Rastababy schrieb am 24.06.2010 um 17:32:48:sie das wäre früher mal so gewesen aber das sei jetzt verschärft worden, sie meinte der
LU muss auf jeden Fall gesichert sein, wenn das so stimmt kann ich nur hoffen das mein Bekannter sich entscheiden wird uns zu helfen, denn angeblich sieht es doch so aus das er sonst nicht nach Deutschland darf, und auch später hat sie gemeint für die weiteren Aufenthaltsstempel muss er gesichert sein sonst könne die Ausweisung drohen
Das ist schlichtweg falsch. Wenn die SB meint, der
LU müsse gersichert sein, dann möge sie freundlicherweise die entsprechende Gesetzesstelle zitieren.
Solange die eheliche
LG mit dir geführt wird und er sich auch nicht straffällig macht, kommt es auch bei ungesicherten
LU nicht zu einer Ausweisung.
Die Antwort auf deine Frage gibst du dir selber:
Rastababy schrieb am 24.06.2010 um 17:32:48:da einem nur Angst einjagen wollen
"Verschärft" wurde es nur durch die sog.
Regelausnahme, die aber bei dir nicht zutrifft.
Geht die Sache trotzdem entspannt an und läßt euch nicht von falschen Aussagen irritieren.