Zitat:Das ist doch deine Schuld, hättest du das GESCHENK der
FB angenommen gäbe es keine Duldung. Geschenk abgelehnt = dann bekommt man das was das Gesetz vorschreibt.
Hallo Sigi
wir haben gedacht, da sie Schwanger ist, bekommt sie
AE.
Sie wollte eine Integrationkurs machen, und für 400 Euro hätte sie eine Stelle als Putzfrau angenommen, sie ist sich dazu nicht zu schade, auch wenn sie Akademikerin ist.
Durch die Antworten hier, habe ich erfahren, dass vor der Geburt sehr wahrscheinlich keine
AE gegeben hätte, und ohne kann meine Frau nicht arbeiten,
Selbst wenn die
FB ein Geschenk war (vielleicht bist du so lieb und erläuterst mich die vorteile gegenüber Duldung) ohne Geld hätten wir uns nicht davon kaufen können, nur deshalb sind wir dann zum Sozialamt gegangen.
Ich will niemanden was unterstellen, versuche nur schlau zu werden, was steht mir bzw meine Frau gesetzlich zu, und bin froh, dass ich paar Leute getroffen habe, die mir und andere Leute die in Schwierigkeiten stecken helfen
gruß und ein dank an dir auch
Tippi Änderung: Ich füge dein Folgeposting ein, bitte nutze die
15-minütige Änderungszeit. Danke
maki schrieb am 27.10.2011 um 11:54:14:Hi Paolo,
das ist doch schon x-mal hier durchgekaut worden.
Würde dir empfehlen den Thread nochmals durchzulesen, ist ja ein recht komplexes thema.
Ansonsten würde ich auch raten dich & deine Frau zu beruhigen, die
ABH scheint auf eurer Seite zu sein, die anderen Behörden nicht so sehr.
hi
ich wollte in erste linie, dass mein kind hier geboren wird, und ob durch
FB oder Duldung scheint es möglich zu sein.
Im internet habe ich erfahren, sie kann sich mit Duldung nur in der Region aufhalten, das wäre nicht ein Problem
Ich glaube die
ABH kann sie nicht ausweisen, nur deshalb haben sie keine ausweisung ausgesprochen.
Wenn man nach der geburt des kindes eine
AE beantragt, spielt es eine Rolle ob man es mit eine
FB oder Duldung status macht ?
Konnte sie mit eine Duldung auch Kindergeld oder Erziehungsgeld beantragen ?