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Ehe mit ein Deutscher (Gelesen: 4.011 mal)
lady.algeria92
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i4a rocks!


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Algier, Algeria
Algier
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Algerierin
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ehe mit ein Deutscher
23.10.2011 um 00:37:40
 
Hallo
ich bin eine Algerierin in Beziehung mit ein Deutscher..seit ein monat war er bei mir und wir haben gemacht die ehefrage d.h. papiere geben und warten auf die staats antwort wir sollten eine autorisation haben die mit gehen wir nachher zur standesamt dann kann man heiraten ,,
als er  da war müssten wir auch noch zum polizei bei mir die werdne vllt eine suche über ihn machen weil er ein ausländer ist ...
nun ich hab ziemlich angst dass die staat zustimmt nicht für unseren standesamtlich heirat weil er damals etwas mit justiz hatte
2 bedrohung
einmal machte polizei kontrol in sein auto und fand ein waffe ohne erlaubnis ,,er benutze das zum silvester aber ja ...er war bestraft ...
meine mutter sagte dass sowas mit justiz ist nicht schlimm es wäre ja wenn man etwas mit terroristen zu tun hat oder ein mord gemacht hat oder ...
aber troztdme habe ich angst
und ins polizei habe sie auch gefragt was er arbeitet oder macht ..
und weil mein verlobter in jeden monat macht was neues..
habe angst das wenn die es raus suchen und nicht echt finden werden nicht zustimmen für unseren standesamtliches heirat ,,,
stimmt sowas oder nicht??? ich bitte ihnen um eine antwort,
danke
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lady.algeria92 mimi00b Mina Sahnoun Patricia  
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 23.10.2011 um 09:43:08
 
Guten Morgen,

mir ist nicht ganz klar, was Deine Frage ist.

Geht es nur um eine standesamtliche Heirat in Algerien? - Dann werden wir hier kaum antworten können, denn das ist algerisches Recht. - Dieses Forum beschäftigt sich aber mit deutschem Ausländerrecht.

Oder geht es Dir um eine standesamtliche Heirat in Deutschland? (kann ich Deinem Text bisher aber nicht entnehmen)

Hast Du ausländerrechtliche Fragen? Etwa: Wollt Ihr nach der Heirat in Algerien Euren Lebensmittelpunkt nach Deutschland verlegen? Hast Du bereits einen deutschen Aufenthaltstitel oder würdest Du erstmalig auf Dauer nach Deutschland einreisen wollen?

Mehr frage ich jetzt nicht - das würde zu weit führen.

Bitte erkläre uns, ob und was Du für ausländerrechtliche Fragen hast. Dann könnten wir helfen.


=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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lady.algeria92
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Algerierin
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Antwort #2 - 23.10.2011 um 16:31:35
 
danke ...
ja vllt ich sollte nicht fragen here über wie es ist mit dem standesamtlich heirat bei mir ...
aber falls die staat will nicht dass wir da heiraten bzw gibt keine Autorisation ,,,
dann müssen wir halt in Deutschland standesamtlich heiraten ,,,
dann ich muss beantragen was heisst : Hochzeitsvisum aber dass problem dass mein verlobter kein job momentan hat und seine schule hat er vor kurzem verlassen d.h. er lebt vom staatshilfe ,,,könnte es ein grund sein dass die deutsche botschaft bei mir das visum ablehnt Griesgrämig...
vielen dank für weiter antworte ,, Smiley
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reinhard
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Antwort #3 - 23.10.2011 um 16:42:04
 
Zum Heiraten in Algerien kannst Du hier vermutlich wenig Informationen bekommen. Die Leute, die hier schreiben, kennen sich mit den Gesetzen in Deutschland aus.

Wenn Du in Deutschland heiraten willst,
1) müsst Ihr beide alle Papiere beim deutschen Standesamt einreichen. Dein Verlobter muss dort fragen, was gebraucht wird.

2) Wenn das Standesamt sagt, dass alles okay ist, kannst Du das Visum beantragen.

3) Für das Visum brauchst Du das A1-Zeugnis vom Goethe-Institut, außerdem eine VE (Garantie). Wenn Dein Verlobter kein Geld verdient- müsst Ihr jemanden in Deutschland suchen, der das unterschreibt und für Dich bürgt.
Das gilt dann bis zur Hochzeit, danach bekommst Du eine Aufenthaltserlaubnis, und die Garantie (VE) gilt nicht mehr.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 23.10.2011 um 18:01:58
 
reinhard schrieb am 23.10.2011 um 16:42:04:
Das gilt dann bis zur Hochzeit, danach bekommst Du eine Aufenthaltserlaubnis, und die Garantie (VE) gilt nicht mehr. 


hoffentlich ist das nicht zu sehr simpliziert

lady.algeria92 schrieb am 23.10.2011 um 00:37:40:
weil er damals etwas mit justiz hatte 2 bedrohung
einmal machte polizei kontrol in sein auto und fand ein waffe ohne erlaubnis ,,er benutze das zum silvester aber ja ...er war bestraft ...
meine mutter sagte dass sowas mit justiz ist nicht schlimm es wäre ja wenn man etwas mit terroristen zu tun hat oder ein mord gemacht hat oder ...
aber troztdme habe ich angst 



denn das hier klingt doch sehr stark nach doppelstaatler und dann käme die Regelausnahme eventuell ins spiel
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lady.algeria92
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Algerierin
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Antwort #5 - 24.10.2011 um 13:23:00
 
ach so ,,,
naja das standesamtlich heirat machen wir doch in Algerien wir haben sogar die frage bei mir in standesamt gemacht ,,,
und mti dem A1 test in goethe institut weiss ich ..ich hab ein zettel von die deutsche botschaft bei mir bekommen wo es steht alles was man braucht um eine familienzusammenführung visum zu beantragen und dort stand es mit dem deutsch test a1 ...aber da will ich nur fragen ,,,wenn es so bleibt für diese nächste monate also mein verlobter wird kein job finden und keine schule ..also er lebt von staat könnte es sein ein GRUND für das ablehnungs meinem familienzusammenführung visum ,,,
ich will ne genaue antowrt bitte haben ...vielen dank
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lady.algeria92 mimi00b Mina Sahnoun Patricia  
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #6 - 24.10.2011 um 13:29:53
 
Eine genaue Antwort gibt es nicht, weil es darauf ankommt, wie die genauen Umstände sind.

Die Regel für Deutsche ist: Es ist egal, ob sie ihr Geld selbst verdienen, die Frau darf auf jeden Fall herkommen.

Die Regelausnahme ist:
1) Wenn er von Sozialhilfe oder ALG II lebt
und
2) besondere Beziehungen zu Algerien hat, dass er dort auch leben könnte,
dann wird das Visum abgelehnt und er wird aufgefordert, ein Visum für Algerien zu beantragen.

Dazu guckt die Ausländerbehörde:
1) hat er die algerische Staatsangehörigkeit oder hatte er sie mal?
2) Kann er Arabisch / Französisch?
3) Hat er schon längere Zeit in Algerien gelebt?

Du müsstest eigentlich besser als wir alle einschätzen können, ob das bei ihm zutrifft oder nicht.
Er kann sich auch hier registrieren und selbst fragen, falls Ihr nicht sicher seid.
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Jigsaw
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #7 - 24.10.2011 um 17:33:37
 
Ich oute mich....
...ich bin derjenige, den sie heiraten möchte bzw. derjenige, der sie heiraten will.

Hallo reinhard,
Zitat:
Wenn Dein Verlobter kein Geld verdient- müsst Ihr jemanden in Deutschland suchen, der das unterschreibt und für Dich bürgt.
Das Thema hatten wir schon bei ersten Versuch, ein Schengenvisum für sie zu bekommen, durch. Weder Freunde, noch Familienmitglieder, inklusive Eltern und Geschwister, wollen keine VE abgeben.



Zitat:
Die Regelausnahme ist:
1) Wenn er von Sozialhilfe oder ALG II lebt
Ja, zur Zeit beziehe ich Hartz IV.

Zitat:
und
2) besondere Beziehungen zu Algerien hat, dass er dort auch leben könnte,
dann wird das Visum abgelehnt und er wird aufgefordert, ein Visum für Algerien zu beantragen.
In Algerien habe ich so gut wie keine beruflichen/sozialen Chancen. Dazu gleich in folgenden mehr.


Zitat:
Dazu guckt die Ausländerbehörde:
1) hat er die algerische Staatsangehörigkeit oder hatte er sie mal?
  Nein, ich hatte nie eine andere Staatsangehörigkeit als die Deutsche.

Zitat:
2) Kann er Arabisch / Französisch?
Ich spreche nur Deutsch und Englisch, mehr nicht.

Zitat:
3) Hat er schon längere Zeit in Algerien gelebt?
Nein, bis jetzt war ich 5 Wochen insgesamt in Algerien. Vorher habe ich nie die deutschen Grenzen verlassen.





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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #8 - 24.10.2011 um 17:37:34
 
@lady (und lord):

Dann heiratet doch in Algerien, danach beantragt sie ein Visum,

... und dann könnt Ihr in Deutschland zusammen leben.

Die anderen Punkte, die ladyalgeria erwähnt hat (Probleme in einer Polizeikontrolle) haben mit dem Visumverfahren überhaupt nichts zu tun und interessieren die Behörden nicht.
Der einzige Punkt: Bei einem Visumantrag aus Algerien macht die Ausländerbehörde noch eine "Sicherheitsanfrage" bei einigen Behörden. Es dauert also länger als ein Visumantrag aus einer anderen Gegend der Welt (5 Monate statt 2 Monate). Für Euch ist das aber nur Wartezeit, weil die Ausländerbehörde auf Antworten wartet.
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Antwort #9 - 26.10.2011 um 22:16:04
 
reinhard schrieb am 24.10.2011 um 17:37:34:
@lady (und lord):

Dann heiratet doch in Algerien, danach beantragt sie ein Visum,

... und dann könnt Ihr in Deutschland zusammen leben.

Die anderen Punkte, die ladyalgeria erwähnt hat (Probleme in einer Polizeikontrolle) haben mit dem Visumverfahren überhaupt nichts zu tun und interessieren die Behörden nicht.
Der einzige Punkt: Bei einem Visumantrag aus Algerien macht die Ausländerbehörde noch eine "Sicherheitsanfrage" bei einigen Behörden. Es dauert also länger als ein Visumantrag aus einer anderen Gegend der Welt (5 Monate statt 2 Monate). Für Euch ist das aber nur Wartezeit, weil die Ausländerbehörde auf Antworten wartet.



Hallo,

wir werden auch in Algerien heiraten. Das meine Vorgeschichte mit den Problemen mit der Justiz in Deutschland keine Rolle spielt, ist mir klar. Bleibt nur abzuwarten was die algerischen Behörden dazu sagen.
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