paulo schrieb am 19.10.2011 um 21:11:22:die AB haben uns noch nichts mitgeteilt, Dass meine Frau erst beim geburt des Kindes eine
AE erteilt wird, das einzige was wir wissen, ist das noch nicht entschieden worden ist deshalb die
FB Das steht im Gesetz, deshalb muss die
ABH das nicht noch mal extra "sagen". Ist oben bei den Antworten schon ausführlich gesagt.
Wichtig: Die Gründe für die
AE müssen nach Einreise in Deutschland entstanden sein. Das Grund ist das Kind, das in Deutschland zur Welt kommt.
Zitat:Ich bin der meinung, dass ein Kind auch von der Geburt Rechte hat, und wenn die mama Mittellos ist, hast sie nachteile gegenüber werdenden Mütter die einen
AE haben.
Hier im Forum versuchen wir, Antworten zu geben, wie die gesetzliche Situation ist. Deine Meinung musst Du in Wahlen zum Ausdruck bringen.
Zitat:wird meine Frau schriftlich auf Ausreise aufgefördert und was dann ?
Nein.
Zitat:Hat man zeit sich dazu zu äussern oder dagegen zu wehren?
Natürlich hat man dazu Zeit.
Zitat:Welche erfolg aussichten siehst du ?
Da die Ausländerbehörde bereits eine
FB zum Bleiben gegeben hat, ist die Sache ja zu Euren Gunsten bereits entschieden.
Die
ABH hat also schon die Chancen beurteilt. Das Kind hat ein Recht in Deutschland geboren zu werden, deshalb diese Entscheidung der
ABH.
Zitat:Ab welchen Schwangerschaft Monat ist keine ausreise mehr möglich ?
Bei einer Straftäterin ohne zukünftiges deutsches Kind?
Da ist Mutterschutz = Abschiebeschutz.
(6 Wochen vor Geburtstermin, nach der Geburt 8 Wochen, nach Frühgeburt / Mehrlingsgeburt 12 Wochen)
Zitat:Leztze frage, in Länder wo man keine Fzf beantragen kann, und wo die Frau nur mit besuchervisa ausreisen kann, hat ein deutsche mann wirklich kein recht mit seine Ehefrau zu leben ?
Da verstehst Du die rechtliche Position der Bundesregierung falsch.
Grundsätzlich darf in jedem Land bei der deutschen Auslandsvertretung ein FZF-Visum beantragt werden.
Du beziehst Dich auf Ausreiseregelungen anderer Staaten, z.B. Nordkorea. In die Rechtsordnung anderer Staaten mischt sich die Auslandsvertretung nicht ein.
Faktisch wird es schwierig, wenn Du eine Nordkoreanerin heiratest, weil sie vermutlich nicht mal in die Nähe einer Botschaft gelassen wird.
Aber formell würde jede deutsche Auslandsvertretung den Visumantrag entgegennehmen und über die Vergabe des Visums entscheiden.