Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 ... 3 4 5 
Thema versenden Drucken
Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden (Gelesen: 25.099 mal)
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Antwort #60 - 27.10.2011 um 11:54:14
 
Zitat:
Was ist Nachteil für Meine Frau wenn statt FB eine Duldung bekommt ?

Hi Paolo,

das ist doch schon x-mal hier durchgekaut worden.

Würde dir empfehlen den Thread nochmals durchzulesen, ist ja ein recht komplexes thema.
Ansonsten würde ich auch raten dich & deine Frau zu beruhigen, die ABH scheint auf eurer Seite zu sein, die anderen Behörden nicht so sehr.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
paulo
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 20

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Antwort #61 - 27.10.2011 um 11:58:46
 
Zitat:
Das ist doch deine Schuld, hättest du das GESCHENK der FB angenommen gäbe es keine Duldung. Geschenk abgelehnt = dann bekommt man das was das Gesetz vorschreibt.


Hallo Sigi
wir haben gedacht, da sie Schwanger ist, bekommt sie AE.
Sie wollte eine Integrationkurs machen, und für 400 Euro hätte sie eine Stelle als Putzfrau angenommen, sie ist sich dazu nicht zu schade, auch wenn sie Akademikerin ist.

Durch die Antworten hier, habe ich erfahren, dass vor der Geburt sehr wahrscheinlich keine AE gegeben hätte, und ohne kann meine Frau nicht arbeiten,

Selbst wenn die FB ein Geschenk war (vielleicht bist du so lieb und erläuterst mich die vorteile gegenüber Duldung) ohne Geld hätten wir uns nicht davon kaufen können, nur deshalb sind wir dann zum Sozialamt gegangen.

Ich will niemanden was unterstellen, versuche nur schlau zu werden, was steht mir bzw meine Frau gesetzlich zu, und bin froh, dass ich paar Leute getroffen habe, die mir und andere Leute die in Schwierigkeiten stecken helfen
gruß und ein dank an dir auch 

Tippi Änderung:
Ich füge dein Folgeposting ein, bitte nutze die
15-minütige Änderungszeit. Danke


maki schrieb am 27.10.2011 um 11:54:14:
Hi Paolo,

das ist doch schon x-mal hier durchgekaut worden.

Würde dir empfehlen den Thread nochmals durchzulesen, ist ja ein recht komplexes thema.
Ansonsten würde ich auch raten dich & deine Frau zu beruhigen, die ABH scheint auf eurer Seite zu sein, die anderen Behörden nicht so sehr.


hi
ich wollte in erste linie, dass mein kind hier geboren wird, und ob durch FB oder Duldung scheint es möglich zu sein.

Im internet habe ich erfahren, sie kann sich mit Duldung nur in der Region aufhalten, das wäre nicht ein Problem

Ich glaube die ABH kann sie nicht ausweisen, nur deshalb haben sie keine ausweisung ausgesprochen.

Wenn man nach der geburt des kindes eine AE beantragt, spielt es eine Rolle ob man es mit eine FB oder Duldung status macht ?
Konnte sie mit eine Duldung auch Kindergeld oder Erziehungsgeld  beantragen ?
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 27.10.2011 um 12:17:16 von Tippi »  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.189

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Antwort #62 - 27.10.2011 um 12:13:18
 
paulo schrieb am 27.10.2011 um 12:03:19:
ich wollte in erste linie, dass mein kind hier geboren wird, und ob durch FB oder Duldung scheint es möglich zu sein.


Genau so ist es. Beides stellt sicher, dass das Kind hier zur Welt kommt, und darauf hat Deine Frau ja einen Rechtsanspruch.

Zitat:
Im internet habe ich erfahren, sie kann sich mit Duldung nur in der Region aufhalten, das wäre nicht ein Problem


Eine Duldung wird nur für das Bundesland ausgestellt, sie darf nicht ohne Erlaubnis in ein anderes Bundesland umziehen.

Zitat:
Ich glaube die ABH kann sie nicht ausweisen, nur deshalb haben sie keine ausweisung ausgesprochen.


Genau. Eine Ausweisung wird nach einer Straftat ausgesprochen, wenn sie zu mehr als fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden ist. Zu ihren Vorstrafen hast Du ja noch nichts geschrieben, Du erwähnst nur auffällig oft eine drohende Ausweisung.

Gibt es denn Ermittlungsverfahren wegen Straftaten oder wie kommst Du drauf?

Zitat:
Wenn man nach der geburt des kindes eine AE beantragt, spielt es eine Rolle ob man es mit eine FB oder Duldung status macht ?


Nein. Duldung ist der Normalfall bei Schwangeren, eine FB (= Verlängerung des Touristenvisums) die Ausnahme.


Zitat:
Konnte sie mit eine Duldung auch Kindergeld oder Erziehungsgeld  beantragen ?


Nein. Mit Duldung hat sie nur Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Kindergeld oder Erziehungsgeld sind nicht drin.

Für Kindergeld oder Erziehungsgeld bracht sie ja auch ein Kind, und auch das hat sie nicht.

Du verwechselst immer noch Schwangerschaft mit Kind, das ist etwas Verschiedenes. Mit Kind hat sie ja eine AE, und damit ist alles möglich.

Sie sollte AE, Kindergeld etc. zeitnah zur Geburt beantragen, und sie sollte alles schriftlich machen. Möglicherweise wartet die Kindergeldstelle, bis die AE da ist (dauert im Moment 6 bis 8 Wochen), zahlt dann aber rückwirkend.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.681

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Antwort #63 - 27.10.2011 um 14:03:22
 
reinhard schrieb am 27.10.2011 um 12:13:18:
Sie sollte AE, Kindergeld etc. zeitnah zur Geburt beantragen, und sie sollte alles schriftlich machen.

wobei du als Vater das auch machen kannst (es steht nirgendes geschrieben, dass nur die Mutter Kindergeld beantragen und erhalten darf).
Da braucht ihr nicht auf Ihre AE zu warten.
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
paulo
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 20

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Antwort #64 - 27.10.2011 um 14:54:10
 
Zitat:
Eine Ausweisung wird nach einer Straftat ausgesprochen, wenn sie zu mehr als fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden ist. Zu ihren Vorstrafen hast Du ja noch nichts geschrieben, Du erwähnst nur auffällig oft eine drohende Ausweisung.

Gibt es denn Ermittlungsverfahren wegen Straftaten oder wie kommst Du drauf?


Ich glaube, wenn sie nicht Schwanger (von deutscher) gewesen wäre, hätte man sie ausgewiesen, da allein das heiraten nicht berechtigt sich länger als 3 Monaten hier in Deutschland aufzuhalten oder einen AE zu bekommen wenn man mit Besuchervisum einreist, so habe ich euch verstanden !

Das meint ich mit ausweisen, straftaten hat sie nicht begangen.


...


erne schrieb am 27.10.2011 um 14:03:22:
wobei du als Vater das auch machen kannst (es steht nirgendes geschrieben, dass nur die Mutter Kindergeld beantragen und erhalten darf).
Da braucht ihr nicht auf Ihre AE zu warten.


Erziehungsgeld beim versorgungsamt kann auch von Vater beantragt werden ?
Werden sie auch rückwirkend bezahlt, falls die Mutter einige Monate später als Antragstellung ihre AE bekommt ?

Änderung:
wieder mal: Folgepost eingefügt - bitte berücksichtige das
langsam aber sicher mal. Danke

Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 27.10.2011 um 15:29:58 von N/V »  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.681

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Antwort #65 - 27.10.2011 um 15:08:48
 
paulo schrieb am 27.10.2011 um 14:54:10:
da allein das heiraten nicht berechtigt sich länger als 3 Monaten hier in Deutschland aufzuhalten oder einen AE zu bekommen wenn man mit Besuchervisum einreist,

sag mal, hattet Ihr vor, dass wenn sie nicht schwanger geworden wäre, sie nach dem Visaende unerlaubt und illegal in D bleiben wollte?
grundsätzlich muss man nach Visaablauf ausreisen.
Tut man das nicht, ist man illegal in D.
Wenn sie nach Ablauf des Visums (und nicht schwanger) einen Antrag auf AE gestellt hätte, wäre dieser abzulehnen gewesen und sie hätte ausreisen müssen. Täte sie das nicht, wäre sie illegal in D.

Für mich klingt das alles so, als ob Ihr genau das (Verbleib in D nach Visaende auf Teufel komm raus, auch illegal) geplant hättet.
???
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.189

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Antwort #66 - 27.10.2011 um 16:11:19
 
Solange sie keine Straftaten begeht, wird sie auch nicht ausgewiesen.

Dass es nicht so einfach ist, nach einer Heirat mit Touristenvisum hierzubleiben, hat nichts mit einer Ausweisung zu tun, sondern hat andere Gründe.

Wenn sie mit der Geburt eine AE beantragt, hat sich damit auch Anspruch auf die Leistungen. Nur weil die Bearbeitung länger dauert, hat sie keine Nachteile.

Beispiel: Sie beantragt am 1. Juni eine AE, und am 5. Juni kommt das Kind. Dann kann sie die AE (Plastikkarte) vielleicht erst am 12. August abholen, aber auf der Plastikkarte steht dann, dass sie seit dem 5. Juni eine AE hat, und dann bekommt sie auch rückwirkend ab dem 5. Juni die entsprechenden Leistungen (ALG-II oder so).
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
paulo
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 20

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Antwort #67 - 27.10.2011 um 16:58:35
 
Zitat:
sag mal, hattet Ihr vor, dass wenn sie nicht schwanger geworden wäre, sie nach dem Visaende unerlaubt und illegal in D bleiben wollte?

Nein, illegal wäre nicht in Frage gekommen, nur legal



Zitat:
Wenn sie nach Ablauf des Visums (und nicht schwanger) einen Antrag auf AE gestellt hätte, wäre dieser abzulehnen gewesen und sie hätte ausreisen müssen.

spätestens wenn einen Antrag auf AE auch durch das Gericht abgelehnt wird, hast du vollkommen recht



Zitat:
Für mich klingt das alles so, als ob Ihr genau das (Verbleib in D nach Visaende auf Teufel komm raus, auch illegal) geplant hättet.???

Nein, denn da hätte ich mich auch Strafbar gemacht, sie ist meine Frau, und ich hätte nur die Möglichkeiten im Rahmen der Gesetze ausgeschöpft , illegal käme nicht in Frage
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 ... 3 4 5 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema