie kein Sperrkonto akzeptieren

Meine Verlobte und ich planen nun auf einen anderen weg zu Heiraten (Dänemark oder eben Russland)

das warten auf sie wegen dem Visum ist kein problem mehr für mich ,ihr hattet recht  Smiley ich habe einfach überreagiert!

Wir möchten nun Heiraten auf einem weg ohne VE.
Meine verlobte war im Mai mit einem Schengen Visum ohne VE bei mir ,ist es nun möglich das sie nochmal ohne eine VE zu mir kommt und wir in Dänemark Heiraten?
WENN ja ,könnte uns die Scheinehe unterstellt werden oder ähnliches?Welche Probleme könnte es noch geben?

Option 2: Russland

Mein Ehefähigkeitszeugnis ,was ich ihr zugeschickt habe könnte doch hilfreich sein bei einer heirat in Russland oder?

danke schonmal

btw: ich habe mir ein Reisepass im Expressverfahren bestellt bei einem Amt


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tiggger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #51 - 03.09.2013 um 17:30:31
 
eiswette007 schrieb am 03.09.2013 um 17:24:42:
Wir möchten nun Heiraten auf einem weg ohne VE.
Meine verlobte war im Mai mit einem Schengen Visum ohne VE bei mir ,ist es nun möglich das sie nochmal ohne eine VE zu mir kommt und wir in Dänemark Heiraten?
WENN ja ,könnte uns die Scheinehe unterstellt werden oder ähnliches?Welche Probleme könnte es noch geben?

Du meinst Sie hatte ein Touristenvisum? Ja, mit dem könnt ihr auch heiraten, wenn sie wieder eins bekommt. Dann kann sie wieder ausreisen, und ohne VE eine FZF beantragen.
Scheinehe kann euch so oder so unterstellt werden. Ist eine ganz andere Baustelle.
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Runenwolf
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Antwort #52 - 04.09.2013 um 07:26:43
 
tiggger schrieb am 03.09.2013 um 17:30:31:
Du meinst Sie hatte ein Touristenvisum? Ja, mit dem könnt ihr auch heiraten, wenn sie wieder eins bekommt. Dann kann sie wieder ausreisen, und ohne VE eine FZF beantragen.


Wenn sie ein Schengenvisum ohne VE bekommen kann, warum dann in Dänemark heiraten? Mit dem Touristenvisum könnt ihr sogar in Deutschland heiraten.
Wenn eh schon Kontakt mit dem Standesamt aufgenommen wurde und die Sachen geprüft sind, warum nicht. Dann ist das allemal einfacher, als nach Dänemark zu fahren.

Nach der Eheschließung könntet ihr zur ABH gehen und um eine Vorabzustimmung bitten. Damit reist sie dann aus, beantragt das Visum zur Familienzusammenführung und kommt nach Deutschland. Mit einer Vorabzustimmung wird das Visumsverfahren etwas zügiger ablaufen.

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Antwort #53 - 04.09.2013 um 11:39:29
 
Runenwolf schrieb am 04.09.2013 um 07:26:43:
Wenn sie ein Schengenvisum ohne VE bekommen kann, warum dann in Dänemark heiraten? Mit dem Touristenvisum könnt ihr sogar in Deutschland heiraten.
Wenn eh schon Kontakt mit dem Standesamt aufgenommen wurde und die Sachen geprüft sind, warum nicht. Dann ist das allemal einfacher, als nach Dänemark zu fahren.

Nach der Eheschließung könntet ihr zur ABH gehen und um eine Vorabzustimmung bitten. Damit reist sie dann aus, beantragt das Visum zur Familienzusammenführung und kommt nach Deutschland. Mit einer Vorabzustimmung wird das Visumsverfahren etwas zügiger ablaufen.



ist das wirklich so einfach möglich mit einem Touristenvisum in deutschland zu Heiraten? wenn ja dann verschieben wir ihren Botschaft Termin und machen das so  Smiley
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Antwort #54 - 04.09.2013 um 11:56:32
 
Das Heiraten ist nicht das Problem, wenn alles vorbereitet ist. Ein Problem könnte sein, das Touristenvisum zu bekommen.

Du hast übrigens direkt bei der Ausländerbehörde auch eine Beratungsstelle, die Dir helfen kann.
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Antwort #55 - 04.09.2013 um 11:59:36
 
eiswette007 schrieb am 04.09.2013 um 11:39:29:
ist das wirklich so einfach möglich mit einem Touristenvisum in deutschland zu Heiraten?


Ja, auch mit einem Touristenvisum kann man in Deutschland heiraten.
Klar kann es schwierig sein, ein Touristenvisum zu bekommen, aber probieren würde ich es. Mehr wie ablehnen können sie es nicht.
Wenn es abgelehnt werden sollte, bleibt immer noch die Möglichkeit, in Dänemark zu heiraten, dann halt mit einem dänischen Visum.
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Antwort #56 - 04.09.2013 um 12:00:12
 
reinhard schrieb am 04.09.2013 um 11:56:32:
Das Heiraten ist nicht das Problem, wenn alles vorbereitet ist. Ein Problem könnte sein, das Touristenvisum zu bekommen.

Du hast übrigens direkt bei der Ausländerbehörde auch eine Beratungsstelle, die Dir helfen kann.


wie gesagt im Mai brauchte sie keine VE um für 10 tage nach Deutschland zu kommen,sie musste nur einen Aufenthaltsort angeben in DE (sie hat einfach ein Hotel gebucht in Hamburg)

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eiswette007
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Antwort #57 - 04.09.2013 um 23:42:34
 
Meine Verlobte und ich haben uns heute dazu entschlossen es wie von Runenwolf erklärt durchzuziehen Smiley

nur eine frage hat sich meine Verlobte gestellt und zwar:
Wenn wir mit dem Touristen Visum  Heiraten wird sie den namen von mir annehmen,welche auswirkung hat das bei der Rückreise?  Augenrollen
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Antwort #58 - 05.09.2013 um 03:32:49
 
Keine. Gar keine.

Sie kann als Russin keine für den russischen Rechtsbereich gültigen Namenserklärungen in Dänemark oder Deutschland abgeben.

Mithin bleibt ihr Name wie ihr Paß unverändert.

Erst mit der apostillierten und übersetzten Heiratsurkunde läßt sie die Eheschließung in RUS registrieren und erklärt dann eine Namensänderung.
Danach beantragt sie einen neuen Inlandspaß und danach einen neuen Reisepaß - das dauert erfahrungsgemäß um die zwei Monate (beide Pässe).
Erst danach kann sie das Visum beantragen.


Und um das klarzustellen (russische Behörden behaupten das Gegenteil, aber das entspricht nicht der deutschen Rechtslage): Ab dem Zeitpunkt der Namensänderung ist der Reisepaß ebenso wie der Inlandspaß ungültig!
Der Inlandspaß bekommt i.d.R. einen Stempel "подлежит замену" (muß ersetzt werden).

Also entweder laßt Ihr die Namen unverändert oder Ihr richtet Euch auf eine Trennung von einigen Monaten ein - falls nicht Du nach RUS fährst ...
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Antwort #59 - 06.09.2013 um 07:44:15
 
Petersburger schrieb am 05.09.2013 um 03:32:49:
Danach beantragt sie einen neuen Inlandspaß und danach einen neuen Reisepaß - das dauert erfahrungsgemäß um die zwei Monate (beide Pässe).


Und wie immer gibt es in der RF 2 verschiedene Möglichkeiten
1. der normale Weg den Petersburger schreibt (2 Monate) und dann noch den 2. Weg
Beantragung des Inlandspasses und nach Ausstellung dessen die Beantragung des Reisepasses innerhalb von 10 Tagen für jeden der Pässe für den doppelten Preis.
Das geht ganz regulär und offiziell zumindest in Pieter.
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