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Bestätigung Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis..was tun? (Gelesen: 28.623 mal)
eiswette007
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Antwort #30 - 26.08.2013 um 11:05:06
 
sigi-n schrieb am 26.08.2013 um 08:31:53:
Der Freund geht mit den Daten deiner Verlobten zu seiner ABH und gibt eine VE ab. Diese gilt für alles ist also nicht Heiratsbezogen. Diese VE legt Sie dann bei der Visabeantragung vor.



Ah Ok danke! Das Heisst also ich muss diese VE (wenn mein freund die macht) zu ihr nach Russland schicken ?

Ich habe nur Panik wegen der VE sonst kann ich warten ,denn sie hat B1 Deutsch und alle anderen Unterlagen, nur eben kann ich keine VE ausstellen..
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reinhard
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Antwort #31 - 26.08.2013 um 11:34:13
 
Ja, genau. Dein Freund geht zur ABH, füllt dort die VE aus. Die ABH füllt die Rückseite aus. Das bekommst Du und schickst es nach Russland. Guck vorher, ob die Rückseite "positiv" ausgefüllt ist. Die ABH schreibt, ob Dein Freund wirklich für sie garantieren kann oder nicht.
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eiswette007
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Antwort #32 - 26.08.2013 um 11:37:13
 
reinhard schrieb am 26.08.2013 um 11:34:13:
Ja, genau. Dein Freund geht zur ABH, füllt dort die VE aus. Die ABH füllt die Rückseite aus. Das bekommst Du und schickst es nach Russland. Guck vorher, ob die Rückseite "positiv" ausgefüllt ist. Die ABH schreibt, ob Dein Freund wirklich für sie garantieren kann oder nicht. 


Das würde doch all meine Panik sofort in luft auflösen , ich hoffe das klappt und er macht das für mich  Smiley
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eiswette007
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Antwort #33 - 26.08.2013 um 16:48:16
 
Meine Freundin meint nun,das ihre Botschaft nix von einer VE gesagt hat und auf ihren Info Bogen nix darüber steht

http://www.germania.diplo.de/contentblob/3649984/Daten/3357920/familienzusammenf...

auf dieser seite steht was das von der VE auch nur unter "oder"

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Antwort #34 - 26.08.2013 um 17:25:16
 
Stand bei uns bis vor zwei Jahren auch nicht als "Muß".

Die ABH wollte dann meist doch eine VE (und hat sie einfach im Visumverfahren "eingeholt".)

Klärst Du diese Frage vor der Antragstellung, dürfte das die Bearbeitung des Antrages und die Entscheidung zumindest nicht verzögern.  22
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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reinhard
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Antwort #35 - 26.08.2013 um 17:54:58
 
Es ist doch so:

Wenn die AV bei der Antragstellung nach der VE fragt, und sie hat sie zufällig oder absichtlich in der Tasche, geht alles glatt. Wenn sie dann "überrascht" ist und nichts dabei hat, ist die Gefahr groß, dass der Antrag abgelehnt wird.

Besser, Du versuchst jetzt alles - lieber zu viel als zu wenig.
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Antwort #36 - 27.08.2013 um 00:35:59
 
Alles klar,dann werde ich nun meinen Freund bitten sich eine VE zu besorgen,mir zu schicken und ich schick die VE dann zu meiner Verlobten nach RU..

Bei meiner ABH sollte ich mich aber erst melden wenn ich die VE habe oder soll ich trotzdem morgen mal anrufen ? Da ihr letzt meintet man soll da schonmal Vorsprechen usw  Smiley

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reinhard
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Antwort #37 - 27.08.2013 um 10:58:14
 
VE besorgen und nach Russland schicken ist ein guter Plan.

Jetzt mit der ABH zu reden halte ich für sinnlos. Die ABH hat ja keinen Antrag vorliegen und kann insofern nichts sagen. Die mündlichen Auskünfte dort sind ohne Akte völlig unverbindlich und für Dich egal (oder verwirrend). Ich würde warten, bis die ABH die Visum-Unterlagen hat und sich selbst bei Dir meldet.
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Antwort #38 - 27.08.2013 um 16:30:32
 
mein (freund) will nun doch keine VE mir geben..achje..

Also echt ab nach Russland und dort Heiraten?  Augenrollen
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reinhard
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Antwort #39 - 27.08.2013 um 17:27:30
 
Jetzt ist einfach Plan B und Plan C gefragt.

Hast Du noch einen Freund, der vielleicht eine VE unterschreibt?
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Antwort #40 - 27.08.2013 um 17:44:49
 
nicht wirklich..alle haben einen Verdienst von unter 1100 netto... EVT gibt es ja hier einen im Forum der mir helfen würde?
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Antwort #41 - 27.08.2013 um 18:48:30
 
eiswette007 schrieb am 27.08.2013 um 16:30:32:
mein (freund) will nun doch keine VE mir geben..achje..

Anscheinend ist ihm klargeworden, welche Konsequenzen ihm aus so einer VE erwachsen können.

eiswette007 schrieb am 27.08.2013 um 17:44:49:
EVT gibt es ja hier einen im Forum der mir helfen würde? 

Eine VE sollte man nur dann abgeben, wenn man den Betreffenden sehr gut kennt und ihm 100%ig vertraut.
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tiggger
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Antwort #42 - 27.08.2013 um 19:40:57
 
Vielleicht laesst sich Deine ABH auch auf ein Sperrkonto ein. Nachfragen lohnt sich da.

Mal ganz nebenbei. Wenn das Geld so knapp ist, wie oft/lange habt ihr euch eigentlich schon getroffen? Ansonsten, ist ein paar mal nach RU rüberfliegen vielleicht eine ganz gute Idee. (Um auch Probleme später zu vermeiden)
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Antwort #43 - 28.08.2013 um 10:54:01
 
Zitat:
Vielleicht laesst sich Deine ABH auch auf ein Sperrkonto ein.


Bei uns gibt es die Verpflichtungserklärung nicht bei der ABH. Wenn das bei eiswette007 so ist, dann ist dieser Hinweis auf alle Fälle sinnvoll (sonst muss er eben dahin gehen, wo er in seiner Stadt die VE bekommt). Und es muss Geld da sein, was auf ein Sperrkonto eingezahlt werden könnte (ein paar Tausender muss man da vermutlich zusammen bekommen).
Geh hin und frag nach, unter welchen Bedingungen Du eine VE abgeben könntest, die für den Visumsantrag Deiner Freundin ausreicht! Nachfragen kostet doch nichts!
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eiswette007
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Antwort #44 - 29.08.2013 um 00:56:53
 
ich werde morgen bei meiner ABH anrufen und nachfragen,oder direkt dort hin fahren?...Wohne auf Amrum an der Nordsee..ist immer etwas schwer  hier weg zu kommen ^^
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