erne schrieb am 18.08.2013 um 12:16:38:Was deine Verlobte braucht, ist die Bestätigung des Standesamtes, dass die Eheschliessung bevorsteht (idealerweise also den Eheschliessungstermin)
ich habe aber sowas gelesen :
I. Visum bei beabsichtigter Eheschließung
Auslandspass
Inlandspass und zwei Kopien der Seite mit den persönlichen Daten und dem
Familienstandsstempel
Zwei in deutscher Sprache ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Anträge
auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis mit aufgeklebten Passfotos und ein
zusätzliches Passfoto für das Visum
zwei eigenhändig unterschriebene Erklärungen gemäß
§ 55
AufenthGReisekrankenversicherung und zwei Kopien
Mit je zwei Kopien: Bestätigung des deutschen Stan
desamtes, dass alle
Voraussetzungen zur Eheschließung erfüllt sind
oder
Geburtsurkunde
Ledigkeitsbescheinigung
ggf. weitere Personenstandsurkunden/-bescheinigung
en (z. B.
Scheidungsurkunden, standesamtliche Bescheinigungen
über Vorehen,
Sterbeurkunden früherer Ehepartner)
eine schriftliche Erklärung des in Deutschland leb
enden Verlobten, dass er
die bis zur Eheschließung entstehenden Kosten im Si
nne der §§ 66 – 68
AufenthG übernimmt. Die Unterschrift des Verlobten
muss beglaubigt sein
oder es muss eine Passkopie des Verlobten beiliegen
Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Sprach
e (Niveau A1) und zwei Kopien
also muss ich ihr wirklich nur das schicken was mein Standesamt mir gibt?