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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
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Beitrag begonnen von paulo am 11.10.2011 um 12:14:14

Titel: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Beitrag von paulo am 11.10.2011 um 12:14:14
Guten Tag an allen

hier mein anliegen, ich heisse Paulo bin deutscher staatsbürger.
Selbst habe nur einen Teilzeit arbeit, abzueglich alle kosten bleiben mir ca 300 euro im monat.

Meine Frau kommt aus Lateinamerika, wir sind verheiratet, und sie besuchte mich mit schengen touristen visum.

als sie hier war, stellten wir fest sie ist schwanger, nach ablauf der 3 monate besuchervisum, habe ich dann einen AE erlaubniss beantragt, weil ich möchte, das mein kind hier geboren wird.

Krankenversichert ist sie über mich.

Die AHB hat aber nur eine fiktion erlaubniss erteilt, ich hoffe es schreib man so, und zwar für 3 monate verlängert.

mir wäre lieber aber eine  AE, weil ich wenig verdiene, und meine frau zumindestens für 400 euro arbeiten könnte, jetzt darf sie es nicht.

meine fragen:
ist ihre AE an meine einkommen verbunden ?
ist das irgenwie gesetzlich geregelet ab wann man anspruch auf AE hat ? Wo kann man sich schlau machen ?
Wisst ihr ob sie vor dem geburt anspruch auf AE oder erst nach der Geburt ?

Die ABH sagte mir,  sie möchte keine AE erteilen, denn ansosnt hätte meine Frau Anspruch auf Sozialeistungen ?

Sie sagte mir nicht was im Gesetz steht, sondern nur das was sie meinte, haben sie wirklich diese macht ?

besten dank im vorraus

Titel: Re: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Beitrag von reinhard am 11.10.2011 um 12:21:29
Voraussetzung für eine AE sind außer den üblichen Sachen wie gültiger Pass und kein Ausweisungsgrund / Straftat:

• Einreise mit richtigem Visum
• Vorlegen der bestandenen A1-Prüfung

Deine Frau darf ohne das keine AE erhalten. Vielleicht vermutet die ABH auch, dass das ein "Plan" ist: Falsches Visum, schwanger werden, die deutschen Behörden unter Druck setzen...

Mit der Geburt wird es für Euch einfacher, weil dann die Voraussetzung "A1-Zertifikat" entfällt (für eine AE zum Zusammenleben mit dem Kind) und auf das Visum verzichtet werden "kann", was bei einem Baby und zwei Transatlantik-Flügen wohl anzunehmen ist.

Nach der Geburt wird die ABH ihr also höchstwahrscheinlich (mit ein wenig Zähneknirschen) die AE geben.

Die FB ist jetzt eine "Verlängerung des Touristenvisums", sie ist also legal hier, wenn auch weitgehend ohne Rechte. Sie kann versuchen, dagegen vorzugehen, dafür müsste sie vermutlich Geld bei einem Anwalt ausgeben. Da längst nicht alle Anwälte sich damit gut auskennen, solltet Ihr zu einer Migrationsberatung (MBE bei einem Wohlfahrtsverband) gehen, die kennen zwei oder drei Anwälte in Eurer Stadt.

Da die Zeit das auch regelt, solltet Ihr auch über die Möglichkeit nachdenken, es einfach zu lassen. Nach der Geburt wird es vermutlich klappen.

Titel: Re: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Beitrag von paulo am 11.10.2011 um 13:08:56
hallo reinhard

vor allem danke für die antwort, a1 sprachprüfung brauchte meine frau nicht, da sie akademikerin, (fällt unter die Ausnahmen), aber die a1 kenntnisse hat sie  ;)

:-[ und mit richtigen visum kann sie nicht einreisen, denn ihr land lässt studierte Leute erst nach 5 Jahren ab beantragung der ausreise endgueltig ausreisen, deshalb ist der Fall etwas kompliziert,  :o

damit wir uns verstehen, ich kann schlecht von 300 euro monatlich, eine person und noch schwanger unterhalten, geschweige denn einen Rechtsanwalt zu bezahlen, deshalb meine frage ob es irgendwo gesetzlich fest geregelt ist in welchen (ausnahmen) fälle ist eine AE zu erteilen, und wer kann kostenlos helfen


denn ein deutsches kind sollte auch vor dem geburt rechte haben, meine ich zumindestens, aber mit gesetze kenne ich mich nicht aus, deshalb bin auf tips angewiesen  :'(



Zitat:
Nach der Geburt wird die ABH ihr also höchstwahrscheinlich (mit ein wenig Zähneknirschen) die AE geben.

wenn ich dich richtig verstehe, es ist nicht gesetzlich geregelt und Beamten können im eigenen ermessen entscheiden ?
Auch nach der Geburt eine AE versagen ?

Titel: Re: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Beitrag von Eduard am 11.10.2011 um 13:10:32

reinhard schrieb am 11.10.2011 um 12:21:29:
Nach der Geburt wird die ABH ihr also höchstwahrscheinlich (mit ein wenig Zähneknirschen) die AE geben.


Nicht nur höchstwahrscheinlich, es besteht ein Rechtsanspruch nach §28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG.

Dass die Mutter dann nicht mehr ausreisen muss, regelt die Aufenthaltsverordnung:


Zitat:
§ 39 Verlängerung eines Aufenthalts im Bundesgebiet für längerfristige Zwecke

Über die im Aufenthaltsgesetz geregelten Fälle hinaus kann ein Ausländer einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen oder verlängern lassen, wenn
3. er ...  ein gültiges Schengen-Visum für kurzfristige Aufenthalte (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 desufenthaltsgesetzes) besitzt, sofern die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach der Einreise entstanden sind,
...


Es handelt sich zwar um eine "kann"-Vorschrift, allerdings ist in der vorliegenden Konstellation das Ermessen der Behörde auf 0 (bzw. 1) reduziert. Das deutsche Kind kann nicht ausgewiesen werden und von der nichtdeutschen Mutter kann nicht verlangt werden, dass sie sich von ihrem Baby trennt, um das Visumsverfahren nachzuholen.

Vor der Geburt ist allerdings eine FB das beste, was man erwarten kann - hier handelt die ABH korrekt.

Titel: Re: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Beitrag von paulo am 11.10.2011 um 13:14:52

Zitat:
Vor der Geburt ist allerdings eine FB das beste, was man erwarten kann - hier handelt die ABH korrekt. 


was ist aber wenn das geld nicht reicht ?
ohne AE kann sie nicht mal für 400 Euro arbeiten, und wenn 300 euro für 2 Personen zu wenig sind, hat denn das deutsche kind wirklich keine rechte ?
Das ist meine Frage, im Falle wo das Geld nicht Ausreicht, sieht der Gesetzgeber keine Ausnahmen ?


Titel: Re: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Beitrag von Zak am 11.10.2011 um 13:15:19

Eduard schrieb am 11.10.2011 um 13:10:32:
Es handelt sich zwar um eine "kann"-Vorschrift, allerdings ist in der vorliegenden Konstellation das Ermessen der Behörde auf 0 (bzw. 1) reduziert. 

Das "kann" bezieht sich auf den Ausländer und nicht
die ABH.

Nach Geburt des Kindes besteht ein Anspruch auf
Erteilung der AE.

:endsmilie:

Titel: Re: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Beitrag von erne am 11.10.2011 um 13:53:00

paulo schrieb am 11.10.2011 um 13:14:52:
hat denn das deutsche kind wirklich keine rechte ?

doch sicher, aber eine ausländische Touristin (und das ist deine Frau mit einem Besuchsvisum) hat nicht die gleichen Rechte, wei ein Deutsches Kind.


paulo schrieb am 11.10.2011 um 12:14:14:
Krankenversichert ist sie über mich.

Als Touristin ohne AE?
Frage mal da nach, nicht dass du dann auf den Kosten für die Geburt sitzenbleibst.


paulo schrieb am 11.10.2011 um 13:14:52:
Das ist meine Frage, im Falle wo das Geld nicht Ausreicht, sieht der Gesetzgeber keine Ausnahmen ?

Sie kam mit einem Besuchsvisum. Hat jemand für das Besuchsvisum eine VE abgegeben? Wenn ja und der Staat gibt Geld für oder wegen Deiner Frau aus, wird dieser Jemand das wieder an den Staat zurückerstatten müssen.

Titel: Re: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Beitrag von sigi-n am 11.10.2011 um 14:03:30

paulo schrieb am 11.10.2011 um 13:14:52:
ohne AE kann sie nicht mal für 400 Euro arbeiten, und wenn 300 euro für 2 Personen zu wenig sind, hat denn das deutsche kind wirklich keine rechte ?
Das ist meine Frage, im Falle wo das Geld nicht Ausreicht, sieht der Gesetzgeber keine Ausnahmen ?


Ein Kind hat Rechte, aber bis jetzt gibt es noch kein Kind.
Es steht dir frei eine weitere Stelle an zu nehmen, finde es persönlich schon seltsam wenn man seine schwangere Frau unbedingt arbeiten schicken will anstatt sich selber mal lang zu machen

Titel: Re: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Beitrag von Zak am 11.10.2011 um 15:23:59
Tatsache ist erst Mal, dass es an dem richtigen
Visum fehlt.

Ihr könntet versuchen über § 5 Abs. 2 Satz 2
AufenthG die ABH zu überzeugen, dass bei
Euch von dem Ermessen gebraucht gemacht
wird, von dem erforderlichen Visum abzusehen.

Insbesondere mit dem Blick darauf, dass
ein Kind von einem deutschen Vater
unterwegs ist.

Ob das von Erfolg gekrönt sein wird, kann hier
niemand beurteilen.

Aber auf einen Versuch käme es an, denke ich.

Über den § 39 AufenthV ist nichts zu reißen,
da im Moment kein Anspruch auf Erteilung
der AE besteht.

:endsmilie:

Titel: Re: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Beitrag von paulo am 11.10.2011 um 15:49:59
also nochmal, ich bin über jede antwort dankbar, aber besser ist wenn es sich um was Konkretes  handelt,
Fragen wieso ich nicht Vollzeit arbeite(Es hat seine Gründe ) bringen mir nicht weiter

die ehefrau ist (zum Glück )über mich familienversichert, die krankenkasse wollte dazu nur die ehebescheinigung  und ihre anmeldung bei der stadt haben .

Sie hätte niemals vor 2016 mit eine FZF ausreisen können, weil ihr land es nicht erlaubt hätte,  also es ging nur Besuchervisum,

Sind  keine ausnahmen vorgesehen ?

Eine Verpflichtungerklärung für sie hat niemanden unterschrieben, es ging ohne.

Ich kann z.Z aus ges. gründen nur Teilzeit arbeiten, sie hat eine Stelle 10 stunden/woche auf 400 Euro angeboten bekommen, das geht aber nur wenn sie eine AE bekommt.

Ich weiss es nicht ob ein Kind erst nach der Geburt rechte hat oder auch vorher, deshalb die Frage ob es wirklich so ist, dass man selbst in Notsituationen keine AE oder hilfe bekommt ?

Denn selbst wenn er nur im Bauch ist, muss ja ernährt und gepflegt werden.

Ist zum Thema nichts gesetzlich geregelt, auch ausnahmen ?

In wie fern ist eine AE vom einkommen abhängig ?

Nochmal vielen dank an euch allen für euer hilfe

PAULO

Titel: Re: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Beitrag von reinhard am 11.10.2011 um 15:56:49

paulo schrieb am 11.10.2011 um 15:49:59:
Sind  keine ausnahmen vorgesehen ?


Doch, darauf hat ZAK hingeweisen, das musst Du bei der ABH fragen (bzw. sie).



Zitat:
Ich weiss es nicht ob ein Kind erst nach der Geburt rechte hat oder auch vorher, deshalb die Frage ob es wirklich so ist, dass man selbst in Notsituationen keine AE oder hilfe bekommt ?


Erst nach der Geburt. Da sie für eine AE als Ehefrau mit dem falschen Visum eingereist ist, geht das nicht.
Ein Recht auf eine AE hat sie jetzt nur, wenn nach der Einreise ein neuer Grund entsteht. Das Baby wäre ein neuer Grund für eine AE.

Ausnahme. Siehe Beitrag von ZAK.

"Schwangerschaft" ist ebenso wie "Verlobung" kein Grund.

Zitat:
In wie fern ist eine AE vom einkommen abhängig ?


Eine AE zum Zusammenleben ("Ausüben der Sorge") mit einem Kind ist nicht vom Einkommen abhängig. Das Baby hat ja kein Einkommen.

Titel: Re: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Beitrag von Zak am 11.10.2011 um 17:13:02
Ich noch Mal :-)

vielleicht lässt sich die ABH ja auf
eine AE gemäß § 25 Abs. 4 AufenthG
ein.

4) Einem nicht vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer kann für einen vorübergehenden Aufenthalt eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, solange dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder erhebliche öffentliche Interessen seine vorübergehende weitere Anwesenheit im Bundesgebiet erfordern.

Das könnte man mit der bevorstehenden Geburt
begründen.

Aber wie gesagt, hier werden wir das nicht lösen.
Du musst mit der ABH reden.

:endsmilie:

Titel: Re: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Beitrag von Eduard am 11.10.2011 um 17:19:53
Mal in die Runde gefragt, stimmt das denn?


paulo schrieb am 11.10.2011 um 12:14:14:
Die ABH sagte mir,  sie möchte keine AE erteilen, denn ansosnt hätte meine Frau Anspruch auf Sozialeistungen ?


Dass die Frau nur dann Anspruch auf Sozialleistungen hat, wenn sie eine AE besitzt?

§23 Abs. 1+2 SGB XII:


Zitat:
(1)Ausländern, die sich im Inland tatsächlich aufhalten, ist Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe bei Krankheit, Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie Hilfe zur Pflege nach diesem Buch zu leisten. Die Vorschriften des Vierten Kapitels bleiben unberührt. Im Übrigen kann Sozialhilfe geleistet werden, soweit dies im Einzelfall gerechtfertigt ist. Die Einschränkungen nach Satz 1 gelten nicht für Ausländer, die im Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder eines befristeten Aufenthaltstitels sind und sich voraussichtlich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten. Rechtsvorschriften, nach denen außer den in Satz 1 genannten Leistungen auch sonstige Sozialhilfe zu leisten ist oder geleistet werden soll, bleiben unberührt.
(2) Leistungsberechtigte nach § 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten keine Leistungen der Sozialhilfe.


Da steht nichts von einer AE. Und unter das Asylbewerberleistungsgesetz fällt die Frau auch nicht.

*****


reinhard schrieb am 11.10.2011 um 15:56:49:
Da sie für eine AE als Ehefrau mit dem falschen Visum eingereist ist, geht das nicht.
Ein Recht auf eine AE hat sie jetzt nur, wenn nach der Einreise ein neuer Grund entsteht. Das Baby wäre ein neuer Grund für eine AE.

Ausnahme. Siehe Beitrag von ZAK.

"Schwangerschaft" ist ebenso wie "Verlobung" kein Grund.


Wenn es allerdings tatsächlich so ist, dass der Heimatstaat die Ausreise mit einem FZF-Visum auf Jahre verhindert, wäre das durchaus ein Grund von einem solchen Visum abzusehen.

*****

Ich würde dem TS raten, einen Anwalt hinzuziehen. Die Ehefrau bekommt Prozesskostenhilfe.

Titel: Re: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Beitrag von paulo am 11.10.2011 um 17:43:34
vor allem nochmal danke für  eure hilfe, ich finde es Toll dass es noch Leute gibt, welche ihre Freizeit opfern um andere Leute mit Tips zu helfen.

Meine Frau hätte niemals mit eine FZF hierher einreisen können, da ihr Land vor 2016 (wenn sie im 2011 beantragt hätte)es nicht erlaubt.
Sie könnte zum Urlaub nur in den Sommerferien reisen, da Sie Lehrerin ist,  das heisst es käme wieder Sommer 2012 in Frage, geburt soll ende April sein.

Die Dame von Ausländeramt sagte mir, es wäre zumutbar das wir 5 Jahre getrennt leben deshalb wird sie bis zum geburt kein AE erteilen, und danach sieht man es weiter.

Deshalb die Frage ob ich mich an Gericht oder jemanden wenden kann, wenn ich diese entscheidung nicht Akzeptiere möchte, sofern es überhauot chancen bestehen, deshalb die fragen hier


Zitat:
(1)Ausländern, die sich im Inland tatsächlich aufhalten, ist Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe bei Krankheit, Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie Hilfe zur Pflege nach diesem Buch zu leisten. Die Vorschriften des Vierten Kapitels bleiben unberührt. Im Übrigen kann Sozialhilfe geleistet werden, soweit dies im Einzelfall gerechtfertigt ist. Die Einschränkungen nach Satz 1 gelten nicht für Ausländer, die im Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder eines befristeten Aufenthaltstitels sind und sich voraussichtlich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten. Rechtsvorschriften, nach denen außer den in Satz 1 genannten Leistungen auch sonstige Sozialhilfe zu leisten ist oder geleistet werden soll, bleiben unberührt.
(2) Leistungsberechtigte nach § 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten keine Leistungen der Sozialhilfe


das heisst, sie bekäme z.B. keine hilfe von der Arge (weil ohne AE sie dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung steht) aber dafür vom Sozialhilfe ?
Ist das sicher ?
Mir wäre lieber sie arbeitet für 400 Euro, aber bevor man gar nichts hat, jede hilfe ist willkommen, erst recht kurz der geburt.

Titel: Re: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Beitrag von Zak am 11.10.2011 um 17:51:34
Stellt schriftlich den Antrag auf Erteilung
einer AE. Dann wird eine Entscheidung
kommen müssen.

Ihr werdet vor einer Ablehnung schriftlich
angehört.

Je nach Inhalt dieses Schreibens
kann dann die Entscheidung von Euch getroffen
werden, einen Rechtsanwalt zu nehmen.

Nehmt Verbindung zu einer Beratungsstelle auf,
die können Euch zunächst gut beraten.

:endsmilie:

Titel: Re: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Beitrag von reinhard am 11.10.2011 um 18:00:39

paulo schrieb am 11.10.2011 um 17:43:34:
Meine Frau hätte niemals mit eine FZF hierher einreisen können, da ihr Land vor 2016 (wenn sie im 2011 beantragt hätte)es nicht erlaubt.


Die Ausreiseregeln sind für die deutsche Entscheidung, ein Visum zu geben, irrelevant. Das wäre nur (siehe Eduard oben) relevant für den Verzicht der ABH aufs Visumverfahren (also: AE ohne das richtige Visum).


Zitat:
Die Dame von Ausländeramt sagte mir, es wäre zumutbar das wir 5 Jahre getrennt leben deshalb wird sie bis zum geburt kein AE erteilen, und danach sieht man es weiter.


Danach ist ja alles klar.

Allerdings hätte Deine Frau ja ein Visum zur rechtzeitigen Einreise erhalten müssen, um das Kind in Deutschland zur Welt zu bringen (ein Recht des deutschen Kindes). Insofern könnte man diese Aussage auch in Frage stellen - siehe Hinweis von ZAK auf § 25, Absatz 4.


Zitat:
Deshalb die Frage ob ich mich an Gericht oder jemanden wenden kann, wenn ich diese entscheidung nicht Akzeptiere möchte, sofern es überhauot chancen bestehen, deshalb die fragen hier


Das habe ich oben schon beantwortet: Wendet Euch an eine Migrationsberatung (MBE / Wohlfahrtsverbände), die können dir zwei oder drei Anwälte sagen, die sich damit auskennen.
Die Anwälte haben alle die Kenntnisse, auch Prozesskostenhilfe (Klägerin wäre ja deine Frau) zu beantragen.

Lass Dich beraten - die Beratungsstelle und der von ihnen empfohlene Anwalt kennen auch Deine Ausländerbehörde und wissen, ob es was bringt, dort den Chef anzurufen.



Zitat:
das heisst, sie bekäme z.B. keine hilfe von der Arge (weil ohne AE sie dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung steht) aber dafür vom Sozialhilfe ?


Im Prinzip beides nicht, weil sie ja Touristin mit verlängertem Visum ist.

Und: Sozialhilfe ist ein Ausweisungsgrund.

Die Diskussion oben ist ja theoretisch: Würde eine AE dazu führen, dass sie Sozialhilfe bekäme (Vermutung Deiner ABH). Da gibt es oben die Vermutung, die ABH könnte ruhig die AE geben, zu Sozialhilfe führt das immer noch nicht - andere meinen es anders.



Zitat:
Mir wäre lieber sie arbeitet für 400 Euro, aber bevor man gar nichts hat, jede hilfe ist willkommen, erst recht kurz der geburt.


Arbeiten darf sie nur, wenn das vorher schriftlich erlaubt ist. Mit einer AE wegen Ehe oder dt. Kind ist es automatisch erlaubt.

Such doch heute abend im Internet Adressen von einer Migrationsberatung vor Ort. Ruf morgen an und frage, ob sie mit diesem "Fall" zurecht kommen oder eine andere Beratungsstelle in der Nähe mehr Erfahrung hat. Die Beratungsstellen kennen sich untereinander, vielleicht ist auch jemand dabei, die/der spanisch spricht.

Titel: Re: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Beitrag von Eduard am 11.10.2011 um 18:15:32
Ich mische mich ungern ein aber:


reinhard schrieb am 11.10.2011 um 18:00:39:
das heisst, sie bekäme z.B. keine hilfe von der Arge (weil ohne AE sie dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung steht) aber dafür vom Sozialhilfe?

Im Prinzip beides nicht, weil sie ja Touristin mit verlängertem Visum ist.


Ich habe meine gegenteilige Ansicht (dass sie auch jetzt jederzeit Sozialhilfe beantragen könnte) mit §23 SGB XII begründet. Worauf stützt sich Deine Meinung?


Zitat:
Und: Sozialhilfe ist ein Ausweisungsgrund.


Formal ja, aber hier dürfte der Bezug von Sozialhilfe unschädlich sein (§56 Abs. 1 Nr. 4 AufenthG) und steht insbesondere nicht der späteren Erteilung einer AE (bei der es laut Gesetz ausdrücklich nicht auf die Sicherung des Lebensunterhalts ankommt) im Wege.


Zitat:
Die Diskussion oben ist ja theoretisch: Würde eine AE dazu führen, dass sie Sozialhilfe bekäme (Vermutung Deiner ABH). Da gibt es oben die Vermutung, die ABH könnte ruhig die AE geben, zu Sozialhilfe führt das immer noch nicht - andere meinen es anders.


Statt über Vermutungen, können wir nicht lieber über die tatsächliche Rechtslage reden? Und wieso theoretisch? Wenn dem TS und seiner Frau das Geld ausgeht, wird ihnen wohl nichts anderes übrig bleiben, als sich an das Sozialamt zu wenden. 


Titel: Re: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Beitrag von Saxonicus am 11.10.2011 um 18:25:21
Grundsätzlich stellt sich doch die Frage, ob die Schwangerschaft bereits soweit fortgeschritten ist, daß eine Ausreise und das Nachholen des ordnungsgemäßen Visumsverfahrens unzumutbar ist.

Wenn sie nur zum Besuch nach Deutschland (für 3 Monate) eingereist und hier schwanger geworden ist, dann kann ihr das m.E. durchaus zugemutet werden. Da ist die Schangerschaft doch noch nicht in dem Stadium, der das Fliegen verbietet.

Titel: Re: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Beitrag von Zak am 11.10.2011 um 18:44:29

Saxonicus schrieb am 11.10.2011 um 18:25:21:
Grundsätzlich stellt sich doch die Frage,

ob es einem mit der Geburt deutschem
Staatsangehörigen zugemutet werden kann,
nicht im Bundesgebiet geboren zu werden.

Eine Einreise mit dem entsprechenden Visum
ist nach Aussage des TS wohl nicht möglich.

Wie gesagt, es wird hier nicht geklärt werden
können. Das klappt nur vor Ort mit Beratungsstellen
der ABH und viel good will und Glück!

:endsmilie:

Titel: Re: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Beitrag von davith am 11.10.2011 um 18:56:48
1. Ich würde ein Antrag bei ABH sehr vorsichtig bewerten:
  • Es besteht die Risiko, dass der Antrag abgelehnt wird und die Frau zur Ausreise aufgefordert wird.
  • ABH kann der Antrag 3 Monate lang unbearbeitet lassen, dann wäre die Schwangerschaft vermutlich so fortgeschritten, dass sie sowieso nicht arbeiten kann.

FB ist meiner Meinung nach wirklich das Beste, was sie erwarten könnte. Es geht ja "nur" um einige Monate. Wie viel zusätzlich kann jemand, der kein fließendes Deutsch spricht in der Zeit verdienen? Nach der Geburt bekommt die Frau eine AE und kann (mindestens theoretisch) nach Ende des Mutterschutzes arbeiten.

Nach der Geburt besteht auch unumstritten ein Anspruch auf Sozialleistungen sowohl für die Frau, als auch für das Kind.

Wenn aber das Geld bis zum Geburt nicht ausreicht, dann muss man zuerst prüfen, ob ein Anspruch auf Sozialleistungen als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft besteht. TS hat geschrieben, dass ihm 300,- € nach Abzug der Kosten verbleiben. Das besagt aber nichts, wie groß und teuer seine Wohnung ist, welche weitere Kosten er hat, ob ihm eine Vollzeitbeschäftigung zumutbar wäre etc.

Angenommen aber, dass die Ansprüche auf die Sozialleistungen als Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft bejaht werden. Und ein Antrag beim Sozialamt gestellt wird. Sozialamt meldet sich dann bei der ABH, die dann entweder nichts tut oder der Antrag auf AE sofort ablehnt und die Frau zur Ausreise auffordert.

Man wird dann "Abschiebeschutz" beantragen und Widerspruch einlegen..., aber will man tatsächlich diese Risiko und Stress wegen dem Geld, dass die Frau in den wenigen Monaten vor der Geburt verdienen soll?

Natürlich, wenn keine andere Wahl da ist (nichts zu Essen!), dann bleibt nichts anderes übrig als zum Sozialamt zu gehen. Aber davor soll unbedingt eine Beratungsstelle aufgesucht werden.

Titel: Re: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Beitrag von grisu1000 am 11.10.2011 um 19:40:35

paulo schrieb am 11.10.2011 um 17:43:34:
Die Dame von Ausländeramt sagte mir, es wäre zumutbar das wir 5 Jahre getrennt leben deshalb wird sie bis zum geburt kein AE erteilen, und danach sieht man es weiter.

Frage sie mal nach der Rechtlage woher sie das nimmt. Dem Kind wird es nicht zumutbar sein.


Zak schrieb am 11.10.2011 um 18:44:29:
Grundsätzlich stellt sich doch die Frage,

ob es einem mit der Geburt deutschem
Staatsangehörigen zugemutet werden kann,
nicht im Bundesgebiet geboren zu werden.


Diese Frage stellt sich nicht mehr, da sie bereits richterlich geklärt wurde (u.a. Verwaltungsgerichts Berlin, Beschluss vom 10. August 2006, Aktenzeichen VG 14 V 42.06). Einem zukünftigen deutschen Staatsbürger ist es nicht zumutbar im Ausland geboren zu werden. Siehe auch die eindeutigen VwV 28.1.4 dazu

Zitat:
....
Aufgrund der aufenthaltsrechtlichen Vorwirkung des Schutzgebots des Artikels 6 GG kann werdenden Eltern von Kindern, die aufgrund ihrer Abstammung von einem deutschen Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen werden (§ 4 Absatz 1 StAG), ein mit Blick auf den voraussichtlichen Geburtszeitpunkt entsprechend langfristig berechnetes Visum zur Einreise auf Grundlage des künftigen Anspruchs nach § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 erteilt werden....



davith schrieb am 11.10.2011 um 18:56:48:
Ich würde ein Antrag bei ABH sehr vorsichtig bewerten:

Es besteht die Risiko, dass der Antrag abgelehnt wird und die Frau zur Ausreise aufgefordert wird.

und

Saxonicus schrieb am 11.10.2011 um 18:25:21:
Grundsätzlich stellt sich doch die Frage, ob die Schwangerschaft bereits soweit fortgeschritten ist, daß eine Ausreise und das Nachholen des ordnungsgemäßen Visumsverfahrens unzumutbar ist.


Aufgrund welcher Rechtslage? Auch hier sagt die VwV 28.1.4

Zitat:
....Werdende Eltern, die sich bereits im Bundesgebiet befinden, haben lediglich Anspruch auf Erteilung einer Duldung gemäß § 60a Absatz 2 Satz 1.


Sozialhilfe mag ein Ausweisungsgrund sein. Der Ausweisung steht aber die Schwangeschaft entgegen, deshalb auch ein Duldung. Folglich kann sie Sozialhilfe beantragen. Da maximale was ihr da passieren könnte ist das ihre Fiktionsbescheinigung durch eine Duldung ersetzt wird.

Titel: Re: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Beitrag von paulo am 11.10.2011 um 20:01:09

Saxonicus schrieb am 11.10.2011 um 18:25:21:
Grundsätzlich stellt sich doch die Frage, ob die Schwangerschaft bereits soweit fortgeschritten ist, daß eine Ausreise und das Nachholen des ordnungsgemäßen Visumsverfahrens unzumutbar ist.

Wenn sie nur zum Besuch nach Deutschland (für 3 Monate) eingereist und hier schwanger geworden ist, dann kann ihr das m.E. durchaus zugemutet werden. Da ist die Schangerschaft doch noch nicht in dem Stadium, der das Fliegen verbietet.


das ist prinzipiell richtig !
Das problem wäre, deutsche kind hätte dann keine chance mehr hier in deutschland geboren zu werden !

Denn sollte die mutter wieder als touristin hier einreisen dürfen, dann wäre dies erst im sommer 2012 möglich, und wenn das kind dort geboren wird, dann ist er Doppelt Staatsangehörig, und brauchte ebenfalls eine ausreisegenehmigung.

Wenn jetzt meine Frau zur Ausreise aufgefördert wird, wie wahrscheinlich ist es, dass auch diese Urteil vollzogen wird ?
Können die Beamten einfach ignorieren, dass ein deutsches kind das recht hat hier geboren zu werden ?

Titel: Re: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Beitrag von reinhard am 11.10.2011 um 20:13:25
Die Ausländerbehörde hat doch eine FB gegeben und keine Ausreiseaufforderung, die Frage ist doch längst zu Gunsten Deiner Frau entschieden.

Jetzt geht es um eine Verbesserung der Situation, ohne das Erreichte zu gefährden. Das solltet Ihr gemeinsam mit einer Beratungsstelle und ggf. einem Rechtsanwalt vor Ort angehen, im direkten Gespräch mit der ABH, die auch entscheidet.

Dir hilft eine weitere theoretische Diskussion, was passieren könnte, wirklich nicht weiter, weil letztlich ja nur die Entscheidung Deiner Ausländerbehörde reale Bedeutung hat.

Titel: Re: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Beitrag von davith am 11.10.2011 um 20:42:08

paulo schrieb am 11.10.2011 um 20:01:09:
Wenn jetzt meine Frau zur Ausreise aufgefördert wird, wie wahrscheinlich ist es, dass auch diese Urteil vollzogen wird ?
Können die Beamten einfach ignorieren, dass ein deutsches kind das recht hat hier geboren zu werden ? 

Ich kann mich der Meinung von @grisu1000 nur anschließen:
"Da maximale was ihr da passieren könnte ist das ihre Fiktionsbescheinigung durch eine Duldung ersetzt wird."

Das ist zwar keine Katastrophe, aber unangenehm, weil z.B. Reisebeschränkungen (sie darf ein bestimmtes Gebiet nicht verlassen) angeordnet werden können und einen Anwalt sollte man doch in dem Fall haben, damit nicht zufällig etwas in der Verwaltung falsch läuft (also nur wenn es wirklich komplett falsch läuft) und Sonntag morgens Polizei und Abschiebedienst vor die Tür stehen.

Und ihr sollt unbedingt eine Beratungsstelle aufsuchen, bevor ihr zum Sozialamt geht.


Titel: Re: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Beitrag von erne am 11.10.2011 um 23:12:33

paulo schrieb am 11.10.2011 um 20:01:09:
und wenn das kind dort geboren wird, dann ist er Doppelt Staatsangehörig

eine Klarstellung: je nach Staatsangehörigkeit deiner Frau und dem Staatsangehörigkeitsrecht ihres Landes wird das Kind wahrscheinlich sowieso doppelte Staatsangehörigkeit haben (sicher sagen kann man das nur, wenn mad das Land erfährt -- aber das könnt Ihr sicher selber klären ) ... also beachten, falls das Kind mal die Großeltern im Heimatland Deiner Frau besuchen will.

Titel: Re: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Beitrag von juanito am 12.10.2011 um 17:42:57

paulo schrieb am 11.10.2011 um 20:01:09:
und wenn das kind dort geboren wird, dann ist er Doppelt Staatsangehörig, und brauchte ebenfalls eine ausreisegenehmigung.

Und deine Frau würde die Ausreisegenehmigung als Akademikerin erst in 5 Jahren bekommen? Dann vermute ich, dass deine Frau Kubanerin ist.

In dem Fall wäre es sehr wichtig, dass das Kind in Deutschland geboren wird, da es dann ausschliesslich die deutsche Staatsangehörigkeit hätte. In Kuba geboren wäre es Doppelstaatler für das ganze Leben, da Kuba nicht aus der Staatsangehörigkeit entlässt.

Seht zu, dass deine Frau einen ordentlichen kubanischen Migrationsstatus hat, um nicht in noch mehr Probleme zu laufen. Sie soll also entweder jetzt im Konsulat das PRE (Genehmigung zur Wohnsitznahme im Ausland) beantragen, ist leider auch sehr teuer. Oder sie geht nach Ablauf von 11 Monaten Aufenthalt in Deutschland zum Konsulat und lässt sich die Habilitation geben. Nachteil der Habilitation ist, dass sie nicht mehr dauerhaft nach Kuba zurückkehren könnte.

Wenn sie keins von beidem hat, kann (muss nicht, aber kann) die Ausländerbehörde annehmen, dass sie keinen gültigen Pass hat, und deshalb keine AE bekommen kann. Ich finde diese Auffassung auch etwas weit hergeholt, ist so aber schon vorgekommen.

Im übrigen: Geht zur Migrationsberatung! Kann doch nicht sein, dass die Behörden die Eltern eines (noch nicht) deutschen Kindes im Regen stehen lassen. Zumal sie ja nicht mal Sozialleistungen will, sondern selbst zum Lebensunterhalt beitragen will, wenn sie nur dürfte.

Titel: Re: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Beitrag von Saxonicus am 12.10.2011 um 23:40:42

juanito schrieb am 12.10.2011 um 17:42:57:
In dem Fall wäre es sehr wichtig, dass das Kind in Deutschland geboren wird, da es dann ausschliesslich die deutsche Staatsangehörigkeit hätte. 

Bist Du Dir da wirklich 100%ig sicher ?

Titel: Re: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Beitrag von juanito am 13.10.2011 um 00:01:09

Saxonicus schrieb am 12.10.2011 um 23:40:42:
Bist Du Dir da wirklich 100%ig sicher ?

Ja, bin ich. Es sei denn beide Elternteile sind Kubaner.

Titel: Re: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Beitrag von davith am 13.10.2011 um 08:05:34
Die Regelungen für die Staatsangehörigkeit für Kuba sind in unserem Verständnis merkwürdig.

Wenn zwei Kubaner ein Kind in Deutschland kriegen ist es noch lange kein kubanischer Staatsbürger. Und wenn keiner der beiden Kubaner die PRE hat, oder mit PVE nur zu Besuch ist, wird das mit der kubanischen Staatsbürgerschaft für das Kind auch nie etwas. Kinder von Emigranten können die kubanische Staatsbürgerschaft nicht beantragen.

Titel: Re: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Beitrag von paulo am 15.10.2011 um 21:04:00

Zitat:
Und deine Frau würde die Ausreisegenehmigung als Akademikerin erst in 5 Jahren bekommen? Dann vermute ich, dass deine Frau Kubanerin ist.

so ist es



Zitat:
In dem Fall wäre es sehr wichtig, dass das Kind in Deutschland geboren wird, da es dann ausschliesslich die deutsche Staatsangehörigkeit hätte. In Kuba geboren wäre es Doppelstaatler für das ganze Leben, da Kuba nicht aus der Staatsangehörigkeit entlässt.

so ist es, deshalb möchte ich nicht, dass mein Kind in kuba geboren wird


Zitat:
Seht zu, dass deine Frau einen ordentlichen kubanischen Migrationsstatus hat, um nicht in noch mehr Probleme zu laufen. Sie soll also entweder jetzt im Konsulat das PRE (Genehmigung zur Wohnsitznahme im Ausland) beantragen, ist leider auch sehr teuer.

Das setzt aber vorraus, dass sie eine AE hat, ob sie eine ausnahme machen, wissen wir noch nicht,  wir warten  auf antwort von der Botschaft



Zitat:
Oder sie geht nach Ablauf von 11 Monaten Aufenthalt in Deutschland zum Konsulat und lässt sich die Habilitation geben. Nachteil der Habilitation ist, dass sie nicht mehr dauerhaft nach Kuba zurückkehren könnte.

so sieht es aus, und das wollen wir im Rahmen des möglichen vermeiden, was es alles machbar ist ohne AE wissen wir noch nicht,


Zitat:
Wenn sie keins von beidem hat, kann (muss nicht, aber kann) die Ausländerbehörde annehmen, dass sie keinen gültigen Pass hat, und deshalb keine AE bekommen kann.

du sagst es, die AB Leiterin  sagte mir, sie moechte meine Frau keine AE erteilen, und wird versuchen soweit wie es geht zu verschieben bis die Frau keinen gueltigen Reisepass mehr hat, damit sie keine Leistungen bekommen kann ,

Denn sie findet es nich OK wenn Leute mit Besuchervisum einreisen und dann einen AE beantragen, egal aus welchen Gründe, (bei uns hätte nicht beantragt werden können.) 





.
Zitat:
Im übrigen: Geht zur Migrationsberatung! Kann doch nicht sein, dass die Behörden die Eltern eines (noch nicht) deutschen Kindes im Regen stehen lassen. Zumal sie ja nicht mal Sozialleistungen will, sondern selbst zum Lebensunterhalt beitragen will, wenn sie nur dürfte.

Migration beratung macht hier die Awo, dort sind wir gewesen, die haben gesagt die geben meine Frau eine einmalige Finanzielle hilfe, aber mit Gesetze kennen sie sich nicht aus, mehr können sie nicht machen.
Beim R. Anwalt sind wir auch gewesen, wir hatten beim Gericht eine Hilfsberatungabgeholt, er meint das würde seine Kosten nicht decken, deshalb sollten wir 250 Euro zuzahlen.

Gibt es andere Migration beratungen ausser awo ?

Kann ich euch noch mit paar fragen nerven, falls nicht weiter komme  ?

Was müssen wir befürchten wenn wir zum Sozialamt gehen ?

Titel: Re: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Beitrag von grisu1000 am 15.10.2011 um 21:58:50

paulo schrieb am 15.10.2011 um 21:04:00:
du sagst es, die AB Leiterinsagte mir, sie moechte meine Frau keine AE erteilen, und wird versuchen soweit wie es geht zu verschieben bis die Frau keinen gueltigen Reisepass mehr hat, damit sie keine Leistungen bekommen kann ,

Denn sie findet es nicht OK wenn Leute mit Besuchervisum einreisen und dann einen AE beantragen, egal aus welchen Gründe, (bei uns hätte nicht beantragt werden können.) 


Was sie OK hält ist irrelevant, sie hat nach Recht und Gesetz zu handeln. Hast du das schriftlich oder sie hat es unter Zeugen gesagt?

Deine Frau stellt den Antrag rechtzeitig vor der Geburt (2 Monate) in schriftlicher Form und lasst euch nicht abwimmeln. Mit der Geburt gebt ihr sofort die Geburtsurkunde ab.  Ihr schreibt auch auf den Antrag, dass bis xx.yy.zzzz die AE erteilt werden muss, da sonst der Pass aufgrund spezieller Kubanischer Vorschriften ausläuft und ohne AE nicht verlängert werden kann.


paulo schrieb am 15.10.2011 um 21:04:00:
soweit wie es geht zu verschieben bis die Frau keinen gueltigen Reisepass mehr hat


Die ABH gewinnt damit nichts. Notfalls zieht § 48 AufenthG, insbesondere wenn die Antragstellerin mit zumutbaren Mitteln keinen Passersatz besorgen kann und wenn die Verzögerung der Ausstellung der AE bei der ABH liegt. Damit müsste dann die ABH einen Passersatz ausstellen.


paulo schrieb am 15.10.2011 um 21:04:00:
Kann ich euch noch mit paar fragen nerven, falls nicht weiter komme?


Dafür ist dieses Forum da


paulo schrieb am 15.10.2011 um 21:04:00:
Was müssen wir befürchten wenn wir zum Sozialamt gehen ?


IMHO habt ihr ggf nach §23 SGB XII einen Anspruch, aber auch wenn man euch abzuwimmeln will, einen Antrag stellen.


paulo schrieb am 15.10.2011 um 21:04:00:
Beim R. Anwalt sind wir auch gewesen, wir hatten beim Gericht eine Hilfsberatungabgeholt, er meint das würde seine Kosten nicht decken, deshalb sollten wir 250 Euro zuzahlen.

Erstberatungskosten beim Rechtsanwalt max. 190 Euro nach § 34 RVG.

Titel: Re: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Beitrag von Einbeck am 16.10.2011 um 11:39:52

juanito schrieb am 12.10.2011 um 17:42:57:
Wenn sie keins von beidem hat, kann (muss nicht, aber kann) die Ausländerbehörde annehmen, dass sie keinen gültigen Pass hat, und deshalb keine AE bekommen kann. Ich finde diese Auffassung auch etwas weit hergeholt, ist so aber schon vorgekommen.


Nur zur Aufklaerung, da es hier viel Unwissenheit gibt..

Paesse und deren Anerkennung ist geregelt und nachlesbar...

Lese mal hier in der Allgemeinverfuegung zur Anerkennung auslaendischer Paesse und Passersatzpapiere des BMI..

http://www.migrationsrecht.net/component/option,com_joomdoc/Itemid,214/gid,1215/task,doc_details/

unter Kuba steht um als Pass anerkannt zu werden muss der Pass eine Rueckkehrberechtigung nach Kuba enthalten..
ansonsten bitte zu Ausnahmen von der Passpflicht etc. mal nachlesen..
BMI kann Ausnahmen machen und zulassen auf Antrag...
3 Abs. 2 AufenthG..

ohne gueltigen Pass etc...  muss mich jetzt wohl nicht weiter auslassen...

Titel: Re: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Beitrag von grisu1000 am 18.10.2011 um 00:39:39

Einbeck schrieb am 16.10.2011 um 11:39:52:
BMI kann Ausnahmen machen und zulassen auf Antrag...


Wisao Ausnahmen, dafür gibt es§ 5 AufenthV

Zitat:
§ 5 Allgemeine Voraussetzungen der Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer

(1) Einem Ausländer, der nachweislich keinen Pass oder Passersatz besitzt und ihn nicht auf zumutbare Weise erlangen kann, kann nach Maßgabe der  nachfolgenden Bestimmungen ein Reiseausweis für Ausländer ausgestellt werden.

In Absatz 2, das Zumutbarkeitskriterien ausführt steht nicht, dass eine fünfjährige Trennung von Ehemann oder Kind zumutbar wäre.


Zitat:
§ 6 Reiseausweises für Ausländer im Inland

Im Inland darf ein Reiseausweis für Ausländer nach Maßgabe des § 5 ausgestellt werde
....
2. wenn dem Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG erteilt wird, sobald er als Inhaber des Reiseausweises für Ausländer die Passpflicht erfüllt,
...

Was ja hier genau zutreffen würde.

Und noch eine entsprechende  VwV des Aufenthaltsgesetzes, welche die Rolle der ABH bei Erlangung eines gültigen Passes betrifft.


Zitat:
3.3.1.4 Wenn ein Ausländer sich darauf beruft, dass ihm kein Pass ausgestellt wird, hat er Nachweise beizubringen (z. B. Vorlage des Schriftverkehrs mit der Auslandsvertretung), dass die Ausstellung des Passes aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen verweigert wird (§ 82 Absatz 1). Dem steht der Nachweis gleich, dass aus von dem Ausländer nicht zu vertretenden Gründen der Pass entzogen wurde. Die Ausländerbehörde soll sich ihrerseits bei der zuständigen Auslandsvertretung des fremden Staates um die Ausstellung eines Passes für Ausreisepflichtige bemühen.


Die ABH soll also einen Pass ermöglichen und nicht verhindern.

Titel: Re: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Beitrag von juanito am 18.10.2011 um 13:43:08

paulo schrieb am 15.10.2011 um 21:04:00:
Gibt es andere Migration beratungen ausser awo ?

Du kannst ja mal hier suchen:
http://www.bamf.de/SiteGlobals/Functions/WebGIS/DE/WebGIS_Migrationserstberatung.html

Informationen zu den konsularischen Diensten der kubanischen Botschaft gibt es übrigens da (falls Ihr Bedarf habt):
http://www.cubadiplomatica.cu/alemania/ES/ServiciosConsulares.aspx
Leider ist die deutschsprachige Version nicht so ausführlich wie die spanischsprachige, teilweise sogar widersprüchlich. Z.B. kann laut der deutschen Version das PVE (Reisegenehmigung) nicht über 11 Monate verlängert werden, laut der spanischen Version ist das möglich
a) wenn die Rückreise aus medizinischen Gründen nicht rechtzeitig möglich war oder
b) wenn im Konsulat bereits das PRE (Genehmigung zum Wohnsitz im Ausland) beantragt wurde.

Titel: Re: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Beitrag von paulo am 18.10.2011 um 19:46:18
vor allem danke für die antworten.

Wenn ich zum Sozialamt gehe, befürchte ich, sie teilen es die AB mit, und meine Frau wird  ausgewiesen.

Sollte es passieren, wie wahrscheinlich ist es,dass ein deutsches Kind das recht hier in Deutschland geboren zu werden weggenommen wird ?

Und wie funktioniert es, es wird ein sofortiges ausreise verhängt und die Polizei kommt vorbei und nimmt die Frau mit, oder hat man ein gewisse Zeit diese Bescheid zu wiedersprechen ?

Kann man es dann selbst wiedersprechen ? Wenn ja, kann die Frau bis zur entscheidung bei mir wohnen oder muss sie irgendwo ins Internat ?

Titel: Re: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Beitrag von reinhard am 18.10.2011 um 21:27:19
Deine Frau hat doch eine FB bis zur Geburt.

Die Sache ist von der ABH schon positiv entschieden worden.

Mach Dich nicht verrückt. Das Kind hat das Recht, in Deutschland geboren zu werden.

Wenn die Ausländerbehörde etwas ändern will, wird sie das vorher mitteilen, und Deine Frau hat dann erst mal Gelegenheit, sich dazu zu äußern.

Die Polizei kümmert sich in der Zeit um wirkliche Verbrecher.

Titel: Re: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Beitrag von paulo am 19.10.2011 um 14:31:42
Nein FB ist erstmal gueltig bis ende november, wobei mir die Dame sagt, dass die FB ruckhängig gemacht werden kann, sobald eine Entscheidung (auf AE antrag )getroffen wird.

Setz sich das Sozialamt mit AE in verbindung wenn wir da vorbei gehen und meine Frau einen Antrag AUF Sozialhilfe stellt ?

Welche folgen  kann das im schlimmsten Fall haben ?

Bei uns könnte wegen Kubanischen Gesetze in Kuba keinen FZF beantragt werden, sieht der Gesetz keine Ausnahmen darauf zu verzichten ?

Kann ich das nicht selbst beim Gericht (ohne RA) beantragen; wenn sich die behörden untätig sind bzw sich viel Zeit lassen  ?

Titel: Re: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Beitrag von erne am 19.10.2011 um 14:48:21

paulo schrieb am 19.10.2011 um 14:31:42:
dass die FB ruckhängig gemacht werden kann, sobald eine Entscheidung (auf AE antrag )getroffen wird.

die FB wird nicht rückgängig gemacht, sondern wird ungültig, weil eben dem Antrag auf AE entweder stattgegeben wurde und eine AE erteilt wird, oder aber die AE ist abgelehnt worden und man muss ausreisen.


Titel: Re: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Beitrag von reinhard am 19.10.2011 um 14:51:52

paulo schrieb am 19.10.2011 um 14:31:42:
Nein FB ist erstmal gueltig bis ende november, wobei mir die Dame sagt, dass die FB ruckhängig gemacht werden kann, sobald eine Entscheidung (auf AE antrag )getroffen wird.


Das ist klar. Die FB ist nur die "Quittung" für den Antrag. Sie überbrückt nur die Zeit bis zur Entscheidung. Aber Grundlage für die AE ist das Kind, und das existiert noch nicht.



Zitat:
Setz sich das Sozialamt mit AE in verbindung wenn wir da vorbei gehen und meine Frau einen Antrag AUF Sozialhilfe stellt ?


Ja.


Zitat:
Welche folgen  kann das im schlimmsten Fall haben ?


AE-Ablehnung, also Duldung. Steht doch oben.


Zitat:
Bei uns könnte wegen Kubanischen Gesetze in Kuba keinen FZF beantragt werden, sieht der Gesetz keine Ausnahmen darauf zu verzichten ?


Nein.


Zitat:
Kann ich das nicht selbst beim Gericht (ohne RA) beantragen; wenn sich die behörden untätig sind bzw sich viel Zeit lassen  ?


Ja.

Aber da die Behörde Dich darauf hingewiesen hat, dass Grund für die AE das Kind ist, das es nicht gibt, und Deiner Frau eine FB gegeben hat, ist das ja das Gegenteil von Untätigkeit, nämlich Tätigkeit zugunsten Deiner Frau.

Titel: Re: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Beitrag von paulo am 19.10.2011 um 21:11:22
Hallo Reinardt

danke für deine Antworten, die AB haben uns noch nichts mitgeteilt, Dass meine Frau erst beim geburt des Kindes eine AE erteilt wird, das einzige was wir wissen, ist das noch nicht entschieden worden ist deshalb die FB

Ich bin der meinung, dass ein Kind auch von der Geburt Rechte hat, und wenn die mama Mittellos ist, hast sie nachteile gegenüber werdenden Mütter die einen AE haben.

Sozialhilfe ist eine Möglichkeit, frage mich  was dann kommt, wird meine Frau schriftlich auf Ausreise aufgefördert und was dann ?
Hat man zeit sich dazu zu äussern oder dagegen zu wehren?
Welche erfolg aussichten siehst du ?


Ab welchen Schwangerschaft Monat ist keine ausreise mehr möglich ?

Leztze frage, in Länder wo man keine Fzf beantragen kann, und wo die Frau nur mit besuchervisa ausreisen kann, hat ein deutsche mann wirklich kein recht mit seine Ehefrau zu leben ?

ps
besten dank reihardt und an euch allen

Titel: Re: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Beitrag von reinhard am 19.10.2011 um 22:06:12

paulo schrieb am 19.10.2011 um 21:11:22:
die AB haben uns noch nichts mitgeteilt, Dass meine Frau erst beim geburt des Kindes eine AE erteilt wird, das einzige was wir wissen, ist das noch nicht entschieden worden ist deshalb die FB


Das steht im Gesetz, deshalb muss die ABH das nicht noch mal extra "sagen". Ist oben bei den Antworten schon ausführlich gesagt.

Wichtig: Die Gründe für die AE müssen nach Einreise in Deutschland entstanden sein. Das Grund ist das Kind, das in Deutschland zur Welt kommt.


Zitat:
Ich bin der meinung, dass ein Kind auch von der Geburt Rechte hat, und wenn die mama Mittellos ist, hast sie nachteile gegenüber werdenden Mütter die einen AE haben.


Hier im Forum versuchen wir, Antworten zu geben, wie die gesetzliche Situation ist. Deine Meinung musst Du in Wahlen zum Ausdruck bringen.


Zitat:
wird meine Frau schriftlich auf Ausreise aufgefördert und was dann ?


Nein.



Zitat:
Hat man zeit sich dazu zu äussern oder dagegen zu wehren?


Natürlich hat man dazu Zeit.



Zitat:
Welche erfolg aussichten siehst du ?


Da die Ausländerbehörde bereits eine FB zum Bleiben gegeben hat, ist die Sache ja zu Euren Gunsten bereits entschieden.
Die ABH hat also schon die Chancen beurteilt. Das Kind hat ein Recht in Deutschland geboren zu werden, deshalb diese Entscheidung der ABH.



Zitat:
Ab welchen Schwangerschaft Monat ist keine ausreise mehr möglich ?


Bei einer Straftäterin ohne zukünftiges deutsches Kind?
Da ist Mutterschutz = Abschiebeschutz.
(6 Wochen vor Geburtstermin, nach der Geburt 8 Wochen, nach Frühgeburt / Mehrlingsgeburt 12 Wochen)



Zitat:
Leztze frage, in Länder wo man keine Fzf beantragen kann, und wo die Frau nur mit besuchervisa ausreisen kann, hat ein deutsche mann wirklich kein recht mit seine Ehefrau zu leben ?


Da verstehst Du die rechtliche Position der Bundesregierung falsch.

Grundsätzlich darf in jedem Land bei der deutschen Auslandsvertretung ein FZF-Visum beantragt werden.

Du beziehst Dich auf Ausreiseregelungen anderer Staaten, z.B. Nordkorea. In die Rechtsordnung anderer Staaten mischt sich die Auslandsvertretung nicht ein.

Faktisch wird es schwierig, wenn Du eine Nordkoreanerin heiratest, weil sie vermutlich nicht mal in die Nähe einer Botschaft gelassen wird.

Aber formell würde jede deutsche Auslandsvertretung den Visumantrag entgegennehmen und über die Vergabe des Visums entscheiden.


Titel: Re: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Beitrag von fons am 19.10.2011 um 22:13:44
@ reinhard

ich bewundere deine Geduld, denn hier wurde nun wirklich
alles gesagt was wesentlich ist (teilweise mehrfach).

@ paulo

Ich denke du machst dir viel zu viel Sorgen um nichts. Mit
der FB kann ihr nix passieren. Und deine ständige Sorge
um eine evtl. Abschiebung etc. ist total unbegründet:

So schnell schießen die Preußen (ABHn) nicht!

Also nimm mal nen Gnag raus und unser Server freut sich
über deine Schonung  8-)

Titel: Re: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Beitrag von fons am 20.10.2011 um 07:50:12
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.

Titel: Re: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Beitrag von paulo am 25.10.2011 um 13:05:59
So

wir waren heute beim Sozialamt, da sagte man uns: zuständig sei das amt für asylbewerber, es spielt keine rolle das
meine frau kein antrag auf asyl gestellt hat

Wir waren da, und die gute Dame sagte uns, bei eine duldung wäre sie zuständig, bei eine FB wusste sie nicht und müsste sich schlau machen (Vorgesetzer war abwesend)

Was sie noch sagte, ob das stimmt mus ich euch fragen, die Leistungen die sie zahlen sind ca 50 % von dem was die Arge zahlen würde, also um die 200 Euro, und das wird nur als Darlehen bewilligt, das heisst es musste 100 % zurück erstattet werden. Alles so richtig ?
Sie meldet sich bei uns morgen 

Titel: Re: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Beitrag von Eduard am 25.10.2011 um 13:22:22

paulo schrieb am 25.10.2011 um 13:05:59:
wir waren heute beim Sozialamt, da sagte man uns: zuständig sei das amt für asylbewerber, es spielt keine rolle das
meine frau kein antrag auf asyl gestellt hat

Wir waren da, und die gute Dame sagte uns, bei eine duldung wäre sie zuständig, bei eine FB wusste sie nicht und müsste sich schlau machen (Vorgesetzer war abwesend)


Ein Blick ins Gesetz ...

§1 AsylbLG:

Zitat:
(1) Leistungsberechtigt nach diesem Gesetz sind Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die
1. eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz besitzen,
2. über einen Flughafen einreisen wollen und denen die Einreise nicht oder noch nicht gestattet ist,
3. wegen des Krieges in ihrem Heimatland eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 oder § 24 des Aufenthaltsgesetzes oder die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 Satz 1, Abs. 4a oder Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes besitzen,
4. eine Duldung nach § 60a des Aufenthaltsgesetzes besitzen,
5. vollziehbar ausreisepflichtig sind, auch wenn eine Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar ist,
6. Ehegatten, Lebenspartner oder minderjährige Kinder der in den Nummern 1 bis 5 genannten Personen sind, ohne daß sie selbst die dort genannten Voraussetzungen erfüllen, oder
7. einen Folgeantrag nach § 71 des Asylverfahrensgesetzes oder einen Zweitantrag nach § 71a des Asylverfahrensgesetzes stellen.



Nichts davon passt.

Andererseits §23 SGB XII:


Zitat:
(1) Ausländern, die sich im Inland tatsächlich aufhalten, ist Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe bei Krankheit, Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie Hilfe zur Pflege nach diesem Buch zu leisten. Die Vorschriften des Vierten Kapitels bleiben unberührt. Im Übrigen kann Sozialhilfe geleistet werden, soweit dies im Einzelfall gerechtfertigt ist. Die Einschränkungen nach Satz 1 gelten nicht für Ausländer, die im Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder eines befristeten Aufenthaltstitels sind und sich voraussichtlich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten. Rechtsvorschriften, nach denen außer den in Satz 1 genannten Leistungen auch sonstige Sozialhilfe zu leisten ist oder geleistet werden soll, bleiben unberührt.
(2) Leistungsberechtigte nach § 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten keine Leistungen der Sozialhilfe.


Titel: Re: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Beitrag von paulo am 25.10.2011 um 15:13:58
Hallo Edward
werde morgen wieder hingehen.
Weisst du ob die Leistungen an die von der Arge angeglichen sind oder ist es in der tat die hälfte davon ?

Und ist ein darlehen, was zu 100 % zurück gezahlt werden muss ?

Besten dank an euch allen

Titel: Re: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Beitrag von paulo am 26.10.2011 um 14:38:28
also, heute hat mir da sozialamt schriftlich gegeben,dass sie nichts damit zutun haben

Das amt für asylbewerber hat mir 
heute mitgeteilt, sie hätten rücksprache mit AE GEHABT; demnächst bekommt meine Frau eine Duldung und sie sind dafür dann zuständig.

Meine Fragen euch:
1. ist das wirklich nur darlehen und muss zu 100 % erstattet werden ?
2. kann der anspruch auf hilfs unterhalt wirklich um 50 % niedriger als bei der Arge sein ?
3. Können sie eine Integrationkurs bewilligen ?

Titel: Re: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Beitrag von schweitzer am 26.10.2011 um 14:59:01

paulo schrieb am 26.10.2011 um 14:38:28:
Das amt für asylbewerber hat mirheute mitgeteilt, sie hätten rücksprache mit AE GEHABT; demnächst bekommt meine Frau eine Duldung und sie sind dafür dann zuständig.


Ich habe mir jetzt den ganzen thread hier durchgelesen, und :bahnh: , nachdem, was Du jetzt gerade geschrieben hast.

Wer bitte ist das "Amt für Asylbewerber" und wer ist "AE"?

Ich kenne als Ansprechstelle für aufenthaltsrechtliche Dinge, das schließt u.a. ein FB, AE und Duldung, nur die ABH.

Du schriebst bisher, Deine Frau hätte eine FB. Wer hat Dir jetzt gesagt, dass sie nun eine Duldung erhalten soll. Ist das überhaupt spruchreif?

Fakt ist, dass bei einer FB im Zweifel auch das Sozialamt zuständig ist, nur halt eine andere Sachbearbeiterin als bei einer Duldung. - Bei einer FB, wäre der von Eduard genannte § des SGB XII anzuwenden, sofern die ARGE keine Leistungen gewährt. Bei einer Duldung gäbe es in der Tat nur Leistungen nach dem AsylbLG, die tatsächlich erheblich unter denen nach SGB XII bzw SGB II liegen würden.

Ich empfehle Dir, wie reinhard das schon einmal getan hat, dass Ihr Euch dringend und schnellstens an eine Migrationsberatungsstelle wendet.

Zu Deinen neu gestellten Fragen:


paulo schrieb am 26.10.2011 um 14:38:28:
ist das wirklich nur darlehen und muss zu 100 % erstattet werden ?


Ob das ein Darlehen ist, weiß ich nicht. Wenn es eins ist, muss es zu 100% erstattet werden. - Ich gehe davon aus, dass bei einer FB Leistungen mindestens nach SGB XII zu gewähren sind. Damit stellt sich die Darlehensfrage eigentlich nicht.


paulo schrieb am 26.10.2011 um 14:38:28:
2. kann der anspruch auf hilfs unterhalt wirklich um 50 % niedriger als bei der Arge sein ?


Im Bereich des AsylbLG kann das hinkommen, aber das sollte hier eigentlich nicht relevant sein ...


paulo schrieb am 26.10.2011 um 14:38:28:
3. Können sie eine Integrationkurs bewilligen ?


Nein. Dazu bräuchte es die AE.


=schweitzer=

Titel: Re: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Beitrag von sigi-n am 26.10.2011 um 15:19:17
Hallo Schweitzer,
vielleicht hat die so freundliche ABH sich besonnen und nun nach Reichung des kleinen Fingers und folgendem Verlangen nach 2 Händen festgestellt das das Geschenk der FB nicht rechtens war!
Hier ein auszug aus einem Urteil des VG Düsseldorf aus 2010
"Der Antragsteller zu 2. hat dagegen einen diesbezüglichen Anspruch nicht glaubhaft gemacht. Er hält sich nicht rechtmäßig im Bundesgebiet auf. Sein spätestens mit an den Antragsgegner gerichtetem Schreiben vom 8. Januar 2010 gestellter Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis hat keine Fiktionswirkung nach § 81 Abs. 3 oder 4 ..."

Genau das trifft auch hier zu

Titel: Re: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Beitrag von paulo am 26.10.2011 um 17:31:44

Zitat:
Wer bitte ist das "Amt für Asylbewerber" und wer ist "AE"?

Es ist ein amt welche normalerweise Asylanten und Flüchtlige hilft. AE sollte Ausländeramt heissen


Zitat:
Ich kenne als Ansprechstelle für aufenthaltsrechtliche Dinge, das schließt u.a. ein FB, AE und Duldung, nur die ABH.

richtig, sie waren gemeint


Zitat:
Du schriebst bisher, Deine Frau hätte eine FB. Wer hat Dir jetzt gesagt, dass sie nun eine Duldung erhalten soll. Ist das überhaupt spruchreif?.

Die dame von diese amt für Asylanten und Flüchtlinge hat mit angerufen, sie hätte mit ABH gesprochen und sie würden die FB In Duldung umwandeln
Ob das Spruchreif ist und rechtens, das versuche ich ja von euch zu erfahren  das ist was mich verrückt macht


Zitat:
Fakt ist, dass bei einer FB im Zweifel auch das Sozialamt zuständig ist, nur halt eine andere Sachbearbeiterin als bei einer Duldung. - Bei einer FB, wäre der von Eduard genannte § des SGB XII anzuwenden, sofern die ARGE keine Leistungen gewährt. .

das habe ich auch so verstanden, nur die Dame von der Asylanten und Flüchtlings amt sagte mir sie wären Zuständig auch bei eine provisorischen FB



Zitat:
Bei einer Duldung gäbe es in der Tat nur Leistungen nach dem AsylbLG, die tatsächlich erheblich unter denen nach SGB XII bzw SGB II liegen würden..

Ich nehme mal an, um uns zu ärgern wollen sie diese Aufenthalt ändern, denn bei Sozialhilfe hätte sie wie ich es so hier verstehe, mehr Geld bekommen und nicht als Darlehen


Zitat:
Ich empfehle Dir, wie reinhard das schon einmal getan hat, dass Ihr Euch dringend und schnellstens an eine Migrationsberatungsstelle wendet...

waren wir, die kennen sich damit nicht aus, sie haben uns als hilfe geld geboten, und einen Rechtsanwalt genannt der aber Geld haben möchte und nicht gerade 30 euro leider

danke für deine antworten, ihr habt mir schon sehr geholfen





Titel: Re: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Beitrag von reinhard am 26.10.2011 um 20:19:10
Du bist aber gewarnt worden:

Die FB war nur eine Verlängerung des Touristenvisums, und die Ausländerbehörde hat klar gesagt, dass sie Dich damit nicht ermuntern will, Sozialhilfe (Asylbewerberleistungen) zu beantragen.

Es ist eben so, dass die Botschaft ein Visum so rechtzeitig geben soll, dass die Geburt in Deutschland möglich ist. Um das zu ermöglichen, reicht natürlich eine Duldung aus. Die FB war besser, aber die ist nun vermutlich weg.

Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (eine Mindestversorgung für alle, nicht nur Asylbewerber) werden alle Vorsorgeuntersuchungen von Schwangeren bezahlt einschließlich Entbindungskosten und Erstausstattung (Kinderwagen, Kinderbett, Babykleidung) sowie Kleidung für die Schwangere. Die Beschreibung der Leistungen findest Du in § 4 und § 6.

Titel: Re: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Beitrag von paulo am 26.10.2011 um 21:25:36

Zitat:
Du bist aber gewarnt worden:

klar, es blieb mir aber auch keine andere lösung, oder ?


Zitat:
Die FB war nur eine Verlängerung des Touristenvisums, und die Ausländerbehörde hat klar gesagt, dass sie Dich damit nicht ermuntern will, Sozialhilfe (Asylbewerberleistungen) zu beantragen.

Das verstehe ich nicht ganz, kannst du mir es bitte erläutern, was damit gemeint ist



Zitat:
Es ist eben so, dass die Botschaft ein Visum so rechtzeitig geben soll, dass die Geburt in Deutschland möglich ist. Um das zu ermöglichen, reicht natürlich eine Duldung aus.

Welche Botschaft soll das Visum geben ? Und wozu reicht eine duldung ?



Zitat:
Die FB war besser, aber die ist nun vermutlich weg.

das ist mir klar, es ist nur die frage in wie fern hat man nachteile ?
Wenn man keine hilfe beantragt hätte, wäre womöglich die FB nicht weg gewesen, aber ohne Geld hätten wir auch nichts gemacht, leider

.
Zitat:
Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (eine Mindestversorgung für alle, nicht nur Asylbewerber) werden alle Vorsorgeuntersuchungen von Schwangeren bezahlt einschließlich Entbindungskosten und Erstausstattung (Kinderwagen, Kinderbett, Babykleidung) sowie Kleidung für die Schwangere. Die Beschreibung der Leistungen findest Du in § 4 und § 6.

Da sie über mich krankenversichert ist, entfallen viele diese kosten, bis auf Erstausstattung (Kinderwagen, Kinderbett, Babykleidung) sowie Kleidung für die Schwangere.
Wir brauchten aber in erste linie hilfe zum Lebensunterhalt, und diese Punkt ist mir nicht klar wie es funktioniert.
Kann die ABH beliegin entscheiden was für einen Status sie gewähren, ob FB oder Duldung oder auch da gibt es Gesetze ?

Es ist nicht ganz einfach Reinhard wenn man mit situationen konfrontiert wird, wo man sich kaum auskennt

Titel: Re: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Beitrag von reinhard am 26.10.2011 um 21:33:49
Es gibt Gesetze. Die sagen im Wesentlichen:

  • Bei einem Visumantrag muss man vorher sagen, ob man ein Visum zum Bleiben (D-Visum) oder ein Visum zum Besuch (C-Visum) haben will.
  • Wer ein C-Visum beantragt, unterschreibt vorher, mit Ablauf auszureisen.
  • Ein deutsches Baby soll (auf Wunsch) nach Möglichkeit in Deutschland zur Welt kommen, dazu muss die Mutter ein D-Visum beantragen und darf dann im 7. Monat herkommen.


Die Ausländerbehörde hat jetzt einen "Trick" benutzt: Sie hat den Antrag auf AE entgegengenommen, sie hätte ihn auch gleich ablehnen können. Sie gibt eine FB, damit ist das Besuchsvisum (am Ende muss sie ausreisen!) verlängert.

Wenn während des Besuchsaufenthaltes ein Grund neu entsteht, der zum Recht auf eine AE führt, dann wird diese gegeben, auch wenn das Visum nicht dazu passt. Ein Grund wäre ein deutsches Kind. Die Ausländerbehörde will anscheinend einfach nichts machen, damit die Mutter im 9. Monat den Grund für die AE zur Welt bringt.

Der Rest Deiner Fragen ist schon mehrfach beantwortet, da würde es reichen, wenn Du die Antworten morgen ganz in Ruhe liest.

Es ist kompliziert, aber es hilft nicht, die gleichen Antworten mehrfach zu schreiben. Du musst einfach ruhig und systematisch alles lesen.

Titel: Re: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Beitrag von grisu1000 am 27.10.2011 um 02:54:57

reinhard schrieb am 26.10.2011 um 21:33:49:
Wenn während des Besuchsaufenthaltes ein Grund neu entsteht, der zum Recht auf eine AE führt, dann wird diese gegeben, auch wenn das Visum nicht dazu passt. Ein Grund wäre ein deutsches Kind. Die Ausländerbehörde will anscheinend einfach nichts machen, damit die Mutter im 9. Monat den Grund für die AE zur Welt bringt.


Ich will mich nicht wiederholen, aber ist die Frau bereits in Deutschland so hat sie Rechtsanspruch auf eine Duldung (VwV zum AufenthG Nummer 28.1.4). Damit kann die Mutter ohne Ausreise das Kind hier zur Welt bringen. Mit Kind hat sie Anspruch auf eine AE nach §28.

Der Nachteil ist eben das sie nur Leistungen nach dem AsylbLG bekommt und die Zeit  der Duldung nicht für einen späteren langfristigen AT zählt. Wobei mit einem Visa zur Geburt hätte es die AE auch erst nach der Geburt gegeben.

Titel: Re: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Beitrag von paulo am 27.10.2011 um 10:21:37

Zitat:
Ausländerbehörde will anscheinend einfach nichts machen, damit die Mutter im 9. Monat den Grund für die AE zur Welt bringt.

Diesen Satz habe ich nicht verstanden, könntest du es bitte erläutern.
Gestern sass meine Frau weinend als sie von diese Duldung erfuhr, und das schlimmste ist ich habe keine Ahnung und bin so gut wie auf eure Antworten angewiesen

Sie fragte mich, wenn das Kind da ist, würde sie dann eine AE bekommen, oder könnte das ABH durch Trickse in die länge ziehen ?

   
Ein Gruß und dank

Titel: Re: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Beitrag von reinhard am 27.10.2011 um 10:50:00

paulo schrieb am 27.10.2011 um 10:21:37:
Gestern sass meine Frau weinend als sie von diese Duldung erfuhr, und das schlimmste ist ich habe keine Ahnung und bin so gut wie auf eure Antworten angewiesen.


Die Antworten hast Du ja auch alle bekommen.

Insofern verstehe ich nicht warum sie weint.

Am besten erinnerst Du deine Frau noch einmal an die Antwort #20 vom 11. Oktober 2011. Sie weiß doch seit zwei Wochen von der Duldung.



Zitat:
Sie fragte mich, wenn das Kind da ist, würde sie dann eine AE bekommen.


Auch diese Antwort hast du doch jetzt mehrfach erhalten. Du bist der einzige, der diese Antwort ständig anzweifelt.

Bitte sag deiner Frau, dass alle hier im Forum "ja" gesagt haben und Du der einzige bist, der eine abweichende Meinung vertritt.

Kannst Du Deine ständigen Zweifel an den eindeutigen Antworten denn begründen? Warum glaubst Du, dass speziell für Deine Frau der § 28 des Aufenthaltsgesetzes außer Kraft gesetzt werden könnte? Welcher Trick könnte das sein?


Titel: Re: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Beitrag von sigi-n am 27.10.2011 um 10:53:18

paulo schrieb am 27.10.2011 um 10:21:37:
Gestern sass meine Frau weinend als sie von diese Duldung erfuhr, und das schlimmste ist ich habe keine Ahnung und bin so gut wie auf eure Antworten angewiesen


Das ist doch deine Schuld, hättest du das GESCHENK der FB angenommen gäbe es keine Duldung. Geschenk abgelehnt = dann bekommt man das was das Gesetz vorschreibt.


paulo schrieb am 27.10.2011 um 10:21:37:
Sie fragte mich, wenn das Kind da ist, würde sie dann eine AE bekommen, oder könnte das ABH durch Trickse in die länge ziehen ?


Deine ABH hatt es nicht nötig zu TRICKSEN, nach so einer ABH würden sich 95 % der User die Finger lecken.
Du / deine Frau wirst das bekommen was euch gesetzlich zusteht und das ist nun mal eine AE

Bei deinem Verhalten (Unterstellungen etc) sollest du dich aber nicht wundern wenn das in der gesetzlichvorgeschriebenen Frist minus 1 Tag passiert


Titel: Re: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Beitrag von erne am 27.10.2011 um 10:55:01

paulo schrieb am 27.10.2011 um 10:21:37:
Sie fragte mich, wenn das Kind da ist, würde sie dann eine AE bekommen

ja, denn dann ist ja der Grund da.
Vor der Geburt gibt es eben keinen Grund für eine AE.


Titel: Re: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Beitrag von Eduard am 27.10.2011 um 11:29:40

sigi-n schrieb am 27.10.2011 um 10:53:18:
Das ist doch deine Schuld, hättest du das GESCHENK der FB angenommen gäbe es keine Duldung. Geschenk abgelehnt = dann bekommt man das was das Gesetz vorschreibt.


"Schuld" - nun mal halblang. Wenn der TS nicht genug Geld für seinen Lebensunterhalt und den seiner Frau hat, dann blieb ihm ja nichts anderes übrig, als sich um Unterstützung zu bemühen und damit die ganze Lawine in Gang zu setzen.

Und das Verhalten der beteiligten Behörden finde ich schon etwas merkwürdig:

- Das Sozialamt verweigert Leistungen entgegen den (eindeutigen) gesetzlichen Vorschriften und schickt die Frau zum Amt für Asylbewerber (bzw. die Behörde - wie immer sie heißt - die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährt).
- Das Amt für Asylbewerber ist nach den gesetzlichen Vorschriften nicht zuständig, statt die Frau aber zum Sozialamt zurückzuschicken, ruft man bei der ABH an und sorgt dafür, dass man zuständig wird. Hmm.
- Die ABH wiederum ändert den aufenthaltsrechtlichen Status, anscheinend ohne weitere Rücksprache mit den Betroffenen zu halten. Zwar rechtlich OK (was man von den Aktionen der anderen Ämter nicht sagen kann), aber unter einer "freundlichen" ABH stelle ich mir etwas anderes vor.

Die gute Nachricht für den TS: sobald das Kind geboren ist, ist der ganze Heckmeck vorbei. Sobald das Kind geboren ist:
1. Ab zur ABH und eine AE nach §28 Abs.1 Nr. 3 AufenthG beantragen.
2. Dann  gibt es erst mal eine neue FB (durch den elektronischen Aufenthaltstitel kann die ABH neuerdings, selbst wenn sie guten Willens ist, nicht mehr sofort eine AE erteilen).
3. Aufgrund der FB ist das Amt für Asylbewerber dann nicht mehr zuständig. Auch eine Duldung (= Ablehnung des Antrags auf AE) ist dann nicht mehr zu befürchten.
4. Also ab zum Sozialamt und dort Sozialhilfe beantragen. Bei Bedarf den Vorgesetzten verlangen. Falls trotzdem wieder (widerrechtlich) Leistungen verweigert werden, ab zum Sozialgericht und einen Antrag auf einstweilige Verfügung stellen. Das kann man notfalls auch ohne Anwalt tun und ist kostenlos. Über so einen Antrag wird dann innerhalb 1-2 Wochen entschieden.


Und noch eine Anmerkung:


sigi-n schrieb am 27.10.2011 um 10:53:18:
Bei deinem Verhalten (Unterstellungen etc) sollest du dich aber nicht wundern wenn das in der gesetzlichvorgeschriebenen Frist minus 1 Tag passiert


Self-fulfilling prophecy?

Von Unterstellungen habe ich in keinem Beitrag des TS gelesen. Dass die Frau, die wahrscheinlich gar nicht genau begreift, was passiert, sich Sorgen macht, wie es weitergeht, kann man wohl schwerlich "Unterstellung" nennen.

Titel: Re: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Beitrag von paulo am 27.10.2011 um 11:48:05
Was ist Nachteil für Meine Frau wenn statt FB eine Duldung bekommt ?
Wenn ich euch richtig verstehe, es ist nicht geregelt wann man eine FB und wann eine Duldung bekommt, sondern liegt im ermessen der ABH




Zitat:
2. Dann  gibt es erst mal eine neue FB (durch den elektronischen Aufenthaltstitel kann die ABH neuerdings, selbst wenn sie guten Willens ist, nicht mehr sofort eine AE erteilen).

Wissen Sie auch wie lange es maximal dauern kann, bis AE nach der Geburt erteilt wird ?

Kann ich auch für das Kind Leistungen beantragen, wie Kindergeld oder Erziehungsgeld oder kann nur die mama ?

Ich frage vorsichtighalber, denn die Dame von der ABH sagte mir, sie wird es uns schwierig zu machen mit AE und ohne können keine Leistungen beantragt werden.

Ich nehme mal an, sie ist nicht abgeschoben worden, nur weil  kein Richter das zugelassen hätte,

Das demnächst eine duldung bekommt haben wir gestern erfahren, wenn es passiert gehe ich davon aus, das wir es auch schriftlich bekommen.



Titel: Re: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Beitrag von maki am 27.10.2011 um 11:54:14

Zitat:
Was ist Nachteil für Meine Frau wenn statt FB eine Duldung bekommt ?

Hi Paolo,

das ist doch schon x-mal hier durchgekaut worden.

Würde dir empfehlen den Thread nochmals durchzulesen, ist ja ein recht komplexes thema.
Ansonsten würde ich auch raten dich & deine Frau zu beruhigen, die ABH scheint auf eurer Seite zu sein, die anderen Behörden nicht so sehr.

Titel: Re: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Beitrag von paulo am 27.10.2011 um 11:58:46

Zitat:
Das ist doch deine Schuld, hättest du das GESCHENK der FB angenommen gäbe es keine Duldung. Geschenk abgelehnt = dann bekommt man das was das Gesetz vorschreibt.


Hallo Sigi
wir haben gedacht, da sie Schwanger ist, bekommt sie AE.
Sie wollte eine Integrationkurs machen, und für 400 Euro hätte sie eine Stelle als Putzfrau angenommen, sie ist sich dazu nicht zu schade, auch wenn sie Akademikerin ist.

Durch die Antworten hier, habe ich erfahren, dass vor der Geburt sehr wahrscheinlich keine AE gegeben hätte, und ohne kann meine Frau nicht arbeiten,

Selbst wenn die FB ein Geschenk war (vielleicht bist du so lieb und erläuterst mich die vorteile gegenüber Duldung) ohne Geld hätten wir uns nicht davon kaufen können, nur deshalb sind wir dann zum Sozialamt gegangen.

Ich will niemanden was unterstellen, versuche nur schlau zu werden, was steht mir bzw meine Frau gesetzlich zu, und bin froh, dass ich paar Leute getroffen habe, die mir und andere Leute die in Schwierigkeiten stecken helfen
gruß und ein dank an dir auch 

Tippi [edit]Ich füge dein Folgeposting ein, bitte nutze die
15-minütige Änderungszeit. Danke[/edit]


maki schrieb am 27.10.2011 um 11:54:14:
Hi Paolo,

das ist doch schon x-mal hier durchgekaut worden.

Würde dir empfehlen den Thread nochmals durchzulesen, ist ja ein recht komplexes thema.
Ansonsten würde ich auch raten dich & deine Frau zu beruhigen, die ABH scheint auf eurer Seite zu sein, die anderen Behörden nicht so sehr.


hi
ich wollte in erste linie, dass mein kind hier geboren wird, und ob durch FB oder Duldung scheint es möglich zu sein.

Im internet habe ich erfahren, sie kann sich mit Duldung nur in der Region aufhalten, das wäre nicht ein Problem

Ich glaube die ABH kann sie nicht ausweisen, nur deshalb haben sie keine ausweisung ausgesprochen.

Wenn man nach der geburt des kindes eine AE beantragt, spielt es eine Rolle ob man es mit eine FB oder Duldung status macht ?
Konnte sie mit eine Duldung auch Kindergeld oder Erziehungsgeld  beantragen ?

Titel: Re: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Beitrag von reinhard am 27.10.2011 um 12:13:18

paulo schrieb am 27.10.2011 um 12:03:19:
ich wollte in erste linie, dass mein kind hier geboren wird, und ob durch FB oder Duldung scheint es möglich zu sein.


Genau so ist es. Beides stellt sicher, dass das Kind hier zur Welt kommt, und darauf hat Deine Frau ja einen Rechtsanspruch.


Zitat:
Im internet habe ich erfahren, sie kann sich mit Duldung nur in der Region aufhalten, das wäre nicht ein Problem


Eine Duldung wird nur für das Bundesland ausgestellt, sie darf nicht ohne Erlaubnis in ein anderes Bundesland umziehen.


Zitat:
Ich glaube die ABH kann sie nicht ausweisen, nur deshalb haben sie keine ausweisung ausgesprochen.


Genau. Eine Ausweisung wird nach einer Straftat ausgesprochen, wenn sie zu mehr als fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden ist. Zu ihren Vorstrafen hast Du ja noch nichts geschrieben, Du erwähnst nur auffällig oft eine drohende Ausweisung.

Gibt es denn Ermittlungsverfahren wegen Straftaten oder wie kommst Du drauf?


Zitat:
Wenn man nach der geburt des kindes eine AE beantragt, spielt es eine Rolle ob man es mit eine FB oder Duldung status macht ?


Nein. Duldung ist der Normalfall bei Schwangeren, eine FB (= Verlängerung des Touristenvisums) die Ausnahme.



Zitat:
Konnte sie mit eine Duldung auch Kindergeld oder Erziehungsgeld  beantragen ?


Nein. Mit Duldung hat sie nur Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Kindergeld oder Erziehungsgeld sind nicht drin.

Für Kindergeld oder Erziehungsgeld bracht sie ja auch ein Kind, und auch das hat sie nicht.

Du verwechselst immer noch Schwangerschaft mit Kind, das ist etwas Verschiedenes. Mit Kind hat sie ja eine AE, und damit ist alles möglich.

Sie sollte AE, Kindergeld etc. zeitnah zur Geburt beantragen, und sie sollte alles schriftlich machen. Möglicherweise wartet die Kindergeldstelle, bis die AE da ist (dauert im Moment 6 bis 8 Wochen), zahlt dann aber rückwirkend.

Titel: Re: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Beitrag von erne am 27.10.2011 um 14:03:22

reinhard schrieb am 27.10.2011 um 12:13:18:
Sie sollte AE, Kindergeld etc. zeitnah zur Geburt beantragen, und sie sollte alles schriftlich machen.

wobei du als Vater das auch machen kannst (es steht nirgendes geschrieben, dass nur die Mutter Kindergeld beantragen und erhalten darf).
Da braucht ihr nicht auf Ihre AE zu warten.

Titel: Re: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Beitrag von paulo am 27.10.2011 um 14:54:10

Zitat:
Eine Ausweisung wird nach einer Straftat ausgesprochen, wenn sie zu mehr als fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden ist. Zu ihren Vorstrafen hast Du ja noch nichts geschrieben, Du erwähnst nur auffällig oft eine drohende Ausweisung.

Gibt es denn Ermittlungsverfahren wegen Straftaten oder wie kommst Du drauf?


Ich glaube, wenn sie nicht Schwanger (von deutscher) gewesen wäre, hätte man sie ausgewiesen, da allein das heiraten nicht berechtigt sich länger als 3 Monaten hier in Deutschland aufzuhalten oder einen AE zu bekommen wenn man mit Besuchervisum einreist, so habe ich euch verstanden !

Das meint ich mit ausweisen, straftaten hat sie nicht begangen.


...



erne schrieb am 27.10.2011 um 14:03:22:
wobei du als Vater das auch machen kannst (es steht nirgendes geschrieben, dass nur die Mutter Kindergeld beantragen und erhalten darf).
Da braucht ihr nicht auf Ihre AE zu warten.


Erziehungsgeld beim versorgungsamt kann auch von Vater beantragt werden ?
Werden sie auch rückwirkend bezahlt, falls die Mutter einige Monate später als Antragstellung ihre AE bekommt ?

[edit]wieder mal: Folgepost eingefügt - bitte berücksichtige das
langsam aber sicher mal. Danke[/edit]

Titel: Re: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Beitrag von erne am 27.10.2011 um 15:08:48

paulo schrieb am 27.10.2011 um 14:54:10:
da allein das heiraten nicht berechtigt sich länger als 3 Monaten hier in Deutschland aufzuhalten oder einen AE zu bekommen wenn man mit Besuchervisum einreist,

sag mal, hattet Ihr vor, dass wenn sie nicht schwanger geworden wäre, sie nach dem Visaende unerlaubt und illegal in D bleiben wollte?
grundsätzlich muss man nach Visaablauf ausreisen.
Tut man das nicht, ist man illegal in D.
Wenn sie nach Ablauf des Visums (und nicht schwanger) einen Antrag auf AE gestellt hätte, wäre dieser abzulehnen gewesen und sie hätte ausreisen müssen. Täte sie das nicht, wäre sie illegal in D.

Für mich klingt das alles so, als ob Ihr genau das (Verbleib in D nach Visaende auf Teufel komm raus, auch illegal) geplant hättet.
???

Titel: Re: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Beitrag von reinhard am 27.10.2011 um 16:11:19
Solange sie keine Straftaten begeht, wird sie auch nicht ausgewiesen.

Dass es nicht so einfach ist, nach einer Heirat mit Touristenvisum hierzubleiben, hat nichts mit einer Ausweisung zu tun, sondern hat andere Gründe.

Wenn sie mit der Geburt eine AE beantragt, hat sich damit auch Anspruch auf die Leistungen. Nur weil die Bearbeitung länger dauert, hat sie keine Nachteile.

Beispiel: Sie beantragt am 1. Juni eine AE, und am 5. Juni kommt das Kind. Dann kann sie die AE (Plastikkarte) vielleicht erst am 12. August abholen, aber auf der Plastikkarte steht dann, dass sie seit dem 5. Juni eine AE hat, und dann bekommt sie auch rückwirkend ab dem 5. Juni die entsprechenden Leistungen (ALG-II oder so).

Titel: Re: Ehefrau als Touristin eingereist und nun schwanger geworden
Beitrag von paulo am 27.10.2011 um 16:58:35

Zitat:
sag mal, hattet Ihr vor, dass wenn sie nicht schwanger geworden wäre, sie nach dem Visaende unerlaubt und illegal in D bleiben wollte?

Nein, illegal wäre nicht in Frage gekommen, nur legal




Zitat:
Wenn sie nach Ablauf des Visums (und nicht schwanger) einen Antrag auf AE gestellt hätte, wäre dieser abzulehnen gewesen und sie hätte ausreisen müssen.

spätestens wenn einen Antrag auf AE auch durch das Gericht abgelehnt wird, hast du vollkommen recht




Zitat:
Für mich klingt das alles so, als ob Ihr genau das (Verbleib in D nach Visaende auf Teufel komm raus, auch illegal) geplant hättet.???

Nein, denn da hätte ich mich auch Strafbar gemacht, sie ist meine Frau, und ich hätte nur die Möglichkeiten im Rahmen der Gesetze ausgeschöpft , illegal käme nicht in Frage

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