Ich brauche schon wieder hilfe
Ich besitze sei mai 2011 Daueraufenhalt-EG und im August 2012 bin ich nach Deutschland gereist wegen Jobsuche,ohne zu wissen das fuer mich eine Abschiebung der 1994 vorliegt wegen abgelehnter Asylantrag(Meine Eltern und Ich)
Und so habe ich einen Job in NRW gefunden und muesste einen Antrag auf Aufenthaltstitel bei der Auslaenderbehoerde ***** stellen und muesste warten das die Arbeitsagentur jetzt ueber die Erteilung des Arbeitserlaubnis entscheidet,aber leider wuerde dieses unterbrochen oder abgelehnt weil ich eine unbefristete
Einreisesperre fuer Deutschland haette,das habe die sofort gesehen bei der Arbeitsagentur und deshalb wurde diese Antrag nicht mehr bearbeitet.
So bin ich wieder nach Italien zurueckgekehrt und habe am 21.09.2012 der Antrag auf die befristung der Sperre ueber einen Anwalt gestellt und nach 4 Monate wartezeit wurde dies befristet und zwar mit dem datum der Antragstellung.
Ich habe vor 4 tagen an Die selbe Auslaenderbehoerde wo ich im August 2012 den Antrag auf Aufenthaltstitel stellte,und habe die selbe Angestellte gefragt ob ich jetzt das Recht auf einen neuen Aufenthalstitel haette aber Sie schreibt mir so;
Sehr geehrter Herr *****
da Sie einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland anstreben, unterliegen Sie der Visumspflicht.
Sie müssen daher bei der Deutschen Botschaft einen Antrag auf Visum stellen, Sie erfahren dort, was für den Antrag alles erforderlich ist.
Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag
was soll das heissen?Nachdem die Sperre erhoben wurde brauechte ich eine Visum um Dauerhalft in BRD zu wohnen,?
Was hat sich geaendern,ich habe immernoch einen gueltigen Daueraufenthaltstitel-EG und Deutschen Schulabschluss,es ist zwar nur Hauptschulabschluss aber immerhin etwas von Deutschland habe ich.
Kann sein das die Angestellte an mich garnicht erinnert dass ich vor 4 Monaten bei Ihr einen Antrag auf
AE stellte oder ist es wirklich so dass ich einen Visum bei der Deutschen Botschaft stellen muss.